8. Dezember 2007
PPP-Klinikum-Mitte: Große Anfrage der LINKEN - kleine Antworten des Senats
Die Große Anfrage: "Teilprivatisierung der kommunalen Kliniken stoppen! Gesundheitsversorgung durch Klinikverbund der Maximalversorgung an vier Standorten sichern!" ist von von Peter Erlanson und der Fraktion DIE LINKE am 06.11.07 in die Stadtbürgerschaft eingebracht worden. Inzwischen liegt eine schriftliche Antwort des Senats vor. Am 11.12.07 (14 - 19 Uhr) steht das Thema auf der Tagesordnung der (wie immer öffentlichen ) Sitzung der Stadtbürgerschaft. Am 13.12.07 findet die Diskussionsveranstaltung mit Betriebsräten, Vertretern der Gewerkschaften und der Behörde "Krankenhauspolitik in Bremen - Die Zukunft der Bremer Kliniken" in den Weserterrassen statt.
Die Diskussion um den Krankenhausneubau im Klinikum Bremen-Mitte kommt also in Gang!
Die "Große Anfrage" (Drucksache 17/40 S) und die Antwort des Senats (Drucksache 17/55 S) sind online verfügbar.
Im folgenden ein erster kurzer Kommentar:
Die "Große Anfrage" der LINKEN enthält 21 Fragen, und die gehen sehr ins Detail. Die Antworten aber leider nicht. Sie wiederholen zum Teil schon Bekanntes oder bleiben vage bis sehr vage. Einiges ist den Antworten aber doch zu entnehmen. Vielleicht gelingt es ja, der Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter in der Debatte am 11.12.07 noch einiges mehr zu entlocken.
Die Sachlage nach den Antworten des Senat stellt sich so dar:
- Seit Anfang Oktober existiert ein Entwurf für eine Erklärung zur Standortsicherheit. Hierin wurden die "bieterseitigen Forderungen" eingearbeitet. Dieser Entwurf und vor allem die Forderungen der interessierten PPP-Investoren sind weiterhin geheim. (Frage 1)
- Der Senat zögert wegen der juristischen Risiken mit einer endgültigen Formulierung für diese Standortsicherungserklärung. Es wird erst noch ein externer Sachverständiger hinzugezogen. Dann erst soll für diese Erklärung "die Bedeutung des Standorts für die zukünftige Krankenversorgung in Bremen auf der Grundlage der Krankenhausplanung des Landes unterstrichen" werden. Das ist nichts Neues; die Antwort bleibt in Bezug auf diese wichtige Frage der Auswirkungen auf die anderen Kliniken nach wie vor völlig unbestimmt. (Frage 2)
- Das Parlament (der Haushalts- und Finanzausschuß) sollen erst informiert und befaßt werden, wenn diese Standortsicherungserklärung mit den Bietern ausgehandelt ist. D.h. dass sie diese akzeptieren - oder auch nicht. Die strikte Geheimhaltungspolitik des Vorgängersenats wird also leider weiter betrieben. Ausschuß, Parlament und Öffentlichkeit erfahren vor der Entscheidung nichts, und werden erst hinterher informiert. Auch das ist leider überhaupt nichts Neues. (Frage 3)
- Hinter der Frage 4 verbirgt sich ein Essential: nämlich die von den Investoren gewünschte Renditegarantie über einen Zeitraum von 30 Jahren. Die Antwort (keine "weitergehende Erklärung") bleibt unbestimmt. Es kann also sein, dass diese Garantie in der Standortsicherungserklärung gegeben wird. Ausgeschlossen wird nur eine "weitere" Erklärung. Das ist schon die pure Rabulistik - und keine Antwort auf die Frage.
- Die Antwort auf Frage 5 gibt einen deutlichen Hinweis: die Standortsicherungserklärung ist eine Forderung der Bieter bzw. ihrer Banken. Auch das konnte man schon vermuten. Die Bieter wollen, dass die Stadt das Investitionsrisiko trägt, die Banken, die evtl. Kredite gewähren sollen, ebenso.
