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17. März 2009

223. Montagsdemo: "Ganze Ketten von unverschämten Unterstellungen, Demütigungen und völligen Verdrehungen"

Elisabeth Graf, Montagsdemo

Die Teilnehmer der Montagsdemo haben sich in der ersten halben Stunde in die kurdische Halabja-Gedenkdemo eingereiht und ihr auch den Lautsprecher vorübergehend zur Verfügung gestellt. Dabei wurde von kurdischen Jugendlichen eine Szene eines Giftgasangriffs dargestellt. Daran schloss sich eine Gedenkminute an. Danach ist die Montagsdemo zum Hanseatenhof weitergezogen. Hier also jetzt die Rede von Elisabeth:


1. Ähnlich wie nach dem Skandalur­teil gegen die Kassiererin „Emmely“ wegen 1,30 Euro kündigte eine Groß­bäckerei zwei Mitarbeitern nun wegen des Verzehrs von Brötchenbelag im Wert von einigen Cent fristlos. Auch hier verwundert es keineswegs, dass die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten einen anderen Grund für den Rauswurf vermutet, weil sich einer der beiden Bäcker vor seiner Kündigung in den Betriebsrat wählen ließ. Die Geschäftsleitung traf diese Entscheidung allen Ernstes gemeinsam mit dem Betriebsrat, der augenscheinlich nicht verstanden hat, wer seine Klientel ist! Ich begrüße es sehr, dass die beiden Entlassenen gegen diesen Rausschmiss gerichtlich vorgingen, weil sie lediglich das neue Produkt namens Hirtenfladen probierten, wie diese Art von Verkostung der produzierten Waren in Großbäckereien üblich ist.

Nach eigenen Angaben schlagen sich die Vertreter der Arbeitnehmer bereits seit einigen Monaten mit den Chefs der Großbäckerei herum. Der Anlass bestand darin, dass sich mehrere Angestellte wegen der untertarifliche Bezahlung beklagt hätten oder dass andere Mitarbeiter nach ihrem Engagement für die Wahl gekündigt beziehungsweise freigestellt worden seien. Es versteht sich von selbst, dass die Geschäftsleitung jeden Zusammenhang zwischen Kündigung und Arbeit als Betriebsrat zurückweist. Andererseits berichten Mitarbeiter, die gewerkschaftlich organisiert sind, von Schikanen durch die Chefs – zum Beispiel, dass sie ständig ins Büro kommen mussten, nur weil sie angeblich einen Handfeger falsch hingestellt hätten.

Vor dem Gerichtstermin letzte Woche forderten die Arbeitgeber ganz unverhohlen Härte gegen die angeblich diebischen Bäcker! Im Einzelhandel wollen die Arbeitgeber gegenüber „diebischen“ Mitarbeitern auch in geringfügigen Fällen keine Nachsicht walten lassen. Vollkommen selbstgerecht wurde hier behauptet, dass in solchen Fällen nicht etwa Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer kämpften, sondern „die Ehrlichen“ gegen „wenige Unehrliche“. Sie scheuten in lauter vermeintlicher Tugendhaftigkeit auch nicht davor zurück, für ihr Plädoyer aus den Grundlagen der christlichen Ethik zu schöpfen und sich dazu das siebte Gebot aus dem Ärmel zu schütteln, welches lautet: „Du sollst nicht stehlen!“

Angesichts dieser ungeheuerlichen Ungleichbehandlung, diesem Messen mit zweierlei Maß – ob nun jemand verdächtigt wird, durch Verkosten einiger Brosamen einen im hohen Maße anrüchigen Diebstahl begangen zu haben und deswegen seinen Job zu verlieren, oder ob da Herr Zumwinkel und seinesgleichen ein paar Milliönchen in ihren Winkeln verschwinden ließen und deswegen nur ein ebenso hohes Sümmchen aus der Portokasse zahlen mussten (wobei Herr Zumwinkel selbstverständlich aufgrund seiner Vorstandstätigkeit eine Pension von 1,12 Millionen Euro jährlich erhalten wird, das schreit und stinkt doch zum Himmel!) – freute es mich natürlich umso mehr, als ich das Gerichtsurteil vernahm, dass der junge Bäcker zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren darf. Ob er nun tatsächlich an seinen alten Arbeitsplatz zurückwill, wird er sich aber wohl noch überlegen. Sein Kollege wird hoffentlich einen ebensolchen Erfolg vor Gericht bekommen!

