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3. August 2010

289. Montagsdemo: "Gesellschaftliche Teilhabe durch Antidiskriminierungsgutscheine?"

In ihrem jüngsten Statistikbericht räumte die Bundesagentur für Arbeit ein, dass die Behörden im vergangenen Jahr in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erließen. Aus der Jahresstatistik der Behörde geht weiterhin hervor, dass 2009 in 830.200 Fällen Widerspruch eingelegt wurde und etwa jeder dritte Widerspruch erfolgreich gewesen sei. Ich bin mir sicher, dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisberges handelt und die vielen Vergleiche sicherlich nicht zu den erfolgreichen Widersprüchen hinzugezählt werden! Wenn ich mir überlege, wie wenig Leute sich leider nur gegen falsche Bescheide wehren, weil sie es nicht merken oder sich nicht trauen, sich für ihr Recht einzusetzen, dann wage ich mir gar nicht das tatsächliche Ausmaß von falschen Bescheiden vorzustellen. Dabei führen zu wenig oder gar nicht überwiesene Bezüge die ALG-II-Bezieher oft in existenzielle Nöte, wie sie sich davon nicht Betroffene offenbar gar nicht vorstellen können! Wenn die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, Sabine Zimmermann, kommentiert, Hartz IV sei ein chaotisches System, das die Betroffenen drangsaliere und demütige, von niemandem mehr durchschaut werde und zu einer Klageexplosion an den Sozialgerichten geführt habe, dann kann ich dem nur voll und ganz zustimmen. Sie hat Recht, denn auf die neuen Zahlen zu falschen Hartz-IV-Bescheiden kann es nur eine Antwort geben: Hartz IV endlich abschaffen!

2. Die Jobcenter kommen aus der Kritik gar nicht mehr heraus: Nach „Spiegel-Online“-Informationen kontrollieren sie neuerdings auch die Zeugnisse von Schülern, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, und bedrohen sie mit Sanktionen, wenn sie sich weigern „zwecks Überprüfung der derzeitigen Verhältnisse“ ihr Halbjahreszeugnis einzureichen. Dabei entbehrt dies jeder Rechtsgrundlage: Die Argen dürfen nur eine Schulbescheinigung verlangen! Von Jugendlichen wurde der Verdacht geäußert, dass sie um jeden Preis eine Lehre beginnen sollen. Der 16-jährigen Jenny wurde eine Eingliederungsvereinbarung auf den Tisch gelegt, auf der sie unterschreiben sollte, dass sie sich darum bemühen werde, eine Lehrstelle zu finden. Doch Jenny suchte keinen Ausbildungsplatz, sie wollte nach der mittleren Reife auf die Berufsschule. Sie vermutet, dass der Berater sie wahrscheinlich zu einer Ausbildung drängen wollte, damit der Staat nicht mehr für sie zahlen müsse. Glücklicherweise beugte sich Jenny dem Drangsalierungsversuch nicht und bewarb sich erfolgreich an der Berufsschule, wo sie ab August der Lehrgang zur technischen Mediengestalterin beginnt. Die Arbeitsagentur weist diesen Vorwurf selbstredend entschieden zurück. Ich lese im „Erwerbslosenforum Deutschland“ aber von vielen derartigen Versuchen, Kinder von Arbeitsuchenden frühzeitig in Arbeit zu bringen und daran zu gewöhnen, wer hier angeblich das Sagen hat und sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen beliebt! Ich finde es nur gut, wenn die Jugendlichen ihre eigenen Ziele verfolgen wollen und sich bei ihren Eltern, bei Beratungsstellen oder im „Erwerbslosenforum“ Hilfe holen.

