In den letzten Monaten konnten wir in den Medien eine Politkomödie ganz eigener Art besichtigen: Die Hartz-IV-Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP stritten darüber, wie und auf welchem Wege sie sich am wirkungsvollsten am Urteil des Bundesverfassungsgericht zum menschenwürdigen Existenzminimum vorbeimogeln können.
Ein Kommentar von Friedhelm Grützner
Nachdem der „Berg“ lange „gekreißt“ hatte (nächtelange Verhandlungen einschließlich ihres vorübergehenden Scheiterns, Interventionen der Bundeskanzlerin, erneute Anrufung des Vermittlungsausschusses), gebar er schließlich die zu erwartende „Maus“: Es bleibt für 2011 bei der symbolischen Anhebung des Regelsatzes um 5 Euro, während der SPD für 2012 eine ebenfalls rein symbolische weitere Erhöhung um 3 Euro zugestanden wurde (die Grünen hatten immerhin am Ende das Kasperletheater verlassen, womit sie wenigstens ihre politische Selbstachtung retteten).
Wenn wir den Verlauf der Verhandlungen rein objektiv allein vom politischen Handwerk her betrachten, dann kann selbst der wohlmeinendste Betrachter nur noch mit dem Kopf schütteln. Dabei war die Sachlage doch klar: Das Bundesverfassungsgericht hatte unter Setzung eines Termins die Neuberechnung der Regelsätze verbindlich angeordnet. Ebenso klar war, dass die Schwarz-Gelben für ihre Vorschläge über keine Mehrheit im Bundesrat verfügten, sodass nach allen politischen Regeln ein Kompromiss ausgehandelt werden musste, wobei die Grundpositionen von Schwarz-Gelb und Rot-Grün ja gar nicht soweit auseinander lagen. Denn beide Parteiengruppierungen bewegten sich mit ihren Vorstellungen im Hartz-IV-Paradigma der Agenda 2010, wobei die einen den Regelsatz lediglich um 5 Euro und die anderen dagegen um 11 Euro anzuheben gedachten. Da ein Grundsatzdissens nicht vorlag, hätte es eigentlich dem ABC eines jeden politischen Klippschülers entsprochen, sich irgendwo in der Mitte (7,50 oder 8 Euro) zu treffen. Als dogmatisch bornierte Glaubenskrieger waren jedoch die Schwarz-Gelben mit ihrer Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze für solche schlichten rationalen Erwägungen nicht zugänglich.
Es ist immer wieder frappierend, in welch dumm-dreister Manier CDU/CSU und FDP ihre Politik gegen Langzeitarbeitslose inszenieren. Als das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum menschenwürdigen Existenzminimum gesprochen hatte, schwadronierte der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle – seine mangelnden historischen Kenntnisse eindrucksvoll dokumentierend – erst einmal von „spätrömischer Dekadenz“ (Na ja, seitdem wir wissen, wie sein Kabinettskollege v. Guttenberg sich den Doktortitel zu erschleichen versuchte, wissen wir ja, wie es um die intellektuellen Qualitäten dieser selbsternannten „Leistungsträger“ bestellt ist, was allerdings einige Parallelen zur Spatantike aufweist. Insofern könnte Westerwelle bezogen auf den Kulturverfall der „Eliten“ sogar recht haben). Dann wurde mit Hilfe willkürlicher Manipulationen (Absenkung der Referenzgruppe von den unteren 20 auf 15 %, Zirkelschlüsse durch Einberechnung der verdeckt Armen und Aufstocker, Streichung von Ausgabenposten usw. usf.) ein Regelsatz errechnet, der nach dem Urteil maßgeblicher Juristen erneut in Karlsruhe scheitern wird. Als diese Rechenkunststückchen vollzogen waren, trat die Arbeitsministerin Ursula v. d. Leyen mit tränenerstickter Stimme vor den Bundestag und beklagte das Bildungselend der Hartz-IV-Kinder, denen sie huldreich 10 Euro pro Monat für Geigenunterricht, Reitstunden und die Mitgliedschaft in Sportvereinen spendieren wollte, nachdem sie zuvor das Elterngeld für Langzeitarbeitslose gestrichen und damit die Subsistenzmöglichkeiten dieser Kinder erheblich beschnitten hatte.
