1. Nach dem jüngsten Urteil des Bremer Sozialgerichts haben Familien, die von Hartz-IV-Leistungen vegetieren, keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, Zuschüsse für den Nachhilfeunterricht ihrer Kinder zu erhalten. Dazu müssten schon besondere Härten vorliegen. Als ob der Bezug von ALG II nicht schon als eine außergewöhnliche Benachteiligung gewertet werden müsste! In dem Verfahren wollten die Eltern einer 17-jährigen Gymnasiastin einen Zuschuss für den Nachhilfeunterricht ihrer Tochter in Deutsch und Mathematik bekommen, was die zuständige Behörde jedoch ablehnte. Das Gericht gab dem Amt Recht und stützte sich dabei auf das Sozialgesetzbuch und das Bundesverfassungsgericht.
Demnach können Zuschüsse für Nachhilfe nur gewährt werden, wenn außergewöhnliche Umstände wie etwa besondere Lernschwierigkeiten, familiäre Probleme oder andere tiefgreifende Ereignisse vorlägen. Das sei in dem genannten Fall jedoch nicht so. Der hier geltend gemachte Nachhilfebedarf bei normaler Lern- und Rechenschwäche sei jedoch kein ungewöhnlicher „atypischer“ Bedarf, weil ein nicht unerheblicher Anteil der Gymnasiasten Nachhilfeunterricht benötigten. Dann sind also die Kinder von ALG-II-Beziehern zwar nicht prinzipiell von Nachhilfe ausgeschlossen, de facto aber schon, oder wie ist das Urteil zu verstehen? Ist Hilfe erst zu erwarten, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? So viel zu unserer Bildungspolitik. Wie klang doch die liebliche Litanei: Fördern, wenn es nichts kostet, und fordern, weil es nichts kostet! Es wird wieder einmal die soziale Herkunft über den erfolgreichen Abschluss eines Gymnasiums entscheiden.
2. Ebenso ausgrenzend entschied letzte Woche das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen, dass Hartz-IV-Bezieher keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC hätten. Ein Computer gehöre nicht zur Erstausstattung einer Wohnung, deren Kosten übernommen würden. Geklagt hatte eine Frau aus Minden, um von der zuständigen Behörde die Kosten für die Anschaffung eines PC samt Zubehör sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang zu erreichen. Die Frau wollte keinen PC, um ihn sich anzugucken, sondern um daran das Erlernte aus dem Computerkurs zu üben und anzuwenden! Wo sollte eine Erwerbslose das denn ohne Zusatzkosten tun? Ohne Übung ist der ganze Kurs für die Katz, weil alles wieder vergessen wird. Auch nach Ansicht des Landessozialgerichts können Hartz IV-Bezieher nicht verlangen, in diesem Fall mit der Mehrheit der Haushalte gleichgestellt zu werden. Aber mit den Kenntnissen der anderen Bewerber auf dem Arbeitsmarkt mithalten, das sollen sie schon! Sind die Erwartungen an sie schon gleichgestellt? Es wurde behauptet, dass sich ein Haushalt problemlos ohne einen PC führen lasse und sich die Bezieher von Transferleistungen mit Informationen schließlich auch aus Fernsehen und Radio indoktrinieren, äh, versorgen könnten. Macht die Flimmerkiste fit für den Arbeitsmarkt? Ich wage das stark zu bezweifeln! Wie würde wohl entschieden, wenn eine Familie mit Kindern klagen würde, die ihre Hausaufgaben ohne das Internet kaum allein bewerkstelligen können? Armut per Gesetz wird immer erfolgreicher festzementiert!
3. Einem Angestellten, der seit einigen Jahren für ein mittelständisches Unternehmen in der Bekleidungsbranche als Einkäufer arbeitete, wurde fristlos gekündigt, weil er eine Essensmarke im Wert von 80 Cent „veruntreut“ haben soll. Während seiner Tätigkeit hantierte er regelmäßig mit Millionenbeträgen, die sich viel besser für krumme Geschäfte geeignet hätten als eine popelige Essensmarke! Der gute Mann ging 2009 mit seiner Freundin in die Betriebskantine. Jedem Mitarbeiter stehen im Monat 15 Marken im Wert von jeweils 80 Cent zur Verfügung. Weil ein guter Kollege scheinbar nicht alle seine Essensmarken benötigte, bekam der Angeklagte eine davon für seine Freundin. Damit verstieß er allerdings gegen eine Vorgabe des Arbeitgebers, wonach die Marken nur vom jeweiligen Mitarbeiter verwendet werden dürfen. Der große „Deal“ flog auf, der Einkäufer bekam die fristlose Kündigung, der nette Kollege eine Abmahnung. Gut, dass der 35-Jährige wusste, dass wer sich nicht wehrt, schon verloren hat, und gegen die fristlose Kündigung klagte! Das Gericht verkündete in seinem Urteil, dass der Firma durch das „falsche“ Verhalten des Mitarbeiters keinerlei Schaden entstanden sei, denn in der Kantine werden täglich mehrere hundert Essen zubereitet. Da nicht jeder Mitarbeiter jeden Tag Essen gehe, sei eine genaue Kalkulation der Portionen nie exakt möglich. Einige Essen landen so mit Sicherheit täglich im Abfall.
