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22. Februar 2012

Aschermittwoch auf dem Marktplatz: 13 Uhr verdi, GEW und GdP. 14 Uhr DIE LINKE "Zehn Jahre sind genug! Hartz IV muss weg!"

 Am Aschermittwoch jährt sich ein Verbrechen: Vor zehn Jahren wurde der Entschluss zur Umsetzung der Lissabonner Strategie gefällt. Ab 13 Uhr vor der Bürgerschaft geht es den Betriebsräten des öffentlichen Dienstes darum, den fortgesetzten Personalabbau anzuprangern und zu verhindern. Der Erfolg im Vorfeld ist nicht zu verachten: Der Senat plant bereits 200 Stellenstreichungen! Die Haushaltsansätze wurden aber nicht geändert. Das Geld soll anders eingespart werden. Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus und Stadtamt sind nur einige der unterbesetzten Dienstleister!

aus dem Aufruf der Gewerkschaften: "Auch Bremer Bürgerinnen und Bürger erwarten öffentliche Dienstleistungen von hoher Qualität. Der Bremer Senat will aber jedes Jahr 200 Stellen streichen und die Ausgaben um 120 Mio. € kürzen. Die Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes fragen: „Hallooooo? Wie soll das denn gehen?“

Aus Anlass der bevorstehenden Haushaltsberatungen der bremischen Bürgerschaft machen die Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP und Personalräte aus zahlreichen Dienststellen, aus Krankenhäusern und freien Trägern der Jugend- und Sozialarbeit darauf aufmerksam, dass Haushaltskürzungen und hohe Ansprüche an öffentliche Dienstleistungen nicht zusammenpassen – jedenfalls nicht, wenn es konkret wird.

Am Aschermittwoch, den 22.2.2012 von 13 bis 14 Uhr wird dies auf dem Marktplatz mit fantasievollen Aktionen veranschaulicht. Wir laden Sie herzlich ein, sich ein Bild von den Aussichten für öffentliche Dienstleistungen in Bremen zu machen und Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu führen." (der ganze Aufruf der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hier)

Ab 14 Uhr geht es dann um den zehnjährigen Jahrestag von Hartz IV.

Natürlich sind alle aufgerufen, bereits ab 13 Uhr teilzunehmen, weil eine Trennung überhaupt nicht sachgerecht ist. Mitzubringen ist alles, was Krach macht! Die Hartz-Gesetze betreffen alle Arbeitnehmer(innen). Der Arbeitsplatzverlust durch Verdichtung der Arbeitsleistung ist ein Aspekt davon. Noch nie wurden Errungenschaften der Arbeitnehmer(innen) so schnell und nachhaltig beseitigt. Noch nie wurden Lohnsenkungen und Kürzung von Zusatzleistungen so geräuschlos und nachhaltig vollzogen. Noch nie war die Lohnabwärtsentwicklung so rasant! Sie ist durch Tarifverträge nicht zu stoppen, weil Tarifbindung inzwischen fast ein Fremdwort geworden ist.

Die Bürgerschaft berät am Mittwoch über den Mindestlohn in Bremen. 8,50 Euro brutto sind aber nicht „armutsfest“, nur ein Einstieg. Auch zehn Euro brutto liegen nur knapp über der Grundsicherungsleistung und sind ebenfalls nicht „armutsfest“. Bereits die Diskussion im Vorfeld hat aufgezeigt, dass viele Arbeitnehmerinnen für weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde arbeiten. Daher ist der Mindestlohn unverzichtbar! Die Abgeordneten können den Senat auch zu einem entsprechenden Antrag im Bundesrat verpflichten. Schon die Grundsicherungsleistung ist Armut per Gesetz. Nur ein Einkommen deutlich darüber befreit von den Sorgen eines Lebens an der Existenzgrenze. Weg mit den Hartz Gesetzen! Nur durch ein auskömmliches Einkommen und Lebensumstände mit Perspektive ist das Militär uninteressant!