Natürlich darf in jeder Hartz-IV-Debatte auf „bürgerlicher“ Seite das sozialdemagogische Element nicht fehlen, wo die Kleinverdiener gegen die Langzeitarbeitslosen ausgespielt werden. So beschwor der CSU-Abgeordnete Max Straubinger in der Bundestagsdebatte vom 11.02.2011 „die Verkäuferin, die Arzthelferin und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen, ... die jeden Tag früh aufstehen müssen und arbeiten“, während Rot-Grün „die Unterstützer der Menschen“ seien, „die möglicherweise nicht jede Arbeit annehmen wollen“. Da haben wir sie wieder, die angeblich „faulen“ Arbeitslosen, die an ihrem eigenen Elend selbst schuld sind. Und der CDU-Abgeordnete Peter Altmaier ergänzte: „Wir müssen vielen Bürgerinnen und Bürgern, Facharbeitern, Beamten, Angestellten, Einschränkungen zumuten.“ Und in der Annahme, dass ein verfestigter Armutssockel von 15 - 20 % „modern“ und der Zukunft zugewandt sei, rief Altmaier der SPD zu: „Sie sind aus der Zeit gefallen. ... Sie werden höchstens noch mehr Wähler den Linken in die Arme treiben“ (was allerdings nur zu begrüßen wäre). „Wohlstand für alle“ ist für Altmaier folglich ein anachronistisches Projekt und die dauerhafte Existenz von Armenvierteln und sozial deklassierte Unterschichten bürgen aus seiner Sicht für Fortschritt, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovation. Meines Wissens hat sich der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vor dem Davoser Weltwirtschaftsforum ähnlich ausgelassen. Aber was würde bloß Ludwig Erhard dazu sagen?
Es gehört zu den häufig benutzten Praktiken wohlhabender Schichten, in den Verteilungsauseinandersetzungen die „ehrbaren“ Armen gegen die „ehrlosen“ Armen auszuspielen, um sich desto ungenierter die eigenen Taschen zu füllen. Es war die erklärte Absicht der rot-grünen Bundesregierung, mit der Hartz-Gesetzgebung einen breiten Niedriglohnsektor zu schaffen und das Lohnniveau allgemein zu senken. All die prekär beschäftigten und schlechtbezahlten „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden Tag früh aufstehen müssen und arbeiten“ (Straubinger s.o.), und deren Lohn trotzdem nur knapp über dem Existenzminimum liegt, sind Hartz-IV-Opfer! Denn sie verdienen nur deshalb so wenig, weil der Arbeitsmarkt dereguliert und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften geschwächt wurde. Diese Hartz-IV-Opfer gegen die anderen Hartz-IV-Opfer (Alg-II-Empfänger) aufzuhetzen und sich ihrer als legitimatorischer Schutzschilde zu bedienen, ist zwar perfide, entbehrt aber nicht einer gewissen politischen Rationalität. Unterhalb der politischen Ebene im „zivilgesellschaftlichen Diskurs“ erledigen dann Autoren wie Thilo Sarrazin und Gunnar Heinsohn die intellektuelle Schmutzarbeit.
