1. Am Wochenende besuchte ich den „landespolitischen Ratschlag“ der Partei „Die Linke“. Es begann am Freitagabend mit dem Auftaktpodium, wo Sabine Leidig, Bernhard Müller und Manfred Sohn unter der Moderation von Mischa Aschmoneit zum Thema „Was macht die Linke in der Krise? Soziale Kämpfe und linke Perspektiven“ diskutierten. Bereits vor der Wirtschaftskrise war das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert. Nach einer Umfrage der Bertelsmannstiftung sagten 90 Prozent der Bevölkerung, dass sie kein Wachstum um jeden Preis wollten, kein ungebremstes Steigerungsdenken. Doch der Kapitalismus kann ohne Wachstum nicht existieren. Dennoch sagt die Bevölkerungsmehrheit nicht, dass es grundlegende Veränderungen geben müsse. Hinsichtlich der Krise herrscht vielmehr die Meinung vor: „Wir sind noch mal davongekommen“. Dabei ist diese Stimmung labil und kann in alle Richtungen weggekippt werden. Dagegen, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden, hat „Die Linke“ noch kein alternatives Konzept entwickelt. Im Land herrscht allgemeine Ratlosigkeit vor und eine immer geringere Wahlbeteiligung. Die Herrschaft der Vermögensbesitzer ist nicht zu Ende gegangen. Obwohl Geld in die Banken gesteckt wurde, signalisiert die wirtschaftliche Erholung kein Ende der Wirtschaftskrise. Es gibt im Moment viele Veränderungen; die Grünen liegen mit einem Stimmanteil von 30 Prozent höher in der Wählergunst als die SPD. Die Krise offenbarte sich nicht als die Stunde der Linkspartei. Insgesamt ist das Vertrauen in politische Parteien gesunken, auch das in „Die Linke“. Knüpfen die sozialen Auseinandersetzungen jetzt an die 80er Jahre an? Die Frage, wie wir mit der Endlichkeit der Ressourcen umgehen, ist eher eine Fragestellung der Grünen.
Der „Linken“ fehlt ein schlüssiges Konzept in einer sozialen und ökologischen Auseinandersetzung. Das Interesse um die Frage der Banken packt die Massen nicht im Ansatz so wie bei „S21“. Die Stuttgarter Bevölkerung will nicht, dass Milliarden für einen in jeder Hinsicht unnötigen und unausgegorenen Untergrundbahnhof verplempert werden, während gleichzeitig die Schulen brachliegen. Der Herbst wird nun eher „grün“ als „rot“. Die Situation der „Linken“beinhaltet eine hohe Fragilität, weil sie eigentlich aus einer in Parteiform gegossenen Bündnisorganisation mit unterschiedlichen sozialen Schichten besteht. „Die Linke“ entstand auch nur aus einer Massenenttäuschung über die SPD und die Grünen. Sie ist in sich zerrissen; es gibt sowohl Strömungen, die gegen Hartz IV sind, als auch solche, die sich in Teilen des „Sarrazynismus“ bedienen und zum Beispiel fordern, wer Staatsgeld bekomme, müsse auch dafür arbeiten. Eigentlich müssten sich die Gewerkschaften auf die Problematik stürzen, dass inzwischen 25 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse als prekär zu bezeichnen sind. Doch sind es nicht die Mandatsträger oder der DGB, die für Bewegung sorgen, sondern Verbände und Stadtteilgruppen. „Die Linke“ müsste sich an Fragen beteiligen, wem die Stadt gehört und was aus unserer Umwelt wird. Auch bei „S21“ wollen die Menschen teilhaben, selbstbestimmt leben, sich nichts von „Bossen“ von oben herab sagen lassen, erfahren, dass jede(r) wichtig ist und etwas machen kann. Dennoch findet sich eine erstaunliche Stabilität in der „Linken“ wie beim Prekariat mit der Perspektivlosigkeit als Dauerzustand. Auch wenn etliche sagen, dass sie, wenn überhaupt, nur noch „Die Linke“ wählen, muss diese sich die berechtigte Frage gefallen lassen, wozu es überhaupt eine Partei braucht, denn es gibt ja überall Bewegung. Zur Bündelung der Forderungen und Wünsche? Weil sonst die Bewegungen in sich selbst produzierende Frustrierte zerfallen? Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass der parlamentarische Bereich nicht zum Zentrum wird, um nicht die gleiche Entwicklung wie SPD und Grüne zu nehmen.
