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8. Juli 2008

188. Montagsdemo: "Warum Kinder fördern, die später eh keinen Arbeitsplatz bekommen?"

Transparent der Montagsdemo

Elisabeth Graf von der Montagsdemo. "Parteilos - aber parteiergreifend!"

1. Zum wievielten Male kommt dieses Thema nun kurz vor der Sommerpause wieder auf den Tisch? Angeblich soll Bremen „schon“ in diesem Herbst das dringend benötigte Sozialticket einführen – darauf hatten sich bereits vor über einem Jahr SPD und Grüne in ihrem Koalitionspapier verständigt –, sofern es bei diesem Anlauf nun endlich klappt, versteht sich, und eine Lösung gefunden wird, die die öffentlichen Kassen möglichst nicht belastet.

Deswegen prüfen die Verkehrsbetriebe derzeit eine Umschichtung in der Preisgestaltung. Verkehrs-Staatsrat Wolfgang Golasowski fürchtet, dass ganz ohne Zuschuss aus öffentlichen Kassen ein Ticket für 15 Euro monatlich kaum zu bezahlen sei. Die Bagis will die Tickets nicht austeilen, deswegen muss wohl ein eigener Betrieb sicherstellen, dass wirklich nur Bedürftige diese vergünstigten Fahrkarten erwerben können. Bisher scheint nur „Die Linke“ tatsächlich an einer baldigen Umsetzung Interesse zu haben. Hoffentlich sind bis zum Herbst alle Bedenken vom Tisch und ist die Bereitschaft erwacht, den Worten Taten folgen zu lassen!

2. Ein Grund mehr für die bundesweite Einführung von Sozialtickets ist, dass durch Haussanierungen und den Zuzug wohlhabender Mieter in den Großstädten finanziell Schwache an den Rand der Metropolen gedrängt werden. In der Bundeshauptstadt liegen die Gegensätze derart nah nebeneinander, dass zum Beispiel neben einem frisch sanierten Haus ein anderes steht, an dem die Fassade abblättert. Weil nach der Wende fast 80 Prozent der maroden Altbauten saniert wurden, liegen die Durchschnittspreise bei Neuvermietungen mit bis zu 7,77 Euro pro Quadratmeter weit über dem Berliner Mittel von 5,96 Euro. Die Alteingesessenen können die Mieten nicht mehr aufbringen und werden weggedrängt, rausgeschubst oder seit Hartz IV eben auch zu Zwangsumzügen genötigt!

Aber auch Städte wie Hamburg oder Düsseldorf, die eine erfolgreiche industrielle Umstrukturierung hinter sich haben, sind für Aufwertungsprozesse prädestiniert. Verstärkt wird dies noch durch die strengen und oft unrealistischen Höchstmieten der Hartz-IV-Gesetze. Wer sie überschreitet, muss in billigere Lagen umziehen. Durch diese Art von gesetzlich verordneter Schaffung von Brennpunkten werden die politischen Bemühungen der vergangenen 15 Jahre, Städte sozial besser zu durchmischen, in ihr Gegenteil verkehrt. So ein Zwangsumzug stellt für finanziell schwach gestellte Mensche oft ein besonderes Drama dar, weil er ihnen ihre Netzwerke zur Armutsbewältigung nimmt. Dabei kann es sich um scheinbar banale, aber essentielle Arrangements handeln wie das Wissen, wer auf die Kinder aufpasst oder wer einem mal Geld leiht.

3. Für Hartz IV-Empfänger werden täglich neue Schikanen erfunden, die den argen Argen beim „Sparen“ helfen und die Transferempfänger möglichst butterweich und gefügig in die Knie zwingen sollen. Die Arge Bochum hat eine besonders perfide Variante erfunden: Dort werden Zuschüsse zu Heizkosten willkürlich mit dem Hinweis gekürzt, dass „nur zwei Drittel der Wohnung“ beheizt werden müssten! Dadurch müssen die Betroffenen von ihrem Regelsatz von 351 Euro monatlich auch noch einen Teil der Heizkosten bestreiten.