Für die Firma „Erima“ war dies dennoch ein Grund, auf der ausgesprochenen Kündigung zu beharren. Der Anwalt des Unternehmens verstieg sich sogar allen Ernstes zu der Behauptung, dass durch das Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters in Zukunft nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass dieser nicht auch Teile seines Millionenetats als Einkäufer veruntreuen würde. Obwohl die Firma überhaupt nicht geschädigt wurde und es um einen lachhaften Streitwert von sagenhaften 80 Cent ging, musste das Gericht in seinem Urteil erklären, dass der Kläger seinen Arbeitgeber nicht willentlich habe schädigen wollen. Außerdem dürfe nicht davon ausgehangen werden, dass damit ein mögliches Potenzial zur Veruntreuung im größeren Stil verbunden sei. Weil der „Täter“ zudem sein fehlerhaftes Verhalten eingeräumt habe, seien sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt. Unglaublich, wie hier Nebelwolken hochfliegen, wenn hier wahrhafte Mückenpupse von allen Seiten akribisch beleuchtet werden und sich jeder fragen muss, warum solche genauen Untersuchungen nicht auch völlig selbstverständlich bei den Bankstern auf die Tagesordnung gehören, und zwar bevor ihnen die Milliarden in den Allerwertesten geblasen werden!
4. Endlich kommt nun auch von Jobvermittlern harsche Kritik am Umgang der Argen mit jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. Wie aus einer in der letzten Woche veröffentlichten Studie des Nürnberger „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ hervorgeht, zwinge vor allem die komplette Streichung von Hartz IV die jungen Leute oft zur Verschuldung und fördere zudem die Kleinkriminalität. Manche junge Arbeitslose tauchten nach der Streichung der Grundsicherung einfach ab und entzögen sich damit dem Einfluss ihres Vermittlers oder Fallmanagers. Bei wiederholter Ablehnung eines ausbeuterischen Ein-Euro-Jobs, eines tatsächlich oder auch nur vermeintlich berufsvorbereitenden Kurses oder einer Lehrstelle drohe den Jugendlichen gar die Streichung von Miet- und Heizkosten. Beim Verlust aller Leistungen hätten sie nur noch einen Mindestanspruch auf medizinische Leistungen. Die Integration in die Arbeitswelt werde damit zusätzlich erschwert.
So forsch wird hier herumgetönt, ohne dass jemand überprüft und erörtert, ob es in der sogenannten Arbeitswelt einen Ausbildungsplatz, der zu ihnen passt, oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, von dessen Ausübung es sich von der Arge unbehelligt leben lässt, überhaupt gibt! So ein Resultat kann nur als wenig sinnvoll, sogar kontraproduktiv betrachtet werden, es sei denn, mit derartiger Brachialgewalt sollten lediglich mal wieder die Statistiken über Jugendarbeitslosigkeit ein bisschen aufgehübscht werden. Wenn trotz dieser barbarischen, in die Zukunftslosigkeit von Obdachlosigkeit und Kriminalität führenden Hammersanktionen, die bestimmt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, in den vergangenen Monaten von politischer Seite immer wieder Rufe nach härteren Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Bezieher erschallen, dann haben diese Aufwiegler entweder von Tuten und Blasen keine Ahnung, oder sie forcieren das totale Ausgrenzen von jungen Überflüssigen sogar bis in den Tod hinein! Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht jeglichem Ethos und Mitgefühl! Ansonsten gehört der Paragraf 31 SGB II grundsätzlich schlicht abgeschafft, da jede Sanktion eine auf Dauer lebensbedrohliche Unterschreitung des Existenzminimums darstellt.
5. Endlich mal eine positive Regelung, und dies sogar von der Bundesregierung: Ab Juni 2010 werden bei der Neuregelung der Anrechnung des Einkommens von Schülern auf Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII per Verordnung 1.200 Euro im Jahr anrechnungsfrei sein, wenn die Schüler allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen besuchen, sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten und wenn dieser Betrag in den Schulferien in einem Zeitraum von höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr erzielt wurde. Es hat sich also gelohnt, immer wieder zu bemängeln, dass die Kinder von ALG-II-Beziehern in meinen Augen praktisch einer Sippenhaft unterlagen, wenn das von ihnen in den Sommerferien verdiente Geld den Eltern von deren Sozialleistungen für die ganze Familie wieder abgezogen wurde und bei den Schülern der Lerneffekt hängen bleiben musste, dass es sich für sie leider absolut nicht lohnt zu arbeiten. Völlig schwachsinnig und überflüssig finde ich hingegen mal wieder die Altersbeschränkung, weil sie ältere Schüler davon ausschließt, sich in den Ferien etwas dazuzuverdienen!
