1. Mit einem grundlegenden Urteil gab das Sozialgericht Koblenz der Klage eines Arbeitslosen teilweise statt. Der Kläger hatte eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, nach der er sich zur Bewerbung auf Stellenangebote verpflichtete. In zwei Fällen kam er dieser Verpflichtung jedoch nicht nach und erklärte, dass er krank geworden sei und nur einen kaputten Computer zur Verfügung gehabt habe. Daraufhin kürzte ihm die Arge das ALG II zweimal in Höhe von jeweils 30 Prozent monatlich. Das Sozialgericht beurteilte die Kürzung grundsätzlich als rechtmäßig, stellte jedoch fest, dass sie insgesamt nur einmal erfolgen dürfe. Ich finde es skandalös, dass die Richter den Einwand des Klägers, die Maßnahme sei allein deshalb rechtswidrig, weil er auf das Geld zur Sicherung seines Existenzminimums angewiesen sei, für unerheblich befanden. Es liegt doch auf der Hand, dass der Kläger auf dieses Geld angewiesen ist!
Mit diesem vermaledeiten Paragraphen 31 SGB II wird das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum systematisch verhindert, um ALG-II-Bezieher so weit runterzuknechten, dass sie nahezu willenlos werden. Davon abgesehen darf wohl eigentlich nicht behauptet werden, dass das ALG II bei Bewerbungsverweigerung einmalig gekürzt werden dürfe. Grundsätzlich darf es das nämlich gar nicht, sondern nur, wenn dazu eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde, wie es hier leider vorgekommen ist. Ich finde, wir dürfen nicht vergessen, dass in dem Wort „Eingliederungsvereinbarung“ immerhin der Begriff „Vereinbarung“ vorkommt, was ja bedeutet, dass beide Parteien übereinkommend etwas miteinander beschließen, wofür sie eines Sinnes werden müssen. Das impliziert selbstverständlich, dass niemand dazu gezwungen werden kann, etwas zu unterschreiben, womit er nicht einverstanden ist. Weil auch ein Erwerbsloser immer noch ein Mensch mit Rechten ist, sollte sich jeder sehr genau überlegen, was er unterschreibt und notfalls den Entwurf mit nach Hause nehmen, um ihn mit jemandem zu besprechen und auch eigene Wünsche vertraglich festzulegen! (Aktenzeichen S16 AS 212/10)
2. Ein sich seit mehreren Jahren wegen Opiatabhängigkeit in Substitutionsbehandlung befindender Mann bezieht seit November 2007 durchgängig laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Weil er wegen seiner Erkrankung stark schwitze und seit Jahren kein Geld für Bekleidung habe aufwenden können, beantragte er die Bewilligung von Bekleidung. Der Antrag wurde abgelehnt, da der geltend gemachte Bedarf im maßgeblichen Regelsatz enthalten sei. Auch der hiergegen eingelegte Widerspruch, dass die Kleidung durch die mit der Substitutionsbehandlung verbundenen Nebenwirkungen wie Hyperhidrose stark verschleiße und schneller ersetzt werden müsse, wurde zurückgewiesen. Klar, im Regelsatz ist alles enthalten! Als ob die wahre Unzulänglichkeit des Regelsatzes nicht bekannt sei! Hiergegen erhob der Beschwerdeführer Klage beim Sozialgericht Chemnitz und wandte ein, dass er die stark verschleißende Kleidung mehrjährig verwenden müsse, weil er aus dem Regelsatz keinen Ersatz beschaffen könne und Unterwäsche, Socken oder Handtücher aus „zweiter Hand“ nicht zuzumuten seien.
Im eiskalten, kleinkariertesten Juristendeutsch ging es hin und her und her und hin, was ich hier nicht im Einzelnen zerpflückt wiedergeben möchte. Als unanfechtbarer Beschluss hat nun Bestand, dass es nach Auffassung des Senats nicht menschenunwürdig ist, gereinigte und von den genannten Trägern auf weitere Tauglichkeit geprüfte gebrauchte Unterwäsche, Socken und Handtücher zu tragen beziehungsweise zu nutzen. Wie ist es denn mit den Zahnbürsten Verstorbener? Die brauchen ihre oralen Reinigungsgeräte ja nicht mehr! Sollen die jetzt auch in den Sammelstellen der Wohlfahrtsverbände gelagert und an Bedürftige verteilt werden? Was ist überhaupt mit deren Unterhosen? Es soll ja auch Menschen geben, die gebrauchte Damenunterwäsche kaufen und sich an deren betörendem Duft ergötzen! Nun mal Spaß und Sarkasmus bei Seite: Ich finde, dass dieses Urteil einen gewaltigen Rückschritt bedeutet, denn zu Zeiten der Sozialhilfe gab es meines Wissens stets einen Anspruch auf ladenneue Unterwäsche und Socken. Unter den Gesichtspunkten von Hygiene und Ekelfaktor ist das Ganze eine einzige Horrorvorstellung, die offenbar demütigen soll (Beschluss vom 11. August 2010, Aktenzeichen L7 SO 43/10 B ER)!
