1. Letzten Donnerstag wurde im sogenannten Brechmittelprozess meiner Meinung nach ein Skandal-Urteil gefällt. Der Polizeiarzt Igor V. wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung des 35-jährigen Laye Condé aus Sierra Leone freigesprochen. Dabei scheint seine mangelhafte Ausbildung den Pathologen Igor V. vor der Verurteilung bewahrt zu haben. Eigentlich sollte im medizinischen Bereich doch klar sein, dass jemand, wenn er etwas nicht kann, das auch nicht machen darf!
Das Urteil löste Empörung aus, weil Laye Condés Tod anscheinend strafrechtlich ungesühnt bleiben soll. „Wenn ich mit dem Auto jemanden überfahre, bin ich dann nicht schuld, nur weil ich ein ungeübter Autofahrer bin?“, kommentierten Zuhörer die Argumentation des Richters Bernd Asbrock. Igor V. habe sich zwar Versäumnisse und Fehler zuschulden kommen lassen, aber der in Kasachstan ausgebildete Arzt habe weder über klinische Erfahrung verfügt, noch sei er für zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen. Dass ein so mangelhaft ausgebildeter Arzt eine Brechmittelvergabe an einem des Drogendealens verdächtigten Afrikaner durchführt, offenbart in meinen Augen die „Wertschätzung“, die diesem Personenkreis zugebilligt wird.
Das Gericht urteilte, dass es ein „organisatorischer Mangel“ gewesen sei, dass Bremen die Durchführung des Brechmitteleinsatzes „diesem schlecht ausgebildeten und unerfahren Mediziner übertragen“ hat. Die Innendeputation stellte jedoch im Sommer 2004 fest, Thomas Röwekamps Reform zur „Effizienzsteigerung bei der Polizei“ trage „der Haushaltsnotlage Bremens Rechnung“. Ohne sie „müssten mehr Beamte eingestellt werden, um die heutige Qualität der Polizeiarbeit sicherzustellen“. Das ist doch bemerkenswert und wirft unbeantwortete Fragen auf!
2. Alleinerziehende Mütter haben es nach einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Arbeitsmarkt besonders schwer. 42 Prozent, also fast jede zweite, muss sich mit dem mickrigen ALG II über Wasser halten, so viele wie in keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Wenn alleinerziehende Mütter Arbeit finden, dann wird sie meist zudem grottenschlecht bezahlt. Der DGB spricht von „Ausschluss vom regulären Arbeitsmarkt“ und fordert Gegenmaßnahmen wie etwa Integrationsprogramme. Obwohl die Zahl der Erwerbslosen angeblich noch immer im Sinken begriffen sei, ging die Zahl der erwerbslosen Alleinerziehenden kaum zurück.
DGB-Vorstandmitglied Annelie Buntenbach forderte spezielle Integrationsprogramme mit intensiver Beratung der Arbeitsagenturen für Alleinerziehende. Sie fordert, dass Kinder nicht länger ein Armutsrisiko sein und den Ausschluss vom Arbeitsmarkt zur Folge haben dürfen. Der DGB setzt sich für eine garantierte Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr und für Qualifizierungsangebote für Alleinerziehende ein. Alleinerziehende werden außerdem oft in prekäre mini- und Teilzeitjobs abgedrängt. Dadurch verfügt jede(r) zweite Alleinerziehende nur über ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.300 Euro. 95 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen und verfügen über eine schlechtere Ausbildung als die durchschnittliche Bevölkerung. 25 Prozent der alleinerziehenden Mütter hat keinen Beruf erlernt, und jede zwanzigste besitzt keinen Schulabschluss.
3. Ausgerechnet in so reichen Bundesländern wie in Bayern oder Baden-Württemberg ist der Wohlstandschauvinismus mit seinem rechtsextremen Denken am meisten ausgeprägt. Dabei ist die Arbeitslosenquote in diesen Regionen mit etwa vier Prozent eher als gering zu bezeichnen. Obwohl im Süden der Republik die Beschäftigten überdurchschnittlich gut verdienen, die Bevölkerung (noch) über einen hohen Lebensstandard verfügt, sind rechtsextreme Einstellungen, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus hier nicht weniger präsent als in ostdeutschen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt. Dies wird von einer Studie der Leipziger Universität ebenso belegt wie dass rund ein Viertel der Deutschen als ausländerfeindlich zu charakterisieren ist!
