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6. Juli 2010

285. Montagsdemo: "Die nicht betroffene Öffentlichkeit erhält ein falsches Bild über die Situation der Erwerbslosen"

Hans-Dieter Binder vor dem Montagsdemotransparent

1. Die Arbeitslosigkeit geht zurück! Die entsprechende Quote beträgt zwölf Prozent in Bremen! Lauter Erfolgsmeldungen? Nein, lauter Halbwahrheiten, die nur unter Zuhilfenahme der Statistik „Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutsch­land“ stimmen. Die Entwicklung wird besser in der Unter­beschäftigung abgebildet. Die Zahlen der Arbeitslosigkeit gemäß „Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland“ sind durch die Bundesagentur für Arbeit jederzeit reduzierbar: Allein die Einschaltung eines externen Vermittlers reicht, um den Erwerbslosen aus dieser Statistik zu entfernen. Analog den Ausführungen im April lässt sich auch dieses Zahlenwerk entzaubern. Beeindruckend ist die Beharrlichkeit der Falschmeldungen! Hinzu kommt die Schummelei mit den offenen Stellen. Die nicht betroffene Öffentlichkeit erhält so ein falsches Bild über die Situation der Erwerbslosen! Es gibt keine Vollbeschäftigung mehr, nur ein Vertuschen der Probleme!

Auch solche Berichte wie in der „Zeit“: mit der Überschrift „Arbeitsmarkt-Früh­jahrsaufschwung lässt Arbeitslosenquote sinken“ kommen durch die Fehlinformationen der Bundesagentur für Arbeit auf Basis dieser Statistik zur Veröffentlichung – und durch die Ignoranz des eigenen Wissens der Medienvertreter. Wer dies nachvollziehen möchte, kann in einigen Monaten nachlesen, was daraus geworden ist – oder einfach vergangene Erfolgsmeldungen mit dem Heute vergleichen. Dazu gehört auch die Ignoranz der regierenden Politiker. Ihretwegen wird ja diese Schummelei betrieben. Die Motive wurden in einem etwas älterer, aber hochaktuellen Aufsatz von Hans-Dieter Hey in der „Neuen Rheinischen Zeitung“ gut herausgearbeitet. Wie geht der Erwerbslose mit diesen Fehlinformationen um? Er duckt sich weg! Erwerbslosigkeit wird verheimlicht, Armut wird vertuscht.

2. Die Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß dem SGB II sind um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Diese Zielvorgaben sind durch die Arge umzusetzen, obwohl es sich um gesetzliche Leistungen handelt. Über den Umgang mit den Erwerbslosen siehe 215. Bremer Montagsdemo. Eine Zielvereinbarung hat die Arge mit der Bundesagentur für Arbeit getroffen. Die Einsparung wurde der Bundesagentur für Arbeit von den Ministerium für Arbeit auferlegt. Die Quote wird jährlich unter Zustimmung des Kabinetts festgelegt. Heraus kommt die Pflicht zur Leistungsverweigerung und Sanktion: Arge-Mitarbeitern werden Sanktionsquoten vorgegeben! Der Umfang solcher Sanktionen ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung.

In dieser Antwort ist auf Seite 3 folgende Unwahrheit enthalten: „In der Tabelle zu Frage 1 ist dargestellt, wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige von einer Leistungskürzung auf null Euro betroffen sind. Es ist zu beachten, dass Leistungskürzungen auf null Euro nur die Geldzahlungen betreffen. Auswertungen zu Gutscheinen, die in der Praxis üblicherweise ausgegeben werden, sind nicht möglich.“ – Leider werden Gutscheine üblicherweise nicht angeboten, nicht einmal auf Nachfrage! Bei den Jugendlichen werden auch die Kosten der Unterkunft, also die Miete, die in dieser Statistik „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ genannt werden, zu 100 Prozent gekürzt. Eine Gegenwehr ist möglich! Weiter in der Antwort:

„Im Jahr 2006 wurden insgesamt 13.007 Sanktionsentscheidungen nach §§ 31 und 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Widerspruchsverfahren zumindest teilweise zurückgenommen. 2007 waren es 24.532, 2008 31.335, 2009 26.896 und bis einschließlich April 2010 8.945. Gemessen an allen abschließend erledigten Widersprüchen gegen Sanktionsbescheide betrug der Anteil der vollen Stattgaben 2006 31,4 Prozent, 2007 35,1 Prozent, 2008 37,5 Prozent, 2009 36,2 Prozent und im Jahresfortschritt 2010 37,6 Prozent. Im Klageverfahren wurden 2006 insgesamt 516 Sanktionsentscheidungen nach §§ 31 und 32 SGB II zumindest teilweise zurückgenommen, 2007 1.547, 2008 3.748, 2009 3.535 und bis einschließlich April 2010 1.194. Gemessen an allen abschließend erledigten Klagen im Bereich Sanktionen betrug der Anteil damit 2006 42,1 Prozent, 2007 51,0 Prozent, 2008 65,2 Prozent, 2009 53,6 Prozent und im Jahresfortschritt 2010 55,6 Prozent.“ – Der Schlusssatz ist sehr hilfreich für sanktionierte Jugendliche. Einfach der Arge unter die Nase reiben: So sehr liegen Darstellung und Wirklichkeit auseinander! Weiter in der Antwort:

„Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Sanktionsregelungen verschiedene Möglichkeiten vorsehen, um eine wegen wiederholter Pflichtverletzung eingetretene erhöhte Sanktion in eine geringere abzumildern. So kann der zuständige Leistungsträger zum Beispiel bei unterfünfundzwanzigjährigen Beziehern von Arbeitslosengeld II den vollständigen Wegfall der Leistungen wegen wiederholter Pflichtverletzung so abmildern, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung wieder erbracht werden. Dies setzt voraus, dass sich der Betroffene glaubhaft nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten bei der Eingliederung in Arbeit nunmehr nachzukommen. Damit hat es der erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgeblich selbst in der Hand, durch seine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Eingliederungsprozess seine finanzielle Situation zu ver- bessern und insbesondere Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Im Übrigen ist die Übernahme von Mietschulden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 22 Absatz 5 SGB II geregelt. Zuständig für die Leistungsgewährung sind die kommunalen Träger. In welchem Umfang durch die Abmilderung von Sanktionen Mietschulden bzw. Wohnungslosigkeit vermieden wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zur Übernahme von Mietschulden durch die kommunalen Leistungs- träger liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Daten vor.„

Auf der 279. Bremer Montagsdemo habe ich mich zum IAB-Bericht „Sanktionen im SGB II“ geäußert, für den dem Fallmanager(inne)n der Argen befragt wurden. Die vielen Klagen zum Rechtskreis des SGB II haben ihre Ursache auch in dieser Anweisung der Bundesagentur für Arbeit zur „Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung“: „Die Qualität der Aufgabenerledigung in der Sachbearbeitung und in den Widerspruchsstellen ist weiterhin unzureichend. Der gesetzmäßige Zustand bei der Dauer von Widerspruchsverfahren ist bis zum 30. Juni 2009 herzustellen. Der vermeidbare Anteil an Stattgaben von Widersprüchen ist ab 2009 auf 30 Prozent bei neu eingehenden Widersprüchen zu reduzieren. Es sind Aktivitäten hinsichtlich der Widersprüche und Klagen in Bezug auf kommunale Aufgaben notwendig. Die Regionaldirektionen berichten im Rahmen der Fachdialoge 2009.“

70 Prozent aller Widersprüche sind abzulehnen? Da bleibt nur die Klage! Ohne die Hilfe des Gerichts ist die falsche Entscheidung nicht zu ändern. Alle anderen Wünsche und Zielsetzungen dieser Anweisung der Bundesagentur sind nicht umgesetzt worden. Inzwischen werden auch externe Anwälte mit den Widersprüchen und Klagen befasst, Auftraggeber sind die Argen. Und noch ein Ziel wurde erreicht: „Die Grundsicherungsstellen schaffen die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen dafür, Hilfebedürftige nicht (mehr) ohne Anhaltspunkte für eine rechtswidrig ergangene Entscheidung anlässlich von Auskunftsbegehren oder Beschwerden auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen. Dasselbe gilt für die Aufnahme von Widersprüchen in der Widerspruchsstelle.“

Es ist auch ganz einfach: Bei Nachfragen einfach nicht mehr auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen! Eine grundgesetzkonforme Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben sieht anders aus. Darum geh nicht allein zur Arge (in Bremen: zur Bagis)! Wir gehen mit! Wir verabreden uns auf der Bremer Montagsdemo. Wer bereits um sein Geld gebracht wurde: Entscheidungen sind vier Jahre rückwirkend überprüfbar! Wie dies geht? Wir gehen mit!

