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13. November 2011

Bremen verdient am Bürokratiemonster zur Bildung und Teilhabe

Hans-Dieter Binder Ich war letzte Woche bei der Sitzung der Sozialdeputation. Die Plätze der Senatorin für Bildung und ihres Staatsrates blieben leer. Besprochen wurde Folgendes: Eine junge Frau hat beim (No-)Job-Center kurz vor Feierabend ein Antragsformular für ALG II haben wollen. Der Mitarbeiter hat abgelehnt: „Kommen Sie morgen wieder!“ – „Morgen muss ich arbeiten, da kann ich nicht!“ – „Wenn Sie arbeiten, bekommen Sie sowieso kein Geld von uns!“ – So wurde es vorgetragen und Unverständnis dabei zum Ausdruck gebracht. Staatsrat Frehe gab die bereits bekannte Antwort: „Als ich noch auf Sozialhilfe angewiesen war, ist mir das auch passiert. Es gibt immer wieder einmal Fehlverhalten. Geben Sie uns den Namen des Mitarbeiters, und wir kümmern uns darum.“ – „Nein, wir wollen dem Sachbearbeiter keine Probleme bereiten! Wir sehen dies auch nicht als Einzelfall.“ – Achselzucken. Warum hat der Staatsrat die Antwort nicht dem anwesenden Leiter der (No-)Job-Centers Bremen, Helmut Westkamp, überlassen? Was hätte er wohl geantwortet? Ich habe ihn auf dem Weg zum Fahrstuhl angesprochen: „Herr Westkamp, warum haben Sie nicht gesagt, dass dies Ihre Arbeitsanweisung ist, möglichst die Abgabe von Anträgen zu vermeiden?“ Seine Antwort: „Das müssen Sie mir erst einmal nachweisen!“ Ich glaube, diese Antwort ist der Nachweis.

Über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ hat der Senat einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung vorgelegt. Dieser wurde mündlich ergänzt, insbesondere hinsichtlich der 50 Sozialarbeiter, die über das Paket finanziert werden. Hier ist die Darstellung von „Radio Bremen“ unrichtig. Die Befristung wurde in der Sozialdeputation nicht erwähnt, die Finanzierung aber richtig dargestellt: Sie erfolgt über das „Bildungs- und Teilhabepaket“. Die Möglichkeiten wurden zum Beispiel in Nürnberg bereits zum Schuljahresanfang genutzt Der Pressemitheilung der Senatorin für Bildung ist zu entnehmen, dass Bremen die Einstellungen erst noch vornehmen wird. In Nürnberg arbeiten die Schulsozialarbeiter schon.

Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist ein Bürokratiemonster! Darin waren sich alle einig. Und es war klar: Das Rad wird neu erfunden! Das Sozialdatengeheimnis wird mit Füßen getreten, teilweise durch die Rahmenbedingungen des Bundes, aber auch durch die Umsetzung in Bremen. Allein durch die Farbe Blau für die Berechtigungskarte ist der Leistungsbezug auch über große Entfernungen erkennbar. Die Sekretariate sind meist ebenerdig und von außen einsehbar. Die Schüler werden üblicherweise in den Pausen vorstellig. Jeder der Anwesenden sieht den Leistungsbezug. Weiß ist die unauffälligste Farbe, der Name kann ja bestehen bleiben: So der Vorschlag an die Sozialsenatorin. Geantwortet hat Dr. Karl Bronke: Es bestehe Kontakt zur Beauftragten für Datenschutz, auch hinsichtlich der Blauen Karte. Dies wird einbezogen.

Die Senatorin für Bildung ist mit der Antragsbearbeitung der Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ beauftragt. Das (No-)Job-Center und das Sozialamt entscheiden über die Ausstellung der Blauen Karte, die Schulbehörde nach Vorlage derselben über die konkreten Anträge „rund um die Bildung“. Allerdings bleibt das Schulpaket in der Zuständigkeit des (No-)Job-Centers. Die Regulierung wird durch die Genehmigungsbehörde vorgenommen. Auf Nachfrage wurde zugestanden, dass dies augenblicklich „nicht rund“ läuft. Besonders den Ablehnungen fehlt die richtige Form. Die Bearbeitung der Widersprüche ist noch „in der Erprobung“. Für Klagen ist trotzdem das Sozialgericht zuständig. Die Gültigkeit der Blauen Karte wird insofern ignoriert, als Gültigkeit für das Schulhalbjahr unterstellt wird.

