1. Ein inzwischen volljähriger Schüler nahm 2009 an einem von Kultusministerkonferenz und Goethe-Institut geförderten Austauschprogramm mit einer High School in Arizona teil. Hierfür wurde er wegen seiner guten schulischen Leistungen und wegen seines sozialen Engagements als einer von 16 Schülern seiner Jahrgangsstufe ausgewählt. Den Eigenanteil an den Kosten von 1.650 Euro für den Besuch der High School und eine einwöchige Studien-Rundreise hatten Bekannte des Vaters vorfinanziert. Die zuständige Arge war nicht bereit gewesen, die Kosten dafür zu übernehmen.
Nun entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart, dass Schüler aus Hartz-IV-Familien keinen Anspruch auf Kostenübernahme für einen Schüleraustausch haben, an dem nur wenige ausgesuchte Schüler teilnehmen. (Aktenzeichen L 13 AS 678/10) In meinen Augen ist dies ein zutiefst unsoziales Urteil, das überdeutlich aufzeigt, dass es sich als Kind arbeitsloser oder aufstockender Eltern leider nicht so auszahlt, gute schulische Leistungen zu erbringen oder sich sozial zu engagieren, denn die soziale Ausgrenzung soll augenscheinlich unter allen Umständen erhalten bleiben! Bei der Forderung nach Chancengleichheit oder soziokultureller Teilhabe an der Gesellschaft auch für arme Kinder aus der Unterschicht scheint es sich um reines Blabla zu handeln, denn die Realität bezeugt das genaue Gegenteil. Widerspricht dieses Urteil nicht dem letzten Bundesverfassungsgerichtsurteil? Oder eher doch nicht, weil es ja so viele Schüler nicht betrifft?
Mit dieser meiner Meinung nach unsinnigen, unsozialen und neoliberalen Begründung des Gerichts werden die Lebenschancen eines Schülers beschnitten! Sie könnte als Beweis dafür aufgeführt werden, dass ein Entkommen aus der Unterschicht politisch nicht gewollt ist, weil das Urteil entgegengesetzt zur ewig dahingetröteten Parole „Gleiche Chancen und gleiche Bildungsmöglichkeiten für alle“ steht. Wenn ich oder mein Kind betroffen wäre, würde ich weiterklagen, eben weil es ein Einzelfall ist! Es müsste doch im öffentlichen Interesse stehen, wenn durch das Erlernen eines flüssigeren Umgangs mit einer Fremdsprache die spätere Aussicht auf einen Arbeitsplatz erheblich stiege und somit die immer wieder beklagten Folgekosten eingedämmt würden. Die Vertiefung von möglichen psychischen Schäden durch permanente Ausgrenzung trotz schulischem Erfolg ist bestimmt auch nicht zu unterschätzen!
2. Laut einer Meldung der Gazette mit den vier Großbuchstaben forderte Friedrich Merz auf einer Podiumsdiskussion vollkommen ungeniert einen „Arbeitsdienst für Hartz-IV-Bezieher“. Er sagte, wenn sich jemand in New York arbeitslos melde, werde er sofort ärztlich untersucht. Wer nicht krank sei, werde gleich in den Einsatz geschickt. Jedes bis mittags gemeldete Graffiti solle am Abend entfernt sein. Wie verkommen sähen unsere Städte aus! Da gebe es ein großes Einsatzfeld. – Wenn sich hier tatsächlich ein solch enormes Betätigungsfeld anbietet, erwarte ich, dass Großaufträge an anständig bezahlende Maler- und Säuberungsfirmen erteilt werden und nicht irgendwelche Träger, die staatliche Förderung in eigene Spitzenpositionen fließen lassen, die frisch arbeitslos gewordenen Menschen für einen Apfel und ein Ei drangsalieren und ausbeuten! Als ob das nicht schon genug sei, möchte Merz anscheinend eine Debatte darüber entfachen, ob Sozialleistungen nicht nur auf Zeit bezogen werden können. Dies „begründete“ er damit, dass der Bundeshaushalt nicht mehr ausreiche, um Transferleistungen und Kreditzinsen zu zahlen.
Muss Friedrich Merz nun auch ins gleiche Horn blasen wie dieser emeritierte Bremer Professor Gunnar Heinsohn und seine Konsorten, die finanziell arme Menschen am liebsten auf die Straße abgeschoben sähen, ohne Erlaubnis, Nachwuchs erzeugen zu dürfen? Dann will er auch noch, dass Schulen, Kitas und Universitäten privatisiert werden und Eltern und Ehemalige entsprechend einzahlen, wenn sie die Qualität sichern und erhalten wollen. Eltern, die nicht zahlen können, sollen anscheinend unten durch fallen, sodass die Armut manifestiert und an die nächste Generation weitergereicht wird. Hier haben nur sehr wenige Menschen solche Gehälter, die es ihnen erlauben, die schulische Ausbildung ihrer Kinder selbst zu finanzieren! Aus der Sicht des Topmanagers Merz, der bestimmt über ein opulentes Jahresgehalt verfügt, das unsere Vorstellungen bei Weitem übersteigt, lässt es sich wunderbar leicht und mit zweierlei Maß fordern, Menschen zum Arbeitsdienst zu verdonnern! Ich komme nicht umhin, gewisse Ähnlichkeiten und Parallelen zu anderen Forderungen nach einem Arbeitsdienst und dem damaligen Reichsarbeitsdienst zu sehen.
