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21. Januar 2011

"Es wird nicht über die Wahrung der Würde nachgedacht."

Ausführlich und im Detail hatte Hans-Dieter Binder von der Bremer Montagsdemo am 21. Dezember alle Möglichkeiten erläutert, einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen und Entscheidungen, Bescheide und Widerspruchsbescheide, die ergangen sind, anzufechten. Ab dem 1. Januar sollten diese Möglichkeiten eingeschränkt werden. Deshalb war Eile geboten. In dem neuen Artikel von Hans-Dieter Binder wird die derzeitige Rechtslage erläutert. (sh)

Verlängerung für die Anträge nach § 44 SGB X!

Aufgrund des laufenden Trauerspiels der Politik ist dies ein Vorteil: Die geplanten Verschlechterungen im Kleingedruckten sind noch nicht in Kraft und auch noch nicht verabschiedet. Dieser Antrag auf Überprüfung kann somit zurzeit noch vier Jahre rückwirkend gestellt werden, bis zum 1. Januar 2007, somit für ein Jahr weniger als noch vor drei Wochen. Die Gründe und die Anleitung stehen auf den vorherigen Bremer Montagsdemos. Lesen und nachdenken! Es werden dort bereits viele Gründe genannt, aber die Aufzählung ist nicht vollständig.

Wer sich als Außenstehender ein Bild machen möchte, kann die 285. Mon­tagsdemo lesen: „Die nicht betroffene Öffentlichkeit erhält ein falsches Bild über die Situation der Erwerbslosen“. Es gibt eine Weisung der Bundesagentur an die Jobcenter: 70 Prozent aller Widersprüche sind abzulehnen – egal, was darin steht! Die Medien berichten zwar über die Verhandlungen über die geplanten Änderungen im Sozialrecht und beim Regelsatz, aber das Kleingedruckte mit den vielen Verschlechterungen für Erwerbslose und Behinderte bleiben unkommentiert. Wird über die Wahrung der Würde überhaupt nachgedacht? Scheinbar nicht!

Die Regelsatzerhöhung muss den Forderungen des Verfassungsgerichts entsprechen. Bislang ist kein entsprechender Ansatz der Politik zu lesen. Die gesetzliche Grundlage für die Regelsatzhöhe ist seit dem 1. Januar 2011 außer Kraft. Die Politik hat bisher keine verfassungsgemäße Regelsatzhöhe ermittelt. Die angebotenen fünf Euro wurden zurechtgeschummelt und ergeben bestimmt nicht die verfassungsgemäße Regelsatzhöhe! Daher die Anträge „Hiermit beantrage ich die Bewilligung von Sozialleistungen in verfassungsgemäßer Höhe“ runterladen und ausgefüllt – auch mit dieser langen Namensnennung – gegen Stempel abgeben (siehe Gerolfs Beiträge auf den vorherigen Bremer Montagsdemos).

Die ersten Eilverfahren wurden negativ beendet. Positiv ist aber, was die Nichtzulassung von Rechtsmitteln möglich macht. Kommt nächsten Montag selbst hören! Wer als Erwerbsloser Kinder hat, sollte die 310. Bremer Montagsdemo lesen und entsprechend handeln. Auf der 311. Bremer Montagsdemo habe ich auf die Zwickmühle insbesondere für Jugendliche hingewiesen. Noch immer betrachtet mancher Fallmanager des Jobcenters die Bundeswehr als normalen Arbeitgeber. Das ist sie aber nicht! Eine Weigerung zur Bewerbung bei diesem Arbeitgeber ist somit auch nach den geplanten Änderungen im SGB II nicht sanktionsfähig. Die Bundeswehr ist für keinen Erwerbslosen ein zumutbarer Arbeitgeber! Es muss sichergestellt werden, dass nur Freiwillige zur Bundeswehr gehen!

Darum Montags Demo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten! Wer sich in diesen Zeilen wiederfindet, ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Wir haben ein Offenes Mikrofon und genug Platz auf dem Marktplatz! Auf dem Sofa sitzen und andere machen lassen, ist wie Warmduschen. Nicht vergessen: Anträge auf verfassungsgemäße Sozialleistungen und Überprüfung nach § 44 SGB X stellen! Letzteres geht rückwirkend bis zum 1. Januar 2007. Wie dies alles geht? Wir gehen mit, wir klären das! Wer davor „über den Tisch gezogen wurde“, komme vor Antragstellung bei uns nachfragen, weil der Platz hierfür nicht ausreicht. Wir gehen mit, wir klären das!
Hans-Dieter Binder

www.bremer-montagsdemo.de