- Eine globale Erklärung zur Übernahme des Insolvenzrisikos soll nicht abgegeben werden - was auch nicht zu erwarten ist. Die Investoren können und werden aber versuchen, für viele verschiedene Situationen und in ebenso vielen Klauseln des zukünftigen umfangreichen Vertragswerks entsprechende Sicherungen einzubauen.
- Die schon wiederholt abgegebene Bestandsgarantie des Senats für alle vier Kliniken wird wiederholt. Es wird aber wieder nicht präzisiert, auf welchen Umfang des Bestands sich die Garantie für die anderen drei Kliniken bezieht. So bleiben die wichtigen Fragen für die zukünftige Entwicklung: Zentralisierung von Funktionen, Bildung und Konzentration von medizinischen Kompetenzzentren an einem Standort usw. weiterhin offen - und möglich. (Fragen 6 - 11)
- Auch in der langen und ausführlichen Antwort auf die Frage 12 wird nur Bekanntes wiederholt und auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Danach ist Bremen die Verpflichtung eingegangen, die "bedarfsnotwendige stationäre Versorgung an den im Krankenhausplan des Landes festgelegten Standorten der kommunalen Klinika dauerhaft vorzuhalten." Aber ... die eingeleiteten "Reformen" der Gesundheitsversorgen haben ja gerade das Ziel, die "Bedarfe" völlig neu zu strukturieren. "Bedarfsnotwendig" klingt also nur gut, ist in diesem Zusammenhang aber ebenso selbstverständlich wie nichtssagend.
- In den Antworten auf die Fragen 13 und 14 werden Hinweise darauf gegeben, wie es weitergehen soll. Es soll also, mit Hilfe von externen Sachverständigen, zuerst die sogenannte Dialogphase abgeschlossen. Bis dahin können interessierte Bieter ihre Angebote präzisieren, weiter über die Standortsicherungserklärung verhandeln - oder auch ganz aussteigen.
- Erst nach Abschluß dieser Dialogphase wird versprochen, dass dann die große und entscheidende Vergleichsrechnung erfolgt: also der Vergleich zwischen evtl. mehreren PPP-Angeboten und den alternativen Möglichkeiten: also die Eigenlösung mit Eigenfinanzierung des Landes oder auch einer Generalunternehmerlösung. Dann wird es darauf ankommen, was in die unterschiedlichen Kalkulationen reingeschrieben wird. Wie unsauber und tricksig hier in der Vergangenheit verfahren wurde - darauf hat der Rechnungshof bei vielen Projekten der Vergangenheit (u.a. Schulzentrum Rockwinkel, Justizzentrum II, Landesvertretung in Berlin) deutlich hingewiesen.
- Trotzdem: der Senat vespricht - mit dem expliziten Hinweis auf diese Kritik des Rechnungshofs und dem PPP-Leitfaden des Bundes - hier ein faires und regelgerechtes Verfahren durchzuführen. Man darf nach den Erfahrungen der Vergangenheit mehr als gespannt sein.
- Die Standortsicherungserklärung ist der neuralgische Punkt im gesamten PPP-Projekt. Die Antworten auf die Fragen 14 und 15 sind ausweichend bis irreführend. Natürlich beeinflußt eine Standortsicherungserklärung das Wirtschaftlichkeitskalkül. Denn diese ist gleichbedeutend mit einer Absenkung des Investitionsrisikos, was die Zinsen für eine evtl. Kreditaufnahme bei Banken senkt. Gibt also der Senat diese gewünschte Erklärung ab, begünstigt er die PPP-Lösung. Gibt er sie nicht ab, umgekehrt
- Aus der Antwort auf die Frage 19 geht die bundesweite Bedeutung des geplanten neuen Krankenhauses für die gesamte PPP-Szene hervor. Ein solches Projekt mit einer solchen Standortsicherungserklärung hat es auch nach Meinung des Senats bis jetzt noch nicht gegeben.
In der Debatte der Bürgerschaft am 11.12.07 (wenn sie denn stattfindet) wird sich zeigen, ob einige Fragen weiter geklärt werden können. (sh)