3. Eine Verwaltungsanweisung soll für alle Mitarbeiter der Bagis Klarheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen erzeugen und ein übereinstimmendes Verwaltungshandeln ermöglichen. In Bremen steckt die „Verwaltungsanweisung Wohnen“ jedoch voller Fehler. Dazu kommen Fehler durch bewusste Missachtung auf Anweisung. Eine Verwaltungsanweisung hat keine Regelungsfunktion mit Außenwirkung, das heißt sie ist für Leistungsempfänger nicht verpflichtend. veröffentlicht ist unter „Soziales Bremen“ Folgendes: „Verwaltungsanweisungen Wohnen. A) Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II; Stand: 1. Juli 2009, 12 Seiten. B) Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II; Stand 11. Juni 2010, 12 Seiten. C) Ergänzende Hinweise zur Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II; Stand: 11. Februar 2010, 76 Seiten. Schon verwunderlich!

In der neuesten Fassung wird auf einen „Heizkostenspiegel“ Bezug genommen, allerdings ohne weitere Erläuterung. Unter den Veröffentlichungen habe ich ihn nicht gefunden. Lasst euch nicht verunsichern! Heizkosten sind in der tatsächlichen Höhe zu erstatten, wenn diese nicht unangemessen sind. Die Beweislast für die Unangemessenheit liegt bei der Arge. Auch Heizkosten können – beziehungsweise die Kürzung kann – vier Jahre rückwirkend überprüft und eingefordert werden. Wie dies geht? Wir gehen mit! Im August 2010 soll eine neue Meinung zu den Kosten der Unterkunft, also der Miete, vorgelegt werden. Die sozialsenatorische Dienststelle hat ein weiteres Gutachten bestellt. Schade um das viele Geld! Es ist wieder ein Auftragnehmer ohne jegliche Zertifizierung, jedenfalls ist sie im Netz nicht ersichtlich. Bei Unklarheiten werden wir nachfragen! Kommt ihr mit?

4. Die Berufung von Frauen in die Führungsspitzen der Unternehmen erfolgt noch immer viel zu zögerlich. Der Nachholbedarf ist unbestritten. Dies war dem „Weser-Kurier“ am 26. Juni 2010 einen Artikel wert: „Firmen wehren sich gegen Frauenquote“. Ob der „Weser-Kurier“ sich selbst angesprochen fühlt, wurde nicht erwähnt. Das Blatt hat viele bedeutende Journalistinnen hervorgebracht – aber noch nie eine Frau zur Chefradakteurin berufen. Ob da das Schaffermahl im Wege steht? Eine Frau könnte nicht daran teilnehmen – oder würde sich ein Schaffer trauen? Dieses Thema war auch dem IAB eine Untersuchung wert. –

Raus aus Afghanistan! Die Dollars haben es geschafft: Die „Tageszeitung„ und andere berichten von kistenweisem Dollarexport aus Afghanistan, allein 3,18 Milliarden in den letzten drei Jahren legal mit gültigen Zollpapieren. Alle Fluggäste erster Klasse dürfen nicht kontrolliert werden, auch nicht das Gepäck. Oberbefehlshaber US-General Stanley A. McChrystal ist Geschichte. Auch er hat die Opferzahlen der Zivilbevölkerung nicht reduziert. Gestolpert ist er aber über Kritik am Präsidenten der USA. Der neue Oberbefehlshaber, Vier-Sterne-General David H. Petraeus, darf sich nur mit Zustimmung seiner Vorgesetzten äußern. Wird so Demokratie gelebt? Es wird Zeit, den Auszug zu organisieren! Raus aus Afghanistan! –

Die FDP rückt ab vom ermäßigten Steuersatz für Hotelübernachtungen. Hat die Welle der Empörung der Hotelgäste die FDP erreicht? Es ist immer gut, noch jemanden für eine abweichende Meinung in der Hinterhand zu haben! Oder hat tatsächlich niemand gefragt? Es geht um 4,80 Euro für ein Frühstück im Hotel – ein Schnäppchenpreis! Dies war die Regel bei einer Hotelrechnung für Übernachtung mit Frühstück. 4,80 Euro war der Anteil des Frühstücks, wenn dessen Preis nicht extra ausgewiesen wurde. Jetzt wird das Frühstück mit 19 Prozent versteuert, die Hotelübernachtung mit sieben. Daher ist auf jeder Hotelrechnung jetzt das Frühstück extra ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass der tatsächliche Preis bei den Tagesspesen anzurechnen ist. Wer etwas teurer schläft, zahlt für so ein Frühstück oftmals mehr, als er per Spesensatz erstattet bekommt. Die Hotels werden von Geschäftsreisenden oftmals Stornierungen des Frühstücks erhalten, denn diese werden ihre Spesen verteidigen. Der Frühstückssatz im Hotel frisst teilweise die kompletten Tagesspesen auf! Das sollte beim Gesetzgeber angemahnt werden, ist aber ganz einfach zu erfüllen: durch Rückkehr zu den alten Regeln. 19 Prozent für alles!