Nach Ansicht der Autoren wächst der Wohlstandschauvinismus nicht trotz, sondern gerade wegen des wirtschaftlichen Erfolges, vergleichbar mit der paradoxen Situation in vielen ostdeutschen Regionen, wo Ausländerfeindlichkeit vor allem dort weit verbreitet ist, wo es kaum Ausländer gibt. Im Westen Deutschlands kommen rechtradikale Ansichten dann zum Vorschein, wenn die Angst um den eigenen Besitz steigt. Schließlich wurde Wohlstand nach dem Krieg in Deutschland ein Ersatz für die verlorene Rassen- und Herrenideologie. Mich erschreckt, wie deutlich und wie leicht sich der unverarbeitete deutsche Faschismus die Herrenmenschenmentalität wieder aufleben lässt, wie sehr er noch in den Köpfen drinsteckt!
Dass sich gerade die Mittelschicht vor dem sozialen Abstieg fürchtet, zeigten bereits andere Untersuchungen. So kam der DGB 2001 zu dem Ergebnis, dass unter Gewerkschaftsmitgliedern rassistische Einstellungen weit verbreitet seien, und stellte bei westdeutschen Jugendlichen einen Wohlstandschauvinismus infolge einer Überidentifikation mit den deutschen Wirtschaftsinteressen fest. Besonders anfällig waren demnach auch Facharbeiter und Angestellte in unteren Leitungspositionen, Menschen mit meist niedrigen Bildungsabschlüssen und einem verhältnismäßig hohem Einkommen. Anlass zur Sorge haben diese Angehörigen der Mittelschicht im deutschen Speckgürtel allemal. In keiner anderen Industrienation muss seit Jahren – trotz des sagenumwobenen „Aufschwungs“ – ein derartiger Reallohnverlust hingenommen werden, während die Spitzenverdiener weiter kräftig zulegen.
Doch statt gegen die wirklich Verantwortlichen im eigenen Land zu protestieren, scheint sich die ganze Wut der vom Abstieg bedrohten Mittelständler gegen diejenigen zu wenden, die sich am unteren Rand der Gesellschaft befinden und bei einem verengten Stellenangebot als potenzielle Konkurrenten betrachtet werden. Da hat die „Springer“-Presse offenbar ganze Arbeit geleistet! Wenn ich mir überlege, dass die Umfrage in einer relativ entspannten Zeit erfolgte, dann will ich mir lieber gar nicht vorstellen, wie sich die Einstellungen der relativ ungebildeten, dann vielleicht nicht mehr so gut verdienenden Mittelschicht angesichts der Wirtschaftskrise noch entwickeln werden!
4. Eine ALG-II-Bezieherin ist wegen eines Schlaganfalls auf unbestimmte Zeit krank geschrieben. Die für sie zuständige arge Arge verlangt jedoch, dass sie eine „Wiedereingliederung“ unterschreibt, in der sie sich zu drei schriftlichen Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Woche bewirbt! Wie soll denn das vonstatten gehen? Soll die betroffene Frau vielleicht schreiben, dass sie zwar an dem Stellenangebot interessiert und auch dafür qualifiziert sei, jedoch auf nicht absehbare Zeit krankgeschrieben, sodass sie die Stelle vorerst leider nicht antreten könne? Sie würde ja gerne, kann aber nicht? Soll sie dann eventuell noch ganz freundlich darum bitten, ihr den Arbeitsplatz aber bitte vorerst bis zum 30. Juni 2009 zu reservieren?
Davon abgesehen kann eh nicht verlangt werden, dass mehr als eine Bewerbung pro Woche geschrieben wird, weil die Arge innerhalb von zwölf Monaten nur maximal 260 Euro für Bewerbungskosten zahlt. Da jede Bewerbung mit pauschal fünf Euro abgegolten wird, kann sie in 52 Wochen nur 52 Bewerbungen schreiben. Wer hat hier eigentlich den Schlaganfall gehabt, die ALG-II-Bezieherin oder die Sachbearbeiterin? Eine weitere Frechheit ist, dass so oft die Rede von einer Vereinbarung ist, obwohl es sich zumeist nur um eine einseitige Verpflichtung handelt. Leider wissen die meisten ALG-II-Bezieher nicht, dass sie das Recht haben, selber eigene Wünsche mit einzubringen. Überdies entspricht das so ganz und gar der dehumanisierenden Verfolgungsbetreuung, wie sie leider gang und gäbe ist und nur dazu dienen soll, die Menschen mit völlig sinnlosen Blindbewerbungen auf nicht vorhandene Stellen zu schikanieren, zu knechten, am besten ganz aus dem Leistungsbezug zu stoßen – damit für die aufgehübschte Statistik wieder einer als „in Arbeit vermittelt“ gelten kann!
