1. Das Bundessozialgericht hat kürzlich entschieden, gehbehinderte Sozialhilfeempfänger könnten für maßgeschneiderte orthopädische Schuhe keine Kostenerstattung verlangen. Nach Ansicht der Richter gäbe es keine Veranlassung dafür, dass der besondere Schuhbedarf zu einem erhöhten Regelsatz führen müsse. Gehbehinderte könnten ohnehin einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der Sozialhilfeleistung geltend machen. Darin seien aber auch die Mehrkosten für Schuhe enthalten. Im verhandelten Rechtsstreit verlangte eine gehbehinderte Frau, dass die Stadt Willich die Kosten für maßgeschneiderte orthopädische Schuhe übernimmt. Bis 2004 erhielt die Frau dafür jährlich 86,41 Euro vom Sozialamt, die ihr mit Einführung von Hartz IV jedoch gestrichen wurden. Dies sei angeblich zu Recht geschehen, weil der seit 2005 gewährte Mehrbedarf für Behinderte zur Finanzierung der Schuhe ausreichen würde. Seit wann bekommen Schwerbehinderte pauschal einen Mehrbedarf? Den gibt es nur bei bestimmten Indikationen! Es ist immer wieder nur beschämend, wie hier mit kranken und behinderten Armen umgegangen wird, die sich am wenigsten wehren oder selbst durch Arbeit Abhilfe schaffen können!
2. Die Arge in Wandsbek verweigert einer ALG-II-Bezieherin wegen zwei Euro und sechs Cent im Monat den Umzug von Großhansdorf nach Hamburg. Der Betroffenen wurde wegen Eigenbedarfs des Vermieters gekündigt. Momentan macht sie in Hamburg eine Umschulung zur Steuerfachangestellten, daher könnte sich Fahrtkosten sparen, wenn sie in Hamburg wohnte. Die 49-Jährige hat auch eine Wohnung in Aussicht, deren Grundmiete 279,06 Euro beträgt. Doch die zuständige Sachbearbeiterin verweigert ihre Zustimmung für den Umzug, weil die Nettokaltmiete der entsprechenden Baualtersklasse für eine Person höchstens 277 Euro im Monat betragen dürfe. Als die Frau anbot, die 2,06 Euro selbst zu übernehmen, wurde ihr auch das verwehrt, weil es „ums Prinzip“ gehe. Das Problem hierbei ist, dass die Arge nicht für die Umzugskosten aufkommt, wenn die Frau trotzdem umzieht. An ihrer Stelle würde ich Widerspruch gegen diese meiner Meinung nach unrechtmäßige Entscheidung einlegen und bei Ablehnung des Widerspruchs eine einstweilige Verfügung durch das Sozialgericht erwirken!
3. Das Bürgergeld der FDP ist eine Mogelpackung erster Güte und stellt in meinen Augen auch eine pervertierte Form des bedingungslosen Grundeinkommens dar. Es beginnt schon bei der Höhe von wahnwitzigen 662 Euro, mit denen Wohnen und Heizung und alle anderen Kosten, die bisher aus dem Sozialgeld, der Grundsicherung im Alter, der Sozialhilfe (ohne jener in besonderen Lebenslagen), dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld gezahlt wurden, beglichen werden können sollen. Die FDP fantasiert, dass ihr Bürgergeld ein selbstbestimmtes Leben ermögliche und die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit fördere. Wo gibt es denn Arbeit für alle? Was machen die Alten, Kinder und Kranken, die sich nichts dazuverdienen können?
Um an diesen Brosamen heranzukommen, werden auch noch Bedingungen gestellt wie Bedürftigkeit und Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit. Klar, bei Ablehnung einer zumutbaren angeboten Arbeit wird das Bürgergeld natürlich gekürzt. Es scheint alles wie bei Hartz IV zu sein, nur dass es durch eine Pauschale für die Kosten der Unterkunft eine neuerliche Kürzung bedeutet. Vor allem aber ist mit diesem Bürgergeld die medizinische Versorgung von Langzeitarbeitslosen und bedürftigen Rentnern nur noch auf Minimalniveau vorgesehen. Hier wird vermutlich auf ein sozialverträgliches frühes Sterben der finanziell vegetierenden Bevölkerungsschicht gesetzt. Völlig klar ist, dass das Bürgergeld der FDP auf eine weitere Ausdehnung des Dumpinglohnsektors ausgerichtet ist und nichts anderes als das grauenhafte neoliberale Workfare bedeutet. Ich betrachte das Bürgergeld als Frontalangriff auf Tarifverträge, auskömmliche Löhne, Kündigungsschutz und eine menschenwürdige Lebensgestaltung überhaupt!
