1. Nach einer Untersuchung des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ arbeiten die 1,5 Millionen „Aufstocker“, die also zusätzlich zu ihrem kümmerlichen Lohn noch ergänzendes ALG II benötigen, nur selten in Vollzeit. Unzureichende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, mangelnde Berufsausbildung und gesundheitliche Einschränkungen stünden oft einer Ausweitung der Arbeitszeit entgegen. Obwohl die befragten „Aufstocker“ durchschnittlich nur zwischen sechs und sieben Euro brutto die Stunde verdienten, legten sie eine hohe Arbeitsmotivation an den Tag. Klar, es müssen offenbar mal wieder individuelle Gründe an den Tag gelegt werden, weshalb Menschen das ALG II zusätzlich beantragen müssen! Indirekt wird so getan, als ob die überall die anständig bezahlten Vollzeitjobs auf der Straße lägen und nur wegen der genannten persönlichen Handicaps nicht zugegriffen würde!
2. Letzte Woche Dienstag entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass die Begrenzung des Hartz-IV-Satzes für Kinder gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Ich wage nicht zu hoffen, dass diese Ohrfeige für die Politik dazu führt, dass anhand eines überprüfbaren Warenkorbes der spezielle Bedarf von Kindern und Jugendlichen realitätsgerecht ermittelt wird. Eigentlich sollte nicht das bloße physische Überleben gesichert werden, sondern auch die Teilhabe an der Gesellschaft! Aber durch die viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätze werden die Betroffenen zu Außenseitern in einer konsumorientierten Gesellschaft, wo die meisten von ihnen von klein auf lernen müssen, dass sie ausgegrenzt und chancenlos sind. Leider wurde bisher nur ein Teilerfolg erzielt, weil das Gericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Höhe des Sozialgeldes befand, sondern lediglich beanstandet, dass dessen Begrenzung auf 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene nicht hinreichend begründet wurde. Damit hat das Gericht ausdrücklich nicht über die Rechtmäßigkeit der Höhe des Sozialgeldes für bis zu 14-Jährige befunden, und es steht damit auch noch keineswegs fest, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst eine Anhebung der Sätze verordnet.
Was das kosten würde? Da muss sich der anständige Bürger und Leistungsträger doch mal fragen, ob dieses Geld wirklich gut angelegt wäre: für die Kinder der Ausgegrenzten, die wegen mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe größtenteils eh keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und noch weniger einen Arbeitsplatz erhalten werden? Also eine absolute Fehlinvestition! Außerdem kämen alle wegen des Lohnabstandsgebotes ins Schleudern. So verwundert es mich auch gar nicht, dass diese Politikerriege in Berlin keinen „akuten Handlungsbedarf“ sieht. Das Arbeitsministerium ließ verlauten, dass eine grundsätzliche Reform der Kinderregelsätze nicht geplant sei. Schließlich wurde in dem jüngst beschlossenen Konjunkturpaket der Regelsatz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ab Juli von 60 auf enorm großherzige 70 Prozent des Erwachsenbedarfs angehoben! Ich spekuliere auf eine zusätzliche Erhöhung von 5,78 Euro pro kleine Stupsnase, wenn die Regierung ihre Spendierhosen anhaben sollte und den Eckregelsatz für Kinder ebenso famos gerecht „berechnen“ wird wie den für Erwachsene. Heribert Prantl formulierte treffend, das Hartz-IV-Gesetz sei eine legislative Katastrophe, und Karlsruhe müsse nun entscheiden, ob es auch eine verfassungswidrige Katastrophe ist.