3. Letzte Woche stand in Bremen der Amtsvormund des kleinen Kevin vor Gericht. Kevin wurde im Oktober 2006 im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden, der bis dahin noch als sein leiblicher Vater galt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach dem Tod des Zweijährigen gegen die gesamte Spitze des Bremer Amtes für Soziale Dienste und versuchte herauszufinden, wer dafür verantwortlich sein könne, dass die Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes systematisch übersehen wurden. Obwohl sich fast ein Dutzend Fachleute um das Kind und seinen drogenabhängigen Ziehvater kümmerten, wurden fast alle Verfahren eingestellt. Übrig blieb nun ein Strafverfahren gegen den Amtsvormund wegen fahrlässiger Tötung. Die Richterin sagte, dass ein Vormund doch so etwas wie ein Ersatz-Vater sei, und fragte, wieso der Vormund sein „Mündel“ nicht regelmäßig besuchte und die 600 Seiten dicke Akte des Amtes für Soziale Dienste über das Kind und den Ziehvater las, in der Hinweise auf Gewalttätigkeiten standen. Wie konnte er im April 2006 dem Familiengericht schreiben, dem Kind gehe es gut, es besuche eine Kindertagesgruppe, und es gebe eine „enge Kontrolle“ durch den verantwortlichen Fallmanager?
Offenbar lag hier ein klarer Fall von Vormundversagen vor, das jedoch gewollt war, weil der Amtsvormund, angeblich aus Datenschutzgründen, die Akte des Sozialamtes nicht einsehen durfte, die vom Fallmanager geführt wurde. Wenn ein Amtsvormund für 250 Mündel zuständig ist, sollte es offensichtlich keinen persönlichen Kontakt zwischen Amtsvormund und Mündel geben. Selbst als Jens Böhrnsen im Frühjahr einen Bericht über den kleinen Kevin forderte, schien Entwarnung nach oben gemeldet werden zu sollen. Nach dem Tod des zweijährigen Kevin trat die damalige Sozialsenatorin Karin Röpke zurück. Der zuständige Fallmanager bei der Bagis, der dem drogensüchtigen Ziehvater zwei Monate hindurch – vermutlich genau in dem Zeitraum, als der kleine Kevin zu Tode gequält wurde – keine Bezüge auszahlte, wird bis heute nicht dafür angeklagt! Wenn einem Drogenabhängigen das Geld gestrichen wird, ist kaum anzunehmen, dass er gut mit dem ihm ausgelieferten kleinen Kind umgeht! Dies ist ein ebensolcher Skandal wie die „Betreuung“ von 250 Mündeln durch einen Amtsvormund. Für mich passt dieses Geschehen zu den Forderungen gewisser Politiker und Prominenter, den Hartz-IV-Beziehern weniger bis gar kein Geld für ihre Elternschaft zu zahlen. Bestimmte Kinder scheinen in unserer Gesellschaft unerwünscht, ungeliebt und ungeschützt sein zu dürfen!
4. Ich dachte, ich gucke nicht richtig, als ich im Netz las, dass für Arbeit und Familienkassen wegen der Einführung der „elektronischen Akte“, die in den Agenturen für Arbeit in Sachsen-Anhalt und Thüringen erprobt wird, sofort bundesweit neue Postadressen gelten. Wenn eingehende Briefe von der Deutschen Post AG digitalisiert und in kurzer Zeit an die jeweilige Agentur für Arbeit zur Bearbeitung weitergeleitet werden, müssen sie logischerweise dort geöffnet werden! Das Postgeheimnis ist grundrechtlich zugesichert. Wie soll das nun wieder ausgehebelt werden? Was geschieht mit Briefen von anderen Zustelldiensten als der Deutschen Post AG? Mit Einführung der elektronischen Post ist dem Datenmissbrauch doch Tür und Tor weit geöffnet! Sämtlichen Beschwichtigungsversuchen schenke ich keinerlei Glauben. Was gehen einen Postmitarbeiter die Daten von Arbeitslosen- oder Kindergeldbeziehern an? Hartz-IV-Bezieher sind schon jetzt datenschutzrechtlich Menschen zweiter Klasse! Wenn sich nun auch noch Arbeitslose im ersten Jahr, die ALG I erhalten, sowie Kindergeldbezieher dazugesellen müssen, dann werden Millionen Bürger diskriminiert und in ihrer Privatsphäre verletzt. Wer mit hochsensiblen Daten so fahrlässig umgehen will, wie es die Bundesagentur für Arbeit offenbar plant, verabschiedet sich endgültig von Datenschutz und Grundrechten! Mir fällt auf, dass hier immer nur diejenigen derart respektlos und menschenverachtend behandelt und durchleuchtet werden, die in irgendeiner Form Transferleistungen des Staates beziehen. Die angekündigten Pilotversuche müssen in ihren Bundesländern unverzüglich unterbunden werden!