„Die Linke“ muss die Milieus beleben, zum Beispiel Hausaufgabengruppen initiieren, damit die Menschen merken, dass etwas für sie, mit ihnen und in ihrem Interesse getan wird. Was kann dafür getan werden, dass die Menschen der „Linken“ vertrauen? Oder sollten sie lieber doch nicht vertrauen, sondern in Dialog treten? Auch der Volksentscheid zum Thema sechsjährige Grundschule in Hamburg zeigte auf, dass zivilgesellschaftlicher Protest nicht mehr automatisch links ist. Ich beobachte „Die Linke“ kritisch, weil auch dort nur Menschen sind, die Fehler machen können. Einige zeigen sich wie in allen anderen Parteien korrumpierbar und verlieren damit an Glaubwürdigkeit. Doch ist „Die Linke“ die einzige Partei im Bundestag, die klar gegen die menschenverachtenden Hartz-Gesetze eintritt. Ich erwarte hier ein tatkräftiges Engagement, das sich offen gegen Hartz IV und dessen repressive Strukturen richtet. Während früher „Fordern und Fördern“ verlangt wurde, wird heute „Förderndes Fordern“ propagiert. Ich wünsche mir, dass sich „Die Linke“ dagegen einsetzt, dass die Präkarisierten auf Lohn verzichten sollen, obwohl sie arbeiten müssen, dabei gleichzeitig entrechtet und eines Teils ihrer Grund- und Bürgerrechte beraubt werden, wodurch eine neue Klasse mit anderen Rechten und Eigenschaften entsteht. Ich erwarte, dass „Die Linke“ sich für einen armutsfesten Mindestlohn, für die Neuverteilung von Arbeit einsetzt und für ein bedingungsloses Grundeinkommen! Der „Linken“ fehlt ein linkes Lebenskonzept, wie wir uns gewaltfrei Zugang zu den Ressourcen verschaffen sollen und wie wir aus dem Schuldenberg rauskommen.
Der Samstag begann mit einer Podiumsdiskussion zwischen Hannah Kowalski, Maren Schreier und Nicole Vrenegor zur „Verteilung von Raum, Reichtum und Armut in der Stadt: Was gehört wem und warum?“ Wer hat ein Recht auf die Stadt, ihre Ressourcen, das Recht auf Zentralität? Die sozialen Fragen stellen sich auch als Raumfragen. In einer hierarchischen Gesellschaft findet sich kein Raum, der nicht hierarchisch ist. Die sogenannten sozialen Brennpunkte entstehen durch Ausgrenzung bestimmter Bürger, durch Segregation. Obwohl dies ein gesellschaftliches Problem ist, wird es gerne individualisiert. Menschengruppen und Stadtteile werden zum Beispiel durch Doku-Soaps stigmatisiert. Bei einer gleichberechtigten Teilhabe in der Stadt müssten alle Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden und leben können. Um Zwangsumzüge zu verhindern, muss günstiger Wohnraum vorhanden sein und sozialer Wohnungsbau betrieben werden, wobei die Immobilien im städtischen Besitz bleiben müssen, damit sie nicht von „Heuschrecken“ aufgekauft und teuer vermietet werden und gleichzeitig herunterkommen. – In der Mittagspause entschied ich mich für vegetarische Gemüsesuppe und anschließend für den Workshop „Die sogenannte Bürgerarbei – Workfare für die ‚Überflüssigen‘“ mit Irina Vellay und Edith Bartelmus-Scholich. Mit der „Bürgerarbeit“ soll es keine Sozialleistung mehr ohne Gegenleistung durch Arbeit geben. „Workfare“ kommt aus dem englischsprachigen Raum und zielt auf Herrschaftssicherung: Wer noch über einen sozialversicherungspflichtigen Job verfügt, dem soll klargemacht werden, dass er noch großzügig dafür alimentiert wird, denn der Bedarf an Arbeitskräften sinkt perspektivisch auf 20 Prozent ab.
