In Brandenburg beschlossen SPD und „Die Linke“ bei ihren Koalitionsverhandlungen eine umfangreiche Arbeitsplatzvernichtung: Bis 2019 soll die Zahl der Stellen in der Landesverwaltung um rund 12.000 auf 40.000 gesenkt werden, wobei aber auf „betriebsbedingte“ Kündigungen verzichtet werden soll. Ministerpräsident Matthias Platzeck geht davon aus, dass der Personalbestand durch „natürliche Fluktuation“ bis 2019 auf 36.000 zurückgehen werde. Dennoch sei es geplant, in der neuen Legislaturperiode 1.250 neue Lehrer und rund 1.000 zusätzliche Erzieher einzustellen. Mit diesen Worten soll augenscheinlich die Tatsache, dass in Brandenburg jede fünfte Stelle im Öffentlichen Dienst gestrichen werden soll, verniedlichend umnebelt werden. Glaubt die Landesregierung, dass die Bevölkerung verlernt habe zu rechnen? Es bleibt bei einem Jobkahlschlag, auch wenn dann zehn Prozent der verschwundenen Stellen wieder besetzt werden sollen!
2. Offenbar bahnt sich schon wieder ein neuer Datenskandal in der deutschen Wirtschaft an, diesmal im Hause Daimler. Laut NDR-Informationen verlangt der Autokonzern Blutproben von Stellenbewerbern. Dabei sei potentiellen Mitarbeitern Blut abgenommen worden, obwohl sie noch keine feste Zusage für eine Arbeitsstelle hatten. Arbeitsrechtler und Datenschützer sind empört. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück: Natürlich handle der Konzern vollkommen uneigennützig im Interesse der möglichen Mitarbeiter, weil nur ärztlich untersucht werde, ob der Bewerber für die Stelle, für die er sich beworben hat, auch geeignet sei. Inwiefern der Bluttest Auskunft über die erforderliche Qualifikation im Sinne von einem Gesellenbrief oder handwerklicher Geschicklichkeit gibt, bleibt der Lesefähigkeit des medizinischen Personals vorbehalten.
Rein theoretisch können Jobsuchende den Bluttest ablehnen, aber praktisch brauchen sie sich dann gar nicht erst zu bewerben. Ich halte es für ein Ammenmärchen, dass Daimler hier lediglich seiner Fürsorgepflicht für die Angestellten nachkommen und herausfinden wolle, ob jemand zum Beispiel an Diabetes erkrankt sei und deswegen auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden müsse. Als ob diese Person dann eingestellt würde! Ich vermute, dass genau diese Betroffenen auf solche Art und Weise herausgefiltert werden sollen. Abgesehen davon kommt diese Pseudo-Fürsorgepflicht einer Bevormundung von erwachsenen Bewerbern gleich, die durchaus selbst dazu in der Lage sind, auf ihre Gesundheit zu achten! Eine weitere Möglichkeit für solche Untersuchungen wäre natürlich die Suche nach einem neuen Treibstoff wie Benzin oder Strom.
3. Nach dem Wahlversprechen von CDU und FDP sollen alle Bürger „mehr Netto vom Brutto“ behalten können. Es mag zwar Herrn Westerwelle die Zornesröte auf die Wangen treiben, wenn er hören muss, dass in Wirklichkeit die Geringverdiener dabei draufzahlen, aber er sollte sich schon mit der Realität vertraut machen, bevor er sich zu solch unwahren Äußerungen versteigt, wie eben jener, dass die FDP ein Herz für die „kleinen Leute“ habe. Weil die Sozialabgaben voraussichtlich steigen, werden logischerweise Beschäftigte mit niedrigem Einkommen stärker belastet, als dass sie durch die Steuer entlastet werden können. Weil über elf Prozent der Arbeitnehmer mit ihrem Niedriglohn nur zwei Drittel eines Durchschnittverdienstes erhalten, lässt sich auch kaum noch von einer kleinen Minderheit sprechen. Weil Steuern erst ab einem Jahreseinkommen von knapp 8.000 Euro anfallen, haben Geringverdiener häufig keine oder nur wenige Abzüge. Aber die Erhöhungen für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge dürfen Geringverdiener natürlich bereits ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Euro berappen!