5. Die FDP will über das Sparpaket hinaus das Elterngeld für Nichtberufstätige streichen. Die Bundesregierung weist die Forderung zurück. Auch die Sozialverbände kritisieren den Vorschlag als unsozial. Der Fraktionsgeschäftsführer Otto Fricke will das Elterngeld auf diejenigen konzentrieren, die vorher gearbeitet oder wegen einer früheren Geburt ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben. Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, fügte hinzu, der Staat gebe jährlich mehr als 180 Milliarden Euro für familienpolitische Leistungen aus, was europaweit Spitze sei. Sie fragte, ob diese Leistungen zielgenau seien. Im Sparpaket der Bundesregierung ist die Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Bezieher vorgesehen, nicht arbeitende Eheleute können den Sockelbetrag von 300 Euro aber behalten. Krasser kann die FDP gar nicht zeigen, wes Geistes Kind sie ist: Erst neoliberal die gut bezahlten Stellen vernichten und 400-Euro-Jobs züchten, dann die davon Betroffenen dafür bestrafen, dass sie leider nichts abbekommen haben von den Billigjobs! Ihre Kinder will niemand dort sehen, gar finanzieren. Aber die „bessere Hälfte“ eines sogenannten Leistungsträgers, die nicht erwerbstätig ist, soll die 300 Euro beziehen dürfen und natürlich außerdem vom Ehegattensplitting profitieren! Sehr sozial! Sollen hier nun erwerbstätige gegen nicht erwerbstätige Eltern aufgestachelt werden?
6. Zur Bilanz der Bundesregierung betreffs Einhaltung von gesetzlichen Mindestlöhnen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei „Die Linke“, Katja Kipping, diese sei ernüchternd. Im Jahr 2009 verhängte die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls rund 1.500 Mal Bußgelder gegen Firmen, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne unterliefen. Wahrscheinlich handelt es sich hierbei nur um die Spitze des Eisberges, weil gegenwärtig bundesweit nur 6.400 Beamte dafür zuständig sind. Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn hart arbeitende Menschen um ihren verdienten Lohn geprellt und die Einnahmen der Sozialversicherungssysteme geschmälert werden, zumal die Binnenkonjunktur so behindert wird. Statt die Anzahl der Zahnbürsten in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften durch Sozialschnüffler zu kontrollieren, müsste viel dringlicher eine bessere Ausstattung der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ gefordert werden. Die postulierte Forderung von CDU und FDP, Leistung müsse sich lohnen, verkommt sonst restlos zur hohlen Phrase!
7. Der niederländische Postkonzern TNT will alle Vollzeit arbeitenden Briefträger entlassen. Alle Zusteller und Sortierer, die 25 oder mehr Stunden in der Woche arbeiten, sollten ihre Stellen verlieren, sagte ein TNT-Sprecher. Diejenigen, die 15 Stunden oder weniger in der Woche arbeiteten, würden ihre Arbeitsplätze behalten, gegebenenfalls aber um Flexibilität ersucht. Ich kann mir lebhaft vorstellen, was alles an Verzichtsleistungen erbracht werden soll: Das nennt sich neusprech „flexibel“! Bereits Anfang des Jahres kündigte TNT an, dass 6.500 bis 11.000 Stellen in der Briefsparte abgebaut werden sollen, um das Sparziel von 395 Millionen Euro jährlich ab 2015 erreichen zu können. Die Belegschaft sei über die Pläne informiert worden. Am 7. Juli 2010 solle der Betriebsrat in die Beratungen einbezogen und anschließend die genaue Zahl festgelegt werden.
8. Heute Morgen glaubte ich mich bei den Sechsuhr-Nachrichten verhört zu haben, als ich hörte, die CDU/CSU fordere, dass bei Einwanderern in die Bundesrepublik ein Intelligenztest gemacht werden solle. Anscheinend haben Heinsohn, Sarrazin und Konsorten ihr Ziel erreicht: Statt dass sich die Politiker ernsthaft von solchen sozialrassistischen Äußerungen distanzierten, scheinen sie diese sogar übernehmen zu wollen. Wie sonst ließe sich erklären, dass Einreisewillige einen Intelligenztest bestehen sollen? Offenbar wird davon ausgegangen, dass Menschen aus anderen Kulturkreisen nicht an den Intellekt der deutschen Intelligenzbestien herankommen könnten! Dabei ist seit jeher umstritten, ob Intelligenz wie die Schuhgröße und das Gewicht eines Menschen messbar ist. Das zeigt allein die Menge an unterschiedlichen Tests, die ebenso viele unterschiedliche Fähigkeiten in den Vordergrund stellen: Da gibt es die kristalline Intelligenz, die fluide Intelligenz, die verbale Intelligenz, die praktische Intelligenz, weiterhin die numerische sowie die figurale Kompetenz, das räumliche Denken, die Merkfähigkeit und so weiter. Der Vorschlag unterstellt Zuwanderern pauschal Dummheit und Bildungsmangel. Er ist schändlich.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)