1. Das Sozialgericht in Schleswig hat entschieden, dass Empfänger von Transferleistungen keinen Anspruch auf fabrikneue Kleidung haben. Wenn die staatlichen Zuschüsse nicht ausreichen, muss auch auf Flohmärkten, in Secondhandläden und im Internet nach gebrauchter Kleidung gesucht werden. Im zugrunde liegenden Fall wollte eine 46-jährige Frau zwei Spezial-Büstenhalter bezahlt bekommen. Sie leidet unter Fettleibigkeit und wollte sich für rund 170 Euro sogenannte Entlastungsbüstenhalter kaufen. Auch ich kaufe in Secondhandläden ein, aber beileibe keine Unterwäsche! Gerade, wenn es um so etwas Spezielles wie einen Entlastungs-BH geht, finde ich das Urteil skandalös!
Selbst wenn die Betroffene genau solch einen BH auf dem Flohmarkt finden sollte: Wo sollte sie ihn anprobieren können? Dann ist er bestimmt auch total ausgeleiert. Nee, also ich finde es unerhört! Unterwäsche ist doch sehr persönlich, ja intim. Ich würde daher eher von Diskriminierung als von einem Urteil sprechen! Ich frage mich, was nun als nächstes kommen wird. Zum Beispiel: Sozialhilfe-Empfänger ohne Anspruch auf frisches Essen oder eigene Wohnung? ALG-II-Bezieher ohne Anspruch auf Behandlung durch Humanmediziner – sie können sich auch vom Tierarzt behandeln lassen? Brauchen wir demnächst auch kein Essensgeld mehr, weil die Tafeln ja genug anbieten und sich notfalls auch Container oder Mülleimer durchwühlen lassen?
2. Als Folge der Kostenexplosion kann von einem richtigen Energieschock gesprochen werden! Je geringer das Einkommen, desto größer ist die Belastung durch Strom- und Heizkosten, denn sie fressen einen immer größeren Teil des Nettoeinkommens auf. Daher war die Behauptung unserer Bundeskanzlerin bei ihrem Sommerinterview, Beziehern von Arbeitslosengeld II würden im Rahmen der Erstattung der Unterkunftskosten alle Heizkosten und Stromrechnungen voll ersetzt werden, eine glatte Lüge. Regierungssprecher Thomas Steg stellte dann klar, Strom und Warmwasser müssten aus dem ALG-II-Regelsatz von 351 Euro monatlich beglichen werden. Bei den Aussagen der Kanzlerin habe sich „in der Interpretation eine gewisse Unschärfe eingeschlichen“. Künftig werde hinreichend differenziert.
Fakt ist jedoch, dass gerade Studenten, Hartz-IV-Bezieher, Rentner, alleinerziehende Mütter oder kinderreiche Familien von den explodierenden Energiepreisen besonders hart betroffen sind! Das Dilemma daran ist, dass Geringverdiener kaum eine Möglichkeit haben, auf andere Dinge zu verzichten, um die Energiekosten zu decken, denn sie verkneifen sich notgedrungen schon längst schicke Kleidung und teure Freizeitbeschäftigungen wie Kino oder Konzerte! Da müssen dann andere Lösungen gefunden werden, wie nur alle zwei Tage zu duschen und sich ansonsten nur mit dem Lappen am Waschbecken zu säubern oder im Winter nur einen Raum in der Wohnung zu beheizen und auch drinnen immer Wollpullover und dicke Socken zu tragen.
