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27. August 2010

Gewerkschaft NGG fordert Smiley auch für die Beschäftigten

Muster-Smiley in Berlin-Pankow. Bald auch in Bremen?

Die Gewerkschaft NGG begrüßt die Initiative der Bremischen Bürgerschaft für ein Gütesiegel in der Gastronomie und fordert, dabei auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einzubeziehen.

„Der Smiley* kommt zur rechten Zeit. Die Gastronomie darf nicht weiter ein Bereich sein, in dem ungestraft gegen alle Vorschriften verstoßen werden kann. Wenn der Senat jetzt ein Gütesiegel für die Gastronomie entwickeln soll, dann muss ein Kernbestandteil die Einhaltung der sozialen Normen sein. Es ist vielfach belegt, dass in der Gastronomie neben häufigen Verstößen gegen die Lebensmittelhygiene vor allem massive Verletzungen der Arbeitsgesetze und das Unterlaufen der Tarifverträge an der Tagesordnung sind.“, so Christian Wechselbaum, NG-Gewerkschaftssekretär und Mitglied der Bremer Linkspartei.

„Für viele Gäste ist es wichtig zu wissen, dass in ihrer Gaststätte nicht nur die Hygienevorschriften eingehalten sondern auch die Beschäftigten nach Tarif und Gesetz behandelt werden. Wenn unsere Politiker das Thema auf die Tagesordnung setzen, können sie nicht die Augen vor der Ausbeutung der Beschäftigten verschließen.“, so Wechselbaum weiter.

In diesem Sommer hatte die Gewerkschaft NGG in einer Studie die katastrophalen Ausbildungsbedingungen im hiesigen Hotel- und Gaststättengewerbe aufgedeckt. Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Bremen bestätigte, dass in allen kontrollierten gastronomischen Betrieben besonders das Arbeitszeitgesetz massiv verletzt wird.

*Der Smiley soll an Betriebe und gastronomische Einrichtungen vergeben werden, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachweisn können. Die amtliche Lebensmittelüberwachung prüft, welche Unternehmen die Kriterien für den Smiley erfüllen und bietet den Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung an, die alle Formalitäten regelt. Seinen rechtlichen Ursprung hat das Projekt in dem 2008 novellierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches verschiedene Möglichkeiten der Information für die VerbraucherInnen zulässt. Eine ähnliche Regelung wird in Dänemark seit Jahren erfolgreich praktiziert.

(ms)


Klicken Sie bitte hier, um die Rede der verbraucherpolitischen Sprecherin zum u.a.  Antrag im Video zu verfolgen.