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13. Januar 2009

214. Montagsdemo: "Dem Staat ist die Krankenversicherung zu teuer geworden"

Hans-Dieter Binder

1. Ich bedanke mich bei AOK und DAK für die „Informationen zum Jahreswechsel“! Daraus hier Ausführungen zum Gesundheitsfonds. Dieser wird von beiden Krankenkassen abgelehnt. Zweimal ist der Sachverständigenrat komplett zurückgetreten, es haben sich jedoch wieder neue Sachverständige gefunden. Über ihre Spitzenverbände haben die Krankenkassen die Planungen für den Gesundheitsfonds mit viel Sachverstand kritisiert. Der Gesetzgeber hat daraufhin einen neuen Verband geschaffen, in dem alle gesetzlichen Krankenkassen zwangsweise Mitglied sind. So werden Interessen des Ministeriums durchgesetzt! Die AOKs haben ihren Dachverband nunmehr in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgewandelt. Die Regierung muss somit weiterhin mit Gegenwehr rechnen. Dies ist auch dringend notwendig!

Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen unterhalb von zehn Wochen haben zum 1. Januar 2009 ihren Anspruch auf Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen per Gesundheitsfonds-Gesetz verloren. Die Krankenkassen halten sich mit den angebotenen Zusatzversicherungen bedeckt, siehe vorhergehende Bremer Montagsdemos. Ebenso haben die bei gesetzlichen Krankenkassen versicherten Selbständigen zum 1. Januar 2009 ihren Anspruch auf Krankengeldzahlungen durch die Krankenkassen per Gesundheitsfonds-Gesetz verloren, obwohl sie den Anspruch auf Krankengeld ausdrücklich vereinbart hatten. Auch hier halten sich die Krankenkassen mit den angebotenen Zusatzversicherungen bedeckt. Für beide Gruppen ist ein ausführlicher Preisvergleich angebracht. Zusätzlich benachteiligt sind die älteren Versicherten, weil die notwendige Zusatzabsicherung die Tarife nach Risiko gestaltet, das heißt alle zahlen mehr – und Alte und Menschen mit Risiko zahlen noch mehr! Gegenwehr eines jeden einzelnen ist möglich! Wie dies geht? Wir gehen mit!

Der Gesundheitsfonds bringt aber auch lange überfällige Verbesserungen in Bereichen, die dem Staat einfach zu teuer wurden. So musste das Sozialamt notwendige Krankenhauskosten zahlen. Circa 300.000 Menschen hatten im Jahr 2008 keinen Krankenversicherungsschutz. Hinzu kamen die Leistungen des Sozialamtes aufgrund der hohen Beiträge für den privaten Krankenversicherungsschutz – trotz Leistungsausgrenzung! Ich habe Beitragsrechnungen für einen solchen Krankenversicherungsschutz über 2.000 DM gesehen. 2.000 DM monatlich, obwohl alle akuten auffällig gewordenen Risiken ausgeschlossen waren, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Eine teure Angelegenheit für die Versicherten der PKV und letztendlich für die Sozialämter! Wer kann solche Beiträge bezahlen?

Jetzt besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle, ab 1. April 2008 in der GKV, ab 1. Januiar 2009 in der PKV. Alle Krankenkassen müssen die vorher bei ihnen Versicherten, die jetzt ohne Krankenversicherungsschutz sind, wieder aufnehmen. Bereits seit 1. Juli 2007 und bis zum 30. Juni 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen die vorher bei ihnen Versicherten in den Basistarif aufnehmen. Die in der vorherigen Versicherungszeit vereinbarten Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden! Dieser Basistarif muss jetzt dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Negative Abweichungen sind nicht mehr zulässig! Er darf auch nicht über dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen. Diese erheben keine Risikozuschläge.

Ein Beitragsrückstand ist kein Kündigungsgrund mehr! Hierbei kann die PKV den Versicherten in den Basistarif umstufen. Der Leistungsanspruch ruht, aber akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind vom Ruhen ausgenommen. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen Beiträge gezahlt sind oder der Versicherte ALG II, Grundsicherung im Alter oder Sozialgeld beantragt, weil er hilfebedürftig ist. Er hat jetzt trotz Beitragsrückstand uneingeschränkten Leistungsanspruch!

Jeder Versicherte kann seinerseits bis zum 30. Juni 2009 die Umstufung in den Basistarif verlangen. Wenn er eine andere private Versicherungsgesellschaft vorzieht, kann er dorthin in den Basistarif wechseln und sein angespartes Guthaben mitnehmen. Danach kann nur noch eine Umstufung in den Basistarif der eigenen PKV verlangt werden und dies auch nur, wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet hat oder Anspruch auf gesetzliche Rente beziehungsweise Beihilfe besteht oder wenn er finanziell hilfebedürftig ist. Die PKV muss alle seit dem 1. Juli 2007 mit Rückkehrern oder Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die vorher privat versichert waren, abgeschlossenen Verträge automatisch auf den Basistarif umstellen.