3. Oh, wie schön, dank Hartz IV ist die Armut „gleicher“ geworden! Jetzt stürzen endlich alle Erwerbslosen nach spätestens 18 Monaten ins ALG II ab, das unabhängig vom früheren Lohn allen Alleinstehenden 351 Euro neben einer angemessenen Miete zum „Leben“ auszahlt, wenn sie denn spuren! Wieder ein Stückchen mehr Gerechtigkeit auf dieser Welt, denn zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe konnten sich manche Langzeiterwerbslose noch einen bescheidenen Wohlstand erschleichen. Weil das nun nicht mehr möglich ist, geht mein Dank nun an Peter Hartz, der mit Hartz IV die Armut so überaus großzügig in den Keller nivelliert hat! Ob der Ab-, äh, Umbau des Sozialstaates wirklich schon abgeschlossen ist? Kein weiteres Reförmchen wegen der vielen unerfüllten Hoffnungen auf ein besseres Leben? Ganz fabelhaft finde ich es, dass jetzt die Alleinerziehenden nicht mehr „versteckt arm“ sind, sondern es dank Hartz IV ganz offen sein dürfen – wie ich es am eigenen Leibe zu erfahren berechtigt bin! Die Ein-Euro-Jobs taugen zwar auch nichts, doch Hartz IV sei Dank sind die Erwerbslosen weniger wählerisch bei den angebotenen Jobs und akzeptieren aus Angst vor reglementierender Verfolgungsbetreuung auch schlecht bezahlte und weit entfernte Arbeitsangebote. Auf, auf zum fröhlichen Jagen, rein in die Dumpinglöhne!
4. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ verlangt von der Arge Duisburg den sofortigen Stopp ihrer „Berechnung“ von Heizkosten bei Hartz-IV-Beziehern. Als eine Erwerbslose sich an das Elo um Hilfe wendet, kommt heraus, dass aus einer Nachzahlung von 272 Euro, die von der Hartz-IV-Behörde zu übernehmen sind, ein Guthaben in Höhe von 38 Euro zu Gunsten der Arge „errechnet“ und der zukünftige monatlichen Abschläge zudem gesenkt wurde! Das kann nur als Betrug an Hartz-IV-Beziehern bezeichnet werden, die hier richtig abgezockt werden! Offenbar bereichert sich die Stadt Duisburg über einen Rechentrick und durch Umgehung rechtlicher Grundlagen im Millionenbereich an Hartz-IV-Beziehern. Dabei werden bei Betroffenen, die in Mehrfamilienhäusern zur Miete wohnen, die Gesamtheizkosten aller Parteien errechnet. Im nächsten Schritt wird der prozentuale Anteil des ALG-II-Beziehers an der Gesamtwohnfläche und somit an den Gesamtheizkosten errechnet.
Eigentlich ein genialer Taschenspielertrick, denn leerstehende und nicht oder wenig beheizte Wohnungen werden mit anderen Wohnungen gleichgesetzt. So kann es passieren, dass Hartz-IV-Bezieher in Häusern mit vielen leerstehenden Wohnungen laut Arge nur noch jährliche Heizkosten in Höhe von circa 300 Euro haben dürften. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ fordert die Stadt Duisburg auf, diese rechtswidrige Praxis sofort zu stoppen und die Menschen nicht absichtlich in Notlagen zu stürzen. Ebenso wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, der Arge Duisburg Weisung zu erteilen, diese Praxis zu unterlassen.
5. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hat die weit verbreitete Praxis des sogenannten Deals in Strafprozessen scharf kritisiert. Er prangerte an, dass solche Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über das zu erwartende Urteil insgesamt verheerend wirkten, weil sie die gesamte Justiz in Misskredit bringen könnten. Es ist höchste Zeit, sich in diesem Fall vom Konjunktiv zu verabschieden und den Indikativ als gegeben anzusehen! Hier war in meinen Augen ein abgekartetes Spiel im Gange! Das System der schuldangemessenen Bestrafung gerät durch solche Urteile in eine beängstigende Schieflage. Wenn zwei Drittel aller Verfahren von diesen Deals betroffen sind, dann spreche ich nicht mehr von einem Rechtsstaat!
