1. Ich möchte mit einer guten Nachricht beginnen: Erwerbslose müssen nicht für Dumpinglohn arbeiten! Letzte Woche entschied das Sozialgericht Dortmund, dass die Arge nicht dazu berechtigt ist, einer arbeitslosen Frau die ohnehin kargen Bezüge um ein Drittel (104 Euro) nach dem Sozialgesetzbuch für drei Monate zu kürzen, wenn diese sich weigert, eine Arbeit in einem Textildiscounter zu einem Stundenlohn von 4,50 Euro brutto anzunehmen. Schön, dass das Gericht eine solche Bezahlung mit sittenwidrigem Lohnwucher gleichsetzt, da nach dem untersten Tariflohn wenigstens 9,82 Euro brutto gezahlt werden müssen! Wenn Erwerbslosen zu Arbeiten mit solchen Stundenlöhnen gezwungen werden, käme dies einem behördlich unterstützten Lohndumping gleich und wäre auch dabei behilflich, das Lohngefüge insgesamt noch weiter nach unten zu schrauben. Toll, dass sich die betroffene Frau aus Bochum zur Wehr gesetzte und nicht gleich den Kopf mit der Begründung in den Sand steckte, dass „man“ da eh nichts machen könne. Doch, „man“ kann! Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt! (Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund, S31 AS 317/07)
2. Ein Video belegt, dass bei der teilstaatlichen Telekom Austria offenbar fragwürdige Methoden zum Mitarbeiterabbau an den Tag gelegt werden. Deren Vorstand Gernot Schieszler erklärte bei einer Investorentagung, dass „überschüssige Mitarbeiter“ zu Hause sitzen bleiben sollten. Weil es seine Aufgabe sei, ein Telekom-Unternehmen wertsteigernd zu führen, habe man sich dazu entschlossen, Arbeitskräfte „aus dem Programm herauszunehmen“. Sollte es nicht möglich sein, die Mitarbeiter umzuschulen oder in andere Unternehmensbereiche zu „verleasen“, dann müssten sie wohl daheim sitzen bleiben. Erfahrungen aus anderen Unternehmen zeigten weltweit, dass sich die Betroffenen in den ersten vier bis sechs Wochen noch wohlfühlten. Aber danach solle damit begonnen werden, die Mitarbeiter anzurufen und sie für ein paar Tage zur Arbeit zu bestellen. Sollten diese antworten, sie seien krank, werde ein Arzt zu ihnen geschickt. Wenn der feststelle, dass sie nicht krank sind, erfolgten Klagen gegen diese Mitarbeiter. Dann würden schon einige den „goldenen Handschlag“ annehmen. Ich brauche wohl kaum zu erwähnen, dass sich Herr Schieszler selbstredend vom mobbing-ähnlichen Personalabbau bis hin zum „golden Handshake“ distanziert hat. Da ist der arme natürlich wieder ganz falsch verstanden worden.
3. Die 50-jährige Barbara E., genannt „Emmely“, hat nach mehr als 30-jähriger Betriebszugehörigkeit ihren Job als Kassiererin verloren. Ihr wird die Unterschlagung von zwei Pfandbons in Höhe von insgesamt 1,30 Euro vorgeworfen. Den Rechtsstreit um ihre fristlose Kündigung verlor sie jetzt auch in zweiter Instanz. Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung in der letzten Woche für rechtens. Als Begründung gaben die Richter an, eine Kassiererin müsse „unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit“ zeigen. Deswegen sei der Vertrauensverlust der eigentliche Kündigungsgrund und nicht der Wert der Sache! Die Kassiererin bestritt die Vorwürfe und hielt dagegen, Kaiser’s habe sie loswerden wollen, weil sie zuvor einen Streik der Belegschaft angeführt hat. Dieser Ansicht kann das Gericht natürlich gar nicht folgen. Für Unmut sorgt auch, dass es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung handelt. Im Arbeitsrecht gilt – anders als im Strafrecht – weder die Beweispflicht noch der Geringfügigkeitsgrundsatz. Da reicht also schon der bloße Verdacht zur Kündigung aus. Dieses Gesetz könnte nun viele Unternehmen dazu ermuntern, unliebsame Mitarbeiter(innen) auf ebenso unschöne, aber leider legale Weise loszuwerden!
