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23. Februar 2012

Die Bürgerschaft tagt

Eine Anfrage in der Fragestunde, zwei Anträge, zwei Gesetzesvorlage sowie drei Änderungsanträge steuert DIE LINKE für die Debatte in der Bremischen Bürgerschaft bei.

Stadtbürgerschaft

Veröffentlichung der Standorte von Überwachungskameras
DIE LINKE fragt nach, wie weit der Senat mit dem Vorhaben ist, ein Verzeichnis aller stationären, öffentlichen Überwachungskameras im Internet zu veröffentlichen,

wie haben sich die Verhandlungen mit den Aufsteller/-innen privater

Überwachungskameras, mit dem Ziel diese ebenfalls in das Verzeichnis aufzunehmen, bisher entwickelt, und wie bewertet der Senat dieses Ergebnis?

Weiterhin soll der Senat Auskunft geben, ob dieses Verzeichnis, gemäß der Kriterien seiner Open-Data-Strategie auszugestalten und damit eine Weiterverarbeitung der Standortdaten zu ermöglichen, geplant ist.

Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag „Konzept zur Kindertagesbetreuung endlich vorlegen“
Die frühkindliche Bildung in der Kindertagesbetreuung fördert Entwicklungschancen von Kindern, sie gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist daher eine gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe. Der städtische Betrieb der Kindertagesbetreuung, KiTa Bremen, übernimmt diese wichtige öffentliche Aufgabe, die durch den Ausbau der Betreuung unter 3-jähriger Kinder (U3-Ausbau) noch an Gewicht gewonnen hat, als zentraler Träger.

Die Kommunen sind verpflichtet, ab dem 1.8.2013 allen Kindern ab dem ersten Lebensjahr einen Krippenplatz zur Verfügung zu stellen. Doch anstatt Krippenplätze in angemessenem Umfang neu einzurichten, setzte der Senat auf Plätze in Elternvereinen und bei der Kindertagespflege sowie auf Gruppenvergrößerungen und Umstrukturierungen in den bestehenden institutionellen Kindertagesbetreuung. So sollen die Krippengruppen teilweise auf 10 Kinder vergrößert werden und die Kindergartengruppen (3 bis 6-jährige Kinder) künftig auch zweieinhalbjährige Kinder aufnehmen. Die so entstehenden Plätze werden als U3-Plätze deklariert und machen den Großteil der Ausbauplanung aus.

DIE LINKE fordert nun unter anderem, dass Plätze bedarfsdeckend zur Verfügung gestellt werden. Die Hortbetreuung verbleibt personell bei KiTa Bremen.“

Die Stadtbürgerschaft wird leider nicht übertragen. DIE LINKE stellt daher den Service bereit, mittels Internet-Livestream für Öffentlichkeit zu sorgen.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Stadtbürgerschaftssitzung verfolgen möchten.


Landtag

10 Jahre Hartz-Kommission – 10 Jahre Armut per Gesetz
 Am 22. Februar 2002 setzte die Bundesregierung die sogenannte Hartz-Kommission ein. In der 12-köpfigen Kommission saßen Vertreter von Daimler, Deutsche Bank, VW und BASF, Unternehmensberatungen (Berger, McKinsey), Politiker und nur zwei GewerkschafterInnen. Den Vorsitz hatte Peter Hartz, Vorstandsmitglied von VW, fünf Jahre später wegen Bestechungs-Bonuszahlungen bei VW verurteilt.

Mit der Einsetzung der Hartz-Kommission heute vor 10 Jahren begann ein tiefgreifender Umbau und Abbau des Sozialstaats und der Arbeitsverfassung. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Einführung eines Niedriglohnsektors waren von vornherein das Ziel. Dem von der Kommission am 16. August 2002 vorgelegten Bericht folgte am 22. August 2002 der Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung des Hartz-Konzepts. Ende 2002 und 2003 wurden die Hartz-Gesetze beschlossen. Zuständiger Bundesminister war Wolfgang Clement, ab Oktober 2002 Minister für Wirtschaft und Arbeit. Clement verteidigte 2005 in der Broschüre „Vorrang für die Anständigen – gegen Missbrauch, Abzocke und Selbstbedienung“ die Hartz-Gesetze und beschimpfte Erwerbslose als „Trittbrettfahrer“.

Mit einem Entschließungsantrag soll die Bürgerschaft feststellen, dass die Hartz-Gesetze maßgeblich zur Zuspitzung von Armut und sozialer Spaltung und zur Ausweitung des Niedriglohnsektors im Land Bremen beigetragen haben. Denn die Aufhebung der Beschränkungen für Leiharbeit (Hartz I), die Einführung der Minijobs (Hartz II) und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe (Hartz IV) haben dazu geführt, dass die Situation von Beschäftigten und Erwerbslosen in dramatischer Weise sozial ungesicherter geworden ist. Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, diese Entwicklung endlich umzukehren: 10 Jahre Hartz-Prozess sind genug!


Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen
Die Durchführung von Untersuchungsausschüssen vollzieht sich im Spannungsfeld der Anforderung zügiger Aufklärung einerseits und sorgfältiger Arbeit sowie ernsthafter Befassung andererseits. Für die Arbeitsweise des Parlaments hat der Vorstand der Bürgerschaft Regelungen getroffen, die der besonderen Situation der Bremischen Bürgerschaft (Halbtagsparlament) Rechnung tragen.

Der Untersuchungsausschuss soll nun die Möglichkeit haben, von diesen Regelungen abzuweichen, aber nur, wenn sich alle Ausschussmitglieder darauf einigen. Eine Behinderung der Arbeit von Ausschussmitgliedern durch eine Sitzungsplanung, die nicht mit der Arbeitsweise der Bürgerschaft und der beruflichen Situation von Ausschussmitgliedern vereinbar ist, wird damit ausgeschlossen.

 Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag „Mindestlohngesetz für das Land Bremen“  
Mit einem für öffentliche und öffentlich geförderte Unternehmen vorgesehenen Landesmindestlohn von 8,50 Euro bleibt die Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus Sicht der Fraktion DIE LINKE leider auf halbem Wege stehen. Nach Berechnungen von Arbeitsmarktexperten aus unabhängigen Instituten und der Gewerkschaft führt im Land Bremen einen Vollzeit-Erwerbstätigen erst ein Stundenlohn von 9,50 bis 10 Euro aus dem SGB-II-Hilfebezug heraus. Und bewahrt einen Menschen, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, vor der Altersarmut.

Mit einem Änderungsantrag soll nun das Land Bremen sowie die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aufgefordert werden,ihren Beschäftigten ein durch Rechtsverordnung gemäß § 8 Abs. 3 festgelegtes Entgelt, mindestens jedoch 10 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.

Für ein Recht auf ein Girokonto für alle
Kein Zugriff auf eine Bankverbindung zu haben, bedeutet weitreichende gesellschaftliche Ausgrenzung. Ohne Konto ergeben sich gegenüber ArbeitgeberInnen, VermieterInnen, bei Behörden und im alltäglichen Leben existenzielle Härten. Viele BremerInnen und BremerhavenerInnen sind von dieser Problematik betroffen.

Mit einem Antrag soll der Senat unter anderem aufgefordert werden, weiterhin auf eine bundesweite Regelung für einen Rechtsanspruch auf ein guthabenbasiertes Girokonto zu drängen.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes: Aktivitäten der Rüstungsindustrie an Bremischen Hochschulen unterbinden – Zivilklausel im Hochschulgesetz verankern – Forschungsstellen zum Ausschluss von Rüstungsforschung einrichten
Die Orientierung der Hochschulen auf friedliche Ziele und auf Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung ergibt sich aus der Bremischen Landesverfassung sowie dem Grundgesetz. Das Bremische Hochschulgesetz sieht Vorhaben, die „das friedliche Zusammenleben der Menschen“ bedrohen können, ebenfalls skeptisch, ist allerdings zur Beschränkung von Forschung und Lehre auf zivile Zwecke nicht hinreichend und insofern ergänzungsbedürftig. In Bremen gibt es Tendenzen, die Hochschulen für Rüstungsforschung und Militarisierung in Dienst zu nehmen: So forschte das Rüstungsunternehmen Rheinmetall Defence Electronics GmbH im Rahmen zweier Projekte an Bremischen Hochschulen beziehungsweise strebt eine solche Kooperation unmittelbar an.

DIE LINKE hat einen Antrag eingereicht, mit dem unter anderem erreicht werden soll, dass die den Hochschulen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausschließlich nur für Vorhaben verwendet werden dürfen, die zivilen Zwecken dienen. 

Eigenständigkeit der swb AG erhalten – Einhaltung des Konsortialvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der EWE AG sicherstellen!
Zurzeit plant der Senat, etwa 175 Mio. Euro für die Rekommunalisierung eines Viertels der Netze zu investieren, die 2014 neu lizensiert werden. Nach Einschätzung der Staatsräte-AG, die sich mit diesem Thema befasst hat, sind ökologische oder soziale Gestaltungsspielräume bei der Betreibung der Netze gering. Auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen wäre die geplante Beteiligung nur an der swb Netze GmbH & Co KG von beschränktem Nutzen, weil bei dieser Tochterfirma der swb AG nur ein Fünftel der in Bremen angestellten MitarbeiterInnen beschäftigt sind (550 von 2600). Gleichzeitig hat sich der Senat auch mit der Frage beschäftigt, ob es für Bremen lukrativ wäre, neue Stadtwerke in öffentlicher Hand ins Leben zu rufen. Da diese in direkter Konkurrenz zur swb AG stünden und die bremische Verwaltung keine gewachsene Kompetenz zur Durchführung dieser Aufgabe habe, hat die Staatsräte-AG diese Option vorerst verworfen.

Vor drei Jahren hat Bremen die Mehrheit der swb AG für 680 Mio. Euro von Essent übernommen und an die EWE AG weiterverkauft. Zurzeit ist die EWE AG laut Presseberichten finanziell angeschlagen und möglicherweise für das Angebot eines Rückkaufs von swb-Anteilen empfänglich. Wird der Kaufpreis vor drei Jahren als Anhaltspunkt genommen, würde die Rekommunalisierung eines Anteils von 25 Prozent der swb 340 Mio. Euro kosten, ein Anteil von 12,5 Prozent 170 Mio. Euro. Die Einflussnahme auf energiepolitische, ökologische und soziale Aspekte der Unterneh­mens­politik, aber auch die Möglichkeit zur Sicherung aller Bremer Arbeitsplätze bei der swb wäre dabei wahrscheinlich deutlich größer als bei der geplanten 25 Prozent-Beteiligung an den Netzen.

DIE LINKE fordert mit einem Änderungsantrag unter anderem auf zu prüfen, ob sich in der gegenwärtigen Situation Möglichkeiten zur Rekommunalisierung bzw. Teilrekommunalisierung der swb AG bieten.

Der Bürgerrundfunksender Radio Weser TV überträgt die Landtagsdebatten über kabelfernsehen sowie im Internet live.

Die Linksfraktion wird zudem die Reden der Linksfraktionsabgeordneten zeitnah auf ihrer Homepage www.linksfraktion-bremen.de einstellen.

mh