Zusätzlich zu den heute schon zu leistenden Abgaben will das schwarz-gelbe Gruselkabinett für alle Bürger eine private Pflegeversicherung zur Pflicht machen. Mit der monatlichen Mehrbelastung von ungefähr 20 bis 40 Euro behalten die Arbeitnehmer eindeutig weniger Netto von ihrem Brutto! Hier soll der Wunsch der privaten Versicherer von der Union und FDP bedient werden. Bei der Krankenversicherung soll der Arbeitgeberanteil auf sieben Prozent des Bruttoeinkommens eingefroren werden und die Krankenkassenbeiträge wahrscheinlich als Kopfpauschale unabhängig vom Einkommen gezahlt werden. Wenn die kommunalen Müllentsorgungs- und Abwasserunternehmen in Zukunft ebenfalls 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssen und diese Kosten selbstverständlich an die Privathaushalte weitergeben werden, dann kommen auf diese zusätzliche 150 Euro jährlich dazu. Hier kommt wohl mehr als das Solidaritätsprinzip zu kurz, wenn die FDP nur ihre ureigene Klientel bedient! Was nützt den Menschen mehr Netto von einem immer geringeren Brutto? Meiner Meinung nach steht die Zornesröte Herrn Westerwelle gar nicht gut zu Gesicht, denn darin müsste ihm vielmehr die Schamesröte aufsteigen, wenn er noch über ein Gewissen verfügen sollte!
4. Frau Merkel wies die Kritik an dem ab 2013 geplanten Betreuungsgeld für Kinder zurück und sagte, eine „Zweckentfremdung“ seitens der Eltern könne verhindert werden, wenn beispielsweise den Beziehern des ALG II Gutscheine für Kultur oder Bildung angeboten würden. Die Bundeskanzlerin distanzierte sich von der Unterstellung des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, dass das Geld von der Unterschicht ohnehin „nur versoffen“ werde. Dies sei „nicht ihre Sprache“. Natürlich ist Frau Merkel dazu in der Lage, dieselbe Bezichtigung erheblich manierlicher auszudrücken, beherrscht sie doch den elaborierten Code! Ob nun mit vornehmem Mäntelchen oder ohne: Die Stigmatisierung von Hartz-IV-Betroffenen bleibt unerträglich bestehen! Wie soll es sonst verstanden werden, dass an wohlhabende Familien familienpolitisch völlig sinnlose Geldgeschenke verteilt werden, Hartz-IV-Betroffenen aber die gleiche Fähigkeit zur Erziehung ihrer Kinder abgesprochen wird?
Die Idee mit dem Betreuungsgeld ist ohnehin nichts weiter als eine Sparmaßnahme, weil Krippenplätze ungleich teurer sind. Natürlich wären viele Eltern dazu gezwungen, von diesen zusätzlichen 150 Euro den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu bestreiten, eben weil die Regelleistung für Kinder dermaßen zu niedrig ist, dass sie etwa um diesen Betrag erhöht werden muss. Allen Hasspredigern, die damit vom Scheitern ihrer Politik ablenken wollen, empfehle ich, mal ein halbes Jahr von den ultrabescheidenen Regelsätzen zu vegetieren! Anschließend können sie ihre vorlaute Klappe mit Bedacht sorgsam verschließen. Wie ich gehört habe, soll der Alkohol unter leitenden Angestellten und Konsorten recht munter fließen. Sollte deswegen eine pauschale Forderung erhoben werden, dass zum Beispiel Abgeordneten zur Missbrauchsvorbeugung anstelle der Diäten lieber Gutscheine ausgegeben werden sollten?
5. Offiziell meldeten sich seit Ausbruch der Wirtschaftskrise vor einem Jahr 3,258 Millionen Menschen in Deutschland neu arbeitslos. Das seien 17,8 Prozent mehr als im Jahreszeitraum zuvor. Die Leiharbeiter waren hier erwartungsgemäß am stärksten betroffen, verloren von ihnen 430.000 Menschen ihren Arbeitsplatz. Insgesamt meldete sich jeder neunte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen Oktober 2008 und September 2009 arbeitslos. Ein erhebliches Arbeitslosigkeitsrisiko zeigt die Studie auch für Gastgewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft mit jeweils 1,7 Prozent. Das Baugewerbe folgt mit 1,5 Prozent. Ungerechterweise trägt ausgerechnet die Branche, die die Krise verursachte, das geringste Arbeitsplatzrisiko: Mit einem Entlassungsrisiko von nur 0,2 Prozent liegen Banken und Versicherungen sogar noch besser als Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht mit jeweils 0,4 Prozent.