In dem Bericht über die Umsetzung von Bildung und Teilhabe stehen wieder Obergrenzen etwa für Klassenfahrten. Es sollen „Richtwerte“ sein. Sie sollen mit den schulrechtlichen Bestimmungen übereinstimmen. Die Formulierung „diese unterliegen im Grundsatz einer Obergrenze“ bringt das zum Ausdruck. Die Begrenzung ist ohne gesetzliche Grundlage und nicht gerichtsfest, auch nicht die Beschränkung auf eine Klassenfahrt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat bereits am 7. September 2006 festgestellt, dass die Gerichte nicht an die Obergrenzen einer Verwaltungsanweisung gebunden sind. Damals ging es um die Mietobergrenzen, aber die Feststellung gilt für alle Verwaltungsanweisungen. Die gesetzliche Grundlage steht in der Bundestagsdrucksache 17/3404 (Seite 19 § 28 Absatz 2): „Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für 1. Schulausflüge und 2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt Satz 1 entsprechend.“ Die Erläuterungen stehen auf Seite 104 der Drucksache.

Die Lernförderung soll innerhalb der Schulen organisiert werden. Bei notwendiger externer Unterrichtung sollen Gruppen mit sechs Schüler(inne)n gebildet werden. Die externe Lernförderung für diese Gruppe soll 30 Euro für 90 Minuten. kosten. Die Kosten je Schüler(in) und Schuljahr sollen auf 200 Euro begrenzt werden. Auch hier steht die gesetzliche Grundlage in der Bundestagsdrucksache (Seite 19 § 28 Absatz 4): „Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen“ – eine Formulierung, die die Indikation für eine Nachhilfestunde in Deutsch erfüllt. Die Erläuterungen stehen auf Seite 105 der Drucksache. Dass die Entscheidung von einer Klassenkonferenz getroffen wird, ist neu. Auch bisher gab es die Lernförderung, ausschlaggebend war der Fachlehrer. Die Verlagerung auf eine Konferenz verlangsamt die Entscheidung und erschwert das Verfahren. Der Sozialdatenschutz wird zusätzlich beeinträchtigt, denn in der Klassenkonferenz sind auch die Elternsprecher und alle anderen Lehrer beteiligt! Die angestrebten Kostenbegrenzungen sind Luftschlösser. Ein örtlicher Nachhilfeanbieter berechnet zum Beispiel neun Euro für 45 Minuten. Nachhilfeanbieter stehen auch nicht in der Liste der „Anbieter für Bildung und Teilhabe“.

Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wird von der Senatorin für Bildung abgerechnet. Der Eigenanteil von einem Euro je Tag ist für alle Schüler(innen) ab Klasse 5 zu zahlen. Schüler(innen) in Ganztagsschulen zahlen keinen Eigenanteil. Eigentlich sollten diese Beträge im Bescheid der Leistungsberechtigten einbehalten werden. Die jetzige Regelung steht in dem Bericht des Senats nicht. Eine genaue Abrechnung des Eigenanteils„“ und nur diese wird dem schmalen Geldbeutel des Leistungsbeziehers gerecht„“ ist nicht zu erwarten, denn in der Bundestagsdrucksache heißt es auf Seite 106: „Die Bedarfsbemessung der Höhe nach erfolgt anhand der durchschnittlichen Anzahl der Tage, an denen Schülerinnen und Schüler an einer Schule mit angebotener Gemeinschaftsschule die Leistung in Anspruch nehmen können. Abweichungen aufgrund von beweglichen Ferientagen, Unterrichtsausfall, schulinterner Fortbildungen, vorübergehender Erkrankung und Klassenfahrten sind nicht zu berücksichtigen.“

Schön wäre es, wenn die Anspruchsberechtigten für die Schülerbeförderung erhalten nach Vorlage der Blauen Karte „automatisch“ die Fahrkarte für das Schulhalbjahr erhielten. In der Beförderungskostenrichtlinie vom 15. Juli 2011 ist das noch nicht vorgesehen. Für Einrichtungen der Kinderbetreuung wurden Vereinfachungen zugestanden, doch es wird händeringend nach Vereinfachungen gesucht. Es fehlen Einlassungen zur Teilhabe, insbesondere zu den Möglichkeiten der Ansparung der monatlichen zehn Euro. Es wurde nicht auf den Besuch kultureller Veranstaltungen eingegangen und nicht auf die Möglichkeit hingewiesen, Angebote zu nutzen, für die keine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde. Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ fördert Insellösungen: Bereits in Bremerhaven wird eigentlich alles anders geregelt.

