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5. August 2008

192. Bremer Montagsdemo: "Den Kältetod vermeiden"

Frank Kleinschmidt, Bremer Montagsdemo und Sozialer Lebensbund

Einige Schlagzeilen der vergangenen Woche thematisierten die gestiegenen Energiepreise und ob das Heizen für Einkommensgruppen wie Geringverdiener, Rentner, Arbeitslosengeld-II- oder Sozialgeld-Bezieher im kommenden Winter überhaupt noch erschwinglich sein wird. Ein Artikel des „Weser-Kurier“ vom 28. Juli 2008 gibt sogar eine „Warnung vor Kältetoten“ aus. Doch schauen wir uns einmal die Rechtslage hinsichtlich dieser Problematik an.

Bezieher des Arbeitslosengeldes II bekommen von der Kommune Miete und Heizung bezahlt; Strom und Warmwasser müssen aus dem monatlichen Regelsatz von 351 Euro finanziert werden. Die ständige Rechtsprechung bestätigt dies. So heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 26. April 2006 (Aktenzeichen S3 V 755/06) und des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 19. Juni 2006 (Aktenzeichen S1 B 182/06): „Heizkosten sind von der Bagis in voller Höhe zu übernehmen, es sei denn, die Bagis (Bremer Arge) kann unwirtschaftliches Heizen der Betroffenen nachweisen.“

Das heißt, die Verwaltungspraxis der Bagis, Heizkostenpauschalen festzulegen, ist unzulässig. Wenn also die Bagis die Heizkosten nicht in voller Höhe übernimmt: Widerspruch einlegen und, wenn nötig, beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Dies gilt ebenso für Nachzahlungsforderungen aus der Jahresrechnung. Ab Januar 2009 ist auch in Bremen das Sozialgericht zuständig. Den Kältetod zu erleiden, ist also gar nicht nötig. Die Gesundheit braucht sich auch niemand zu ruinieren: Heizen Sie normal wirtschaftlich! Für Geringverdiener empfiehlt es sich, ergänzendes ALG II zu beantragen. Die Bagis hat dann ebenso die Heizkosten in voller Höhe zu tragen.

Kommen wir zu den Warmwasserkosten: Diese müssen nun wirklich aus der Regelleistung bezahlt werden. Wenn die tatsächlichen Warmwasserkosten nicht ermittelbar sind, dann sind 18 Prozent der Heizkosten aus der Regelleistung zulässig (Eicher/Spellbrink: SGB-II-Kommentar, zweite Auflage 2008). Auch Stromkosten sind aus der Regelleistung zu bezahlen.

Ich hielte die Forderung nach Übernahme der vollen Strom- und Warmwasser­kosten für Bezieher des Arbeitslosengeldes II für illusorisch. Diese Beträge werden wohl immer aus den Regelleistungen bezahlt werden müssen, allein schon, um die Betroffenen zu einem sparsamen Verbrauchsverhalten zu motivieren. Sparsam haushalten müssen andere Einkommensgruppen ja auch. Der richtige Ansatz ist jedoch die Fragestellung, ob die Regelleistung von 351 Euro dafür ausreicht.

Sinnvoller als Sozialtarife für Betroffene einzuführen, wäre deshalb eine Anhebung der Regelsätze, vor allem wegen des Datenschutzes: Um an diesen Sozialtarif heranzukommen, müsste mensch sich sonst als Transferleistungsbezieher(in) oder Geringverdiener(in) gegenüber dem Stromversorger „outen“. Politisch sind natürlich Mindestlöhne einzufordern, die die gestiegenen Preise auffangen, dann wären keine Sozialtarife mehr nötig. Wenn – wie der DGB fordert – Sozialtarife aus gestiegenen Gewinnen der Energieversorger finanziert werden sollen, warum halten diese Unternehmen die Preise dann nicht für alle aus ihren Gewinnen in bezahlbarem Rahmen?

Meines Erachtens birgt die Diskussion um Sozialtarife die Gefahr in sich, die Privatisierung und Kapitalisierung der öffentlichen Dienstleistungen aufrecht zu erhalten oder weiter voranzutreiben und Einkommensgruppen gegeneinander auszuspielen. Besser wäre es, Energieversorger in die öffentliche Hand zurückzuführen und die Preise für alle bezahlbar zu halten – beziehungsweise Regelleistung und Mindestlöhne entsprechend anzupassen. Dann wären „Warnungen vor Kältetoten“ reichlich überzogen und – wenn überhaupt – eher in der Antarktis anzusiedeln.

Frank Kleinschmidt (parteilos, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)

Quelle: www.bremer-montagsdemo.de