Das derzeit in Bremen geltende Ladenschlussgesetz soll mal wieder "reformiert", d.h. dereguliert werden. Eine neue Senatsvorlage sieht vor, insbesondere die Ladenöffnungszeiten im Bremerhavener Mediteranneo an 20 Sonntagen freizugeben. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt die zum nächsten Frühjahr geplante Änderung vehement ab - und hält sie darüber hinaus für verfassungswidrig. In einem Schreiben an alle Abgeordneten der breimischen Bürgerschaft verweist ver.di auf die herausragende gesellschaftliche Bedeutung des Sonntagsschutzes, so, wie sie in der Bremischen Landesverfassung verankert ist.
Im Bremerhavener Mediterraneo sollen, so der Gesetzesentwurf, der die bestehende gesetzliche Regelung übernimmt „Waren, die für die touristische Nutzung von Bedeutung sind“, an Sonntagen verkauft werden können. In einer Begründung legt der Senat fest, welche Waren darunter zu verstehen sind: So heißt es, dass „Nahrungs- und Genussmittel, Bücher und Schreibwaren, Bekleidung und Schmuck, Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikel, Sehhilfen, Kunstgegenstände und Bilder, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikel“ als touristisch anzusehen sind. „Selbst unter großzügigster Interpretation kann ein derartiges Warensortiment nicht unter dem Begriff ‚touristische‘ Artikel subsumiert werden. Ein derartiger Warenkatalog ist aus unserer Sicht rein willkürlich zusammengestellt“, so der für den Einzelhandel zuständige Gewerkschaftssekretär Richard Schmid. Aus gewerkschaftlicher Sicht orientieren sich die Sonntagsöffnungen in diesem Einkaufszentrum nahezu ausschließlich an den wirtschaftlichen Interessen der Händler bzw. dem allgemeinen Einkaufsinteresse der Kunden. „Diese Gründe“, so der Gewerkschafter, „reichen aber nicht aus, um an 20 Sonntagen Ladenöffnungen zu erlauben“. Aus Sicht von ver.di verstoßen sie gegen die im Grundgesetz sowie in der Bremischen Verfassung verankerte Sonntagsruhe.
Zudem sei zu befürchten, dass bei einer dauerhaften Freigaberegelung weitere Händler in der Bremerhavener Innenstadt und im Columbus-Center auch von der Sonntagsöffnung partizipieren wollen und notfalls versuchen könnten, ihre Interessen mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Damit würden auch Begehrlichkeiten in Bremen geweckt. An dieser Stelle sei nur an entsprechende Äußerungen des „Waterfront“- Managements erinnert, das bereits vor einigen Jahren ebenfalls weitgehende Sonntagsöffnungen gefordert hatte.
Ver.di appelliert deshalb an die Abgeordneten, das gewerkschaftliche Anliegen zu unterstützen und dem Schutz des Sonntags Vorrang einzuräumen.
Die Ladenöffnungszeiten sind in den letzten Jahren schon weitgehend freigegeben worden. So können die Verkaufsstellen im "externen Angebot" seit dem 1. April 2007 von Montag bis Sonnabend durchgehend geöffnet bleiben. An Sonn- und Feiertagen müssen Verkaufsstellen wie bisher geschlossen bleiben. Für Folgende Bereiche gibt es auch für Sonn- und Feiertage schon Sonderregelungen: Apotheken, Tankstellen, Bäcker- und Konditoreibetriebe, Verkaufsstellen auf Flughäfen und Personenbahnhöfen, Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, Verkaufsstellen, in denen zum überwiegenden Teil Blumen und Pflanzen oder Weihnachtsbäume feilgehalten werden, Verkaufsstellen, in denen zum überwiegenden Teil Zeitungen und Zeitschriftenfeilgehalten werden, Hofläden, die landwirtschaftliche Erzeugnisse feilhalten, Verkaufsstellen im Gebäude oder auf dem Gelände von Museen, Theatern und Kinos Musik- und Sportveranstaltungen oder anderen kulturellen Veranstaltungen, sowie von Dienstleistungsbetrieben.
Sönke Hundt