5. Berlins Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner („Die Linke“) hat angesichts der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse erneut Gesetzesinitiativen auf Bundesebene angemahnt. Auf der Fachtagung „Arbeiten in Europa: Prekäre Jobs, längere Arbeitszeit und weniger Lohn?“ der Senatsarbeitsverwaltung und des DGB Berlin-Brandenburg forderte sie letzte Woche Mittwoch Neuregelungen bei Leiharbeit und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sowie einen gesetzlichen Mindestlohn. Untersuchungen zufolge müssen in Deutschland inzwischen 6,5 Millionen Menschen auf schlecht bezahlten Arbeitsplätzen arbeiten. Das sind immerhin schon 22 Prozent aller Beschäftigten, also fast ein Viertel! Allein in Berlin leben demnach fast 363.000 Beschäftigte von unter 900 Euro netto monatlich!
110.000 Menschen müssen den kargen Lohn mit ALG II aufstocken. Die Senatorin betonte, dass die Zunahme von schlecht bezahlter Arbeit „dramatisch“ sei und inzwischen auch die gut Ausgebildeten auf Arbeit im Niedriglohn angewiesen seien. Bereits drei Viertel dieser Beschäftigten seien Menschen mit Berufsausbildung oder Studienabschluss! Prekäre Beschäftigung darf nicht zur Normalität werden! Weiterhin forderte die Senatorin, dass es bei der Leiharbeit gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben müsse und dass Minijobs endlich normalen Jobs gleichgestellt und voll sozialversichert werden müssen! Die Abwärtsspirale lässt sich nur mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn aufhalten. Die drohende Krise auf dem Arbeitsmarkt dürfe nicht dazu genutzt werden, soziale Standards weiter auszuhöhlen.
6. Was geistert da durch die Medien? Die Regierung will den Konsum ankurbeln und deswegen weitere neoliberale Steuergeschenke an die Reichen machen, „sozialrevolutionäre“ Konsumschecks im Wert von bis zu 500 Euro verteilen, um die Kauflust der Bürger zu steigern? Wie jetzt? Erst mit dem menschenverachtenden Hartz IV immer mehr Menschen mitsamt ihren Familien in das abgehängte Prekariat einschweißen, mit Niedriglöhnen dafür sorgen, dass bereits fast ein Viertel der runtergeknechteten Beschäftigten von seiner Arbeit nicht mehr leben kann, und sich dann einen Dreck um die Kinderarmut kümmern – lässt sich noch deutlicher zeigen, dass die von der Gesellschaft Ausgeschlossenen einfach überflüssig sind, zu Deutsch: scheißegal? Erst den Transferleistungsbeziehern die Berechnung nach einem realen Warenkorb vorenthalten, ihnen das Weihnachtsgeld streichen und jetzt auf einmal Konsumschecks verschenken wollen? Da ist doch etwas oberfaul!
Weil die Menschen der Bundesregierung schnurzegal sind, geht es natürlich nicht um das Wohlbefinden der Bürger – dass sie gesund leben können, ein Auskommen haben –, nein, es geht um etwas viel Wichtigeres: dass die Wirtschaft floriert, die Konjunktur angeworfen wird! Deutlicher lässt sich doch kaum noch zeigen, dass unsere Regierung nicht das Volk vertritt, das sie zu diesem Zweck gewählt hat, sondern die Wirtschaft! Was für ein Wahnsinn! Die Binnenkonjunktur stärkt man weder mit Steuergeschenken noch mit Subventionen für Autokonzerne noch mit einmaligen Almosen. Angebracht wären stattdessen eine armutsfeste Grundsicherung sowie gesetzliche Mindestlöhne und eine angemessene Besteuerung hoher Einkünfte und Vermögen, um beispielsweise die Investitionsquote der öffentlichen Haushalte zu erhöhen und den Ausbau der sozialen Infrastruktur zu finanzieren!