Der Verzicht auf das eigene Auto ist ja schon längst eingeübt. Wieder andere überlegen, ob sie den Kühlschrank abschaffen und mehrfach täglich den Gang vom vierten Stock in den Keller auf sich nehmen wollen, denn für den Erwerb eines modernen, stromsparenden Gerätes ist ebenfalls kein Geld übrig. Tüftlern bietet sich die Gelegenheit, das Regenwasser für Toilettenspülung, Wasch- und Spülmaschine zu nutzen. Ich brauche wohl kaum zu erwähnen, dass die Haushaltsmaschinen immer erst bei vollständiger Füllung eingeschaltet werden. Sollen wir jetzt mit den Hühnern ins Bett gehen, wenn es zu dunkel wird zum Lesen, und morgens in aller Frühe wieder aufstehen, um das Tageslicht voll auszunutzen? Das wird nur im Winter problematisch, wenn es bereits um 16 Uhr dunkelt. Ja, so langsam frage ich mich wirklich, in welchem Jahr wir heute leben: 2008 oder 1945? Wenn es nur gälte, eine kurze Durststrecke zu überbrücken, ginge das ja noch. Doch wenn dieser Mangel an „Luxus“ heute zum Dauerzustand werden soll für die immer größer werdende Gruppe gesellschaftlich ausgegrenzter Menschen, dann ist das einfach inakzeptabel!
3. Auch im Bremer Sozialressort wird überlegt, welche Konsequenzen die Ankündigung des Energieversorgers SWB haben soll, den Preis für Erdgas um rund 20 Prozent zu erhöhen. Am Wochenende meldete die „Tageszeitung“, dass die Heizkostenpauschale für ALG-II-Empfänger(innen) zu Beginn der Heizperiode angehoben wird. Über die Höhe wird noch gesprochen. Die Heizkostenpauschale war zuletzt Ende 2005 angehoben worden – von einem Euro auf 1,10 Euro pro Quadratmeter. Diese Anhebung verursache Mehrkosten von einer halben bis einer Million Euro, hieß es seinerzeit. Der „Mieterbund“ hatte schon damals Sätze von 1,30 Euro pro Quadratmeter verlangt, Beratungsstellen und Sozialexpert(inn)en 1,40 Euro.
Aber ganz egal, wie das Sozialressort entscheiden wird, die tatsächlichen Heizkosten müssen von der Bagis übernommen werden! Es kann allerdings sein, dass dies dort nicht sofort eingesehen wird und erst vor Gericht erstritten werden muss. Schließlich sollen ja zu unseren Lasten sechs Prozent eingespart werden! Es ist ein Skandal, wenn in diesem eigentlich so reichen Land Menschen im Winter frieren, aus Angst, die nächste Rechnung nicht bezahlen zu können, weil sie eben nicht wissen, was ihnen zusteht. Eigentlich müsste der Grundbedarf für Strom und Gas kostenlos zur Verfügung gestellt werden, so wie in Belgien!
4. Nicht nur in Bremen kommen die Kinder von Hartz-IV-Empfängern in den Sommerferien aus finanziellen Gründen selten weiter als bis an die „Costa Werdersee“. Wenn sie dann auf die eigentlich sinnvolle Idee kommen, sich einen Ferienjob zu besorgen, dürfen sie von 400 Euro nur 160 behalten. Das gilt jedoch nicht nur für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern: Wer in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebt, muss einen großen Teil des verdienten Geldes an Vater Staat abgeben. Es dürfen lediglich 100 Euro monatlich behalten werden; wer mehr verdient, muss 80 Prozent dieses Geldes abgeben.
Angenommen, ein Jugendlicher füllt für 400 Euro die Regale eines Supermarktes auf, dann darf er die ersten 100 Euro behalten. Von den verbleibenden 300 Euro muss er 80 Prozent abgeben. So bleiben ihm nur 160 Euro. Das ist ein absolut falsches Signal an die Jugendlichen, dass sich nämlich Arbeit für sie nicht lohnt! Als ob es nicht schon völlig ausreichen würde, dass ein Kind von Hartz-IV-Eltern das ganze Jahr darben und dabei zusehen muss, wie die anderen Gleichaltrigen die „richtigen“ Klamotten tragen, ein trendy Handy besitzen, nebenbei für den Führerschein sparen und dafür auch Geldgeschenke bekommen – sie werden auch noch bestraft, wenn sie sich auf ehrliche Weise etwas dazuverdienen möchten!