3. Nach einer Studie des „Instituts für Arbeit und Qualifikation“ an der Universität Duisburg-Essen sind inzwischen 20 Prozent der deutschen Beschäftigten Geringverdiener. Im keinem anderen Land wächst die Zahl derer, die von ihrem Lohn kaum leben können, so rasant wie bei uns. Ein Fall von staatlich verordneter, galoppierender Armut trotz Arbeit also! Bereits mehr als zwei Millionen Beschäftigte erhalten in Deutschland einen Bruttostundenlohn von weniger als sechs Euro, Tendenz steigend. Im Jahr 2008 erhielten rund 830.000 Menschen weniger als ein Drittel des Durchschnittseinkommens, somit im Westen Deutschlands einen Stundenlohn unter 4,75 Euro, im Osten unter 3,42 Euro. Weil sich die Zahl der Beschäftigten mit solchen Niedrigeinkommen innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt hat, spielt Deutschland im internationalen Vergleich eine unrühmliche Sonderrolle. In vielen anderen europäischen Ländern werden derart niedrige Einkünfte sinnigerweise durch Mindestlöhne unterbunden!

4. In Frankfurt wurden 2009 im Jahresdurchschnitt 2.000 Langzeitarbeitslose in „Arbeitsgelegenheiten“ beschäftigt, in diesem Jahr sollen es 2.500 werden. Hartmut Bebendorf vom Rhein-Main Jobcenter findet, wer Ein-Euro-Jobs verteufele, mache es sich „ein wenig einfach“. Seiner Meinung nach bieten sie die Möglichkeit, Pünktlichkeit zu erlernen oder eine Weiterbildung zu machen. „Bei den Kunden sind die Arbeitsgelegenheiten beliebt.“ Es gibt sogar eine Warteliste für das Recycling-Zentrum der Werkstatt Frankfurt, wo Kühlschränke repariert werden. Das leuchtet ein, wenn demnächst viele ehemals Langzeitarbeitslose kaputte Kühlschränke auf dem ersten Arbeitsmarkt reparieren sollen! Die Frage ist nur, wer sie dann einstellt und ihnen auch Löhne dafür bezahlt, die dem Träger jetzt ja von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden. Natürlich, so heißt es, dürfen keine regulären Stellen durch Ein-Euro-Jobs verdrängt werden, und die Arbeitsgelegenheiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein. Reguläre Jobs werden ja auch nicht verdrängt, denn wer außer den Ein-Euro-Jobbern würde und könnte denn sonst gemeinnützig und zusätzlich Kühlschränke reparieren?

In der gemeinnützigen „Frankfurter Frauenbeschäftigungsgesellschaft“ wird von Langzeitarbeitslosen unter Anleitung ein Computerprogramm namens „Soziallotse“ entwickelt, das Hilfestellungen bei Fragen gibt, wo Geschäftskleidung für ein Bewerbungsgespräch ausgeliehen werden kann oder wo es den „Frankfurt-Pass“ gibt. Im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit könnten sich die Probanden auch zum Altenpflegehelfer oder zur Tagespflegemutter ausbilden lassen, junge Leute den Hauptschulabschluss nachholen. Weil eine Arbeitsgelegenheit erst dann angeboten wird, wenn alle anderen Maßnahmen wie Bewerbungstraining oder Vermittlungscoaching nicht greifen, lehnten keine zehn Prozent diese Arbeitsgelegenheiten ab. Obwohl das ein wahrhaft herziger Betrieb zu sein scheint, wird es dort aber sein wie anderswo auch, dass höchstens ein Prozent langfristig aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausgeholt wird, wohingegen die Positionsinhaber auf den Chefsesseln der Trägergesellschaften mit dicken, fetten Gehältern honoriert werden, weil sie bezahlt für sich arbeiten lassen. Eine tolle Leistung der Leistungsträger!

5. Das Märchen vom Fachkräftemangel beginnt nicht mit dem klassischen „Es war einmal“, sondern futuristisch-modern mit: „Es wird einmal“. Sogenannte Experten sind sich darin einig, dass, wenn nicht gegengesteuert wird, in einigen Jahren Deutschlands Unternehmen verzweifelt nach qualifiziertem Personal suchen werden. Noch bestehe dieser Fachkräftemangel heute nicht, aber in bestimmten Bereichen wie im Gesundheitssektor und bei den Ingenieuren bestehe ein erhöhter Bedarf an Arbeitskräften. Aber von einem generellen und branchenübergreifenden Mangel könne keine Rede sein. Noch nicht mal bei den sogenannten MINT-Qualifikationen, also Berufen, die Qualifikationen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften voraussetzen, besteht ein Mangel an Fachkräften. Offenbar spielt eine gute Portion politisches Gepolter mit hinein in den Streit um den Fachkräftemangel mitten im Sommerloch!