5. Damit wäre ich bei den Finanzen – und den Streichpaketen von Bundesregierung, Länderregierungen, Ministerien, Behörden, Privatenhaushalte und Unternehmen. Frau Merkel hat beim G20-Gipfeltreffen in Toronto keine Beteiligung der Banken an dem Streichpaket erreicht. Eine Finanztransaktionssteuer wäre erstrebenswert. Stattdessen wurde ein weiteres Streichziel vereinbart: „Die Staaten hatten in ihrer Abschlusserklärung zugesichert, bis 2013 ihre Defizite zu halbieren und 2016 mit dem Abzahlen ihrer Schulden zu beginnen. Allerdings ist beides eine freiwillige Selbstverpflichtung“ („Die Zeit“).

Es mehren sich die Stimmen: „Lasst das Streichen sein! Wer spart; zahlt drauf!“ So kann der Schaden durch eine fehlende Lehrerin nicht rückwirkend geheilt werden. Natürlich ist damit kein verschwenderischer Umgang mit den Geldern gemeint. Sparsames Wirtschaften ist längst überfällig! Professor Arno Gahrmann habe ich 2005 kennen gelernt, anlässlich der „Hart(z)-Reise“ mit der „Arbeitnehmerkammer Bremen“. Das „Kabarett Westend“ gab anschließend eine Vorstellung mit reichlich Wortklaubereien. Parallel dazu hat Herr Gahrmann klargemacht: Es gibt mehr Geld auf der Welt als käufliche Dinge, daher der Druck auf die Privatisierung von öffentlichem Eigentum. Er hat auch klargemacht, dass dieser Überfluss in wenigen Taschen zu finden ist.

Arno Gahrmann hat das tägliche Sparen thematisiert, „wenn 50 Cent zu viel sind, um auf Krebs erzeugende Stoffe bei der Reifenherstellung verzichten zu können“. Im „Weser-Kurier“ vom 17. Juni 2010 hat er sich zu Wort gemeldet: „Debatte um Staatsverschuldung: Was ist mit dem Reichtum der Gläubiger?“ Er führt sehr ausführlich aus, dass Deutschland nicht über seine Verhältnisse gelebt hat: „Ein Blick in die Statistik der Bundesbank zum Auslandsvermögen Deutschlands belehrt uns nämlich, dass dieses über viele Jahre um rund 100 Milliarden über seinen Auslandschulden lag, innerhalb der letzten acht Jahre „Standortpolitik“ sich annähernd verdoppelte und Ende 2008 (also bereits nach Ausbruch der Finanzkrise) die Schulden um 650 Milliarden Euro übertraf.“

Er bestätigt ausdrücklich die Feststellungen von Professor Bofinger. „Deutschland lebt wie kaum ein anderes Land unter seinen Verhältnissen“, titelte der „Weser-Kurier“ am Pfingstwochenende. Bofinger thematisiert die rapiden Lohnkostensenkungen und die damit verbundene Exportsteigerung von bis zu 70 Prozent. Professor Gahrmann macht auch Vorschläge für die Verbesserung des Staatshaushalts durch Einnahmen. Zur Vererbung der Schulden an unsere Kinder verweist er auf die Erben der reichen Gläubiger. Der Schlussabsatz ist noch treffender: “Eins darf füglich angenommen werden: Die mit solchen Konzepten einhergehende Verbesserung der öffentlichen Haushalte wird die Staatsverschuldung vergessen lassen, bevor sie von ignoranten, blinden und unfähigen ‚Experten‘ als Anlass für eine Politik missbraucht wird, die unseren Kindern ein vielleicht schuldenärmeres, aber heruntergekomenes Gemeinwesen hinterlässt. In diesem hätte dann selbst die Klientel von Pinkwart keine Freude mehr an ihrem Vermögen.“