2. Zum zehnten Jahrestag auch etwas über Geldverschwendung durch die Umsetzung von Hartz IV: Die Argen (in Bremen Bagis, jetzt Jobcenter) wurden geprüft. Der Prüfbericht wurde dem Bundestag im November 2011 vorgelegt, er heißt „Dritter Bericht über die Prüftätigkeit im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht über die Bundesagentur durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rechtskreis SGB II von Mai 2009 bis Dezember 2010“. Harald Thomé hat diese Information als „sehr interessant“ kommentiert. Auf der zweiten Seite der Zusammenfassung steht zum Prüfbericht 2009: „Die Bundesagentur musste rund 415.000 Euro überhöht abgerechnete Personalkosten sowie 81.700 Euro überzahlte Versorgungszuschläge für Vorsitzende der Geschäftsführungen der Bundesagentur an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstatten.“

Der Bundesrechnungshof hatte die Vergütung der Geschäftsführer als unangemessen und überhöht beanstandet. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Luxusgehälter ausgezahlt und wurde hier zur Erstattung verpflichtet. Das war aber nur die Spitze vom Eisberg. „Spiegel Online“ berichtete im Juni 2010: „Die Bundesagentur für Arbeit ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Verdacht: Untreue. Gleich hundertfach sollen Posten ohne Ausschreibung besetzt worden sein – die Gehälter waren angeblich deutlich überhöht.“ Mit der anstehenden Änderung des SGB III werden diese Vergütungen legalisiert. Ein Unrechts­bewusstsein hat die Bundesagentur für Arbeit nicht entwickelt. Auch die Geschäftsführer der Jobcenter haben jetzt wesentlich höhere Einkünfte.

Im Prüfbericht steht auf Seite 2 unten zur Nachprüfung der Widerspruchsbearbeitung: „Im September 2007 betrug die Zahl der unerledigten Widersprüche mit einer Bearbeitungsdauer von über drei Monaten fast 170.000. Damit waren fast 60 Prozent aller unerledigten Widersprüche älter als drei Monate. Aus diesem Grund wurde die Widerspruchsbearbeitung Ende 2007, Anfang 2008 erstmals geprüft. Im Juni 2009 gab es bundesweit noch 110.137 unerledigte Widersprüche älter als drei Monate, die Anlass für eine Wiederholungsprüfung im August 2009 waren. Das von der Zentrale der Bundesagentur gesetzte Ziel, Widersprüche im Regelfall innerhalb von drei Monaten, die übrigen Widersprüche innerhalb von sechs Monaten abschließend zu erledigen, wurde von keiner der geprüften Arbeitsagenturen erreicht.“

Diese Prüfung war bestimmt gut gemeint. Sie erbrachte eine Bestätigung der Langsamkeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat reagiert, und zwar wie? Sie ordnet die bessere Umsetzung ihrer im Prüfbericht erwähnten Anweisung an, nämlich die Begrenzung der Stattgabe auf 30 Prozent aller neu eingehenden Widersprüche an! Siehe 328. Bremer Montagsdemo, Punkt 2 meines Beitrages: „Die vielen Klagen zum Rechtskreis des SGB II haben ihre Ursache auch in dieser Anweisung der Bundesagentur für Arbeit zur „Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung“: „Die Qualität der Aufgabenerledigung in der Sachbearbeitung und in den Widerspruchsstellen ist weiterhin unzureichend. Der gesetzmäßige Zustand bei der Dauer von Widerspruchsverfahren ist bis zum 30. Juni 2009 herzustellen. Der vermeidbare Anteil an Stattgaben von Widersprüchen ist ab 2009 auf 30 Prozent bei neu eingehenden Widersprüchen zu reduzieren. Es sind Aktivitäten hinsichtlich der Widersprüche und Klagen in Bezug auf kommunale Aufgaben notwendig. Die Regionaldirektionen berichten im Rahmen der Fachdialoge 2009.“

70 Prozent aller Widersprüche abzulehnen, beschleunigt die Bearbeitungszeit! Die Sozialgerichte müssen dies ausbaden. Die Prozessvertreter der Jobcenter sind jetzt überlastet. Zur Unterstützung werden Anwaltskanzleien mit der Prozessvertretung beauftragt. So geht Geldverschwendung! Auch die anderen Prüfergebnisse sind sehr interessant. Die dadurch aufgedeckte Geldverschwendung der Sachbearbeiter insbesondere rund um die Arbeitsgelegenheiten lässt sich nur erahnen! Auf Seite 5 wird auf die Zielvereinbarungen und die Entwicklung eingegangen. Per Zielvereinbarung werden unter anderem die Einsparungen der Jobcenter festgelegt – Einsparungen, die nur durch Minderausgaben bei den gesetzlichen Leistungen zu erreichen sind? Wer sich über seine nicht hilfreiche Eingliederungsvereinbarung wundert, wird hier ebenfalls fündig. Nicht eine dieser Vereinbarungen erfüllte alle Kriterien!