Es ist doch unglaublich, wie es in dieser Bananerepublik zugeht: Da verliert eine Kassiererin aus dem Niedriglohnbereich nicht nur ihren Job, sondern in ihrem Alter auch noch ihre berufliche Existenz wegen solcher Peanuts in Höhe von 1,30 Euro, die ihr noch nicht mal nachgewiesen werden müssen. Dabei laufen hier aber noch ein paar Manager herum, die in krimineller Art und Weise Milliarden Euro veruntreut haben und dafür noch Millionen an Boni hinterhergeworfen bekommen! Diese Herren wurden natürlich nicht fristlos entlassen, sondern durften noch ein paar Milliönchen als Abfindung mitnehmen. Wenn sich kein Gericht und kein Staatsanwalt damit beschäftigen, wie eine große Zahl von Bankern das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber und vor allem zu ihren Kunden kaputtmachten, dann kann eine derartige Ungleichbehandlung nur das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zerstören. Das steht doch in gar keinem Verhältnis! Wenn diese Untersuchungen gar nicht erst eingeleitet werden, liegt die Vermutung nahe, dass einige aus den verantwortlichen Politikerriegen selbst Dreck am Stecken haben und sich nicht freiwillig selbst enttarnen wollen! Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Ich wünsche der Kassiererin noch ganz viel Kraft und Mut bei ihrem weiteren Kampf gegen dieses Skandalurteil!
4. Die internationale Finanzkrise hat die Arbeitsgerichte erreicht: Kündigungsschutzklagen haben in den vergangenen Monaten drastisch zugenommen. Im letzten Quartal 2008 stieg die Zahl solcher Klagen um mehr als 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wenn sich die Auftragslage verschlechtert oder Aufträge ganz ausbleiben, greifen Unternehmen schnell zum eigentlich letzten Mittel und kündigen „betriebsbedingt“. Das lässt sich mit einer leichten Konjunkturschwankung wohl kaum noch erklären. Dass sich auch die Zahl der Rechtsauseinandersetzungen um befristete Verträge in den vergangenen Monaten fast verdoppelt hat, vermag mich nicht zu verwundern. Wer wollte schon freiwillig den jähen Fall in das menschenverachtende Hartz IV mit seiner Verfolgungsbetreuung und der kostenlosen Mitgift, zum geächteten Sündenbock der Gesellschaft abgestempelt zu werden, so leicht riskieren?
Da ist es gut zu wissen, dass ein Arbeitnehmer noch drei Wochen nach vereinbartem Ende des Arbeitsvertrages über das Arbeitsgericht auf unbefristete Weiterbeschäftigung klagen kann. In Krisenzeiten können Kündigungsschutzklagen durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts in Nürnberg zeigt dies beispielhaft: Ein Arbeitgeber hatte einen Reinigungsauftrag verloren und kündigte deshalb einer Putzkraft. Die entlassene Mitarbeiterin reichte Kündigungsschutzklage ein. Das Gericht lehne die Kündigung ab, da die Begründung des Arbeitgebers zu pauschal sei, heißt es im Urteil. Der Arbeitgeber habe nicht klar gemacht, wann er den Auftrag verloren habe und warum es für die Beschäftigte keine anderen Aufgaben gab. Also, bloß nicht immer gleich den Kopf in den Sand stecken, denn wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
5. Der Schweizer Soziologe und frühere UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, prangerte an, dass die Folgen der neoliberalen Wirtschaftspolitik für die armen Länder eine Katastrophe bedeuten. Laut Weltbank sind zusätzlich zu den 2,2 Milliarden extrem armen Menschen nun 100 Millionen unter die Armutsgrenze gefallen. „Wenn der Reiche abmagert, verhungert der Arme“, sagt der französische Autor Alphonse Allais. Im Oktober hätten die 15 Regierungschefs der Eurozone beschlossen, 1.700 Milliarden Euro zur Rettung ihrer Banken lockerzumachen. In der gleichen Woche seien die Beiträge für die Humanitärhilfe der UN um durchschnittlich 50 Prozent gekürzt und Tausende Entwicklungshilfeprojekte gestrichen worden, so Ziegler. Die konkreten Folgen können nur noch mehr Elend und Hunger bedeuten, sodass für Flüchtlinge in den UN-Lagern nur noch eine Tagesration in Höhe von 1.500 Kilokalorien zu verteilen ist, obwohl ein Erwachsener täglich 2.200 zum Überleben braucht. Damit kann die UN also nur noch die Unterernährung organisieren.