Durch die Umstufung in den Basistarif müssen die Sozialämter nicht mehr die hohen Prämienrechnungen der privaten Krankenversicherung übernehmen. Beim ALG II war bereits eine Begrenzung eingebaut, zum Nachteil der Hilfebedürftigen! Durch die Verpflichtung der PKV, Verträge rückwirkend zum 1. Juli 2007 abzuschließen, können die Ämter dies tun und im Gegenzug die Erstattung der übernommenen Behandlungskosten fordern. Dies gilt auch für Menschen, die ihre Behandlungskosten selbst gezahlt haben.

Ein Beitragsrückstand führt nun nicht mehr zur Kündigung des Krankenversicherungsschutzes. Jeder kann und sollte bei seiner Krankenkasse den Vertrag wieder aufleben lassen und damit wenigstens den eingeschränkten Versicherungsschutz bei akuten Erkrankungen sichern. Jeder sollte sich gegen Beitragsforderungen für die Vergangenheit wehren, weil die Rechtslage noch ungeklärt ist. Dies gilt auch für Forderungen der GKV seit Einführung der Krankenversicherungspflicht in derselben, weil das eine Benachteiligung gegenüber PKV-Versicherten ist. Jeder kann auch zurückkehren, wenn er seinen aktuellen Beitrag nicht zahlen kann. Er erhält die Absicherung für akute Erkrankungen, siehe oben. Wer keine Krankenversicherung hat, erhält ALG II ohne Krankenkassenbeitrag. Dieser Mensch kann sich bei seiner ehemaligen Versicherung wieder versichern lassen und den Beitrag bei der Arge beantragen.

Wer wieder in die PKV zurückkehrt, kann den Basistarif vereinbaren und ist seine Risikozuschläge los. Wer ALG II oder eine andere Leistung für Hilfebedürftige bezieht, kann sofort in den Basistarif und muss keine Differenzbeträge mehr aus dem Schonvermögen zahlen. Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte seinen Tarif genau prüfen und abwägen, ob die Leckerlis die eventuellen negativen Abweichungen vom GKV-Versicherungsschutz aufwiegen.

Alle Ausführungen über den Krankenversicherungsschutz der GKV gelten auch für Familienversicherte, also Kinder und Partner. Wer zur PKV wechseln will, muss nach wie vor abwägen, denn die Versicherung von Familienmitgliedern ist unterschiedlich. Die Regelungen für Mutterschaft und andere Lohnersatzleistungen sind abweichend. Der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner ist eventuell durch den Wechsel nicht mehr möglich. Der Beitrag für eine freiwillige Versicherung in der GKV beträgt 268,28 Euro. Dies ist auch der Beitrag für den Basistarif der PKV. In der Krankenversicherung der Rentner und auch in der GKV gibt es keinen Mindestbeitrag. Der Beitrag wird nach dem tatsächlichen Einkommen aus Arbeitslohn oder Rente errechnet. Eine Deckelung findet nur nach oben statt, durch die Beitragsbemessungsgrenzen. In der PKV sind die Beiträge einkommensunabhängig, aber risikoorientiert.

Trotz aller augenblicklichen Nachteile für die PKV ist der Gesundheitsfonds die Basis für die Umstellung von der bisherigen gesetzlichen Gesundheitsvorsorge zu privaten Versicherungen. Auch die eingangs erwähnten Versicherungen für Krankengeld dürfen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden: Diese Verdienstmöglichkeit bleibt den privaten Versicherungen überlassen. Einmal mehr wird die Weichenstellung der Lissabonner Strategie Wirklichkeit! Die PKV hat trotzdem Verfassungsbeschwerde erhoben: Sie möchte diesen Preis nicht zahlen. Ob die PKV die Richter überzeugen kann? Ausführungen dieser Art sind sicherlich nicht dazu geeignet: „Wenn ein gut verdienender PKV-Versicherter sich in den Basistarif umstufen lässt, wird sein Versicherungsschutz von den anderen weniger gut Verdienenden subventioniert.“ Stimmt genau! Aber dies ist in jedem Tarif der PKV so, weil die Beiträge einkommensunabhängig sind.

Wegen einer Regelungslücke in der Gesundheitsreform sind auch Zehntausende Kinder ohne Krankenversicherungsschutz. Dies ist ein weiterer Grund, Alleinerziehenden von der vorrangigen Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag abzuraten, wenn sie mit Krankenversicherungsbeiträgen in Rückstand kommen. Geringverdienende sollten prüfen, ob Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht und bei Verweis auf die Vorrangigkeit von Wohngeld und Kinderzuschlag auf die Vorteile beim Krankenversicherungsschutz verweisen. Die Arge kann dann ergänzend den Krankenkassenbeitrag übernehmen, auch wenn Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt wurden. Dies gilt dann nicht als ALG-II-Bezug. Außerdem „heilt“ Hilfebedürftigkeit das Ruhen des Anspruchs trotz weiterem Beitragsrückstand. Verstehen muss dies niemand mehr.

