1. Die Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten stehen auf der Streichliste. Entsprechend wurde wohl auch der Prüfungsauftrag an den Bundesrechnungshof erteilt, um den Weg freizumachen für „Bürgerarbeit“! Der Rechnungshof hat nichts Neues festgestellt: Alles hat bereits vor langer Zeit das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit bemängelt, siehe frühere Bremer Montagsdemos. Damals blieben die Erkenntnisse aber ohne Auswirkung auf die Bewilligung der Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten. Sie sind für die Betroffenen oftmals die einzige greifbare Möglichkeit, etwas zusätzliches Geld zu erhalten, und für die Beschäftigungsträger oftmals sehr lohnend – so sehr, dass manche auf die Gemeinnützigkeit mit allen Steuervorteilen verzichten und lieber Gewinn machen und behalten.
Zur Vertrauensbildung ist hier die Offenlegung der Bilanzen erforderlich. Dabei kann auch geklärt werden, ob die Anlage dieser Gelder in Immobilien wie das Kontorhaus im Schnoor oder die Zigarrenfabrik erfolgte. Es wird bestimmt klar, wie gewinnbringend das Ein-Euro-Geschäft für die Anbieter ist! Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs hat auch festgestellt, dass nur ein Drittel der Fördergelder bei den Ein-Euro-Mitarbeitern ankommen. Zwei Drittel verbleiben den Beschäftigungsträgern (Seite 5, Position 5). Hinzu kommen noch die Erlöse für die verkaufte Arbeitsleistung oder die Produkte. Im Prüfbericht stehen zutreffend die Gründe, warum wirklich Schluss sein muss mit den Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten.
Dass die Beschäftigungsträger noch mehr Geld erhalten haben, ergibt sich auch daraus, dass er für kleine Vereine et cetera keine „Regiegelder“gab. Inzwischen waren oftmals sogar die Anleiter Ein-Euro-Mitarbeiter(innen). Die Ein-Euro-Arbeitsverhältnisse haben reguläre Arbeit auch in Bremen verdrängt. Dies wurde von der „Bremer Arbeit GmbH“ zugestanden, auf dem „Tribunal gegen Ein-Euro-Jobs“ bei der „Blauen Karawane“. Trotzdem erfolgte keine Änderung. Eigentlich ist jetzt der Ausstieg aus den Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten fällig, durch Umwandlung in normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Dazu ist das SGB II zu ändern, damit auch die Arbeitslosenversicherungspflicht wieder eingeführt wird. Nur so sind die Beschränkungen des Hartz IV durch ALG I überwindbar!
Der nächste Sündenfall wurde schon als Gesetz verabschiedet: die „Bürgerarbeit“. Die Reklame lautet ähnlich wie damals zur Einführung der Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten. Auch die Auswirkung wird ähnlich sein: Die „Bürgerarbeit“ wird leider weitere reguläre Arbeitsplätze vernichten. Für sie sind in Bremen 600, in Bremerhaven 200 Plätze eingeplant. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten besteht immerhin darin, dass die „Bürgerarbeit“ der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrates unterliegt. Leider ist diese Tätigkeit wie die „Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante“ nur eingeschränkt sozialversicherungspflichtig und führt wegen des geringen Lohnes nur selten aus dem Hilfebezug. Die Fraktion „Die Linke“ in der Bremischen Bürgerschaft hat die geplanten Rahmenbedingungen zur Bürgerarbeit erfragt. Einfach lesen und sacken lassen! Wir beantworten konkrete Fragen immer wieder montags.
Als Gesetzentwurf gibt es den „Freiwilligen Dienst“ als Ersatz für den Zivildienst und Ergänzung für „Freiwilliges Soziales Jahr“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“. Der Lohn wird als „Taschengeld“ bezeichnet und beträgt 324 Euro im Westen und 273 Euro im Osten. Allein diese Unterscheidung ist Unrecht! – Wer als Ein-Euro-Mitarbeiter(in) reguläre Arbeit geleistet hat, kann den Tariflohn dafür einfordern und einklagen, und zwar rückwirkend bis 2006, wenn der Antrag noch in diesem Jahr gestellt wird. Im nächsten Jahr soll dieser Überprüfungsantrag nur noch ein Jahr rückwirkend greifen, siehe vorherige Bremer Montagsdemos. Dies ist auch bei Zahlungsunfähigkeit des Trägers oder Arbeitgebers sinnvoll, weil die Freie Hansestadt Bremen für diesen Anspruch geradestehen muss. Wie dies geht? Wir gehen mit! – Wer als Mitarbeiter(in) die Kündigung des Trägers erhält, sollte diese in jedem Fall genau prüfen lassen und die Frage der Abfindung klären. Mit Betriebsrat ist das sicher kein Problem. Damals hatten wir die Bildung von Betriebsräten auch bei den Beschäftigungsträgern empfohlen. Gut, wer einen gebildet hat!
