1. Nun mischen sich auch die beiden großen Kirchen in die Diskussion über eine Erhöhung der Regelsätze ein. Die katholische und die evangelische Kirche forderten die Bundesregierung dazu auf, die Hartz-IV-Leistungen zu erhöhen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sprach sich dafür aus, höhere Schulden in Kauf zu nehmen. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Diakonischen Rates, der evangelische württembergische Landesbischof Frank Otfried July, als er im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anmerkte, der Staat müsse aus Verfassungsgründen ein Existenzminimum gewährleisten. Er hob die Verpflichtung hervor, sich für ein menschenwürdiges Leben einzusetzen, warnte vor sozialem Kahlschlag und machte sich für soziale Ausgewogenheit stark. July forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mehr als 400 Euro. Beide Kirchenvertreter kritisierten auch die von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen geplanten Gutscheine für Kinder von Langzeitarbeitslosen. Wahrlich hehre Worte, die wahrscheinlich immer nur dann geäußert werden, wenn es die Kirche selbst nichts kostet, denn die Kirchen und andere Organisationen nutzen die finanzielle Not vieler Erwerbsloser unter dem Mäntelchen von gemeinnütziger Arbeit schamlos aus, indem sie diese als Ein-Euro-Jobber für sich arbeiten lassen!
2. Nach Angaben der gemeinnützigen „Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung“ erhalten Hartz-IV-Bezieher zu wenig Geld für Strom. Obwohl laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes Deutsche hierfür durchschnittlich 37,97 Euro pro Monat ausgeben, liegt der Hartz-IV-Satz für Strom noch immer bei nur 22,62 Euro. Daraus ergibt sich im Bundesdurchschnitt ein satter monatlicher Fehlbetrag in Höhe von 15,35 Euro. So können immer mehr Bezieher von Hartz IV die Stromabschläge nicht bezahlen oder Rückstände begleichen. Dabei muss der Energieverbrauch der Langzeitarbeitslosen zwangsläufig über dem Durchschnitt liegen, da sie mehr Zeit zu Hause verbringen und sich auch kaum einen Café- oder Kinobesuch leisten können. Bezieher von Transferleistungen können sich natürlich auch keine stromsparenden Geräte leisten, weil die dazu im Regelsatz vorgesehenen 2,15 Euro für Neuanschaffungen von Kühlschränken und Waschmaschinen beim besten Willen nicht im Ansatz ausreichen können! Welcher Haushaltsgerätehändler lässt sich auf monatliche Ratenzahlungen von 2,15 Euro ein? Ich freue mich darüber, dass ALG-II-Bezieher nun auch mal Unterstützung von Seiten der Versorger bekommen!
3. Der 57-jährige Dieter verliebt sich in die 33-jährige Gülcan und sie sich in ihn. Die beiden heiraten in der Türkei und wünschen sich sehr, wie eine normale Familie in Deutschland leben zu können. Was so zart und romantisch begann, steht nun vor einer hohen Hürde mit dem Namen Hartz IV. Dieter darf seine Frau zwar nach Berlin holen, nicht aber ihre Kinder, zwei siebenjährige Zwillingsjungen. Dieter ist auf Hartz IV angewiesen und verdient angeblich zu wenig, um für die Kinder sorgen zu können. In seinem Leben machte er viel mit, was nicht immer in Ordnung war, saß wegen Drogen- und Steuerdelikten insgesamt 16 Jahre im Gefängnis, studierte aber auch Sozialarbeit, lernte im Gefängnis Buchbinder und schrieb ehrenamtlich für die Obdachlosenzeitung „Querkopf“. Außerdem leidet er an Arthrose. Obwohl er sehr motiviert ist, blieben seine Bemühungen um Arbeit bisher ohne Erfolg. Dennoch soll er erst einen Nettoverdienst von 1.500 Euro im Monat nachweisen, bevor auch die Kinder kommen könnten.