3. Letzte Woche Montag zeigte das Politmagazin „Fakt“ in einem sehenswerten Beitrag, auf welch absurde Weise in Hamburg Langzeitarbeitslose in einem „Übungssupermarkt“ wieder „an die Arbeitswelt gewöhnt“ werden sollen. Bei diesem Einkaufsvergnügen der besonderen Art ist alles Simulation. Ein Bildungsträger hat ein „Real Life Shopping“ eingerichtet. Hier machen Hartz-IV-Bezieher keine Ausbildung, sondern sollen „aktiviert“ werden und in den Bereichen Lager, Logistik und Einzelhandel „fit“ gemacht werden, damit im Idealfall „hinten ein Arbeitsplatz bei einer Firma generiert“ werde. Die Teilnehmer sollen dazu „aktiviert“ und motiviert werden, morgens früh aufzustehen und so zu tun, als ob sie pünktlich zur Arbeit gehen. Mit Hilfe von Kunststoffeiern und leeren Schachteln sollen Arbeitsabläufe eingeübt werden. Es wird mit eigens hergestelltem Geld „eingekauft“. Dabei können die, die am härtesten in der Realität angekommen sind, beim Einkaufenspielen mal so richtig aus dem Vollen schöpfen, damit es nachher in der Übungskasse brummt! Was vorne verkauft wird, wird hinten wieder reingestellt. Der Nutzwert der Beschäftigungstherapie ist offensichtlich noch nicht bei jedem Maßnahmeträger angekommen.
Lagerist Maibaum räumt vorne Verkauftes hinten wieder rein. Alles wird hin- und hergeschoben. Auf die Frage des Reporters, was er hier Anwendbares für die Praxis lerne, antwortet er: „Nichts!“ Glücklich ist Herr Maibaum ganz offensichtlich nicht. Er erzählt, dass ihm diese „Maßnahme“ von der Arge aufgeschwatzt, ja aufgedrückt wurde. Die Zuschauer werden sogar Zeugen einer gespielten Straftat, als die Kassiererin an der Kasse einen Kunden, der „mit falscher Währung bezahlen“ möchte, freundlich auf diesen Tatbestand hinweist. Ob sich die Protagonisten bei diesem „Realitätsspiel“ wohl dezent auf den Arm genommen fühlen müssen, wenn die Kassiererin Falschgeld von Falschgeld unterscheiden lernen soll, frei nach dem Motto: „Äh, das ist Falschgeld, noch falscher als das andere Falschgeld“? Hätte die simulierte Kassiererin nicht die simulierte Polizei holen müssen? Muss ich noch erwähnen, dass der Bildungsträger 800 Euro pro Nase und pro Monat bekommt und dass 45 Teilnehmer sich hier als Dummies abqualifizieren lassen sollen? Das ist Verschwendung von Steuergeld pur! Jetzt wissen wir endlich, wie und womit wir in den sechs Monaten „Aktivierungsphase“ für die Sklavenarbeit als gemeinnützige „Bürgerarbeiter“ vorbereitet werden. Vom simulierten Kaufmannsladen direkt zu Edeka? Wer sollte denn so einen Maßnahmeteilnehmer einstellen wollen? Der einzige „Sinn“ einer solchen Sinnlos-Tortur kann wohl nur sein, Hartz-IV-Betroffene systematisch zu zerstören und zu willfährigen Handlangern der Wirtschaft zu machen!
4. Brigitte Vallenthin, Sprecherin der „Hartz-IV-Plattform“, stellt gegenüber dem Informationsportal „Gegen Hartz“ fest, dass Ursula von der Leyen erneut gesteht, wie wenig sie von Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht hält, wenn sie das von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 9. Februar 2010 eindeutig als „materielle Voraussetzungen“ bezeichnete „Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums“ schon jetzt auf Chipkarten-Almosen herunterrechnet. Obendrein missachte die Arbeitsministerin damit das als „unverfügbar“ festgeschriebene Grundrecht auf eine „eigenständige Bedeutung“ der „Würde jedes Einzelnen“. Die Bundesregierung hat vom Bundesverfassungsgericht den Auftrag bekommen, zur Ermittlung des Anspruchsumfangs alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen und ab 1. Januar 2011 neu festzulegen. Doch werden diese Zahlen voraussichtlich erst im Oktober dieses Jahres vorliegen.