Merkwürdig, dass überhaupt nicht mehr auf die Tatsache eingegangen wird, dass Herr Zumwinkel nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs zu Haft verurteilt worden wäre, wenn nicht „zufällig“ der Durchsuchungsbeschluss einen Tag zu spät ausgestellt worden wäre und damit nicht weitere Beträge seiner Steuerhinterziehung von 1986 bis 2001 als verjährt behandelt werden mussten. Seltsam mutet auch die Würdigung seiner „Lebensleistung“ an, weil sich unter Zumwinkel die Arbeitsbedingungen verschlechtert und der Deutschen Post durch die „Liberalisierung“ 120.000 Arbeitsplätze verloren gingen! Die „Strafe“ in Höhe von einer Million Euro dürfte Herr Zumwinkel aus seiner Portokasse bezahlen können. Dem notorischen Steuerhinterzieher aus reiner Raffgier wird es jedenfalls nicht so ergehen wie den notorischen Schwarzfahrern der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin, die zu Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Hier wird absolut mit zweierlei Maß gemessen!
6. Eigentlich sollten die Paragrafen 129 ff. der Insolvenzordnung verhindern, dass ein Gläubiger sich mit einem Schuldner derart verstrickt, dass er seine Kenntnisse über die drohende Insolvenz einer Firma ausnützt und sich kurz davor zum Schaden anderer noch Geld überweisen lässt. Doch seit ein Insolvenzverwalter nach der Pleite einer Baufirma vor den Amtsgerichten in Wunsiedel und Plauen mit diesen Vorschriften Urteile erwirkte, mit denen er Arbeitnehmer zur „Rückerstattung“ von ausbezahlten Löhnen zwingen konnte, dienen sie immer öfter einem Zweck, den diejenigen, welche das Insolvenzrecht verabschiedeten, so möglicherweise nicht vor Augen hatten. Obwohl schon bald nach diesen Skandalurteilen Stimmen laut wurden, baldigst eine klärende Passage in das Gesetz einzufügen, die solch eine Auslegung verhindert, verweigert sich Justizministerin Zypries bis jetzt einer Debatte darüber. Ihr Ministerium spricht gerne bagatellisierend von Einzelfällen, verliert aber kein Wort über die wundersame Vermehrung dieser vermeintlichen Ausnahmeerscheinungen.
Gerade erlebten 40 ehemalige Mitarbeiter einer Firma, welche Auswirkungen diese Untätigkeit für sie persönlich hat. Der Insolvenzverwalter forderte von ihnen drei Monatsgehälter für Januar, Februar und März 2008 zurück, die ihnen erst im April ausgezahlt worden waren. Als die Firma im Juni Pleite ging, argumentierte der Insolvenzverwalter, dass die „Akzeptanz“ der verspäteten Lohnzahlung ein Zeichen dafür sei, dass die Arbeitnehmer von der drohenden Insolvenz gewusst und sich damit in den Anwendungsbereich der Paragraphen 129 ff. begeben hätten. Arbeitnehmer haben hier mal wieder die phänomenale Auswahl zwischen Pest und Cholera: Wenn ein Arbeitnehmer die verzögerten Lohnzahlungen nicht akzeptiert, muss er kündigen. Aber wehe, er macht das wirklich: Dann steht das Arbeitsamt auf der Matte und sperrt für drei Monate das Arbeitslosengeld. Kündigt er aber nicht, geht er das erhebliche Risiko ein, dass der Insolvenzverwalter über Monate hinaus Lohnzahlungen zurückfordert, um damit Gläubiger zu befriedigen. Es ist eine Sauerei, dass es für diese Forderung überhaupt keine Rolle spielt, ob der Arbeitnehmer dafür gearbeitet hat und wie seine finanziellen Verhältnisse sind! – Betroffene sollten zur Montagsdemo kommen: Wir gehen mit!