Gülcan wiederum kann nicht ohne ihre Söhne nach Deutschland ziehen, um sich einen Job zu suchen. Weil sie das alleinige Sorgerecht hat und zum Vater der Brüder kein Kontakt mehr besteht, gibt es niemanden, der sich in der Türkei um ihre Kinder kümmern könnte, wenn sie nach Deutschland käme. Nach dem Gesetz dürfen Deutsche ihren Ehepartner auch dann nachholen, wenn dessen Unterhalt nicht gesichert ist. Das gilt allerdings nicht für die eigenen Kinder des Ehepartners, wenn der Staat für sie aufkommen soll. Dieter findet es unzumutbar, dass eine Mutter ihre Kinder verlassen soll und fragt, wer denn sage, dass die Mutter hier nicht arbeiten wird, wenn sie hier ist. Zu Recht fühlt er sich als Hartz-IV-Bezieher diskriminiert! Das unmenschliche Hartz IV verhindert bis jetzt ein normales Familienleben, weil Arme offenbar nicht lieben dürfen. Glücklicherweise ist Dieter eine Kämpfernatur und gibt so schnell nicht auf, zumal die Situation für alle Familienmitglieder so belastend ist! Das Paar will klagen, oder Dieter wird die Kinder adoptieren. Ich drücke ihnen die Daumen!
4. Was die „Bild“-Zeitung mit ihrer Kampagne gegen eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreibt, hat kein anderes Ziel, als Bevölkerungsgruppen gegen Bedürftige aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf die Senkung solcher Fürsorgeleistungen aufzubauen, auf die gerade diejenigen angewiesen sind, die aufgehetzt wurden. Es ist offensichtlich, dass mit dieser Kampagne dem Sturzflug der Löhne und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors Vorschub geleistet werden soll. Wann immer über die Hartz-IV-Regelsätze öffentlich diskutiert wird, startet die Gazette mit den vier Großbuchstaben ihre Kampagne gegen die Hartz-IV-Bezieher. Mit aussagekräftigen Überschriften, deren Inhalt einer bestimmten Doktrin folgt, kamen 2008 Aussagen wie „Wozu Arbeiten? Hartz IV reicht doch!“ oder „Viele Arbeitnehmer bekommen weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger“ auf die Titelseite. Auch wurden ganzseitig Skandalgeschichten aufgetischt über angebliche Hartz-IV-Betrüger, die im Luxus auf Teneriffa leben oder die Villen mit 500 qm bewohnen. Selbstverständlich unterstützte dieses Blatt auch Guido Westerwelles Gezeter über die angebliche römische Dekadenz, in der Hartz-IV-Bezieher schwelgen würden, und trat eine Debatte über den angeblich hereinbrechenden Sozialismus los. Dabei machte „Bild“ für den Arbeitszwang Stimmung.
Leider blieb dieser Inhalt nicht nur einfach dort, sondern allzu häufig plapperten die sogenannten Qualitätsmedien einfach nach. Kaum wurde bekannt, dass im Sozialministerium der Auflage des Bundesverfassungsgerichts nachgegangen wird, die Hartz-IV-Regelsätze auf eine verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen, setzte eine neue Hatz ein mit: „Kommt jetzt die große Hartz-IV-Reform?“ Dabei wurde eine Tabelle angeführt, nach der Leistungen für Alleinerziehende bis zu 819 Euro oder für Paare mit vier oder mehr Kindern bis zu 1.594 Euro aufgeführt werden. Um die Zahlen möglichst hoch zu bekommen, wurden sämtliche theoretisch denkbare Leistungen addiert. Unerwähnt blieb, dass mit dem sogenannten Sparpaket drastische Kürzungen beim Wohngeld, beim Elterngeldgesetz und bei den Zuschüssen für die Beiträge zur Rentenversicherung vorgenommen wurden. Nur ganz selten fragt die „Bild“-Zeitung einmal nach dem Bedarf von Langzeitarbeitslosen. Lieber schürt sie systematisch den Neid anderer gesellschaftlicher Gruppen, die selbst auch ein geringes Einkommen haben, auf das arbeitslose Einkommen von Hartz-IV-Beziehern. „Bild“ schürt also Neid und Wut von Menschen, denen vorgegaukelt wird, sie würden von Hartz-IV-Beziehern ausgenommen. Der Paragraf 130 Strafgesetzbuch versteht unter „Volksverhetzung“, wenn jemand in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, beispielsweise zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Die am häufigsten benutzte Polemik gegen die Hartz-IV-Leistungen ist, dass jemand, der hart arbeitet, mehr haben muss, als jemand, der Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Das „Lohnabstandsgebot“ wird hochgehalten, wobei paradoxerweise nicht die niedrigen Erwerbseinkommen als zu gering erachtet werden, sondern die staatlichen Fürsorgeleistungen als zu hoch. Dabei nutzen nicht etwa die „Aufstocker“ den Staat aus, sondern die Aufkündigung des Lohnabstandsgebots vom Existenzminimum vonseiten der Arbeitgeber führt zu massivem Missbrauch des Sozialsystems! Dass die Subvention von niedrigen Löhnen den Staat rund 9,3 Milliarden Euro kostet, wird gerne nicht geschrieben. In meinen Augen liegt hier die wahre Abzocke durch zu viele Unternehmen, die keinen fairen Lohn zahlen! Ich finde auch, dass sich Arbeit wieder lohnen muss, und fordere deshalb eine anständige Bezahlung und endlich einen Mindestlohn, der auch im Alter armutsfest überleben lässt!