Immer mehr Menschen werden ökonomisch „überflüssig“. Für sie sollen auch Verwertungsprozesse geschaffen werden, um die Profitraten zu stabilisieren. Die von Frau von der Leyen anvisierte Bürgerarbeit soll gemeinnützig und zusätzlich sein. Wie schon bei den Ein-Euro-Jobbern ist der Arbeitsvertrag nicht verhandelbar: Er unterliegt dem Sozialrecht, nicht dem Arbeitsrecht. Anstelle einer Vertretung durch den Personalrat erhalten die Bürgerarbeiter ein repressives „Coaching“. Eine Einzelperson bekommt für 30 Stunden Bürgerarbeit 900 Euro brutto, was 781 Euro netto entspricht. Wenn davon eine Familie versorgt werden muss, darf weiter mit ALG II aufgestockt werden! Wer Bürgerarbeit machen muss, bekommt weniger Geld als die Ein-Euro-Jobber jetzt. Für die Kommunen ist das Konzept sehr attraktiv, weil für sie die Übernahme der Kosten der Unterkunft entfällt. Gleichzeitig schaufeln sich die Kommunen ihr eigenes Grab, wenn sie später alle Rentner mit Grundsicherung subventionieren müssen. Ein öffentlicher Niedriglohnsektor wird für Beschäftigung im kommunalen Sektor noch weiter ausgebaut. Eine Armut zwischen 20 und 30 Prozent der Bevölkerung wird sich als „normal“ etablieren! Mit welcher Berechtigung sollen Menschen für so wenig arbeiten müssen, wie es dem ALG II entspricht? Sie bekommen noch nicht mal eine Aufwandsentschädigung, geschweige denn ein anständiges Gehalt dafür! „Workfare“ gilt nicht als produktive Arbeit, weil es keine Lohnarbeit ist. Uns droht ein Rückschritt in eine Gesellschaft, wie wir sie vor über hundert Jahren abschaffen wollten. Horror, lass nach!
2. Auch angesichts der 300. Montagsdemo tut es richtig weh, immer wieder sagen zu müssen, dass jetzt sogar die schwarz-gelbe Bundesregierung zugegeben hat beziehungsweise zugeben musste, Tricks bei der ALG-II-Bemessung angewendet zu haben. Die von ihr neu festgelegten Hartz-IV-Regelsätze wurden gezielt „kleingerechnet“. Lediglich ein Viertel der Referenzgruppe, auf deren Grundlage die finanziellen Ansprüche von Erwachsenen und Kindern kalkuliert worden sind, steht in Lohn und Brot. Damit wird mit dem euphemistischen Gerücht aufgeräumt, dass die Regelleistungen vom Konsumverhalten der Verbraucher aus der unteren Mittelschicht abgeleitet würden. Es sollen noch nicht einmal 20 Prozent der Referenzgruppe sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sein; dazu kommen vier Prozent Selbständige. Stattdessen sind knapp über 20 Prozent ALG-I-Bezieher oder Aufstocker, weitere 18 Prozent Nichterwerbstätige. Das Gros der Berücksichtigten bilden die über 37 Prozent Kleinrentner und -pensionäre. Katja Kipping brachte es schön auf den Punkt: „Wenn man in Wirklichkeit vor allem arme, arbeitslose Menschen als Vergleichsgröße heranzieht, ist es nicht verwunderlich, dass nur Armutsregelleistungen herauskommen.“ Da nur ein Viertel der Referenzgruppe überhaupt ein Arbeitseinkommen bezieht, läuft auch die Argumentationslinie der Koalitionäre, bei der Bemessung der Hartz-IV-Sätze müsste das „Lohnabstandsgebot“ zu den Niedrigverdienern gewahrt bleiben, ins Leere. Katja Kipping beklagt treffend, dass die Parole, Arbeit müsse sich wieder lohnen, hier abermals als pure Demagogie entlarvt wird!