Für Jugendliche ist es sehr wichtig, beim Status ihrer „Peergroup“ mithalten zu können. Es ist längst überfällig, dass die Gesetze so verändert werden, dass Kinder nicht für die Arbeitslosigkeit ihrer Eltern mitbestraft werden: Sowohl das Kindergeld als auch andere Geld- und Sachgeschenke, die den Wert von 50 Euro jährlich überschreiten, dürfen ebensowenig automatisch als Einkommen angerechnet werden wie Ferienjobverdienste über 100 Euro!
5. Jeden Sonntag wird im Gemeindesaal der Heilig-Geist-Kirche in der August-Bebel-Allee 276 der Mittagstisch für arme Kinder mit ihren Eltern gedeckt. Mit seinem Projekt „Mahlzeit“ will der Hotelier Marc Cantauw etwas gegen das Elend vor der eigenen Haustür unternehmen. Für ihn sind die Kinder die Leidtragenden, die absolut nichts für die Verhältnisse in den Familien können, in die sie hineingeboren wurden. Er erzählt, dass er im letzten Jahr – kurz vor Weihnachten – hörte, dass sich arme Kinder eine warme Mahlzeit wünschten. Vier Wochen nach dieser Reportage ist aus dem „Müsste“ ein „Muss“ geworden.
Zur ersten „Mahlzeit“ im Januar kamen gerade mal zwei Kinder, mittlerweile sind es sonntags bis zu 40 Kinder mit ihren Familien. Cantauw und 16 ehrenamtliche Helfer füllen die Teller mit „gutbürgerlichen“ Gerichten wie Gulasch, Rouladen, Zander und Lachs. Schweinefleisch gibt es nicht, allein schon wegen der muslimischen Gäste. Die Beilagen, vor allem Gemüse, Kartoffeln und Nudeln, seien bei den Kindern besonders beliebt, erzählt Cantauw, der selbst jeden Sonntag mit seiner Familie zur „Mahlzeit“ kommt. Zubereitet werden die sonntäglichen Köstlichkeiten in der Hotelküche; viele Zutaten werden mittlerweile von den Lieferanten des Hotels gespendet.
Doch als eine „Armenspeisung“ versteht der Hoteldirektor den Mittagstisch nicht: „Bei uns muss niemand seinen Hartz-IV-Bescheid vorlegen. Es ist eine Einladung zum Essen, zu dem alle herzlich willkommen sind“, betont er. Warum das Projekt letztendlich ein so toller Erfolg ist und ein so großes mediales Interesse hervorruft, kann sich der engagierte Hoteldirektor dennoch kaum erklären. Neben der Verköstigung gehören zur „Mahlzeit“ noch weitere Projektbausteine. So gibt es im Gemeindesaal eine Börse für Kleider und Spielsachen. Es werden auch Ausflüge mit den Kindern gemacht, etwa ins Bremer „Universum“ oder an die Nordsee.
Erstaunlich, dass der Hotelier nicht das Aufsehen seines Projektes versteht! Er agiert wider den Zeitgeist, ist von der Kinderarmut berührt und tut etwas dagegen. Auch wenn es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist – und gleichzeitig beschämend, dass solche Aktivitäten in diesem reichen Land nötig sind: Hut ab! Meinen Respekt hat er. Nachdem ich diesen Bericht ins „Erwerbslosenforum“ setzte, war ich von der folgenden kontroversen Diskussion überrascht. Ob der Hotelier sein Engagement von der Steuer absetzen kann, interessiert mich nicht. Es stünde ihm zu. Wenn sich jeder auf seine Weise ein wenig beteiligt, sieht es auf der Welt im Kleinen schon etwas rosiger aus! Und das ist doch etwas.