Am 30. Juni 2010 stand der nächste Experte dem „Weser-Kurier“ zur Verfügung, diesmal zum Interview: „Bremen braucht Hilfe. Finanzexperte Wieland rät dem Land, so zu tun, als ob es die Altschulden nicht gäbe“. Er sieht das hohe Bruttosozialprodukt in Bremen und die daraus resultierenden niedrigen Steuereinnahmen. Lohnsteuer wird am Wohnsitz gezahlt. Der Länderfinanzausgleich muss geändert werden. Als Termin für die Neuordnung sieht er 2019 – bevor 2020 die Schuldenbremse greift. Um Sparwillen zu beweisen, rät er, die Altschulden zu ignorieren und den aktuellen Haushalt ausgeglichen zu führen. Ich bin anderer Meinung. Eine schwere Bürde für Bremen! Ist dies leistbar? Nein! Auch hier gilt: Wer spart, zahlt drauf! Es geht dann genau um die Lehrerin, um die Integration von Behinderten, die Instandhaltung der Gebäude et cetera. Das Geld dafür wird halbiert und künftig gestrichen.

Am 2. Juli 2010 macht das Wirtschaftsressort darauf aufmerksam: „Ohne die EU geht wenig“, so der „Weser-Kurier“. 230 Millionen Euro hat die Schleuse im Kaiserhafen gekostet. Die Tilgung hat noch nicht begonnen. Mehr als 250 Millionen Euro wird der Offshore-Hafen kosten. Dieses Projekt geht nur mit einem privaten Investor! Das Investitionsvolumen ist überwiegend gebunden: 83,6 Millionen Euro kosten Tilgung und Zinsen für frühere Ausgaben, hinzu kommt aus meiner Sicht die Tilgung für die Schleuse! Die Überseestadt soll 27 Millionen kosten. Davon soll die EU sechs Millionen bezahlen. Ohne den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ geht gar nichts mehr in der Hansestadt. Insgesamt gibt Bremen im Jahr 2010 132 Millionen für Wirtschaft aus. Davon kommen 21 Millionen aus dem genannten EU-Programm, das 2013 ausläuft. Bremen und Bremerhaven müssen gemeinsam die Fortschreibung des Programms erreichen. Hier fehlt der Hinweis auf die Metropolregion Oldenburg-Bremen, nur sie ist antragsberechtigt. Auch der Posten „Tilgung für das Gewerbegebiet an der A1„ fehlt in der Aufzählung. Zinsen und Tilgung werden außerdem erst ab dem Jahr 2038 gezahlt. Natürlich werden die Zinsen laufend berechnet, eine Freude für die Banken!

6. Die Europäische Zentralbank hat an circa 1.100 europäische Banken Jahresgeld zu einem Prozent Zinsen verliehen. Diese 442 Milliarden Euro waren nunmehr rückzahlbar, aber nicht im Hilfspaket der Bundesregierung enthalten. Sie sind zusätzlich zu den 550 Milliarden Euro der Bundesregierung zur Bankenrettung bereitgestellt worden. Die Rückzahlung hat geklappt. Nur 132 Milliarden Euro wurden für drei Monate neu ausgeliehen, wieder zu einem Prozent Zinsen (Quelle: „Weser-Kurier“ vom 1. Juli 2010). Hier wird ersichtlich, wie instabil das Bankensystem immer noch ist. Ausgerechnet die Deutsche Bank ist für ein Auslaufen der Hilfe. Sie ist gemäß US-Angaben die am stärksten betroffene Bank in Europa und profitiert besonders von den geänderten Bilanzierungsvorschriften. Die EZB wird die verdeckte Finanzierung fortsetzen: Sie kauft ohne Limit Staatsanleihen der EU-Länder, mit unterstellter bester Bonität. Auch diese Beträge sind außerhalb des EU-Rettungspakets von 750 Milliarden Euro.

„Die Aareal-Bank zahlt erste Hilfen zurück“, meldet der „Weser-Kurier“ am 29. Juni 2010. Zurückgezahlt an die Bafin werden 150 Millionen Euro. Insgesamt hatte die Aareal-Bank 525 Millionen als stille Beteiligung erhalten. Außerdem hat die Aareal-Bank eine Bürgschaft der Bundesrepublik Deutschland für ausgegebene eigene Anleihen über vier Milliarden Euro bekommen. Davon hat die Aareal-Bank eine Hälfte bereits genutzt, für die restliche soll die Anleihe jetzt aufgelegt werden – am Rückzahlungstag! Das „Handelsblatt“ schreibt ebenfalls über diesen Vorgang.