4. Nach einer Studie kürzte jeder sechste Berufstätige in Deutschland wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise seine Altersvorsorge oder kündigte sie auf. Außerdem wolle jeder zweite Bürger seine private Vorsorge für den Ruhestand nicht weiter aufstocken. Es ist wirklich ein Witz, wie der Postbank-Privatkundenvorstand Michael Meyer eine gesetzliche Pflicht zur privaten Altersvorsorge zu fordern. Es geht kaum um den nicht vorhandenen Willen, für die eigene Rente vorzusorgen, sondern schlicht um das nicht vorhandene Geld dafür. Die unverantwortlichen Niedriglöhne, die nicht zum Leben ausreichen, lassen keinerlei Rücklagen für das Alter zu. Es ist durch diese neoliberale Politik allerdings eine gigantische Altersarmut zu erwarten, die wie ein Tsunami auf zurollt. Eine Riesterrente abzuschließen, würde leider keine Abhilfe schaffen, weil sie nur ein Geschenk an die Finanzindustrie darstellt. Das Frühwarnsystem funktioniert, bloß wird es aus neoliberaler Menschenverachtung heraus ignoriert!
5. Manchmal kommt beim Zeitunglesen richtig Freude auf, wie letztens bei dem Bericht über die neuerliche Niederlage der Bagis vor dem Sozialgericht. Es ging um Energiekosten. Die Bagis wurde von der Richterin nun dazu verdonnert, die aufgelaufenen Rückstände beim Energieversorger SWB darlehensweise zu übernehmen. Ich hörte schon oft, dass die SWB keine Ratenzahlungen gewährt und immer darauf verweist, die Bagis solle einspringen. Wenn diese sich jedoch sträubte, konnte das für die Betroffenen existenziell bedrohliche Ausmaße annehmen. Im konkreten Fall ging es um eine Auszubildende, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Mit dem Bafög allein lassen sich ihre tatsächlichen Mietkosten nicht abdecken. Doch die Bagis „rechnete“ ihr einfach auch noch das Kindergeld als Einkommen an, sodass es aus ihrer eigentümlichen Sicht gar keine ungedeckten Mietkosten gab und damit auch keinen Anspruch auf einen Zuschuss oder ein Darlehen. Nun stellte das Sozialgericht richtig, das Kindergeld dürfe nicht zur Deckung der Unterkunftskosten herangezogen werden. Die Auszubildende hat demnach nicht nur Anspruch auf ein Darlehen zur Tilgung der aufgelaufenen Schulden bei der SWB, sondern bekommt auch monatlich 115 Euro zusätzlich von der Bagis.
Die Bagis fiel in der letzten Zeit häufiger durch ihre unrühmlichen Entscheidungen bei der Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft von ALG-II-Beziehern auf und zieht jetzt häufiger beim Sozialgericht den Kürzeren. Doch Bagis-Chef Thomas Schneider findet erstaunlicherweise, seine Behörde stehe im Vergleich zu anderen „noch recht gut“ da, und betrachtet sie als Leidtragende veränderter juristischer Zuständigkeiten in Bremen. Er behauptet, „vieles, das bisher Bestand hatte“, werde jetzt von den Gerichten anders ausgelegt, wenn es um Energiekosten und Mietdeponate gehe. Schön, dass der Gerichtssprecher Andre Schlüter das Herz auf dem rechten Fleck hat und sagt, dieses Argument entbehre jeder Grundlage. Wunderbar finde ich auch die Aussage von Rechtsanwalt Detlef Driever von der „Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Bremischen Anwaltsverein“, Klagen um die Grundsicherung für Arbeitsuchende hätten eine überdurchschnittliche Erfolgsquote. Auch für Herrn Schlüter sind die sich häufenden Niederlagen der Bagis vor Gericht offenbar Ausdruck mangelhafter Arbeit dort.
6. In Lübeck wurde eine Chefsekretärin nach 34 Dienstjahren beim „Bauverband Westfalen“ wegen des Verzehrs eines Snacks vom Konferenztisch fristlos entlassen. Als die 59-jährige Sekretärin im vergangenen Juli für ihren Chef und verschiedene Gutachter einen Imbiss vorbereitete, nahm sie sich selbst zwei halbe Brötchen mit Aufschnitt und eine Frikadelle, zumal später die Reste des Buffets immer von den Angestellten verzehrt wurden. Sie gab dies auch sofort zu, als sie darauf angesprochen wurde. Beim Gütetermin vor dem Amtsgericht Dortmund sagte sie, sie sei sich keines Fehlverhaltens bewusst gewesen. Die Richterin sagte selbst, dies sei kein klassischer Fall von Diebstahl. Der Arbeitgeber lehnte den Vorschlag der Richterin, die fristlose Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln, mit dem Verweis auf das zerstörte Vertrauensverhältnis zur Mitarbeiterin ab.