Sozialgerichtstagsmitglied Rüdiger Böker errechnete auf Basis der alten EVS-Zahlen sowie sämtlicher sonstigen Vorgaben der Verfassungsrichter einen Hartz-IV-Bedarf von monatlich 631 Euro. In ihrem Buch „Ich bin dann mal Hartz IV“ kommt Brigitte Vallenthin zu einem ähnlichen Ergebnis. Bereits 2007 errechnete sie in ihrer Musterklage transparent und realitätsgerecht – nach marktrealer Kostenlage und nicht wie die Bundesregierung nach Kassenlage – einen menschenwürdigen Mindestbedarf von 674,23 Euro. Echtes Leben ist nämlich teuer! Daran können nicht die Erwerbslosen schuld sein. Die Regelsätze müssten also beinahe verdoppelt werden, sollte dem Anspruch des Bundesverfassungsgerichtes Genüge getan werden! Ich höre schon den Chor der Widersacher laut kreischen und das Lohnabstandsgebot anmahnen.
5. Ulrike Herrmann, Wirtschaftskorrespondentin der „Tageszeitung“, beschreibt, dass es offenbar ein Geheimnis bleiben soll, wie der Wohlstand in diesem, unserem Lande verteilt ist, wie ein Land einfach wegguckt! Denn nirgends wird eindeutig erfasst, über wie viel Vermögen und Einkommen die reichen Bundesbürger verfügen. Das ist natürlich kein Zufall. Dieser Datenmangel wird zudem geschickt kaschiert, denn regelmäßig erscheinen seriös anmutende Vermögensberichte. Sie scheinen es aber auch nur zu sein! Ebenso wie verhindert wird, dass die Reichen in Deutschland bezüglich ihrer Steuerhinterziehungen überprüft werden, soll nicht ans Tageslicht kommen, wie der Wohlstand verteilt ist. Eine solche Verteilungsdiskussion soll unbedingt vermieden werden. Nach dem akribischen „Weltreichtumsbericht“, den die US-Investmentbank Merrill Lynch und die Beratungsfirma Capgemini jährlich erstellen, soll es 2009 in Deutschland 861.500 Millionäre gegeben haben, 2008 waren es angeblich nur 809.700. Das sieht auf den ersten Blick wie eine echte Statistik aus, bis bei der „Methodik“ die „Schätzungen“ ins Auge fallen, wo bei der sogenannten „Kurvenmethode“ nichts mehr seriös erscheint, weil alle „Berechnungen“ vollkommen andere Zahlen ergeben.
Selbst das Statistische Bundesamt, das in einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe fast 60.000 Haushalte befragt, hört bei Großverdienern mit über 18.000 Euro netto monatlich auf zu fragen. Tja, die Reichen zeigen eine gewisse Scheu, über ihr Einkommen und ihr Vermögen freiwillig Auskunft zu geben! Weil auch Spitzenverdiener Steuern zahlen müssen, müssten doch hier klare Zahlen zu ermitteln sein. Aber gerade Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können sich leicht fürs Finanzamt arm rechnen. Auf diese Weise kommt dann ein so niedlicher Widerspruch zustande, dass zwar 52 Prozent der Deutschen zur Miete wohnen, bei den Finanzämtern jedoch kaum Mieteinnahmen versteuert werden, weil Mehrfamilienhäuser eigentlich nur Kosten verursachen können und keinerlei finanzielle Gewinne einbringen! Da die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wird, haben die Finanzämter über das Gesamtvermögen der Reichen keine Übersicht mehr. In Deutschland gibt es einen Armuts- und Reichtumsbericht, der 226 eng beschriebene Seiten umfasst. Den Reichen werden hierin nur zehn Seiten gewidmet, wohingegen der gesamte Rest sich mit den Armen beschäftigt. Wer finanziell arm, also unten ist, wird von allen Seiten mit Röntgenstrahlen durchleuchtet, muss alles offenlegen, wohingegen die Vermögenden im Dunkeln unerkannt und unertappt unter sich bleiben wollen. Klar ist das politisch so gewollt!
Elisabeth Graf (parteilos, aber parteiergreifend)