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5. August 2008

Das Rotes-Kreuz-Krankenhaus (RKK) will klagen, die Gesundheit Nord müsste es auch!

Zur Zeit gilt für Finanzierung und Refinanzierung der Krankenhäuser in Bremen der Grundsatz der "dualistischen" Finanzierung. D.h.: die Krankenhäuser erhalten von den Krankenkassen - im Rahmen der Budgetdeckelung - ihre Leistungen entgolten, woraus sie dann (im wesentlichen) ihre Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) decken müssen. Abschreibungen sollen sie daraus nicht erwirtschaften; Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite, mit denen Investitionen bezahlt werden, auch nicht. Notwendige Investitionen für die Krankenhäuser sollen von den Ländern im Rahmen der Krankenhausfinanzierungsgesetze entsprechend ihrer Krankenhausplanung finanziert werden.

Entsprechend heißt es im Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 15.07.03:

§ 3 Sicherstellung der Krankenhausversorgung
(1) Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine öffentliche Aufgabe.
(2) Das Land stellt den Krankenhausplan und die Investitionsprogramme auf und
genehmigt die vereinbarten und festgesetzten Pflegesätze sowie die in § 14 Abs. 1 des
Krankenhausentgeltgesetzes genannten Basisfallwerte, Entgelte und Zuschläge.
(3) Krankenhäuser können von kommunalen, frei gemeinnützigen oder privaten Trägern
betrieben werden. Die Stadtgemeinden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass
die nach dem Krankenhausplan bedarfsgerechten Krankenhäuser errichtet und betrieben werden.
(4) Zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung werden die bedarfsnotwendigen
Fördermittel gemeinsam vom Land und den Stadtgemeinden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und der jährlichen Haushaltspläne bereitgestellt. Für die jeweils geförderten Betten bringen die beiden Stadtgemeinden jeweils ein Drittel der Fördermittel auf.

Das gilt aber nur im Grundsatz. Der Bremer Senat kommt (schon seit Jahren), diesen eindeutigen Verpflichtungen nicht nach. Weil er der Meinung ist, dass diese unter Finanzierungsvorbehalt stehen, der Haushalt defizitär ist, man in Karlsruhe klagt und äußerste Sparsamkeit versprochen hat und, und und.

Die Rotes-Kreuz-Krankenhaus gGmbH in der Neustadt, ein sogenanntes freigemeinnütziges Krankenhaus, ist seit längerer Zeit anderer Meinung und will nun die Berechtigung seiner Ansprüche vor Gericht überprüfen lassen. Das kann spannend werden, weil es hier grundsätzlich wird.

Lt. Weserkurier von heute (05.08.08), will das RKK Genehmigungsbescheide anfechten, die die Gesundheitsbehörde anderen Krankenhäusern für die Finanzierung von Investitionen jetzt erteilt hat. Es geht hier um zwei Projekte: nämlich um den Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Bremen-Nord und um Sanierungsarbeiten auf dem Areal der Ameos-Klinik Dr. Heines. Da die genannten Projekte und ihre Träger sich ihrerseits durch diese Klagen bedroht sehen und vor allem weitere Verzögerungen ihrer Bauplanungen befürchten, überlegen sie juristische Gegenschritte. Die Rechtsanwälte aller drei Seiten können sich also schon freuen!

Das RKK plant seit mehreren Jahren umfangreiche Sanierungen in Höhe von 20 Mio. € und hat dafür von der Stadt Bremen 8 Mio. € als Unterstützung erhofft. Der Neubau soll 2009 beginnen. Das RKK hat im Februar 2008 der Gesundheitsbehörde "vier randvolle Ordner mit Planungsunterlagen", die sogenannte Haushaltsunterlage Bau, übergeben. Am 18.02.08 war die Gesundheitssenatorin im RKK und hat die Planungen gutgeheißen.

Die Bauten im West- und Haupthaus stammen zum grö0ten Teil aus den 1970er Jahren und gelten heute als überholt. Besonders der OP-Bereich.

"Die Betriebsabläufe sind beeinträchtigt und damit zunehmend auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung.... Das RKK steht vor der Herausforderung, die Behandlungsabläufe in der Klinik auf hohem Niveau effizienter- und die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten besser und moderner zu gestalten, um im Wettbewerb mithalten zu können“, so fasst Dr. Klingelhöfer das anspruchsvolle Vorhaben der Klinik zusammen. „Es macht keinen Sinn, einzelne Bereiche zu renovieren. Um die Abläufe ruhiger, Strukturen besser und die Leistungen auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu halten, muss das Herzstück der Klinik, der Zentral-OP neu gebaut werden.“ Wenn die Modernisierung des zentralsten Inneren nicht erfolgt, könne die Spezialisierung und Alleinstellung des Hauses auf Dauer nicht aufrecht erhalten werden. Der Neubau, der mit der Errichtung eines modernen Ärztezentrums verbunden werden soll, soll im Frühjahr 2009 beginnen. Vorüberlegungen mit der Gesundheitsbehörde habe es schon ab 2004 gegeben, dazu 2006 ein Architekten- und Bauplanerwettbewerb. Das RKK plant die Finanzierung der Baumaßnahmen weitgehend durch Eigenleistung, was abgestimmt wäre mit dem Kuratorium der Stiftung Rotes Kreuz. Verlangt wird ein Zuschuss der Gesundheitsbehörde von 8,8 Mio. Diese Summe wäre auch als förderwürdige Maßnahme anerkannt. (Informationen von der Homepage des RKK: Baustelle Zukunft. Rotes Kreuz Krankenhaus plant umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen.

Im Falle des Neubaus in Mitte geht es um ganz andere Summen. Fest eingeplant sind für den Neubau (Masterplan) 200 Mio. €; nach aller Erfahrung in Bremen mit öffentlichen Bauvorhaben, kann sich die Summe verdoppeln - wie das gerade bei der Zentralküche festgestellt worden ist. Diese Summe soll nun - wie mehrfach berichtet - durch den Hansen-Sanierungsplan aufgebracht werden.

Die Klinik wird zwar nicht privatisiert (PPP-Modell), aber viel ändert sich dadurch, vor allem für die Beschäftigten, nicht. Die Zins- und Tilgungszahlungen für den von der Stadt Bremen verbürgten Kredit sollen von der GeNo aufgebracht werden. Damit will die Stadt Bremen nichts zu tun haben.

Das aber ist beste Heuschreckenpraxis, die im Prinzip auch nicht anders funktioniert. Die Heuschrecken - also private Investoren - verschulden ein übernommenes Unternehmen durch Kreditaufnahme - und packen die Lasten für Zins und Tilgung dem übernommenen Unternehmen und damit vor allem den Beschäftigten auf den Buckel.

Was in Bremen geschehen müsste, aber nicht geschieht, ist folgendes:
Die Senatorin als Aufsichtsratsvorsitzende der Gesundheit Nord müsste ebenfalls vor Gericht ziehen und die Ansprüche der kommunalen Krankenhäuser gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz einfordern. Tut sie aber nicht, weil sie gleichzeit der Landesregierung angehört, die diese berechtigten Ansprüche verweigert. Siehe dazu auch das Interview mit Peter Erlanson v. 02.08.08.

Es wird spannend sein zu beobachten, welche Ergebnisse das juristische Hickhack, was jetzt zwischen dem Rotes-Kreuz-Krankenhaus und der Gesundheitsbehörde beginnt, erbringt. Eher langweilig wird sein, dass sich dieser Streit mit Sicherheit lange hinziehen wird.
Sönke Hundt