Über die Aufgabenteilung wurde ein Vertrag zwischen den beteiligten Senatorinnen und dem (No-)Job-Center geschlossen. Eingeflossen sind auch die vorstehenden Richtwerte, die dadurch aber nicht gerichtsfester werden. Auch dieser Vertrag regelt nur die Arbeit der Verwaltungen und hat keine Bindung für die Gerichte. Der Vertrag regelt auch, dass das (No-)Job- Center auf den Leistungsbescheiden über die Möglichkeiten des „Bildungs- und Teilhabepakets“ informiert und dessen Verwaltungskosten trägt. Die Informationen im Netz entsprechen somit teilweise leider nicht den tatsächlichen Abläufen. Die Motivwahl der Kinder, insbesondere der Bekleidung, soll wohl das „Vorurteil“ widerlegen, die Kinder von Leistungsbeziehern seien bereits an der Kleidung zu erkennen.

Wer Unterlagen dieser Deputationssitzung haben möchte, wende sich bitte an Birgit Mauersberg, An der Weide 50, 28195 Bremen, Telefon 0421-361 2078. Ich bin nicht auf alle Themen eingegangen. Die Senatorin hat nochmals angekündigt, dass die Deputationsunterlagen grundsätzlich und rechtzeitig vor der Sitzung veröffentlicht werden. Ihre Kollegin, die Senatorin für Bildung, hat die Unterlagen der Deputationssitzung für Bildung veröffentlicht. Die nächste Deputationssitzung ist am 8. Dezember 2011.

Einen Trost hat Bremen: Jeder Euro, der die Leistungsberechtigten nicht erreicht, verbleibt der Freien Hansestadt Bremen zur freien Verfügung. Bremen erhält diese Gelder vom Bund. Grundlage ist der Aufwand für die Kosten der Unterkunft. Diese Gelder müssen in den Jahren 2011 und 2012 nicht mit dem Bund abgerechnet werden. Selbst die Ausgabe muss nicht nachgewiesen werden. Nicht ausgegebene Gelder verbleiben im Haushalt Bremens. Nehmen wir die noch nicht eingestellten Sozialarbeiter für die Schulen: Jeder Monat der Nichtbeschäftigung bringt verfügbare Haushaltsmittel! Erst ab 2013 werden die Gelder des Bundes nur noch für den tatsächlichen Bedarf erstattet, so der bisherige Plan. Nehmen wir die schleppende Informationspolitik: Nur die Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag wurden angeschrieben und auf das „Bildungs- und Teilhabepaket“ hingewiesen. Warum wurden nicht alle anderen Leistungsberechtigten mit Kindern einfach angeschrieben? Leistungsbescheide haben in der Regel eine Laufzeit von sechs Monaten. Insgesamt ersetzt dieses „Bildungs- und Teilhabepaket“ keine angemessene Regelsatzleistung. Letztlich werden die Verwaltungskosten die tatsächlichen Leistungen übersteigen. Weg mit diesem Bürokratiemonster!

Die genaue Erfassung ist für die Abrechnung mit dem Bund nicht erforderlich, weil keine Abrechnung erfolgen muss. Die bremischen Rahmenbedingungen sind sicherlich so auszugestalten, dass das Sozialgeheimnis gewahrt bleibt. Für einen Probelauf darf keine Verletzung der Menschenwürde erfolgen, und die Offenlegung des Bezugs von Sozialleistungen ist eine Verletzung der Menschenwürde! Die Sozialbehörde sollte die Zeit besser für die Änderung der Rahmenbedingungen nutzen. Die Haushaltsansätze sind umbuchbar, die Anteile pauschalierbar! Wenn Dr. Karl Bronke von einer „Abrechnungs- und Aufzeichnungspflicht“ redet, mag er die gesetzlichen Grundlagen im Detail dazu nennen! Diese zu ändern, muss die Aufgabe sein – und nicht ein Probelauf als Elefant durch den Porzellanladen!

Es muss auch ein Ende haben mit der Vorenthaltung von Leistungen! Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde 2011 rückwirkend zum Jahresbeginn erweitert. Für das „Schulpaket“ von 100 Euro ist ein Antrag nur erforderlich, wenn der Schulbesuch untypisch ist. Die Leistung wird somit ohne Antrag gezahlt. Es gibt 30 im Februar und 70 Euro im August. Bremen hat den neuerdings Leistungsberechtigten die im Februar fälligen Euro nicht ausgezahlt und auch nicht auf die Möglichkeit zur rückwirkenden Antragstellung durch den betroffenen Personenkreis für diese Leistung hingewiesen. Das ist Betrug! Wehrt euch! Allerdings haben Asylbewerber selten die Kenntnis der Möglichkeiten. Es hält auch niemand von unseren „Gästen“ für möglich, von einer deutschen Behörde betrogen zu werden. Helft den Asylbewerbern, Antrag zu stellen und bei einer Ablehnung Widerspruch und Klage zu erheben! Vorher gilt es jedoch, den Menschen von dieser Ungeheuerlichkeit zu überzeugen, ohne dauerhafte Angst zu erzeugen.

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