6. Prinzipiell ist es natürlich nur wunderbar, dass Hartz-IV-Bezieher nicht in einem Obdachlosenheim bleiben müssen, wenn ihnen die Behörden dort einen Platz zuweisen. Im Eilverfahren entschied das Landessozialgericht Essen, dass sie selbst auf Wohnungssuche gehen dürfen. Damit gaben die Richter einem 59-Jährigen Recht, der von einem zugewiesenen Zimmer in einem Obdachlosenheim in eine von ihm selbst angemietete Wohnung gezogen war (Aktenzeichen L 19 B 297/09 AS ER). Die zuständige Arge weigerte sich vorab, die nach ihrer Auffassung zu hohen Kosten für die neue Wohnung zu übernehmen. Nach dem Umzug wollte die Hartz-IV-Behörde dem Kläger weiterhin nur die 184 Euro Miete für das Zimmer in dem Übergangsheim erstatten. Dem widersprach nun das Landessozialgericht, weil der Umzug des 59-Jährigen erforderlich gewesen sei. Allerdings sprachen die Richter dem Kläger mit 323 Euro monatlich nur einen Teil der von ihm verlangten 380 Euro Monatsmiete einschließlich Nebenkosten zu, weil nach Einschätzung des Gerichts der Mietpreis der Wohnung über der angemessenen Referenzmiete von 5,40 Euro pro Quadratmeter läge. So gut das Urteil im Ansatz ist: Schlecht ist, dass die tatsächliche Miete nicht voll übernommen werden soll. In welchen Träumen gibt es tatsächlich derart niedrige Mieten? Im wirklichen Leben wohl kaum!

7. Letzten Samstag schien es gute Nachrichten für Arbeitslose zu geben: Auf „Spiegel-Online“ stand, dass ihre Bezüge künftig steigen könnten, wenn es nach Arbeitsministerin von der Leyen gehe. Sie plane weitreichende Korrekturen bei den Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle. Nach diesen Informationen werden die Hartz-IV-Regelsätze infolge einer Neuberechnung steigen. Dabei sollten Haushalte mit Kindern allerdings möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine, die an bestimmte Zwecke, etwa Sport- und Freizeitangebote, gebunden sind. Das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen soll künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden. Wie sich die Hartz-IV-Bezüge weiterentwickeln, hängt nach den Plänen des Sozialministeriums je zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation ab. Die bisherige Kopplung an die Rentenentwicklung wird aufgegeben.

Jetzt verstehe ich noch besser, warum sich hierzulande der Billiglohnsektor so rasant ausgebreitet hat und sich kein flächendeckender Mindestlohn durchsetzen lässt: Es soll ja immer noch das Lohnabstandsgebot gewahrt werden! Lauter Gründe, das ALG II als angebliche Grundsicherung unten zu halten. Angeblich deuten jedoch die von der Bundesregierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt darauf hin, dass der Regelsatz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsste. Ich wage stark zu bezweifeln, dass der ALG-II-Satz wirklich angehoben wird – höchstens um so viel, wie bei der Pauschale für die Kosten der Unterkunft wieder abgezogen wird! Wenn der Regelsatz doch erhöht würde, dann sicher nur, wenn im Gegenzug flächendeckende Bürgerarbeit für lau eingeführt wird und die Unterkunftskosten pauschalisiert werden. Dass irgendetwas besser wird, glaubt doch hier wohl kein Mensch, bei dieser Regierung! Die Spekulationen gingen hin und her, und so dauerte es auch gar nicht lange, bis die Regierung höhere Hartz-IV-Regelsätze dementierte: Erst im Herbst werde die neue Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes vorliegen, dann erst könne die Berechnung der neuen Regelsätze abgeschlossen werden.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

www.bremer-montagsdemo.de