Es ist keine Hypothese, sondern eine grausame Tatsache, dass die Katastrophenbanker nicht nur die westlichen Volkswirtschaften ruinierten, sondern woanders morden! Der UN-Berater fordert, dass Wirtschaftsdelikte wie Kriegsverbrechen verfolgt werden müssen: „Die Banker haben mehr Menschen auf dem Gewissen als mancher afrikanische Warlord.“ Jeden Tag stürben hunderttausend Menschen an Hunger oder seinen unmittelbaren Folgen. Aber das sind ja auch bloß notleidende Menschen und eben nicht die wertvollen, unterstützungswürdigen Banken! Laut „Welternährungsorganisation“ könnte die derzeitige Landwirtschaft problemlos 12 Milliarden Menschen ernähren, also das Doppelte der heutigen Bevölkerung. „Ein Kind, das heute an Hunger stirbt, wird ermordet. Wir brauchen einen neuen planetarischen Gesellschaftsvertrag“, so Ziegler.
6. Laut einer Studie des „Wissenschaftlichen Instituts“ der AOK nehmen die Fehlzeiten von Arbeitnehmern wegen psychischer Beschwerden zu. Die Zahl der Krankheitstage, die damit entschuldigt wurden, sei seit 1995 um 80 Prozent gestiegen. Die psychischen Krankheitsfälle sind auch besonders langwierig: Sie dauern durchschnittlich 22,5 Tage. Andere Erkrankungsarten hätten dagegen beständig abgenommen. Besonders lange oder häufig krankgemeldet sind Müllmänner (23,8 Tage) und Metallarbeiter (21 Tage), während EDV-Experten (9,5 Tage) und Banker (11,6 Tage) deutlich weniger Krankheitstage haben. Viele Arbeitnehmer versuchen inzwischen, mit Stressmanagement ernsten Problemen vorzubeugen. Hier muss natürlich auch besonders an die Arbeitgeber appelliert werden: „Eine Stärkung der Mitarbeiter beim Umgang mit psychischen Belastungen wie zum Beispiel Stress ist eine Investition in die Zukunft eines jeden Einzelnen wie auch des Betriebes“, erklärte das Institut weiter. Wenn immer mehr Stellen nicht mehr neu besetzt werden und gleichzeitig die Angst vor dem drohenden existentiellen Absturz in die Arbeitslosigkeit wächst, dann erhöht sich der Druck auf die Arbeitnehmer geradezu zwangsläufig!
7. Im münsterländischen Telgte lehrte eine 47-jährige Frau mit heftigen Küssen einen Gerichtsvollzieher das Fürchten. Ihr 13-jähriger Sohn fotografierte die turbulenten Szenen fleißig mit. Der Gerichtsvollzieher war angemeldet gewesen, und die Frau öffnete ihm auch bereitwillig. Ob sie ihn milde stimmen wollte oder ihm gar eine sexuelle Straftat „nachweisen“, sei dahingestellt. Auf jeden Fall versuchte die Frau immer wieder, den Mann von der Tür wegzudrängen. Als jenem dann die Flucht gelang, verstand er gar keinen Spaß und verständigte die Polizei. Diese stellte den Fotoapparat sicher und leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. „Make peace, not war“ wird offenbar nicht von allen verstanden.
8. Dass die Patienten am stärksten unter dem Sparkurs der Krankenkassen zu leiden haben, wird jeder spätestens bei persönlicher Beeinträchtigung am eigenen Leibe erfahren. Wir werden alle mal alt, und wer weiß, wie viele von uns später mit Inkontinenz leben müssen. Die AOK hat gerade auf eine kostengünstigere Windeln und Einlagen für Erwachsene umgestellt. Seitdem regt sich häufiger der Protest bei den Betroffenen. Sie beklagen sich vor allem über die schlechtere Qualität der neuen Produkte, die leider nicht halten, was sie versprechen. Auslöser für diese Misere ist eine Änderung des Bundessozialgesetzes, das vorschreibt, dass die Krankenkassen die Belieferung mit Inkontinenzartikeln öffentlich ausschreiben und natürlich den günstigsten Anbieter nehmen müssen. Die AOK hofft, dadurch mehrere Hunderttausend Euro jährlich einsparen zu können, allerdings auf dem Rücken von 4.500 Versicherten, die jetzt mit den neuen Produkten und dem „Service“ des neuen Anbieters zu kämpfen haben. Eine 82-Jährige Findorfferin musste vier Wochen auf ihre Einlagen warten, die ihr dann gleich für ein Jahr im Voraus geliefert und in ihrer kleinen Wohnung vom Boden bis an die Decke gestapelt wurden. Abgesehen von der Ungemütlichkeit wird jeder Besucher gleich mit der Nase auf die intime Problematik der Bewohnerin gestoßen.