Die marktgerechte Vergütung der Einlage ist im Falle der Commerzbank laut Eigendarstellung null Euro Zinsen auf 16,4 Milliarden Euro. Da die stille Einlage entsprechend der Gewinnsituation des Unternehmens zu verzinsen ist, besteht kein Widerspruch. Die Aareal-Bank hat unter dem Strich 525 Millionen Euro stille Einlage plus eigene Anleihen. Mit der erhaltenen Bundesgarantie für zwei Milliarden plus den weiteren zwei Milliarden an eigenen Anleihen mit Bundesgarantie ergeben sich insgesamt 4,525 Milliarden Euro Liquidität. Davon hat die Aareal-Bank 150 Millionen Euro zurückgezahlt. Eine gelungene Werbeaktion für die Platzierung der zweiten eigenen Anleihe mit Bundesgarantie über zwei Milliarden Euro: Warum wird das so bejubelt?

„Deutsche Bank vor Razzia gewarnt“, meldet der „Weser-Kurier“ am 4. Juli 2010: „Am 28. April 2010 hatten mehr als 1.000 Beamte eine bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher vorgenommen.“ Die Deutsche Bank war gewarnt. Die Ermittler suchen jetzt die undichte Stelle. Es geht um eine Steuerhinterziehung per Umsatzsteuerkarussell, diesmal über 150 Millionen Euro. Hoffentlich macht die Politik dem Spuk nunmehr ein Ende! Hoffentlich erfolgen nunmehr die Änderungen im Umsatzsteuerrecht, die diesen Betrug unmöglich machen, und hoffentlich werden Steuersünder endlich wie Betrüger bestraft! Bei der Gesetzesänderung können auch gleich die übrigen Macken beseitigt werden. Die öffentlichen Kassen können das Geld gut gebrauchen. Es geht nicht um Cents, es geht um Milliarden!

Ich möchte daran erinnern, dass die Deutsche Bank die Ratgeberfunktion für die Bundesregierung wieder übernommen hat. Davor war Herr von Pierer „in die Schwarzen Kassen gefallen“ und damit auch für Frau Merkel untragbar, obwohl der Koffer von Kohl ebenfalls schwarz war. Bereits vor Siemens hat die Deutsche Bank immer den Ratgeber der Bundesregierung gestellt. Die Regierung hat dafür gedankt. Eine Steuerprüfung hatte die Deutsche Bank in dieser Zeit nicht. Kein Prüfer hat das Thema angefasst – oder wurde „beseitigt“? Unter der 216. Bremer Montagsdemo ist auch die Kaltstellung der Staatsanwältin, die Herrn Zumwinkel überführte, nachzulesen.

„Krise: Steuerzahler trägt 25 Milliarden“, meldet der „Weser-Kurier“ am 2. Juli 2010. Die Volkswirte der Deutschen Bank haben diese Belastung für den Steuerzahler errechnet. Nicht enthalten sind Forderungsausfälle. Angezweifelt wird die ordnungsgemäße Rückzahlung von 18,2 Milliarden Euro durch die Commerzbank und von 7,7 Milliarden Euro durch Hypo Real Estate. Außerdem rechnen die Volkswirte mit wesentlichen Forderungsausfällen der Länder durch die Nichtrückzahlung der Kapitalspritzen an die Landesbanken. Diese Forderungsausfälle sind ebenfalls nicht eingerechnet. Es muss für die Deutsche Bank ein erhabenes Gefühl sein, wenn sie ungestraft und dürftig verpackt den Wettbewerbern mangelnde Zahlungsfähigkeit unterstellen darf! Wer im Glashaus sitzt, sollte aber nicht mit Steinen werfen: „Ackermann auf die rustikale Art“, lautet der treffende Beitrag der „Frankfurter Rundschau“. „Der Versuch der Verniedlichung – ein Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts entspricht immerhin rund 24 Milliarden Euro – passt in das skandalöse Bild, das sich knapp zwei Jahre nach der Lehman-Pleite dem Publikum bietet. Das Debakel an den Finanzmärkten, das die größte Wirtschaftskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs auslöste? Alles halb so schlimm, wollen uns Banker, Politiker und ihre Hilfstruppen weismachen; das wahre Problem sei vielmehr die Schuldenkrise. So lässt sich ein verhängnisvolles Marktversagen kurzerhand in Staatsversagen umdeuten. Nicht die Brandstifter haben die immensen Schäden angerichtet, sondern die Feuerwehren mit ihrem Löschwasser. Und während von einer ernsthaften Regulierung der Finanzmärkte kaum noch die Rede ist, wird umso lauter nach staatlichen Schuldenbremsen gerufen.“ Offengelegt hat die Deutsche Bank auch nicht die Einzelheiten ihrer Berechnung. Ist das eine Prozent Kreditzinsen, die die LZB erhoben hat, marktüblich oder ein Zuschussgeschäft, eine Belastung für den Steuerzahler?