Offenbar geht es bei Hartz IV tatsächlich darum, eine möglichst hohe Zahl von Arbeitslosen in Obdachlosigkeit und in Hunger zu bringen. Denn nur dahin kann es kommen, eskalieren, wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann oder mit den Nebenkosten so in Rückstand gekommen wurde und zu allem Überfluss auch noch die „Tafel“ überfüllt ist. Auch in Bremen machte Thomas Röwekamp in dieser Hinsicht von sich reden, als er Hartz-IV-Empfänger in aller Menschenverachtung „unter Brücken schlafen“ lassen wollte. Durch solche Drohszenarien sollen dann diejenigen, die noch Arbeit haben, in Angst und Schrecken versetzt werden, damit sie auch weiterhin klaglos jede Verschlechterung über sich ergehen lassen.

Eigentlich sollten den ALG-II-Empfängern die tatsächlichen Heizkosten in angemessener Höhe übernommen werden. Uneigentlich werden in der Praxis immer wieder neue Vorwände gefunden, um dies eben gerade nicht zu tun. Oft werden einfach willkürliche Grenzen gesetzt, um keine Nachzahlungen leisten zu müssen. Wer also das Pech hat, eine bezahlbare Mietwohnung nur in einem schlecht isolierten Gebäude mit schlecht schließenden Fenstern gefunden zu haben, muss einen Teil seiner Regelleistung von 351 Euro auch noch für die Heizkosten ausgeben. Oder sollte ein ALG-II-Empfänger von seinem Zuwenig auch noch etwas ansparen, um Isolation oder gar neue Fenster einbauen zu lassen?

Selbstverständlich lässt sich gegen diese Widrigkeiten Einspruch einlegen, aber der wird in allen Fällen pauschal zurückgewiesen. Dann bleibt zwangsläufig nur noch der Weg zum Gericht. Klug wäre es, sich vorher bei den Montagsdemos Unterstützung und Verstärkung zu holen. Die zuständigen Gerichte haben in der ersten Instanz diese Praktiken regelmäßig zurückgewiesen, aber die Arge Bochum geht immer in die nächste, was bekanntermaßen lange dauert. Auf diese Weise werden die Kosten der Gerichtsverfahren die im Einzelfall eingesparten Beträge weit übersteigen. Kein Wunder also, wenn Hartz IV heute die Kosten der Arbeitslosenhilfe übersteigt, obwohl die betroffenen Leidtragenden vergleichsweise weniger im Portemonnaie haben als je zuvor!

4. Letzte Woche wurde in der Bürgerschaft über die Kürzungen debattiert, die in Bremen ungefähr 1.200 Hartz-IV-Familien monatlich hinnehmen müssen, weil ein Mitglied „Vereinbarungen“ mit der Bagis nicht nachgekommen ist. Inga Nitz warf als Abgeordnete der Linksfraktion ein, dass es solche Fälle eigentlich gar nicht geben darf, weil Hartz IV das Existenzminimum darstellt. Sie forderte den Verzicht auf Kürzungen, zumal sie oft zu Unrecht verhängt werden. So führt fast jeder dritte Widerspruch zum Erfolg.

Karin Garling von den Spezialdemokraten forderte, wer zumutbare Arbeit ablehne oder Termine versäume, müsse auch Strafen hinnehmen. Weiß die Dame, wovon sie spricht? Plädiert sie für Sippenhaftung, oder wie stellt sie sich vor, dass mit Kürzungen bei „Verfehlungen“ einzelner Familienmitglieder umgegangen wird? Soll dann darauf geachtet werden, dass der „Sanktionierte“ seinen Teller nicht oder nur um 30 Prozent weniger auffüllen darf? Welche Mutter bringt das übers Herz?

Einzelpersonen ohne Familie werden damit in die Obdachlosigkeit geschasst. Wenigstens auf dem geduldigen Papier scheint inzwischen bei allen Parteien angekommen zu sein, dass die Behörden nicht so viele Fehler machen dürften und das Personal geschulter sein müsste. Ich halte diesen Umstand für absichtlich herbeigeführt, weil ein gesellschaftliches Problem – dass es eben keine Arbeit mehr für alle gibt – individuell jedem Einzelnen schuldhaft angelastet werden soll.

