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5. Februar 2010

McDonalds in Brinkum "betriebsratsverseucht"?!

Christian Wechselbaum, NGG-Gewerkschaftssekretär, soll eine Betriebsratswahl verhindert haben.

Ihm gefällt mit Sicherheit das Wort "betriebsratsverseucht", das jüngst zum Unwort des Jahres 2009 gewählt worden ist. Kay Herrmann, Inhaber der Systemgastronomie GmbH in Brinkum, Franchisenehmer von McDonalds und Betreiber von 17 McDonalds-Filialen in Bremen und umzu, wünscht in seinem Unternehmen keinen Betriebsrat. Und wenn, dann höchstens einen von seinen Gnaden.

Die Vorgeschichte: Im Mai 2009 war in "seinem" Unternehmen erstmals ein Betriebsrat gewählt worden. Der gefiel Kay Herrmann aber nicht, weshalb er gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gleich eine hässliche Intrige anzettelte. Mit der Beschuldigung einer sexuellen Belästigung hatte er diesem Hausverbot erteilt und auch eine Kündigung versucht. Vor dem Arbeitsgericht in Nienburg scheiterte diese Intrige aber; für das Arbeitsgericht waren die Beschuldigungen "nicht ersichtlich". Der Firmeninhaber hatte aber nicht aufgegeben und die Betriebsratswahlen wegen formaler Fehler und angeblicher Wahlbeeinflussung angefochten. Damit es trotzdem endlich zu Neuwahlen kommen konnte, hatte der Betriebsrat am 21. Dezember mit dem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen und damit den Weg zu Neuwahlen freigemacht.

Am 11. Januar sollte nun auf einer Wahlversammlung zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen ein Wahlvorstand gewählt werden. Dazu kam es aber nicht, da der Versammlungsleiter, der NGG-Sekretär Christian Wechselbaum, die Veranstaltung nach 20 Minuten abgebrach. Der Grund: von 53 waren nur 7 Mitarbeiter erschienen und der Betriebsratsvorsitzende berichtete, dass Mitarbeiter durch ihre Restaurantleiter unter Druck gesetzt worden seien, nicht an der Versammlung teilzunehmen. Christian Wechselbau schlug daraufhin vor, einen Wahlvorstand vom Arbeitsgericht einsetzen zu lassen. Von den sieben zu dieser Versammlung erschienenen Angestellten gehörten fünf dem Management an.

Der Unternehmer war daraufhin der Meinung, dass eine Gewerkschaft in seinem Unternehmen nicht sein müsse und organisierte mit drei Mitarbeitern aus dem Restaurant-Management trotzdem die Betriebsratswahl. Sie hatte auch das gewünschte Ergebnis. Gewählt wurden die stellvertretende Restaurantleiterin, eine Schichtleiterin und ein Schichtleiter. Die Reaktion der Gewerkschaft NGG: "Die von Mitarbeitern des Managements eingeleitete und durchgeführte Betriebsratswahl müssen wir leider wegen grobpeinlicher Fehler in den nächsten Tagen vor dem Arbeitsgericht anfechten," so Dieter Nickel, Geschäftsführer der NGG in Bremen.

Der Gegenschlag von Seiten des Unternehmens ließ nicht lange auf sich warten: Strafanzeige gegen Christian Wechselbaum. Begründung: Behinderung der Betriebsratswahlen. Kommentar der Gewerkschaft NGG: "Herrn Hermann scheint jedes Mittel recht zu sein, damit das Restaurant in Brinkum weiterhin ein rechtsfreier Raum bleibt; Kündigungen, Hausverbote, Versetzungen von Betriebsräten und jetzt eine Strafanzeige gegen einen Gewerkschaftssekretär."
(sh)