Offenbar können solche vollkommen überzogenen Maßnahmen in Zeiten der Wirtschaftskrise unverhohlen zunehmen, um vielleicht unliebsame, sprich: gern auch ältere Mitarbeiter loszuwerden! Der Arbeitgeber stellt sich selbst ein Armutszeugnis in Menschenführung aus. Probleme lassen sich konstruktiv lösen, wenn dies gewünscht ist. Auch probiert jeder Koch, was er kocht. Wenn nach dem Buffet irgendetwas nicht geschmeckt hätte, wäre gefragt worden, ob es vorher nicht probiert wurde. In Zukunft muss dann wohl geantwortet werden, dass natürlich niemand durch eine solche Unvorsichtigkeit seinen Arbeitsplatz gefährden wollte! Wie viele Arbeitgeber bestehlen ihre Angestellten eigentlich, indem sie diese immer wieder unbezahlte Überstunden machen lassen, die auch nicht abgefeiert werden können? Diebstahl, der das Vertrauensverhältnis gefährdet, das ist etwas anderes!
Mich regt die absolute Unverhältnismäßigkeit auf, wenn ich die Chefsekretärin oder die beschuldigte Kassiererin Emmely mit den wirklichen Grenzüberschreitungen in Millionenhöhe eines Herrn Zumwinkel oder eines Herrn Hartz vergleiche! Die einen kommen mit übertriebener Milde, Abfindungen und einer Bewährungs-„Strafe“ davon, die aus der Portokasse gezahlt wird, aber die anderen verlieren mit ihrem Job auch die Existenz! Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Der Prozess wird wahrscheinlich im Januar 2010 fortgesetzt. Immerhin gab es nach dem großen Medienecho nun eine überraschende Wende: Hauptgeschäftsführer Schulte-Hiltrop entschuldigte sich am Wochenende in einem offenen Brief bei der 59-jährigen Mitarbeiterin für seine „unsensible Vorgehensweise“.: „Ich war mit meiner fristlosen Kündigung juristisch nicht besonders gut beraten. Das war menschlich zu hart. Ich hätte mit mehr Fingerspitzengefühl handeln müssen“.
7. Kinder aus finanziell schwachen Haushalten werden immer dicker. Die „Kieler Adipositas-Präventionsstudie“ bezeichnet 14,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen fünf und 17 Jahren als übergewichtig und sechs Prozent aller Kinder sogar als fettleibig. Besonders Schulkinder litten unter der schlechten Ernährung. Sie kauften sich in der Pause im Supermarkt Tortenboden, weil der satt mache. Fernsehköchin Sara Wiener will den guten Geschmack wieder in deutsche Küchen zurückbringen, weil in einem Großteil der Haushalte gar nicht mehr gekocht werde. Je weniger Geld da ist, desto ungesünder ist das Essen. Nicht nur das Essen kostet, sondern auch die Zubereitung, aufgrund sich zusammenläppernder Energiekosten! Die Fernsehköchin wisse, wovon sie spreche, weil sie häufig in Schulen zu Gast sei. Nun hat Essen plötzlich auch etwas mit Bildung zu tun und nicht mehr nur mit dem Geldbeutel.
Für den Dortmunder Haushaltswissenschaftler Günter Eissing sind es aber vor allem die Eltern, die ihre Kinder bei der Ernährung im Stich lassen. Offenbar sitzt der Haushaltswissenschaftler auch bei den Familien zu Hause mit im Wohnzimmer! Woher weiß er sonst, dass abends der Pizzadienst kommt, obwohl das Haushalteinkommen gering und ab dem 20. noch ganz viel Monat am Ende des Geldes übrig ist? Ach so: Bestellten die Eltern nicht ständig Pizza, reichte das Geld zum Essen aus, und die Kinder wären auch nicht zu dick! Hier ist die Rede von Gruppen, die ihr Leben nicht mehr bewältigen können, weil sie mit den 359 Euro, die einem ALG-II-Bezieher für Ernährung und nicht-alkoholische Getränke zur Verfügung stünden, nicht auskämen. Scherzkekse, ihr habt schlecht recherchiert: Von den 359 Euro müssen auch noch Strom, Kleidung, Schuhe, Medikamente, Praxisgebühr, Fahrtkosten und was sonst so im Leben anfällt aufgebracht werden. Kinder unter 14 Jahren sollen mit 2,76 pro Tag und 82,80 Euro im Monat für Essen und Trinken auskommen! Aber Herr Eissing „rechnete“ offenbar mit falschen Zahlen und kommt zu dem „Ergebnis“, dass eine gesunde Ernährung für 359 Euro hohe Kompetenzen beim Einkauf, der Essensplanung und -zubereitung erfordere. Wie soll das denn erst mit dem tatsächlichen Betrag aussehen, der ALG-II-Beziehern zur Verfügung steht?
