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5. November 2010

IG Metall Küste gegen Atlas: einstweilige Verfügung gegen Videoaufnahmen

Videoaufnahmen vom Streik in Ganderkesee: IG Metall Küste geht mit einstweiliger Verfügung gegen Atlas vor. Die IG Metall Küste wird beim Arbeitsgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung gegen die Atlas Maschinenbau GmbH beantragen. Grund sind die Videoaufnahmen, die der Arbeitgeber seit Beginn des Streiks vor und auf dem Werksgelände in Ganderkesee machen lässt. "Wir sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz und einen unzulässigen Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte Streikrecht. Eine Videoüberwachung durch den Arbeitgeber ist rechtswidrig", erklärte die Bezirksleiterin der IG Metall Küste,
Jutta Blankau.

Die Gewerkschaft hatte das Unternehmen zunächst unter Fristsetzung aufgefordert, die Videoaufnahmen einzustellen. Da Atlas dem nicht nachgekommen ist, wird die IG Metall jetzt das Gericht einschalten. Darüber hinaus hat die Gewerkschaft den Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten aufgefordert, den Fall zu prüfen.

Eine Behördensprecherin äußerte sich gegenüber der taz: "Wir prüfen den Fall und sehen den Vorgang sehr kritisch." Der Bremer Arbeitsrechts- und Datenschutzexperte Wolfgang Däubler sagte der Zeitung: "Das ist ein Eingriff in das Streikrecht. Das Filmen ist eine Einschüchterung."

Zu den Verfahren vor dem Arbeitsgericht Oldenburg gegen sechs Beschäftigte, die sich an einer Blockade vor dem Werkstor beteiligt haben sollen, erklärte der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Oldenburg, Hartmut Tammen-Henke: "Wir haben einen Vergleich geschlossen, in dem sich die sechs Kollegen verpflichten, zukünftig ein Tor einschließlich dessen Zufahrt nicht zu blockieren, damit Fahrzeuge das Betriebsgelände erreichen oder verlassen können. Auf den Streik hat das keinerlei Auswirkungen. Herr Filipov versucht nur, die Beschäftigten mit Kündigungen und einstweiligen Verfügungen einzuschüchtern. Durch die Verhandlung ist noch einmal deutlich geworden, dass es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt."
(aus: Medieninformation 52 / 2010 der IG Metall Oldenburg)