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28. Januar 2012

Bist auch Du radikal?

Auf den Tag genau beschloss heute vor 40 Jahren die damalige SPD-geführte Bundesregierung unter Kanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Mit dem Beschluss wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen

Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige.

Der Erlass zielte im Besonderen auf Kommunistinnen und Kommunisten, die unter diesen ‚Berufsverboten‘ zu leiden hatten. In Bremen sollen rund 70 Personen betroffen gewesen sein. Vier Jahre später nahm die SPD/FDP-Bundesregierung zwar den Erlass zurück, da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1975 keine Klarheit diesbezüglich gebracht hatte. Seitdem gehen die Landesregierungen aber eigene Wege. Im kleinsten Bundesland brauchte der SPD-geführte Senat bis heute, um den Radikalenerlass abzuschaffen. Gut Ding will halt Weile haben. Bereits in den 1950er Jahren gab es übrigens eine ähnliche Richtlinie, den sogenannten Adenauer-Erlass.
Bei ‚bremen kontrovers‘, einer Sendung des Bremer Fernsehkanals Center TV Bremen, diskutierten das Landesvorstandsmitglied der Bremer LINKEN, Patrick Spahn sowie der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Wilhelm Hinners, ob Bremen eine Extremistenkontrolle braucht.

Hier können Sie einen Zusammenschnitt der Redebeiträge des Linkspartei-Politikers im Video verfolgen. Möchten Sie die gesamte Sendung einsehen, können Sie dies in der Mediathek des Bremer Regionalsenders unter www.bremen-center.tv/home.html (Sendung ‚bremen kontrovers‘ vom 25. Januar 2012).

mh