7. Es scheint so, als ob der Kölner Arge-Geschäftsführer den Machtkampf probt. Die „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ schildern in einem Artikel einen drastischen Fall von „Holzhammermethoden bei Unterfünfundzwanzigjährigen“, der auf ihrer Homepage auch mit einem Interview des Betroffenen dokumentiert ist. Der Boss der Kölner Arge ignoriert den Informantenschutz der KEAs komplett und fordert die namentliche Nennung des betroffenen Erwerbslosen. Andernfalls wolle er den Bericht als unwahr betrachten und eine Vertragsstrafe gegen den verantwortlichen KEA-Redakteur erwirken. Die KEAs sehen dem gelassen entgegen und denken gar nicht daran, den umstrittenen Artikel in Frage stellen zu lassen. Da wird ein junges Paar vorge-, äh, eingeladen. Die Sachbearbeiterin legt ihnen einen „Eingliederungsvertrag“ vor, dessen Inhalt angeblich nicht verhandelt werden könne. Es wird auch keine Bedenkzeit eingeräumt, weil sonst eine sofortige Sperre drohe. Das junge Paar unterschreibt quasi gezwungenermaßen. Auf diese Weise hat sich der junge Mann dazu verpflichtet, einen sogenannten Integrationsjob für 70 Cent die Stunde anzutreten. Zu diesem Zeitpunkt weiß er noch nicht, wo er was, wann und bei wem arbeiten soll.
Die Arbeitsstelle entpuppt sich als ein Café, welches öffentlich zugänglich ist, in dem normale Preise verlangt werden und in dem fast ausschließlich Ein-Euro-Jobber arbeiten. Dennoch arbeitet er dort einige Zeit. Als bei seiner Frau die Wehen einsetzten, begleitet er sie sofort ins Krankenhaus und fehlt damit einen Tag. Daraufhin wird der Integrationsjob vom Träger sofort beendet und von der Arge eine Sanktion verhängt: Es gibt für ihn drei Monte kein Geld. Wegen einer angeblichen „Abwägung mit öffentlichen Interessen“ kann die Dauer auch nicht auf sechs Wochen verkürzt werden, was bei Unterfünfundzwanzigjährigen grundsätzlich möglich ist. Ein sofort eingelegter Widerspruch wird mit der Bemerkung quittiert, dass die Bearbeitung sechs Monate dauern würde, obwohl die gesetzlich erlaubte maximale Bearbeitungszeit drei Monate beträgt. Ebenso wird ihm die Möglichkeit verschwiegen, beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen, obwohl die Arge zur Beratung verpflichtet ist. Die junge Familie erhält von der argen Arge wöchentliche Lebensmittelgutscheine über abwechselnd 25 oder 30 Euro, für die der junge Vater jede Woche mehrere Stunden in der Arge anstehen muss. Durch das Einwirken der KEAs zogen Sachbearbeiterin und Teamleiter schnell die Notbremse: Die Sanktion ist vom Tisch, das Geld wird nachgezahlt.
8. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sucht in einer Stellenausschreibung „Observationskräfte“ und „Truppführer für den mobilen Einsatz“. Ein Job mit viel Verantwortung, eine Aufgabe, die nicht jeder übernehmen kann und will! Dafür hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt ausgerechnet Hartz-IV-Bezieher im Visier. Auf Nachfrage bei der BA stellte sich heraus, dass eine Nichtbewerbung als Spitzel sogar Leistungskürzungen zur Folge haben kann. „Gefordert ist ein Interesse an politischen Zusammenhängen, körperliche Fitness, die Bereitschaft zur Unterziehung einer Sicherheitsprüfung und eine flexible Arbeitszeitgestaltung.“ Weitere Anforderungen für den Job sind „Orientierungsvermögen, technisches Verständnis, gute Auffassungsgabe, Geduld und Teamfähigkeit“. Allerdings muss sich die Zumutbarkeit einer solchen Tätigkeit auch danach richten, ob der Leistungsempfänger „körperlich, geistig und seelisch“ zu dem Job in der Lage ist. Hier wird die besondere Notlage der Hartz-IV-Bezieher ausgenutzt, um sie für solche Spitzeltätigkeit zu erpress-, äh, zu „gewinnen“, frei nach dem Freiwilligen-Motto: „wenn du nicht, dann aber...“
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)