2. Einmal Hartz IV, immer Hartz IV? Die Befürchtung, nach seinem Jobverlust dauerhaft auf staatliche Alimentierung angewiesen zu sein, ist nun wissenschaftlich untermauert worden. Jeder zweite Hartz-IV-Bezieher bleibt nach einer aktuellen Studie langfristig vom Staat abhängig und schafft den Ausstieg nicht! Demnach wird die sogenannte Grundsicherung überwiegend von Familien bezogen, die dann auch für längere Zeit darauf angewiesen sind. Besonders leicht schafften kinderlose Ehepaare und Alleinstehende den Ausstieg aus Hartz IV, ermittelten die Arbeitsmarktforscher. Alleinerziehende blieben dagegen am längsten auf die scheinbare Grundsicherung angewiesen. Die Hälfte der Alleinerziehenden, aber nur ein Drittel der Paare ohne Kind benötigte die staatliche Hilfe auch noch drei Jahre nach Leistungsbeginn. Dass 40 Prozent derjenigen, die den Sprung aus dem Hartz-IV-Bezug geschafft haben, innerhalb eines Jahres erneut auf staatliche Hilfe angewiesen sind, hat auch viel mit der Problematik von sogenannten Bedarfsgemeinschaften zu tun.

In diesen Zeiten scheint es einfach unmöglich, so viel zu verdienen, dass sich daraus ein Ausweg aus der Hartz-IV-Falle ergeben könnte. Allein wäre das vielleicht möglich. Im Billiglohnland Deutschland wird es Menschen mit Kindern hochgradig schwer gemacht, genügend Geld für den Unterhalt der Familie und die Bedürfnisse wie auch die Betreuung der Kinder aufbringen zu können. Andererseits finde ich es auch absolut nachvollziehbar, wenn sich Alleinstehende zu Recht zu schade sind, sich für weniger als tausend Euro brutto monatlich kaputtschuften zu sollen. Oder sollte es gar politisch so gewollt sein, dass Hartz-IV-Bezieher den Ausstieg gar nicht schaffen können? Zur Abschreckung, versteht sich, und damit sich der deutsche Michel auch weiterhin nicht wehrt, während er zur Schlachtbank geführt wird!

3. In der Regel gibt es anlässlich einer Hochzeit nicht nur Geschenke, sondern auch viele Glückwunschkarten. Einem Gelsenkirchener Hartz-IV-Bezieher sind indes aber noch ganz andere Schreiben ins Haus geflattert: Das dortige Jobcenter forderte den Bräutigam auf, nicht nur die Heiratsurkunde vorzulegen, sondern auch über „die Höhe Ihrer Geldgeschenke“ Auskunft zu erteilen. Der „Verdi-Erwerbslosenausschuss“ empörte sich über diesen entwürdigenden Eingriff in die Privatsphäre. Mit solch einer Forderung bewegt sich der Sachbearbeiter zwar auf dem Boden der Sozialgesetzgebung, aber in der Praxis spielen die Vorgaben praktisch keine Rolle. Eigentlich gehört es nicht zum Standardprogramm, so etwas abzufragen. Von Seiten der Bundesagentur soll es eigentlich ein Signal geben, ein Auge zuzudrücken und „sensibel“ damit umzugehen.

Uneigentlich könnte hier mal wieder ein übereifriger Kollege über das Ziel hinausgeschossen sein, bei seinen Bemühungen, Erwerbslose zu beschämen und herabzusetzen. Auch wenn zum Thema Konfirmation und Kommunion bundesweit Diskussionen über Geldgeschenke aufflammten, ist in Gelsenkirchen bisher kein einziger Vorfall bekannt, in sich die dortige Arge für diese Geldgeschenke interessiert hätte. Die Arbeitslosengeld-II-Verordnung sieht eine jährliche Höchstgrenze bei Geldgeschenken für im Leistungsbezug stehende Erwachsene in Höhe von 50 Euro fest. Bei den Unternehmern hingegen ist der Staat überaus großzügig, wenn er ihnen in nur vermeintlicher Notlage Milliardenbeträge zur Verfügung stellt. Hier müssen schleunigst die Vorgaben verändert werden, um die gesellschaftliche Schieflage aufzuheben! Ansonsten müssen Hartz-IV-Bezieher halt erfinderisch sein und nicht dümmer, als die Polizei erlaubt!