6. Behördenstrukturen wie in den Arbeitsagenturen der Bundesrepublik fördern täglich psychische Gewaltdelikte, begangen durch Sachbearbeiter an den Erwerbslosen. Schon 1971 stellte der berühmte Psychologe Phillip Zimbardo in seinem legendär gewordenen Gefängnis-Experiment fest, dass sich völlig normale Menschen zu sadistischen Handlungen hinreißen lassen, wenn ihnen zu experimentellen Zwecken die Rolle eines Gefängniswärters zugeordnet wird. Dabei entmenschlichten die Protagonisten ihr Gegenüber; sie sprachen ihnen ihre Privatsphäre und jede Möglichkeit zur Individualisierung durch Entkleidung und die Beraubung um hygienische Möglichkeiten ab, was psychologisch die Funktion hat, Übergriffe auf die Machtlosen vor sich selbst zu rechtfertigen („Es sind ja keine Menschen wie du und ich“). Zimbardo bewies mit diesem Experiment unter anderem, dass Personen, die eine legitimierende Ideologie und strukturelle Unterstützung erfahren, sich quasi zwangsläufig und strukturell bedingt zu Tätern entwickeln. Etwas abgeschwächt herrschen in den Arbeitsagenturen analoge Bedingungen wie beim „Stanford-Prison-Experiment“, wovon viele, die dort vorgesprochen haben, zu berichten wissen.
Zumeist handelt es sich hierbei um irgendwie beschämende, demütigende und sozial übergriffige Handlungen oder die ungerechtfertigte Ablehnung von Anträgen. Macht und psychologische Gewalt sind nämlich vor allem dort wahrscheinlich, wo die Klientel über wenig Einflussmöglichkeiten auf ihre Belange verfügt und in existentiellen Dingen stark vom Wohlwollen der Sachbearbeiter abhängig ist. Die Sachbearbeiter der Agenturen müssen auch Überwachungs- und Kontrollfunktionen wahrzunehmen und haben Bestrafungsmacht. Auch hochgezüchtete Vorurteile verführen das meist psychologisch völlig ungeschulte Personal noch zusätzlich zur Aufrechterhaltung von Dehumanisierung und zu sadistisch motivierten psychologischen Gewaltdelikten. Diese Dynamik kann durch das Verhalten der Klienten verstärkt werden, wenn diese in ihrer Verzweiflung tatsächlich gelegentlich unangemessen oder aggressiv reagieren. Natürlich zeigen nicht alle Sachbearbeiter der argen Argen eine Bereitschaft zu psychologischer Gewalt auf, doch sind es eindeutig zu viele!
Immerhin ist es möglich, sich ganz bewusst gegen diese Mechanismen zur Wehr zu setzen. Zur Aufhebung der Entmenschlichung sollte es gleich zu Anfang des Gespräches dem Sachbearbeiter erschwert werden, die eigene Person nur mit dem Aktenzeichen gleichzusetzen. Darum ist es wichtig, den eigenen Namen zu nennen und scheinbar intime, im Grunde aber nichtssagende Aussagen über sich persönlich – wie das Alter der Kinder – zu machen. Dabei sollte immer der Blickkontakt gewahrt werden. Es lassen sich auch die Besonderheiten der Büroeinrichtung oder der Arbeitsumstände widerspiegeln, also dass die Blumen schön sind oder der heutige Andrang sehr groß. Auch wenn solche Bemerkungen zumeist unbeantwortet bleiben, sind sie dazu geeignet, eine Beziehung aufzubauen, einen Kontakt herzustellen, wodurch übergriffiges Verhalten unwahrscheinlicher wird. Sachbearbeiter mit hoher Entscheidungsgewalt zeigen häufig unbewusst vielfältige verinnerlichte Mechanismen der sozialen Ächtung, zum Beispiel das Unterlassen von Begrüßung und Blickkontakt oder das Nichtreagieren auf Fragen. Dann wird es wichtig, direkt anzusprechen, dass mensch jetzt die Frage beantwortet haben möchte. Damit wird eine klare Grenze gegen die Ignoranz gezogen. Wenn Klienten zu ihren Besuchen bei den Arbeitsagenturen begleitende Zeugen mitnehmen, können die Sachbearbeiter nicht mehr in sadistisches Verhalten zurückfallen, weil sie sich dafür unbeobachtet fühlen müssen.