7. Die Umweltbehörde möchte gerne eine GmbH für die Abwasserentsorgung gründen, zu 100 Prozent im Besitz der Freien Hansestadt Bremen, so der „Weser-Kurier“ vom 26. Juni 2010 unter der Überschrift „Abwasser: Privatisierung entzweit Politik“. Ein Standortnachteil für Unternehmen soll durch Ausweis von Mehrwertsteuer beseitigt werden und viele andere blumige Worte. Ein wesentlicher Standortnachteil wurde vor Jahren durch Privatisierung geschaffen: Die Stadtwerke Bremen wurden erst umgewandelt und dann scheibchenweise verkauft. Zur Vorbereitung der Umwandlung wurde auch die Entlohnung der Beschäftigten angegriffen. Es sollte einfach nur günstiger werden, alles andere bleibt wie es ist – zu 100 Prozent im Besitz der Freien Hansestadt, pikanterweise geplant von demselben Behördenmitarbeiter, der jetzt die Privatisierung der Abwasserentsorgung vorschlägt. Er müsste dies doch besser wissen!

Wie schwer eine GmbH wieder in die Verwaltung zurückzuholen ist, zeigt sich gerade an BAG beziehungsweise BRAG. Noch 2001 lautete die frohe Botschaft: „Zwei sachkundige Frauen an der Spitze!“ Heute geht es darum, eine Ge­schäftsführerin loszuwerden, die GmbHs zu verschmelzen und eventuell in die Behörde zurückzuholen. Ein weiterer Grund, die Abwasser-GmbH nicht zu gründen, ist der Sparzwang. Bremen erhält letztlich einen Sparkommissar, der auch Privatisierungen anordnen kann. Nichts ist einfacher, als eine GmbH zu privatisieren. Als Verbraucher kann mensch diesem Monopol nicht entgehen. Ich kann nicht bestimmen, wer zu welchen Bedingungen mein Abwasser entsorgt.

Wer diese Zeilen gelesen hat, glaubt nicht mehr an die Steuergerechtigkeit. Er glaubt nicht mehr an die lautere Absicht der Bundesregierung. Wer sich nun vorrechnet, wie oft die Leistungen nach dem ALG II in einer Milliarde enthalten sind, wer die Relation der Streichungspläne und der Bankenrettung herstellt, der kann entweder resignieren oder aufstehen und sich einmischen. Die Entscheidung ist einfach. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten! Wer sich in diesen Zeilen wiederfindet, ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Wir haben ein Offenes Mikrofon und genug Platz auf dem Marktplatz! –

Noch zwei Dinge kurz, weil sie bisher keiner angesprochen hat: In Gorleben ist ein Bohrer-Prototyp vorgestellt worden. Es wird überlegt und soll erprobt werden: die Versenkung von unverpackten Atommüll! Dieser Müll ist nicht rückholbar! Atomkraft, nein danke! In einem Artikel spricht sich Herr Sander für eine (eingeschränkte) Rückholbarkeit des Atommülls in Gorleben aus. Das Fernsehmagazin „Kontraste“ hatte berichtet, dass Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) die Sicherheitsstandards im geplanten Atommülllager Gorleben senken wolle. Es sei geplant, auf eine Rückholbarkeit der hoch radioaktiven Abfälle zu verzichten. Nach den bisherigen Vorgaben soll eine Rückholung des Atommülls innerhalb von 500 Jahren möglich sein. Steht der Bohrer noch in Gorleben? Er sieht ähnlich aus wie eine große Erdramme.

Hans-Dieter Binder

www.bremer-montagsdemo.de