2. Geplant sind wesentliche Gesetzesänderungen in SGB II und SGB XII, somit für Erwerbslose und Behinderte. Die Änderungen wurden bereits vom Kabinett gebilligt. Die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Betroffene schwächt die Rentenkasse und verstärkt die Altersarmut! Die Bundesregierung will nicht einmal für einen Ausgleich sorgen. Auch die Streichung des Ratenzahlungszuschlags und des Elterngeldes für ALG-II-Betroffene (bis auf bestimmte Ausnahmen) wurde vom Kabinett beschlossen. Die anderen geplanten Änderungen führen zu noch mehr Ausgrenzung der Erwerbslosen und der Behinderten.
Allein die Anrechnung jeglicher Einnahmen bei der Zahlung des ALG II ist ein Unding! Selbst die steuerfreien Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter, Nachbarschaftshilfe oder auch der Fahrkostenersatz werden bei der Regelleistung gekürzt. Auch bereits bewilligtes Elterngeld wird abgezogen. Wer in einem anderen Haushalt lebt und keine Kosten für diesen trägt, erhält circa 78 Euro weniger Regelleistung. Gedacht wurde dabei an Behinderte über 25 Jahre und alte Menschen, die von ihren Kindern aufgenommen wurden (Unterfünfundzwanzigjährige erhalten schon jetzt einen reduzierten Regelsatz). Selbst zweckbestimmte Leistungen an Tagesmütter werden einkassiert. Dies wird erhebliche Probleme bei der Kinderbetreuung verursachen, und die Tagesmütter werden in ihrer Existenz bedroht.
Die Sanktionen werden ausgeweitet: Sie sind nun ohne Rechtsbehelfsbelehrung und ohne Eingliederungsvereinbarung möglich. Die Beweislast wird auch hier umgekehrt, die Unschuldsvermutung stirbt. Aufrechnung und Rückforderung werden zulasten der Betroffenen ausgeweitet, auch für reine Behördenfehler. Die Rückzahlung von Darlehn wird schonungsloser geregelt. Die Möglichkeit der Überprüfung mit § 44 SGB X wird für Erwerbslose im SGB II und Behinderte im SGB XII auf ein Jahr rückwirkend begrenzt, bisher waren es vier Jahre. Die Kosten der Unterkunft werden künftig per Satzung der Gemeinde geregelt. Hier hat Bremen die Chance, positive Änderungen vorzunehmen. Wir werden dies kommentieren!
Weitere Unverschämtheiten sind in Harald Thomés Zusammenfassung zum Gesetzentwurf nachzulesen. Außer dem Änderungsantrag beim langen Elterngeld sollten noch weitere Maßnahmen vorsichtshalber in diesem Jahr erfolgen. Wer ab 1. Januar 2005 nicht die vollen Kosten der Unterkunft oder Heizung erhalten hat, sollte dies durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X klären. Einen solchen Antrag sollte auch stellen, wer eine Sanktion erhalten beziehungsweise eine beantragte Leistung nicht oder nur teilweise erhalten hat. Noch geht dies bis zum 1. Januar 2005 rückwirkend, ab 1. Januar 2011 eventuell nur bis zum 1. Januar 2010. Es können auch mehrere Anträge gestellt werden.
Wer einen Forderungsverzicht unterschrieben hat, kann diesen überprüfen lassen. Ein Verzicht zum Beispiel auf einen Teil der Mietaufwendungen ist ungültig, weil unter besonderem Druck unterschrieben wurde. Mensch kann mit einem Antrag nach § 44 SGB X das Rad zurückdrehen. Wer über ein Jahr hinweg ein Darlehn bei der Arge abbezahlt, kann einen Antrag auf Niederschlagung (Ausbuchung) stellen und muss bei positiver Entscheidung nicht weiterzahlen. Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Und wir reden drüber, immer wieder montags, mit weiteren Hinweisen und Anregungen. Fazit: Kommt auf die Straße! Nur damit wird die Gegenwehr sichtbar! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Hans-Dieter Binder