Gut ist es auch, wenn bei den angesprochenen Themen Sachkenntnis gezeigt wird, um notfalls an entsprechenden Stellen des Gespräches auf Paragrafen und dort definierte Konsequenzen etwa für Nötigung, Beleidigung oder willkürliche Amtsausübung verweisen zu können. Je höher die Einfühlung in das Opfer ist, desto schwieriger sind diese Arten von Gewalt auszuführen, oder sie werden sogar verunmöglicht. Darum ist es wichtig, die eigenen Gefühle zum Ausdruck zu bringen, zum Beispiel dass mich die Ankündigung des Entzugs der Leistung richtig bedroht. Ich kann auch Fragen stellen, die eine Einfühlung in meine Situation erzwingen: Wie würde er oder sie sich denn in meiner Situation fühlen? Natürlich ist es auch möglich, sich mit anderen Betroffenen über die Medien zu wehren, sofern sie einem die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Im Prinzip werden hier Bestandteile der personenzentrierten Gesprächsführung angewendet, die gern in Gesprächstherapien benutzt wird, um das Vertrauen des Klienten zu gewinnen. So wie dabei das Misstrauen des Klienten gelindert werden soll, geht es hier wohl auch darum, so etwas wie den Hauch einer Beziehung aufzubauen, damit sich der Sachbearbeiter vielleicht hoffentlich auch mal mit der Person vor ihm beschäftigt und nicht nur mit dem Aktenzeichen. Eben dafür ist es zwingend notwendig, sein Gegenüber zu spiegeln.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke“
Getragene Kleidung kann am Bremer Neptunbrunnen gereinigt werden: Dieser wird regelmäßig mit Waschpulver eingeschäumt („Bremen for you“)
Willkürliche Schikanen, unberechtigte Sanktionen, verschleppte Anträge und Quotendruck der Sachbearbeiter in den Argen gehören zum bitteren Hartz-IV-Alltag, der dem Sozialdarwinismus alle Ehre macht. Auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Betroffenen wird systematisch und widerrechtlich Geld eingespart. Hinzu kommen tägliche psychische Gewaltdelikte durch Sachbearbeiter, die sich teilweise geradezu als „Krieg gegen das Wohlbefinden“ des Kunden präsentieren. In dem Artikel „Hartz IV: Psychostrategien gegen die tägliche Demütigung“ aus „Reader’s Edition“ vom 18. Juli 2008 werden wertvolle Ratschläge gegeben, der Behördenwillkür wirksam entgegenzutreten. Vor allem ist es ratsam, nicht allein zur Bagis (Arge) zu gehen! Meist reicht die bloße Anwesenheit eines Beistandes, damit Aggressionen gar nicht erst hochkommen oder das Gespräch in die falsche Richtung läuft.
Es passiert nur allzu häufig: Mensch wird zur Bagis eingeladen, und der Fallmanager schiebt dem Betroffenen eine Eingliederungsvereinbarung über den Schreibtisch, mit der Aufforderung, sofort zu unterschreiben, sonst drohe Sanktion. Dabei werden die Betroffenen in den allerwenigsten Fällen darüber informiert, was es mit der Eingliederungsvereinbarung auf sich hat und um welches Rechtsverhältnis es sich dabei handelt. Die Eingliederungsvereinbarung wird in der Sozialrechtsprechung als Vertrag gesehen. In Artikel 2 des Grundgesetzes ist für jede(n) die Handlungsfreiheit und somit die Vertragsfreiheit garantiert. Das heißt, niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Die Kommentarliteratur beschreibt, dass die Eingliederungsvereinbarung eine „faire“ Ausgestaltung von Inhalt und vorangehenden Verhandlungen voraussetzt und nach ihrer Eigenlogik nur bei freiwilligem Abschluss sinnvoll wirken kann. Als Vertrag erfordert die Eingliederungsvereinbarung die im Rechtssinne freiwillige Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen (Münder: SGB II Lehr- und Praxiskommentar, 2. Auflage 2007, § 15).