5. Es hörte sich scheinbar gut an, wenn Bayern Front gegen die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen macht, Kinder von Hartz-IV-Beziehern mit Gutscheinen besser zu fördern. Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer sagt, dies sei ein „kollektives Misstrauensvotum gegen Langzeitarbeitslose“ und daher diskriminierend. Sie schlug vor, Langzeitarbeitslose stattdessen über die Jobcenter zur besseren Förderung ihrer Kinder zu verpflichten. Dann könnten die Jobcenter „Zielvereinbarungen“ mit den Arbeitslosen schließen, wonach ihre Kinder Nachhilfestunden nehmen oder einen Sportverein besuchen. Das Geld würde dann direkt an die Einrichtungen überwiesen. Sollte die „Zielvereinbarung‥ nicht eingehalten werden, müsse das Jobcenter oder eventuell ein Jugendamt dafür sorgen, dass die „Elternverantwortung eingefordert“ wird. Es ist natürlich ein Riesenunterschied, ob Hartz-IV-Bezieher Gutscheine für ihre Kinder erhalten oder ob die Langzeitarbeitslosen stattdessen über die Jobcenter zur besseren Förderung ihrer Kinder zu verpflichtet werden! Selbstredend gehe es nicht darum, betroffene Eltern unter den Generalverdacht zu stellen, ihren Kindern Sozialleistungen zu verwehren. Aber wenn dem nicht so wäre, würden die Regelsätze doch erhöht, und gut! Was soll dieses ganze Herumeiern? Wo bleibt denn die Gleichbehandlung, wenn die Jobcenter derart auf die langzeitarbeitslosen Eltern einwirken können? Soll denen dann auch das Jugendamt auf den Hals geschickt werden, obwohl es doch längst überfordert ist?
6. Letzte Woche antwortete Außenminister Guido Westerwelle auf die Frage, ob er in Afghanistan eine gezielte Tötung für legitim halte oder nicht, dass die Rechtslage diesbezüglich eindeutig sei. Wir müssten wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und auch dürfen. Er sagte auch, dass wir die Aufgabe haben, die Sicherheit unseres Landes und auch unsere Frauen und Männer, unsere deutschen Landsleute, zu schützen. Da habe ich wieder etwas Neues gelernt, nämlich dass Deutsche dadurch geschützt werden, wenn in Afghanistan afghanische Kämpfer gezielt bekämpft werden! Herrschaftszeiten, wenn sich deutsche Soldaten zu Hause aufhielten, könnte ich es noch nachvollziehen, wenn sie sich angegriffen fühlen durch eindringende Soldaten aus anderen Ländern. Aber da sie selbst in Afghanistan eindringen, können sie sich in meinen Augen kaum anmaßen, von Aufständischen zu sprechen, die sich gegen eine solche Besetzung ihres Landes zur Wehr setzen! Irgendwie sind hier die Begriffe irreführend falsch eingesetzt, geradezu verdreht. Es ist also möglich, in fremde Länder einzumarschieren und dann von „Aufständischen“ zu sprechen, wenn sich die Bevölkerung dagegen zur Wehr setzt? Dabei bin ich mit den Zielen der Taliban alles andere als einverstanden. Fordert Westerwelle jetzt gar zur Beihilfe zum Mord auf?