Dass die Lohnnebenkosten sinken sollen, wurde auch zum Jahreswechsel 2009 nicht erreicht. Zu den Personalnebenkosten gehört auch der Aufwand für die Personalverwaltung. Diese ist per 1. Januar 2009 durch die Reform der Unfallversicherung wesentlich verkompliziert worden. Die Beiträge zu Unfallversicherung oder Insolvenzausfallgeld sind jetzt monatlich fällig. Die Unternehmen brauchen entsprechend mehr Liquidität. Wer aufgrund einer Abfindung nicht in die Familienversicherung aufgenommen wurde, kann dies rückwirkend einfordern. Die gezahlten Beitrag können zurückgefordert werden. Dies ist keine umfassende Darstellung. Wer betroffen ist, kann gern bei uns nachfragen. Wie dies alles geht? Wir gehen mit!


2. Noch kurz zur Finanzkrise. Die HSH-Bank wurde mit viel Steuergeldern vor dem Zusammenbruch gerettet, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Die Anteilseigner der HSH-Bank wurden so vor dem Vermögensverlust bewahrt. Laut „Weser-Kurier“ vom 8. Januar 2009 zahlt die HSH-Bank jetzt Dividende an ihre stillen Gesellschafter, die gerade vor dem hundertprozentigen Vermögensverlust bewahrt wurden, zulasten der Steuerzahler!

Das Cross-Border-Leasing hat wesentlich zur Finanzkrise beigetragen. Zur Erinnerung: Gemeinden haben ihr Rathaus verkauft und zurückgeleast, die Bahn hat Bahnhöfe verscherbelt. Die Bundesregierung lehnt jegliche Verantwortung ab und sieht keinen Änderungsbedarf. Auch für die Deutsche Bahn, die zu hundert Prozent im Besitz der Bundesregierung ist, sieht sie keine eigene Verantwortung.

Die Verlierer der Finanzkrise sind die Arbeitnehmer weltweit! Allein die Citigroup entlässt 52.000 Menschen. Der Verlust an Arbeitsplätzen in Deutschland wird nicht durch die Änderung der Kurzarbeit und alle anderen Maßnahmen aufgehalten, nur abgemildert. Es fehlt scheinbar das Bewusstsein, dass Leiharbeiter Arbeitnehmer sind und ihre Entlassung genauso zu beurteilen ist wie die Entlassung von anderen Mitarbeitern! Die Statistik über die Entwicklung des Arbeitsmarktes wird weiterhin zur Verschleierung der tatsächlichen Lage missbraucht.

 

3. Beim Arbeitslosengeld II wird Bremen die Stundenzahl für Ein-Euro-Arbeits­verhältnisse auf 30 Stunden reduzieren. Zukünftig soll es auch Stellenbeschreibungen geben. Augenblicklich und in der Vergangenheit sind und waren alle Zuweisungen für Ein-Euro-Jobs rechtsungültig! Wer mit einer Sanktion rund um ein Ein-Euro-Arbeitsverhältnis bestraft wurde, kann dies auch nachträglich angreifen. Die Wahrscheinlichkeit der Aufhebung oder Nachzahlung ist hoch. Wie dies geht? Wir gehen mit!

Gleichzeitig sollten alle Betroffenen über ihren öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nachdenken. Tariflohn ist einforderbar. Wie dies geht? Wir gehen mit! Ab 1. Januar 2009 haben Widerspruch und Klage gegen die Zuweisung zum Ein-Euro-Job keine aufschiebende Wirkung mehr: Mensch muss hingehen, aber Gegenwehr ist möglich. Wie dies geht? Wir gehen mit!

Wer ALG II bezieht und einen Rentenanspruch hat, muss mit 63 diese Rente beantragen. Die Abschläge gelten als zumutbar. Auch hier gibt es kein Wenn ohne Aber: Wer eine Rente erhält, die geringer ist als sein ALG II, muss die Rente bisher nicht beantragen. Gegenwehr ist also möglich! Wie dies geht? Wir gehen mit!

Auch in Bremen ist nun das Sozialgericht zuständig für Klagen zum ALG II. Eingliederungsvereinbarungen per Verwaltungsakt dürfen nicht willkürlich erfolgen. Eine Mitwirkung ist weiterhin möglich, aber Widerspruch und Klage bleiben ohne aufschiebende Wirkung. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Hans-Dieter Binder

Quelle: www.bremer-montagsdemo.de