Es geht in keiner Weise um den Schutz der einfachen Verkäuferin, sondern allein darum, die Ärmsten noch ärmer zu machen. Es wird immer offensichtlicher, dass Betroffene von den neuen Sätzen nicht menschenwürdig werden leben können, weil am Ende des Geldes immer noch ganz viel Monat übrig sein wird. Es ist ein Skandal, wie hier die Bundesregierung versucht, ein politisch gewolltes Ergebnis der „Regelsatz-Neuberechnung“ zu liefern – und dabei die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts absichtlich ignoriert, denn von einer echten Berechnung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren würde, ist weit und breit keine Spur! Wenn sich die statistisch ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung kein frisches Obst kaufen und keinem Sportverein angehören, dann heißt das ja nicht, dass sie keinen Bedarf an frischem Obst oder dem Besuch eines Sportvereins haben, sondern dass sie es sich nicht leisten können. Ein Regelsatz, der sich nach dem tatsächlichen, äußerst bescheidenen Bedarf richten würde, müsste für einen Alleinstehenden 631 Euro zuzüglich den Kosten der Unterkunft betragen! Dieser bescheidenen Bundesregierung gelingt es leider, der Bevölkerung das Bild zu vermitteln, die vorhandenen Regelsätze seien ausreichend, sodass sich sogar die Mehrheit der Deutschen in einer Umfrage gegen eine Erhöhung der Regelsätze ausgesprochen hat. Wäre es nicht die Bundesregierung, würde überall von Manipulation und bewusster Lüge zum Schaden von Millionen von Betroffenen gesprochen! Leider scheint den meisten Bundesbürgern der Blick dafür verstellt, dass die Regierung genauso mit jeder anderen Gruppe verfahren kann, wie sie es derzeit mit den Hartz-IV-Beziehern macht. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass im Grundgesetzartikel 20 in Absatz 1 steht: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“.
3. Das schwarz-gelbe Gruselkabinett legt es offenbar darauf an, Erwerbslose so schlecht wie nur irgend möglich zu stellen, wenn jetzt immer neue „Nettigkeiten“ aus dem Referentenentwurf ans Tageslicht kommen. Hartz-IV-Bezieher, die keinen eigenen Haushalt führen, sollen demnach 73 Euro weniger erhalten. Als „Begründung“ führt das Bundesarbeitsministerium auf, für diese neue Gruppe entstünden keine haushaltsgebundenen Kosten, da diese durch andere Personen bereits abgedeckt seien. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ sieht damit in Zukunft Eltern oder Mitbewohner in Wohngemeinschaften in Gefahr, zu Zwangsbedarfsgemeinschaften gemacht werden. Auf diese Weise würden die Mitbewohner eines Hartz-IV-Beziehers bestraft, indem sie dessen Kosten mittragen sollten! So zwingt der Staat die Menschen dazu, einen eigenen Haushalt zu gründen, obwohl das für ihn erst richtig teuer wird. Dabei sieht Hartz IV nicht vor, dass Eltern oder WG-Mitbewohner für Erwachsene aufzukommen hätten! 73 Euro weniger für Lebensunterhalt ist schon ein Hammer: Dies ist etwa der Anteil für Strom, Warmwasser, Bekleidung und Schuhe, den der neue Regelsatz vorsieht! Für Energie, Anschaffung oder Reparatur von Geräten und Wohnungsinstandhaltung müssen dann wohl die Eltern oder Mitbewohner aufkommen? Welche regelsatzrelevanten Anteile werden denn angeblich in einer WG eingespart? Nutzt nicht jeder die eigene Lampe, schaut nicht jeder in den eigenen Fernseher und bedient seinen eigenen PC, wofür jeder seinen eigenen Strom verbraucht? In einer Zweck-Wohngemeinschaft kocht auch jeder auf dem Herd sein eigenes Süppchen. Oder ist das Verständnis der Bundesregierung von einer Wohngemeinschaft so, dass ruhig auch mal die Schuhe oder die Unterwäsche des Mitbewohners getragen werden kann? Nach Ansicht des „Erwerbslosenforums Deutschland“ wird diese Regelung vor Gerichten wahrscheinlich keinen Bestand haben. Allerdings können gerichtliche Entscheidungen hierzu lange auf sich warten lassen. Mir ist schon klar, warum dies eingeführt werden soll: Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schon gegen die vielen unterstellen Einstandsgemeinschaften nichts machen kann, weil die Gerichte das anders sehen, macht man es jetzt eben so. Dann muss man nachweisen, dass man einen eigenen Haushalt hat, also alle Geräte doppelt, dreifach, vierfach anschaffen!