4. Weil Bedrohungen und Handgreiflichkeiten mittlerweile in mehreren Jobcentern keine Seltenheit mehr seien, wird erwogen, die Mitarbeiter mit Pfefferspray auszustatten. Mit Pseudoverständnis erklärt ein Arge-Geschäftsführer aus Heinsberg, dass der „Haken“, der manche „Kunden“ rebellieren lasse, im „Grundsatz des Förderns und Forderns“ verankert sei. Demnach trete eben dann ein Problem auf, wenn hilfsbedürftige Hartz-IV-Bezieher nicht nur Leistungen entgegennähmen, sondern dafür auch eine Gegenleistung erbringen sollten! Problematisch werde es, wenn es um Geldleistungen gehe und die Menschen befürchteten, es könne Schwierigkeiten mit dem Vermieter geben oder die Familie nicht ausreichend versorgt werden. Wenn die Transferleistungsbezieher dann ihre Vermögensverhältnisse offenlegen sollen, gebe es ab und zu Ärger, weil die „eigenen Vorstellungen“ nicht mit den gesetzlichen Regelungen übereinstimmten. Im Einzelfall müsse schon mal ein Hausverbot von sechs Monaten gegen einen der 18.000 Kunden ausgesprochen werden. Derzeit seien sechs in Kraft.

Bisher wird eine Bewaffnung der Mitarbeiter abgelehnt, aber bestimmt nicht, um Hartz-IV-Bezieher nicht zu gefährden, sondern selbstverständlich nur, damit eine möglicherweise unverhältnismäßige Anwendung am Ende nicht zu einer strafrechtlichen Konsequenz für einen Arge-Mitarbeiter führen kann. Diese öffentlichen Überlegungen sind ein herablassender Affront, eine ganze Kette von unverschämten Unterstellungen, Demütigungen und völligen Verdrehungen gegenüber ALG-II-Beziehern! Aber solch ein Gehetze gilt ja als salonfähig und dient wie bisher der allgemeinen Sündenbockfindung und -bedienung! Nein, die Betroffenen „befürchten“ keineswegs nur, sie wissen, dass es Schwierigkeiten mit dem Vermieter geben kann! Nein, sie wissen, dass sie Probleme kriegen werden: Schwierigkeiten, den Strom zu bezahlen, die Schulfahrkarte, die Telefonrechnung, die vorgeschriebenen Bewerbungen, die Lebensmittel und so weiter!

Stellen diese öffentlichen Überlegungen den Beginn einer unheilvollen Entwicklung dar? Vom Pfefferspray zu was? Um die Unverhältnismäßigkeit der Arge-Mitarbeiter kümmert man sich im Alltag sonst auch nicht, daher ist dieser Grund nur vorgeschoben. Einzig das Strafrecht lässt die Herrschaften noch zögern. Na, aber was soll’s. Durchs SGB II wurde das Grundgesetz geschreddert, da sollte doch so ein kleines StGB schnell zu bewältigen sein! Hat man diese kleine Hürde erst genommen, steht der vollkommenen Selbstjustiz nichts mehr im Wege. Bei der hier aufgezeigten Verfolgungsbetreuung wird wie üblich nicht etwa die Arbeitslosigkeit bekämpft, sondern mal wieder der oder die Erwerbslose! Es stellt sich immer wieder als ungemein gefährlich heraus, Menschen den Zugang zu Waffen zu ermöglichen, die nachgewiesenermaßen über keinerlei soziale Kompetenzen verfügen. Menschen mit sozialen Kompetenzen benötigen keine Waffen!

5. Aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. März 2009 geht hervor, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zugestanden werden kann, auch wenn sie sich in der Betreuung ihres Kindes mit ihrem geschiedenen Ehepartner abwechseln. In dem zugrunde liegenden Fall gestanden die Richter einer Mutter einen hälftigen Mehrbedarf zu. Der von ihr geschiedene und getrennt lebende Vater hatte die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen übernommen. Die anfallenden Kosten teilten sich die Eltern in etwa hälftig.

Der genannte Mehrbedarf werde unabhängig von der konkreten Höhe in Form einer Pauschale gewährt, denn in der Zeit, in der sich die Tochter bei ihrer Mutter aufhalte, erziehe die Mutter das Kind allein. Es sei rechtlich in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch sei es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen. Aber auch bei wechselnder Betreuung sind höhere Aufwendungen nötig. So hätten Alleinerziehende typischerweise weniger Zeit, um preisbewusst einzukaufen. Auch fielen bei ihnen oft Kosten für Kinderbetreuung an, wenn sie selbst Außenkontakte pflegen wollten, Behördengänge zu erledigen hätten oder zu Arztbesuchen gezwungen seien. So ist die Zuerkennung des hälftigen Mehrbedarfs gerechtfertigt.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

Quelle: www.bremer-montagsdemo.de