Aber schwarz-gelb ist nicht nur dreist, sondern auch dumm – zumindest wenn wir einige Redebeiträge in besagter Bundestagsdebatte verfolgen, die in ihrer intellektuellen Armseligkeit kaum zu überbieten sind. Dabei war die SPD doch so brav! Innerhalb des Hartz-IV-Paradigmas wollte sie lediglich 6 Euro drauflegen, wobei ihr selbstverständlich bewusst war, dass in der „Geben-und-Nehmen“-Situation einer Verhandlung höchstens 3 Euro herauskommen würden, was für die Betroffenen eine ähnliche Verhöhnung darstellt wie die schwarz-gelbe „Gnadengabe“. Und was macht der Abgeordnete Peter Altmaier (CDU) aus diesem marginalen Dissens? Er wirft der Gegenseite vor, es ginge ihr um „Ideologie“. Ich will hier mal alle negativ gefärbten Ideologiedefinitionen beiseite lassen (wobei ich voraussetze, dass der Abgeordnete Altmaier sie eh nicht kennt) und „Ideologie“ ganz wertfrei mit „handlungsleitenden Weltbildern“ (Max Weber) identifizieren. Dass unterschiedliche „handlungsleitende Weltbilder“ zu Grundsatzkonflikten führen, welche nicht so ohne weiteres rein technokratisch auflösbar sind, gehört zu den Merkmalen einer pluralistischen Gesellschaft. Wenn es auf dieser Basis zu „ideologischen“ Dissensen und zum leidenschaftlichen Streit hierüber kommt, so ist dies gewiss einer demokratischen Gesellschaft dienlicher als der derzeit vorherrschende „ideologische“ Einheitsbrei von Westerwelle bis Steinmeier, wo die marginalen Akzentunterschiede lediglich künstlich aufgeblasen werden, was angesichts der tatsächlich vorhandenen Grundübereinstimmungen nur noch lächerlich wirkt und mit zur vielbeklagten Politikverdrossenheit beiträgt.
Den absoluten Tiefpunkt der Hartz-IV-Debatte im Bundestag lieferte jedoch Birgit Homburger von der FDP. So verkündete sie zunächst lauthals „... wer den Aufschwung über Hartz-IV-Sätze organisieren will, der liegt daneben“. Aber Frau Homburger, das war doch gar nicht Gegenstand der Diskussion. Wo blieb hier der Ruf „zur Sache“ seitens des Bundestagspräsidenten? Es ging nicht um den „Aufschwung“ (für wen eigentlich?), sondern um das vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 1 und Artikel 20 konstruierte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Und den selbsternannten „Rechtsstaatsliberalen“ sollten die Grundrechte doch heilig sein und als solche nicht den ökonomischen Nutzenkalkülen untergeordnet werden. Ihren bizarren Höhepunkt erreichte diese das Thema weit verfehlende Rede der FDP-Fraktionsvorsitzenden, als sie unter Hinweis auf die angebotene Übernahme der Grundsicherung für Rentner durch den Bund verkündete: „Ab heute ist jedes Schlagloch einer kommunalen Straße ein rot-grünes Schlagloch“. Denn was die „rot-grünen Schlaglöcher“ in den Gemeinden mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu tun haben, wird mir auf ewige Zeiten verschlossen bleiben. Vor soviel freidemokratischer Logik muss mein Verstand schlicht kapitulieren. Aber wahrscheinlich werden mich meine marxistischen Freunde dahingehend belehren, dies sei auch keine Logik, sondern eben Dialektik.
Bei der Lektüre parlamentarischer Ergüsse „bürgerlicher“ Politiker muss sich der geneigte Leser immer wieder vergewissern, dass wir in einer Demokratie („Herrschaft des Volkes“) und nicht in einer Meritokratie („Herrschaft der Besten“) leben. Und da das „Volk“ nun einmal aus Reichen und Armen sowie Gebildeten und Ungebildeten besteht, so sollte dies auch in der parlamentarischen Repräsentanz seinen Niederschlag finden. Aber wenn ich mir den Geschichtsanalphabeten Westerwelle, den Schwindeldoktor v. Guttenberg und zuletzt Frau Homburger betrachte, stellt sich mir die Frage, ob nun wirklich ausgerechnet in den „bürgerlichen“ Parteien die intellektuelle „Hefe des Volkes“ versammelt sein muss.
