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3. März 2010

Die ersten 12 Kündigungsschutzklagen erfolgreich. GHB erleidet Niederlage vor dem Bremer Arbeitsgericht

Demonstration des Komitees "Wir sind der GHB" gegen den Sanierungsplan am 28. September 2009

"Den Klagen wird stattgegeben." So lautete das Urteil in den ersten 12 von insgesamt ca. 100 Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven. Der Saal konnte heute morgen um 9 Uhr bei Verhandlungsbeginn nicht alle 30 - 40 Zuhörer fassen, so dass einige stehen mussten. Ca. 3 Stunden verhandelte das Gericht über den ersten Fall. Danach ging ging es dann für die anderen im 10-Minuten-Takt. Das Gericht zog sich schließlich auf unbestimmte Zeit zur Beratung und zur Urteilsfindung zurück. Das Urteil wurde während der Verhandlung zunächst nicht bekanntgegeben.

Stephan Heins vom Komitee "Wir sind der GHB" ergriff dann am Nachmittag die Initiative und ließ sich telefonisch das Urteil durchgeben. Es lautete: "Den 12 Klagen wird stattgegeben." Das heißt: die Kündigungsschutzklagen gegen den GHB waren erfolgreich.

Für den Gesamthafenbegtriebsverein (GHB) bedeutet das Urteil eine klare Niederlage. Zur Abwendung der Insolvenz hatte die Geschäftsführung im Mai 2009 einen weitreichenden Sanierungsplan mit dem Abbau von ca. 1000 Stellen vorgelegt und mit seiner Umsetzung sofort begonnen. Gegen den Sanierungsplan und die Art und Weise seiner Umsetzung kam es zu Konflikten zwischen der Geschäftsführung auf der einen und ver.di und dem Betriebsrat auf der anderen Seite. Aber auch innerhalb der Arbeitnehmerseite brachen heftige Gegensätze vor allem über die Art und Weise der Umsetzung dieses Sanierungsplans auf, da Teile der Belegschaft Vorwürfe gegen die Gewerkschaft und Betriebsrat erhoben. 

Ein Teil der Hafenarbeiter ging sofort den juristischen Weg - und sie haben jetzt mit ihren Kündigungsschutzklagen einen ersten wichtigen Erfolg errungen.

Die Geschäftsführung des GHB wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor die Entscheidung über eine eventuelle Berufung gegen das Urteil getroffen wird.

Morgen, den 4. März, werden vorm Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Am Wall 198, den ganzen Tag über die weiteren Kündigungsschutzklagen verhandelt. Die Verhandlung des letzten Falles ist für 15 Uhr angekündigt.
Sönke Hundt