3. Hartz IV macht krank! Das wird von vielen behauptet und auch so erlebt. Ist das gewollt? Die Arbeitsvermittlung durch Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter sei leistungsfähig und habe eine hohe Vermittlungsquote, so wird es immer verbreitet. Doch im Jahr 2011 war die Quote der „Vermittlung in Krankheit“ bei den Langzeitarbeitslosen mit Abstand am höchsten: Hierauf entfielen 35 Prozent aller Abgänge. Auch von den Kurzzeitarbeitslosen wurden 21,4 Prozent in die Krankheit „abgegeben“. Dies ist der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linkspartei zu entnehmen.

Von der damaligen Bagis erfuhren wir, es gebe keine „Handlungsanweisungen für den Umgang mit Kunden“. Harald Thomé hat jetzt ein Handbuch „Neu­kun­den­prozess“ aus dem Jahr 2010 veröffentlicht. Damit ist diese Aussage der Bagis (jetzt Jobcenter) widerlegt. Er schreibt dazu: „Im Bundesagentur-Deutsch heißt das ‚qualifizierte Antragsausgabe‘, die nur das Ziel hat, mit ‚deutscher Gründlichkeit‘ eine hohe Hartz IV-Vermeidungsquote zu erreichen, also möglichst viele im Vorfeld von der Antragstellung abschrecken. Wer dieses Drehbuch liest, wird das eine oder andere selbst Erlebte oder in der Beratung beziehungsweise Kanzlei Berichtete besser verstehen.“

Der erste Satz des Gesprächsleitfadens auf Seite 57 dieses Handbuches der Entrechtung liest sich gut: „Die qualifizierte Antragsausgabe darf keinesfalls dazu dienen, dem Kunden eine Antragstellung ‚ auszureden‘ oder bei – auch berechtigten – Zweifeln an der Bedürftigkeit die Ausgabe der Antragsunterlagen zu verweigern.“ Der zweite Satz baut bereits Hindernisse auf. Das Wort „nur“ zeigt die Bürde der Leistungsgewährung: „Leistungen der Grundsicherung (ALG II) werden nur bei vorliegender Hilfebedürftigkeit erbracht. Nur wenn der Lebensunterhalt...“ Ja, so ist es mit dem Jobcenter, aber Bangemachen gilt nicht!

Vorbereitung ist das halbe Leben. Wer erwerbslos ist und Arbeitslosengeld I erhält, sollte sich rechtzeitig über die Tücken des ALG II informieren und entsprechend vorbereiten. Zum Beispiel wird eine Lebensversicherung nur dann als Altersvorsorge akzeptiert, wenn eine vorzeitige Auszahlung und auch Beleihung ausgeschlossen ist. Wer selbständig ist, muss berücksichtigen, dass einige Abweichungen zum Steuerrecht bestehen. Wer Probleme sieht, sollte sich Unterstützung mitnehmen. Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Wer ein geringes Einkommen hat, kann aufstockendes ALG II beantragen, sogar wenn das Einkommen etwas höher ist als die bisherige ALG-II-Zahlung. Ursache sind die Freibeträge, siehe 361. Bremer Montagsdemo.

Der vorstehende Leitfaden geht von anzurechnendem Einkommen aus. Ein Hinweis auf die Freibeträge steht hier nicht, siehe Erläuterung zu Punkt 4 in der Anlage „Gesprächsleitfaden“, wo es heißt: „Einkommen sind Einnahmen in Geld und Geldeswert, die laufend (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Rente) oder auch einmalig (zum Beispiel Steuererstattung, Zinsen) zufließen. Einkommensnachweise bilden die Grundlage der Prüfung der Hilfebedürftigkeit, anzurechnendes Einkommen mindert den Anspruch. Die Prüfung, welche Einkommensarten gegebenenfalls anrechnungsfrei sind, obliegt dem zuständigen Träger. Hierbei kann die Prüfung nur anhand der eingereichten Unterlagen und Nachweise erfolgen. Sofern Absetzungsbeträge oder Werbungskosten geltend gemacht werden, sind diese Ausgaben nachzuweisen.“ Einfach mal nachlesen und sacken lassen!

Die nicht betroffene Öffentlichkeit erhält ein falsches Bild über die Situation der Erwerbslosen, siehe 285. Bremer Montagsdemo. Einfach mal reinlesen, dann werden Sie verstehen, warum wir nicht ans Aufhören denken! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder