Zurück zur Startseite
12. März 2010

"Papierlos heißt nicht rechtlos"

Veranstaltung zur gewerkschaftlichen Unterstützung von Menschen ohne gesicherten Aufenthalt am 10.03.2010 im DGB-Haus.

Am 10.03.2010 fand im DGB-Haus eine Veranstaltung zur Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten für Bremer ArbeitnehmerInnen ohne legalen Aufenthalt statt. Veranstaltet wurde der Abend von DGB Region Bremen / Elbe-Weser, ADA  (Antidiskriminierung in der Arbeitswelt), dem Runden Tisch Hausarbeit und MediNetz Bremen auf. Als Referentinnen traten Dirk Hauer vom Diakonischen Werk und Emilja Mitrovic von der Beratungsstelle MigrAr - DGB Hamburg auf. Ima Drolshagen (DGB Bremen) und Olaf Bernau (ADA) moderierten die Veranstaltung.

Die Initiative, in Bremen eine Beratungsstelle für papierlose oder illegalisierte ArbeitnehmerInnen einzurichten, geht auf eine gemeinsame Veranstaltung des DGB mit dem Bremer Mayday Bündnis und der Rosa-Luxemburg-Stiftung im Juni 2009 zurück.

Zunächst stellte Dirk Hauer die Ergebnisse einer vom Diakonischen Werk in Hamburg im Oktober 2008 herausgegebenen Studie vor. In Hamburg ging man 2008 von 6.000 bis 22.000 Menschen aus, die ohne regulären Aufenthalt in Hamburg gelebt haben. 60 Prozent von diesen Illegalisierten waren im Untersuchungszeitraum im erwerbsfähigen Alter. Hinzu kamen 30 Prozent Jugendliche und immerhin auch 8 Prozent Kinder im schulfähigen Alter. Entgegen landläufiger Vorurteile sind 40 bis 45 Prozent der illegalisierten Migranten Frauen. Die Arbeitsbereiche, in denen diese Menschen arbeiten, überraschen nicht, sie arbeiten überwiegend:

  • im Bau- und Baunebengewerbe
  • in Hotel und Gastronomie
  • in Reinigungsfirmen
  • in privaten Haushalten
  • und in Hamburg natürlich auch im Hafen.

ArbeitnehmerInnen ohne gültige Aufenthaltspapiere arbeiten oft unter eklatanten Ausbeutungsverhältnissen, sie sind auf Grund ihrer Illegalität in hohem Maße erpressbar und haben oft keine Kenntnisse von den ihnen zustehenden Arbeitsschutzrechten. Dabei stehen auch Illegalisierten, unabhängig von dem Aufenthaltsstatus, elementare Rechte zu:

  • Das Recht auf die elementare Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG
  • Das Recht auf schulische und  vorschulische Bildung
  • Das Recht auf Lohnzahlung aus Erwerbsarbeit
  • Das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch das Recht auf Versorgung bei Arbeitsunfällen
  • Das Recht auf Mindesturlaub

Um zumindest die Arbeitnehmerschutzrechte durchzusetzen entstand in Hamburg die  zunächst unter Federführung von ver.di eingerichtete Beratungsstelle für Papierlose „MigrAr“ (Migration und Arbeit). Von deren konkreten Arbeit berichtete anschließend Emilja Mitrovic.

Sie konkretisierte die von der Studie bereits belegte „Feminisierung eigenständiger Migration“, was letztendlich nichts anderes bedeutet, als dass immer mehr Frauen ohne Zusammenhang von Familiennachzug selbstständig nach Europa und Deutschland flüchten. Illegalisierte Migrantinnen sind oft in den klassischen Frauenberufen anzutreffen: in den privaten Haushalten, in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Kinderbetreuung, in Reinigungsfirmen, Hotel und Gastronomie und in der Sexarbeit. Eine der ersten Rechtschutzverfahren der Beratungsstelle betraf denn auch eine Frau, die vier Jahre lang als Aupairmädchen von einer stinkreichen Hamburger Familie ausgebeutet wurde und dann mit Hilfe der Beratungsstelle von ver.di erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Hamburg klagte. Der Film über dieses Verfahren „Mit einem Lächeln im Gesicht“ ist übrigens über MirgrAr zu beziehen.

Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches arbeitsrechtliches Verfahren sind nach Erfahrung von Emilja Mitrovic gegeben, wenn die Betroffenen Nachweise über ihre Tätigkeit führen. So kann es sinnvoll sein Tagebuch zu führen. Wichtig ist es aber, tatsächliche Belege wie Arbeitszeitkarten oder Arbeitsaufforderungen per sms zu sichern. Nicht zuletzt ist es gut, wenn die Betroffenen Zeugen benennen können. Emilja Mitovic konnte an einem Verfahren sehr plastisch ausführen, wie ein mittelständischer, metallverarbeitender Betrieb über drei Tage lahm gelegt war, weil alle 14 Kollegen des klagenden papierlosen Beschäftigten als Zeugen geladen wurden.

Voraussetzungen für die Gewährleistung des vollen DGB-Rechtschutzes ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Hier erweist sich MigrAr als kreativ: so wurde die Wiedereinführung der Barzahlung der Mitgliederbeiträge durchgesetzt. Seit Januar 2010 wird MigrAr politisch und finanziell vom DGB und damit auch von allen Einzelgewerkschaften in Hamburg getragen. Dieses Ziel streben auch Ima Drolshagen und Olaf Bernau für Bremen an.

In der anschließenden Diskussion wurden zwei wichtige Punkte herausgestellt: Es gilt zum einen Vorurteile in den Gewerkschaften abzubauen und zum anderen die Betroffenen zu erreichen, die trotz der elenden Lebens- und Arbeitsbedingungen  in erster Linie Angst haben, als Illegale „aufzufliegen“, weil ihnen dann zumeist die Abschiebung droht. Bei letzterem wurde schnell deutlich, dass eine beim DGB angesiedelte Beratungsstelle nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Beteiligten auf breiter Basis die Kooperation mit Initiativen suchen, die bereits in dem Bereich Beratung und politischer Arbeit mit Flüchtlingen tätig sind. . Die Liste der EinladerInnen und BesucherInnen lässt hoffen. Ein positives Beispiel in dem Bereich der gesundheitlichen Versorgung von Illegalen ist MediNetz Bremen, die seit über 10 Jahren in diesem Bereich tätig sind und erreicht haben, dass es beim Gesundheitsamt Bremen mittlerweile eine gut besuchte „humanitäre Sprechstunde“ für MigrantInnen ohne regulären Aufenthalt gibt.

Ein Antrag, dass es unter dem Dach des DGB Anlaufstellen für Menschen ohne Papiere geben soll, wird von ver.di in den DGB-Bundeskongress vom 16.-20. Mai eingebracht werden und dort hoffentlich diskutiert und beschlossen. Es wäre ein politisch positives Signal, wenn bis dahin sichtbar wäre, dass in Bremen bundesweit die zweite Beratungsstelle in den Startlöchern steht.

Kristina Vogt