4. Obwohl die Hartz-IV-Gesetzesänderungen den Bundestag noch nicht passiert haben, versendet die Bundesagentur bereits seit Mitte September neue ALG-II-Bescheide, die auf keiner rechtlichen Basis fußen. Es betrifft Eltern im Hartz-IV-Bezug, denen nun kein Elterngeld mehr ausgezahlt werden soll. Auch hier werden allzu offensichtlich die gesetzlichen Gremien missachtet, weil weder das Parlament noch der Bundesrat über die unsozialen Pläne von Arbeitsministerin von der Leyen entschieden haben. Ist unsere Verfassung schon so weit gefährdet, dass die Verantwortlichen nach eigenem Gusto ungesühnt über die Legislative hinweggehen dürfen? Angeblich soll mit den Vorabbescheiden verhindert werden, dass im nächsten Jahr zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden müssen, wie die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit schwadronierte. So wird mal eben auf die Zukunft projiziert! Dabei hat dieses Kabinett gar keine Mehrheit mehr im Bundesrat, und es bleibt zu hoffen, dass genügend Bundesländer dagegen stimmen werden. Wenn ich einen solchen Bescheid bekäme, würde ich sofort vor Gericht gehen und mein Recht einklagen. Es wäre schön, wenn die Argen diese „Fähigkeit zum geübten Blick in die Glaskugel“ ausnahmsweise einmal zum Wohle ihrer „Kunden“ bei der Versendung von Bescheiden und einer Geldzuweisung an den Tag legten! Ganz abgesehen von dem vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Bundesagentur für Arbeit soll von dem in meinen Augen sozialrassistischen Vorhaben abgelenkt werden, dass Hartz-IV-Bezieher ohne eigenes Arbeitseinkommen nach dem Plan der Regierung die 300 Euro Elterngeld im Monat nicht mehr zusätzlich zum Regelsatz von derzeit 359 Euro bekommen sollen. Für alle Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, erhielten Geringverdiener, Studenten und auch Hartz-IV-Bezieher über zwei Jahre lang den Höchstsatz des Erziehungsgeldes von 300 Euro im Monat. Mit der Einführung des Elterngeldes wurde den erwerbslosen Eltern bereits die Hälfte des Geldes weggenommen, damit die besser verdienenden Eltern bis zu 67 Prozent ihres wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal 1.800 Euro, erhalten können. Klar und unmissverständlich wird hier dargestellt, welche und wessen Kinder in diesem Lande erwünscht oder unerwünscht sind! Staatlich gelenkte Menschenproduktion? Dieser Regierung gehört die rote Karte gezeigt!
5. Die Medien unterlassen es oft anstandslos, darauf hinzuweisen, in welchem Verhältnis der Sozialbetrug, der praktisch allen Transferleistungsbeziehern gerne verallgemeinernd prophylaktisch unterstellt wird, zur Steuerhinterziehung der besser verdienenden Mitbürger steht. Der „Caritasverband“ stellte für das Jahr 2001 fest, der Missbrauch in der Sozialhilfe betrage 120 Millionen Euro, der bei Steuerhinterziehung schädige dagegen den deutschen Staat um 65 Milliarden. Somit kommen auf einen Euro Sozialleistungsbetrug 540 Euro Steuerhinterziehung! Gleichzeitig wurden jedoch 2,2 Milliarden Euro im Staatshaushalt für die Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz eingespart, die aus Unwissenheit, Scham oder der Weigerung, sich einer Verfolgungsbetreuung zu unterwerfen, nicht gestellt worden sind. Auch wenn diese Zahlen schon neun Jahre alt sind, lässt sich an der Größenordnung leicht erkennen, wie groß die finanzielle Belastung durch Sozialbetrug beim ALG II und durch Hinterziehung von Steuern für die steuerzahlenden Bundesbürger sein dürften.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
Quelle: www.bremer-montagsdemo.de