Sowohl in den vorhergehenden Debatten als auch in den Verhandlungen um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur menschenwürdigen Existenzsicherung befand sich Rot-Grün (hier vor allem die SPD) in einer wenig beneidenswerten Lage. Hartz IV war ihr „Baby“. Ihre Berechnungsmethoden wurden in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt. Es wirkte schon peinlich (und auch irgendwie lustig), wenn die Rot-Grünen auf den berechtigten Vorhalt von CDU und FDP, dass schließlich ihr Gesetzeswerk vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden sei, nur antworten konnten: „Aber ihr habt doch auch zugestimmt“. Das klang doch sehr nach „haltet den Dieb!“. Aber wie sollte Rot-Grün auch anderes argumentieren? Die SPD-Spitze (Steinmeier, Gabriel) stehen weiterhin zu Hartz-IV und zur Agenda 2010. Sie ist hier genauso dogmatisch-borniert wie die schwarz-gelbe Regierungskoalition, was es CDU und FDP leicht machte, die Sozis und die Grünen vor sich herzutreiben. Deutlich wurde dies, als der CDU-Abgeordnete Peter Altmaier auf den gemeinsamen neoliberalen Grundkonsens verweisend der SPD vorwarf: „In welcher Zeit leben wir eigentlich? Wir haben gemeinsam eine Schuldenbremse im Grundgesetz vereinbart. Wir haben enge Finanzierungsspielräume bei den Kommunen, bei den Ländern und beim Bund“. Er vergaß nur noch hinzuzufügen, dass die Steuersenkungsorgien für die Besserverdienenden, welche die Finanzen von Bund, Ländern und Gemeinden ruinierten, ebenfalls von allen vier Parteien in trauter Eintracht beschlossen wurden.
Die SPD (und auch die Grünen) werden aus dieser Falle nur herauskommen, wenn sie ostentativ mit dem Hartz-IV-Regime brechen und ein klares Sündenbekenntnis ablegen. Für diesen Fall gilt Lukas 15,7: „Im Himmel wird mehr Freude sein über einen der Buße tut als über 99 Gerechte“. Ohne einen Bruch mit dem Hartz-IV-Regime wird es auf Bundesebene auch nicht zu einer Regierungszusammenarbeit der LINKEN mit Rot-Grün kommen können, sofern parlamentarische Mehrheitsverhältnisse dies nahe legen sollten. Rot-Grün hat mit der Agenda 2010 und Hartz IV den Schwarz-Gelben die Schneise geschlagen, an deren Folgen sie jetzt aus der Opposition heraus hilflos herumdoktern. Rekapitulieren wir: Im von der katholischen Soziallehre geprägten „rheinischen Kapitalismus“ galt die Sozialhilfe als allerletztes Auffangbecken für die wenigen Menschen, welche – aus welchen Gründen auch immer – durchs soziale Netz gefallen waren. Dieses „allerletzte Auffangbecken“ wurde von Rot-Grün zu einem Massenphänomen umgestaltet. Unter SPD-Führung wurden die sozialpolitischen Errungenschaften des bundesrepublikanischen Sozialkatholizismus abgeholzt und all die arbeitsmarktpolitischen Instrumente aus dem Arbeitsförderungsgesetz beseitigt, welche die Erwerbslosen zu angemessenen Löhnen und Gehältern wieder in den Arbeitsmarkt integrieren sollten.
Der Bruch mit dem Hartz-IV-Regime lässt sich nicht auf die Höhe des Regelsatzes reduzieren. Denn beim Regelsatz geht es lediglich um das politisch nicht weiter diskutierbare verfassungsrechtlich eingeforderte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Und dass sich die Hartz-IV-Parteien wenigstens verfassungstreu verhalten, sollte eigentlich als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Ein Bruch mit dem Hartz-IV-Regime wäre erst dann vollzogen, wenn die faktische Abschaffung der Zumutbarkeitsregelungen rückgängig gemacht wird, ein flächendeckender Mindestlohn dem Lohndumping ein Ende bereitet, eine aktive Arbeitsmarktpolitik möglichst viele Menschen wieder in Lohn und Brot bringt und eine Re-Regulierung des Arbeitsmarktes den Niedriglohnsektor mit seinen menschenunwürdigen prekären Arbeitsverhältnissen austrocknet. Solange die SPD zu einer solchen Politik nicht bereit ist und sich stattdessen von Personen wie Siegmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier, welche Hartz IV weiterhin als „notwendig und richtig“ bezeichnen, in den vordersten Linien repräsentieren lässt, werden die arbeitsmarktpolitischen Auseinandersetzungen zwischen den Blöcken Schwarz-Gelb und Rot-Grün nur medial aufgeblasene Zänkereien über marginale Quisquilien darstellen - „Mäusekriege“ eben, wo das Marketinggeschrei der miteinander konkurrierenden Machtcliquen nur ihren grundsätzlichen Konsens in der Sache übertönen soll.