Der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2007 (Aktenzeichen L 13 AS 4160/06 ER-B) geht darüber hinaus deutlich auf die inhaltlichen Erfordernisse einer Eingliederungsvereinbarung ein: Die Leistungen, die der Hilfebedürftige vom Träger erhalten soll, sind verbindlich und konkret zu bezeichnen. Es soll ein konkreter und individueller Bezug zum Ziel der Eingliederung in Arbeit hergestellt werden. Die Rechtsprechung in Bremen geht in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 15. Juli 2008 (Aktenzeichen S3 V 1965/08) leider nicht so detailliert auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die inhaltlichen Erfordernisse einer Eingliederungsvereinbarung ein wie das Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Dabei wäre es meines Erachtens jedoch wichtig für die Betroffenen, unter anderem auch mit Hilfe der Rechtsprechung zu verstehen, dass – unter freier und freiwilliger Mitwirkung der Betroffenen – ein solcher Vertrag als Ausweg aus der Arbeitslosigkeit wirksamer ist als sinnlose, standardisierte Textbausteine, die unter Sanktionsandrohung unterschrieben werden. Auch hier gilt: Nicht allein zur Bagis gehen!
Frank Kleinschmidt (parteilos, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
Abschwungserwartung: Unternehmen streichen mehr Stellen
als sie schaffen („Frankfurter Allgemeine Zeitung“)
Schon oft haben wir auf der Montagsdemo über die Leiharbeit als moderne Sklaverei berichtet. Mit den Hartz-Gesetzen wurde es für die Monopole erst möglich, die Leiharbeit massiv auszubauen. Hunderttausende Kollegen wurden inzwischen zu Billiglöhnen eingestellt. In den Fabriken stehen an demselben Arbeitsplatz Leiharbeiter mit zehn Euro weniger Stundenlohn neben den festangestellten Arbeitern. Wenn Arbeitsplätze abgebaut werden, sind die Leiharbeiter die Ersten, die auf die Straße geworfen werden.
In den letzen Wochen und Monaten gab es wichtige Schritte zum Aufbau des Zusammenhalts zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft. Bei Opel in Bochum hatten Leiharbeiter die Erhöhung ihres Stundenlohns von 7,20 Euro gefordert und wurden darauf fristlos gekündigt. Kämpferische Kollegen aus der Stammbelegschaft ergriffen die Initiative und organisierten unter den Opel-Kollegen die Solidarität. Unterschriften wurden im Werk gesammelt, Transparente auf der Brücke über die Autobahn gehängt und eine Protestkundgebung für die Wiedereinstellung der Leiharbeiter vor dem Werkstor organisiert. Am Offenen Mikrofon kamen viele Kollegen zu Wort: „Wir dürfen uns nicht spalten lassen, die Leiharbeiter brauchen die gleichen Löhne und die gleichen Rechte wie alle Kollegen!“ Die Geschäftsleitung von Opel musste inzwischen nachgeben und die ersten vier Kündigungen zurücknehmen.
Auch bei Daimler in Hamburg-Harburg sprachen sich Kollegen gegen die Kündigung von Leiharbeitern aus. Ein Kollege hatte zur Information einen Aushang verfasst und erhielt sofort eine Abmahnung. Diese Disziplinierung ist eine Unverschämtheit! Dem Kollegen gehört unsere Solidarität! Wir werden ein Protestschreiben an den Konzernvorstand von Daimler schicken, in dem auch die Montagsdemo Bremen die Rücknahme der Kündigungen der Leiharbeiter und die Rücknahme der Abmahnung des Kollegen fordert.
Harald Braun
Quelle: www.bremer-montagsdemo.de