Was bitte kann jemand dafür, wenn seine Arbeitsstelle nach Osteuropa ausgelagert wird? Befremdlich finde ich die Bemerkung des grünen Richters Horst Frehe, dass schon die erste Armenverordnung Bremens von 1658 ein „Arbeitsgebot“ enthalte und man nicht glauben dürfe, dass „Manna vom Himmel“ falle und man es nur verteilen müsse. Glaubt er möglicherweise daran, dass Arbeitsplätze und Vollzeitbeschäftigung vom Himmel fallen?

 

5. In der Diskussion um eine Kindergelderhöhung hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück seine Bedenken gegen eine Entlastung von Familien bekräftigt und damit vielen Eltern indirekt unterstellt, sie würden das Geld für Genussmittel ausgeben. Er äußerte, dass eine Erhöhung um acht oder zehn Euro den „Gegenwert von zwei Schachteln Zigaretten oder zwei großen Pils“ hätten. So fürchte er, das Geld komme bei den Kindern in vielen Fällen nicht an. Er halte es für besser, das Geld in „Schulessen und Sprachkompetenz“ zu investieren. Steinbrück war bereits früher kritisiert worden, weil sein Sprecher gemutmaßt haben soll, manche Eltern würden ein höheres Kindergeld für „DVDs und Zigaretten“ statt für ihre Kinder verwenden.

Damit blies er in das gleiche Horn wie im vergangenen Jahr der Grüne Oswald Metzger, inzwischen CDU-Mitglied, der in einem Interview ALG-II-Empfängern menschenverachtend unterstellte, sie sähen „ihren Lebenssinn nur darin, Kohlehydrate und Alkohol in sich hineinzustopfen, vor dem Fernseher zu sitzen und das gleiche den eigenen Kindern angedeihen zu lassen“. Doch wo Peer Steinbrück Recht hat, hat er Recht: Eine Erhöhung des Kindergeldes käme tatsächlich nicht bei den armen Kindern an! Aber nicht, weil die Eltern es versaufen oder verrauchen würden, sondern weil das Kindergeld schlicht bis auf den letzten Cent beim ALG II angerechnet und aufgefressen wird! Ich finde es auch vernünftig, Geld in Betreuung, Schulessen und Sprachkompetenz zu stecken. Aber dies bitte nicht stattdessen, sondern zusätzlich!

6. In der „Professor-Hess-Kinderklinik“ soll eine ganze Station eingespart werden. Dies wird dazu führen, dass kranke Kinder auf Wartelisten kommen. Wenn sie dann aufgenommen werden, liegen sie in Zimmern mit mehr Betten als bisher, sodass ihre Eltern aus Platzgründen nicht mehr bei ihnen übernachten können. Kleine Patienten sollen wegen Personalmangels in ihren Betten angeschnallt liegen müssen! Hiermit sollen offenbar längst überholte Praktiken wieder eingeführt und die neoliberale Ökonomisierung über Menschlichkeit und Mitgefühl gestellt werden!

Natürlich ist es realitätsfern, davon auszugehen, es könne kräftig Pflegepersonal eingespart werden, ohne dass dann die Patientenzahlen und damit die Erlöse zurückgingen. Erfahrungsgemäß würden die geplanten Einsparungen die finanziell ärmsten Kinder am härtesten treffen. Der von politischer Seite immer wieder geforderte Kinderschutz scheint in der Tat nur ein Lippenbekenntnis zu sein! Überhaupt: Gibt es eine „bessere“ Möglichkeit, Kindern den totalen Horror vor Ärzten und Krankenhäusern zu verschaffen? Für mich kommt die Umsetzung solcher Pläne einer Kindesmisshandlung und -vernachlässigung gleich. Kranke Kinder müssen besonders darunter leiden, wenn die Krankenhäuser für den Lissabonner Vertrag kaputtgespart werden sollen!