7. Nach Überzeugung der Präsidentin des „Deutschen Sozialgerichtstages“, Paulat, müssten die Hartz-Gesetze „eindeutiger“ formuliert werden. Eine der Ursachen der Klagewelle gegen die Hartz-IV-Bescheide sei die „nicht ganz einfache Rechtslage“. Deshalb führten die Regelungen oft zu Einzelentscheidungen in existentiellen Fragen. Der Gesetzgeber müsse eindeutige Vorgaben machen! Nach ihrer Ansicht wäre es hilfreich, wenn zu den Unterkunftskosten beim Arbeitslosengeld II eine Verordnung erlassen würde. Das ist die falsche Forderung, weil Hartz IV ganz verschwinden muss, da es sich so gar nicht mit unserem wunderbaren Grundgesetz verträgt!
8. Britische Sozialhilfeempfänger müssen sich in Zukunft routinemäßig Lügendetektortests unterziehen – wer beim „Schwindeln“ erwischt wird, erhält einen Monat lang kein Geld mehr. Mit dieser neuen Initiative will die Labour-Regierung dem angeblich weit verbreiteten „Sozialbetrug“ einen Riegel vorschieben. Ich mutmaße, dass der Sozialgeldbetrug in Großbritannien bestimmt ebenso „weit“ verbreitet ist wie in Deutschland! Das Feindbild muss noch weiter bedient werden, und so sind dann alle Sozialgeldbezieher wohl automatisch gleich Lügner. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass dieser Artikel aus der Feder der „Welt“ kommt!
Ich frage mich außerdem, warum die Briten noch Millionen für so etwas Überflüssiges wie die Queen und ihre Sippschaft ausgeben. Warum wird dieser Lügendetektortest nicht bei denjenigen unter den Steuerzahlern angewendet, die ihre Kröten sonst lieber nach Luxemburg verschieben? Sie müssten ihnen dann auch noch die Zahlenfolge ihres Schweizer Nummernkontos einfallen lassen. Da könnte der Staat dann richtig den Reibach machen, da würde es sich lohnen! Leider passen die sogenannten Leistungsträger nicht zum gängigen Feindbild. Wann werden endlich monopolyspielende Manager diesem Test unterworfen und zur Verantwortung gezogen?
9. Die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Darmstadt hält die Familienförderung der Bundesregierung für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor zehn Jahren entschieden, dass alle Kinder über ihren Bedarf an Nahrung, Kleidung und Unterkunft hinaus einen Bedarf auf Betreuung und Erziehung haben. Jedoch erhält die Mehrheit der Kinder ihn überhaupt nicht. Nur im Einkommensteuerrecht wird seitdem ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung berücksichtigt. Davon können aber nur Höchstverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro im Jahr profitieren. Diese bekommen für ihre Kinder statt Kindergeld monatlich 210 Euro Steuerfreibetrag ab 2009. Alle übrigen Eltern beziehen das Kindergeld in Höhe von demnächst 164 Euro. Hartz-IV-Empfänger erhalten nicht einmal das Kindergeld, weil dieses voll auf die Regelleistung angerechnet wird.
Die Zahl der Eltern, die die Bildungskosten ihrer Kinder nicht mehr bezahlen können, steigt. Das betrifft nicht nur die ganz Armen, sondern auch Familien mit einem niedrigen Einkommen. Deren Kinder dürfen weder einen Sportverein besuchen, noch können sie Musik- oder Nachhilfeunterricht erhalten. In Deutschland lebt knapp die Hälfte aller Kinder in Familien, die mit bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Einkommens auskommen müssen. Absurderweise enthält der Staat also gerade denjenigen Kindern den Ausbildungs- und Erziehungsbetrag vor, die ihn besonders nötig haben! Weil Kinder also für ihre Eltern haften, muss arm bleiben, wer arm ist?
Seit Mitte der Neunzigerjahre gilt, dass Sozialleistungen „nicht mehr so hoch“ sein dürften, damit eine „Motivation“ bestehe, sich Arbeit zu suchen – selbst wenn die gar nicht vorhanden ist! Da Kinder nicht in das Grundsicherungssystem für Arbeitssuchende gehören, muss der Regelsatz für Kinder neu danach bestimmt werden, was sie wirklich an Kleidung, Nahrung, Wohnen und Bildung brauchen! Diese menschenverachtende Umkehrung von „Eltern haften für ihre Kinder“, wie es auf jedem Baustellenschild zu lesen ist, zieht sich durch die gesamte Jugend der Kinder von Hartz-IV-Eltern. Wenn diese Kinder Geschenke erhalten, selber in den Ferien jobben wollen, um sich einen Wunsch zu erfüllen, den die Eltern vom kärglichen ALG II nicht bezahlen können, dann wird ihnen das von den argen Argen wieder weggenommen!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
Quelle: www.bremer-montagsdemo.de