6. In seiner Sendung „Stern TV“ vom 28. Oktober 2009 berichtete Günther Jauch, dass eine werktätige Familie ohne ALG II gerade mal 150 Euro mehr zur Verfügung habe, als wenn sie nicht arbeiten würde und ALG II bezöge. Ich sah mir diese Sendung nicht an, weil ich mir schon denken konnte, was dort geschehen würde, las aber darüber. Offenbar wurde bei „Stern TV“ bewusst falsch gerechnet, um ein vorbestelltes Ergebnis zu liefern. Bei der Vergleichsberechnung des ALG II für Familie Igert wurde die Sozialleistung „Stromgeld“ in Höhe von 100 Euro mit einberechnet, die es bei ALG II aber gar nicht gibt. So wird ein um 100 Euro höherer ALG II-Anspruch und eine Differenz von nur 150 Euro gezüchtet, statt der tatsächlichen Differenz von 250 Euro zwischen ALG-II-Bezug und Einkommen. Hätten Herr Jauch und sein Team ordentlich recherchiert, wüssten sie, dass es beim ALG II kein Extra-Stromgeld gibt, sondern die Stromkosten aus der Regelleistung bezahlt werden muss! Es folgen weitere „Berechnungsfehler“, sodass der Eindruck entsteht, diese Sendung sei ausdrücklich als Bewertung zum derzeitigen, vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Grundsatzverfahren zur Grundsicherungspflicht des Staates und der Regelsatzhöhe des ALG II angelegt. Scheinbar soll der Eindruck entstehen, dass es Erwerbstätigen kaum besser geht als arbeitslosen ALG-II-Beziehern. Die Zuschauer werden bewusst belogen, um sie gegen die Bezieher des ALG II aufzubringen! Es lässt sich mittels der Massenmedien herzallerliebst manipulieren.
7. Nach Ansicht des zuständigen Bundesbeauftragten Peter Schaar lädt das Vermittlungssystem der Arbeitsagentur zum Missbrauch geradezu ein, was die BA natürlich strikt von sich weist. Schaar bemängelte, dass die Daten von Hartz-IV-Beziehern bundesweit für Tausende Mitarbeiter der BA einsehbar waren. Unglaublicherweise soll es sich dabei teils um sensible Angaben über Suchterkrankungen, Schulden und Wohnungsprobleme bis hin zu schwierigen familiären Verhältnissen handeln. Der Berliner Hauptpersonalrat sieht sogar „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt“ und warnt seine Beschäftigten, sich nicht „einer Verletzung des Sozialgeheimnisses schuldig zu machen“. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ rät allen Hartz-IV-Beziehern, nur noch absolut notwenige Daten herauszugeben und beteiligten Dritten die Weitergabe von Daten zu untersagen, weil die Bundesagentur für Arbeit ein äußerst gestörtes Verhältnis zum Sozialdatenschutz haben scheint. Kopien sollten auf das Notwenigste zu beschränkt werden, weil in den meisten Fällen eine Einsichtnahme völlig ausreiche. Martin Behrsing, Sprecher des „Erwerblosenforums“, fordert den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise als Konsequenz für den nicht wiedergutzumachenden Schaden.
8. In der Bundesregierung scheint die FDP mit ihren unsozialen Forderungen Oberwasser zu haben und sich damit durchzusetzen! Es ist zwar nicht neu, dass die Regierung den Kündigungsschutz für Mieter kürzen will, doch nun scheint diese Forderung endlich durchgeboxt werden zu können. Nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ plant das schwarz-gelbe Gruselkabinett, den Kündigungsschutz für Mieter auf drei Monate zu senken. Wir wissen doch alle, wie unglaublich knapp günstige Wohnungen geworden sind und dass es Monate braucht, neuen Wohnraum zu finden, der erschwinglich ist. Offenbar soll in Kauf genommen werden, dass noch mehr Mieter in die Obdachlosigkeit getrieben werden! Vermieter müssen seit der großen Reform des Mietrechts 2001 für eine Kündigung, abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, Fristen von drei, sechs oder maximal neun Monaten einhalten. Mieterverbände warnen vor Missbrauch und kündigen Widerstand an. Bereits bei dieser Reform war der höchste Kündigungsschutz für Mieter und damit die Fristen für Vermieter von einem Jahr auf neun Monate reduziert worden. Nun sollen die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter „einheitlich“ werden. Kritiker fürchten sicherlich nicht zu Unrecht, dass auch solche Vermieter leichteres Spiel haben könnten, die Mietern allein mit der Absicht kündigten, mit einem neuen Vertrag eine höhere Miete für sich zu erzielen. Die Kündigungsgründe, die vorliegen müssen, bleiben aber bestehen. Da kann der Vermieter nicht einfach so kündigen, wie es ihm gefällt.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
Quelle: www.bremer-montagsdemo.de