6. Nicht zu glauben: Da wird mit viel Lobhudelei ein Sozialticket auf den Weg gebracht, und dann wollen es die armen Bremer, für die es gedacht ist, einfach nicht annehmen! Was ist denn da wohl schiefgelaufen, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden? Bislang nutzen nur bis zu 6.000 Hartz-IV-Bezieher pro Monat die Möglichkeit, mit einem vergünstigten Fahrschein Bus und Straßenbahn im Stadtgebiet zu fahren. Doch ist das Sozialticket wirklich günstiger? Wenn es für finanziell bedürftige ALG-II-Bezieher gedacht ist, in deren Regelsatz nur magere 15 Euro für Mobilität vorgesehen sind, es aber für Erwachsene 29,25 Euro kostet, für Jugendliche „nur“ 24,50 Euro und noch nicht mal auf Familienmitglieder übertragbar ist, dann war bei diesen Webfehlern doch von Anfang an ein gewaltiger Flop vorauszusehen! Welche alleinerziehende Mutter von zwei Kindern könnte es sich leisten, monatlich 78,25 Euro monatlich für Fahrkarten zu bezahlen? Da wäre es ja günstiger, eine normale Monatskarte für 47 Euro für alle zu kaufen! Pech nur, wenn alle immer zur gleichen Zeit aus dem Haus gehen müssen: zur Schule, zur Ausbildung und zum 400-Euro-Job.
Wenn ein Sozialticket sozial sein soll, dann darf es für Erwachsene nicht mehr als 15, für Kinder bis 13 Jahren nicht mehr als neun und für Jugendliche ab 14 Jahren nicht mehr als 10,50 Euro kosten, weil Kindern nur 60 und Jugendlichen nur 70 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene zugebilligt werden. Für so wenig Geld gibt es keine Monatskarte? Wenn Politiker sich nicht darum bemühen, die Wirklichkeit kennenzulernen, die sie selbst ihren Bürgern zumuten, dann können sie ihre Hausaufgaben nur vollkommen ungenügend auf dem Level eines Schildbürgerstreiches aus dem Wolkenkuckucksheim heraus machen! Sozial ist etwas anderes. Wirklich herzallerliebst, wenn der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Horst Frehe jetzt zu den geringen Nutzerzahlen sagt, „dass wir uns noch Verbesserungen vorstellen können, um das Stadtticket für mehr Menschen attraktiv zu machen“. Es reicht jedenfalls nicht aus, das Sozialticket euphemistisch zu einem Stadtticket zu adeln, um damit scheinbar die Betroffenen der Beschämung zu entledigen. Bezahlbarer wird es dadurch leider auch nicht. Wie sagte ein Mitstreiter so schön: „Was diejenigen, die über den Wolken schweben, so alles Sozialticket nennen – und sich dann auch noch wundern!“
7. Ein junger Detmolder liebt Überraschungen, aber mit dieser hatte er dann doch nicht gerechnet: Dem Hartz-IV-Bezieher wird allen Ernstes eine Kürzung der Bezüge angedroht, weil er Figuren aus Überraschungseiern sammelt. Das erste Schokoladenei bekam er geschenkt, als er fünf war und mit seiner Mutter von Jena nach Detmold zog. Inzwischen hat er eine Sammlung von etwa vierhundert Plastikfiguren im Wohnzimmer stehen, das er sich mit seiner erwerbsunfähigen Mutter teilt. Der 23-Jährige erzählt, dass dies das einzige Hobby von seiner Mutter und ihm sei und dass er von jedem Wochenendeinkauf zwei Überraschungseier mit nach Hause bringe. Weil der junge Detmolder und vier weitere Sammler ihre Ü-Ei-Figuren auf einer gemeinsamen Internetseite präsentieren, blieb diese Leidenschaft den Schnüffeleien der Behörde „Lippe Pro Arbeit“ nicht verborgen.
Es ist nicht zu fassen, aber nun gehen die Beamten (sind es denn welche?) davon aus, dass er teure Sammlerstücke besitze! In sechs Wochen haben Mitarbeiter des Amtes 188 Mal auf die Internetseite zugegriffen. Im April bekam der junge Sammler dann happige Post von seiner Behörde. Er solle den Wert der Sammlung angeben, dann würden seine Bezüge entsprechend gekürzt werden. Die Sprecherin von „Lippe pro Arbeit“ sagte aus, sie wisse, dass es Figuren aus Überraschungseiern gibt, für die Sammler mehrere hundert Euro bezahlten. Solche Figuren seien natürlich ein Vermögen, das angerechnet werden müsse. Ja, ist es denn zu glauben: Aus juristischer Sicht hat Sammlerwert immer eine ideelle Größe! Der Markt- oder Zeitwert dürfte gleich Null sein. Selbst wenn dem nicht so wäre: Der Detmolder bekam als Fünfjähriger seine erste Überraschungseifigur, und es existiert ein Freibetrag für Erspartes in Höhe von 150 Euro pro Lebensjahr, höchstens aber 9.750 Euro. Also dürfte ein 23-Jähriger Erspartes im Werte bis zu 3.450 Euro besitzen. Ob die Plastikfiguren wohl so viel wert sind? Solche Verfolgungsbetreuung par exellence ist für die Betroffenen bestimmt nicht witzig, obwohl es aus der Distanz fast wie Kabarett wirken kann.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)