3,94 Euro pro Tag und 118,20 Euro im Monat sieht der Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Bezieher zur Ernährung vor, damit fast nur ein Drittel des Betrags der zugrundeliegenden Berechnung! Es wird angeprangert, die Leute hätten verlernt zu kochen. Spargel, Avocado oder Aubergine blieben einfach liegen, weil viele nichts damit anzufangen wüssten. Jedenfalls lässt sich mit Gemüse nur dann vernünftig kochen, wenn es frisch ist. Uralter Spargel, dessen Enden bereits dunkelbraun und brüchig sind, eigenen sich nicht dafür, matschige Auberginen ebenso wenig. Natürlich dürfen auch die „Tafeln“ nicht vergessen werden, wo Menschen frisches Gemüse bekämen. Die Definition für „frisch“ ist hier allerdings umstritten. Vielleicht können wir uns auf „Gemüse im nicht tiefgefrorenen Zustand“ einigen. Schließlich handelt es sich hierbei um Abfallbeseitigung: um Gemüse, das Supermärkte entsorgen, weil es sich nicht mehr verkaufen lässt. Um nicht zugeben zu müssen, dass die Regelsätze nicht ausreichen, haben Artikel wie dieser scheinbar das Ziel, breite Bevölkerungsschichten zu diskreditieren, sie als unfähig, verkommen und dumm darzustellen, um Möglichkeiten zu finden, die Regelsätze noch weiter abzusenken.
8. Frauen, die in Arnsberg vor ihren gewalttätigen Männern ins Frauenhaus flüchten, müssen ihren Aufenthalt dort selbst bezahlen, was je nach Tagessatz der Kommunen zwischen acht und 65 Euro kostet. In Nordrhein-Westfalen suchen jährlich 5.000 Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der 62 Frauenhäuser, Tendenz steigend. Obwohl die Notunterkünfte für Frauen aus allen Nähten platzen, kürzte die schwarz-gelbe Landesregierung die Förderpauschale für eine vierte Planstelle. Je niedriger die Zuschüsse, umso höher der Anteil, den die Schutz suchenden Frauen selbst aufbringen sollen. Lediglich bei Hartz-IV-Bezieherinnen übernimmt die Kommune die Kosten. Marianne Knust sagt: „Studentinnen, 400-Euro-Kräfte und Normalverdienerinnen müssen selbst bezahlen.“ Es wäre nur logisch und konsequent, wenn dafür die prügelnden Männer als Verursacher aufkommen müssten!“ Landesfamilienminister Armin Laschet hatte beim „Internationalen Tag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen“ erklärt: „Frauen, die in einer Gewaltbeziehung leben, muss ein Ausweg aufgezeigt werden.„ Im Blubbern ungeprüfter Worthülsen eine Eins!
9. Das in Rheinsberg verabschiedete Sofortprogramm der neuen Bundestagsfraktion „Die Linke“ sorgte, gelinde ausgedrückt, für Irritationen: In ihm werden verschiedene Punkte des Wahlprogramms vermisst, etwa die Forderung einer sofortigen Erhöhung des Hartz-IV-Eckregelsatzes auf 500 Euro oder die Einführung eines Mindestlohns von zehn Euro! Haben die Linken „vergessen“, dass etwa ein Viertel aller Wählerstimmen von Erwerbslosen und prekär Beschäftigten kamen? Martin Behrsing vom „Erwerbslosenforum Deutschland“ sagt, dass diese zentralen Sofortforderungen jetzt nicht in einem Sofortprogramm berücksichtigt werden, sei für das Forum und wahrscheinlich vieler dieser Wähler unverständlich. Das „Erwerbslosenforum“ erinnert daran, dass nicht wenige der jetzigen Bundestagsabgeordneten der Linkspartei durch ihre Unterschrift die Forderungen des „Bündnisses für einen Eckregelsatz von 500 Euro“ unterstützt haben. Das Bündnis wendet sich gegen die Mangelernährung durch Hartz IV und fordert eine sofortige Anhebung des Eckregelsatzes auf 500 Euro, gekoppelt mit einem Mindestlohn von 10 Euro netto: „Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit und keine perspektivische Forderung. Derzeit lässt der Regelsatz von 3,94 Euro für Ernährung und Trinken nur einen Bedarf von 1.580 Kilokalorien zu. Ein erwachsender Mensch benötigt aber 2.550“, so Behrsing. Gilt auch in der Linkspartei, dass Macht(-Streben) korrumpierbar macht? War es offenkundig ein Fehler, die Linkspartei zu wählen? Wäre es wirklich sinnvoller gewesen, sich der größten Partei, nämlich jeder der Nichtwähler anzuschließen?
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)