Die neuen Einlagen verrutschen immer und saugen die Flüssigkeit viel schlechter auf als die vorherigen. Auch die Pflegedienstleitung im Altenheim Laurentius berichtet davon, dass sie nachts nun zwei- bis dreimal öfter die Vorlagen wechseln und mitunter das ganze Bett frisch beziehen müssten, wodurch sich die Heimbewohner nicht nur in ihrer Intimsphäre gestört fühlten, sondern richtig gestresst seien. Ein Abteilungsleiter der AOK will den Vorwurf der mangelnden Qualität nicht gelten lassen, weil der Lieferant der größte Windelhersteller auf dem Weltmarkt und dort das Material für alle gleich sei – so die Argumente eines kaufmännisch orientierten Theoretikers. Die Pflegedienstleiterin wagte daraufhin den Selbstversuch und fand die Vorwürfe der Heimbewohner voll und ganz bestätigt: Die Füllung klumpt bei der kleinsten Bewegung sofort zusammen, und die Haut bleibt feucht und wird wund, weil die Saugfläche die Flüssigkeit nicht einschließt. Kein Wunder, wenn sich dann gerade Frauen aus Angst vor Geruchsbelästigung nicht mehr aus ihrem Zimmer heraustrauen.
Immer häufiger wurden die Klagen im Sankt-Laurentius-Heim. Selbst Bewohner, die sich nicht mehr artikulieren können, geben ihren Protest kund, indem sie die Windel wie einen nassen Sack aus dem Bett werfen, berichtet Michael Schmidt, Vorsitzender der „Landesarbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege“. Von Mobilität im Alter könne da keine Rede mehr sein. In solchen Fällen spricht AOK-Abteilungsleiter Michael Stratmann von „falscher Anwendung“, räumt aber ein, dass beim Lieferanten im Zuge der Umstellung der eine oder andere „Datenfehler“ aufgetreten sei. „Die neuen Hilfsmittel haben eine andere Farbkennung, die man in der Eile schon mal verwechseln kann“, sagt er und verspricht für die Zukunft mehr „Produktschulungen“. Er findet außerdem, dass manche Versicherten bisher „überversorgt“ gewesen seien und jetzt mit dem Standard zurechtkommen müssten.
Für Martina Kleine-Bornhorst vom „Caritasverband Bremen“ kommt das einer Beleidigung gleich: „Wir sind 24 Stunden am Bewohner dran und haben erfahrenes Pflegepersonal“, sagt die Expertin der Altenpflege. Für sie ist es eine Tatsache, dass in der Praxis weniger Produkte zur Auswahl stehen und die Betroffenen im Alltag eingeschränkt sind. „Unterm Strich kostet die neue Regelung die Krankenkasse genauso viel wie die alte, weil wir statt einer teuren jetzt drei billige Windeln verbrauchen“, argumentiert sie. Im Vorfeld muss zudem mehr geliefert und hinterher mehr entsorgt werden. „Wo bleibt da die Ersparnis?“, fragt auch Sylvia Lorenz, deren Keller schon aus allen Nähten platzt.
Kurioserweise hat die Bundesregierung die Gesetzesänderung mittlerweile zurückgenommen und aus der Ausschreibungspflicht eine freiwillige Angelegenheit gemacht. „Zu diesem Zeitpunkt liefen unsere Verhandlungen schon“, sagt Michael Stratmann. Der neue Vertrag sei auf zwei Jahre festgelegt. „Im Moment weiß keiner, ob wir danach das Recht haben, zum alten System zurückzukehren, weil es einen solchen Fall noch nicht gegeben hat.“ Zudem habe die Regierung eine Studie in Auftrag gegeben, in der geprüft werden solle, in welchen Bereichen sich eine Ausschreibung lohne. Stratmann gibt allen AOK-Versicherten die „Garantie“, mit dem neuen Lieferanten über Verbesserungen des Service-Angebots zu verhandeln.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)