7. Die Deutschen betrachten arme Mitbürger eher als eine „Störung der öffentlichen Ordnung“ denn als Hilfsbedürftige. Das hat einen historischen Hintergrund, wenn mensch an die damalige Armenpolizei denkt. Arme hatten in Deutschland bis zur Verfassungsgebenden Versammlung der Weimarer Republik 1918 kein Wahlrecht, waren – und sind – also Menschen zweiter Klasse: Inzwischen beginnt es, dass sich Arme wieder an ihren schlechten Zähnen erkennen lassen.

Dank der Hartz-Gesetze, die nicht nur die Arbeitslosen betreffen, werden immer mehr Menschen einer Verelendung ausgesetzt, die voll in die sogenannte Gesundheitsreform hineingreift. Schon wegen der Praxisgebühr und der Zuzahlungen zu Medikamenten gehen viele nicht mehr oder nur im Notfall zum Arzt. Auch die Symptomtoleranz ist häufig größer, das heißt, in den unteren sozialen Schichten ignoriert man Anzeichen von Krankheiten eher als in den Mittel- und Oberschichten, wo sehr schnell ein Spezialist aufgesucht wird.

Ich habe mir heute bei meiner Krankenkasse für meine Kinder und mich eine „Befreiung von Zuzahlungen“ für das restliche Jahr geholt. Dafür musste ich mit Quittungen aus der Apotheke oder für Praxisgebühr belegen, dass ich bereits über zwei Prozent meines ALG II (circa 84 Euro) für derartige Zuzahlungen ausgegeben habe. Ich werde das überzahlte Geld auf mein Konto überwiesen bekommen.

Obwohl das menschenverachtende Hartz IV erst Anfang 2005 in die Wege geleitet wurde, dauerte es keine acht Monate, bis der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister Clement mit einer „Dokumentation“ sogenannter Missbrauchsfälle an die Öffentlichkeit getreten ist. Dies geschah also bereits zu einem Zeitpunkt, als noch nicht einmal die Arbeitsgemeinschaften zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gebildet worden waren und zudem der schwierige Integrationsprozess zwischen den Agenturen und den Sozialämtern noch nicht ansatzweise geleistet worden war.

8. Die evangelische Landeskirche Hannover hat eine eigene Initiative gegen Kin­derarmut gestartet und wird unter dem Motto „Allen Kindern eine Chance“ lokale Projekte zur Armutsbekämpfung mit insgesamt einer Million Euro unterstützen. Die niedersächsische Landesbischöfin Margot Käßmann findet es bedrückend und unhaltbar, dass Kinder mit hungrigen Mägen auf der Schulbank sitzen oder ohne Ranzen und Schultüte zur Einschulung kommen müssen. Die evangelische Landeskirche Hannover will mehr als 100 Initiativen unterstützen, die Kindern aus finanziell schwachen Familien helfen. Dazu gehören beispielsweise die Vergabe von Taschen zur Einschulung sowie die Organisation von Mittagessen oder Hausaufgabenhilfe.

Toll, dann werden die Kinder von Hartz-IV-Empfängern also schon von weitem an ihren genormten Schulranzen zu erkennen und noch besser zu diskriminieren sein! Ansonsten übernimmt hier die Kirche Aufgaben des Staates, dem Frau Käßmann Versagen vorwirft. Dabei ist es viel schlimmer: Es ist Berechnung! Die Landesbischöfin fordert die Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit. Ja, die Kinderarmut ist politisch gewollt: Warum sollte „die Gesellschaft“ Geld in die Ausbildung von Kindern mit schwachen Schulleistungen stecken, wenn sie später eh keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bekommen werden?

Wenn es keine Vollzeitbeschäftigung gibt, werden natürlich nur die Allerbesten genommen. Der Rest kann gucken, wo er bleibt! Das wachsende Heer der Überflüssigen braucht doch wohl keine Ausbildung? Solange wir keinen auskömmlichen Mindestlohn haben, wird es immer Kinderarmut geben. Schließlich dürfen Transferempfänger keine ausreichenden Bezüge erhalten, weil sie dann mehr Geld bekämen, als viele Hungerlöhner mit nach Hause nehmen können. Der Abstand muss ja gewahrt werden: So menschenverachtend läuft es!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

Quelle: www.bremer-montagsdemo.de