Teil I: 1. Das neue Jahr naht mit Brausen – und vielen Änderungen. Auszugweise haben wir darüber geredet. Schwerpunkt ist heute das alte Jahr 2010, insbesondere die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X alle Entscheidungen, Bescheide und Widerspruchsbescheide bis zurück zum 1. Januar 2006 überprüfen zu lassen und anzufechten. Auch diese Möglichkeit soll eingeschränkt werden: Ab dem 1. Januar 2011 soll die Überprüfung nach § 44 SGB X nur noch ein Jahr rückwirkend möglich sein – somit nur noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2010! Diese Änderung soll nur für SGB II und SGB XII gelten. Vorsichtshalber ist Eile geboten!
Die eventuell notwendigen Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Eine Anwaltspflicht besteht erst ab den Bundessozialgericht. Dafür kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn die Arge bei der Überprüfung eigene Fehler zugunsten des Antragstellers feststellt, so konnten diese Beträge bisher nicht zurückgefordert werden. Für 2011 ist dies anders geplant: Die Arge soll eigene Fehler auch rückwirkend berichtigen und den Betrag aufrechnen können. Dagegen ist Widerspruch möglich, wenn dieser Plan Wirklichkeit wird. Die Antragsstellung nach § 44 SGB X ist auch für Sozialhilfe und Grundsicherung möglich; alle Ausführungen gelten dann sinngemäß. Den Antrag nach § 44 SGB X sollte stellen, wer zu wenig Geld erhalten hat, also:
Die Aufzählung ist unvollständig! Wenn Sie den Termin für den Widerspruch verpasst haben, können Sie bis zum 31. Dezember 2010 mit einem Antrag nach § 44 SGB II das Rad zurückdrehen. Diesen Antrag nach § 44 SGB X können Sie auch stellen, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wurde und der Widerspruchsbescheid rechtskräftig ist. Vielleicht sind Sie ein Quotenopfer, denn die Arge darf nur 30 Prozent der eingehenden Widersprüche positiv entscheiden. Alle anderen Widersprüche sind abzulehnen – egal, was darin steht. Wie dies geht? Wir gehen mit!
An den Entscheidungen der Argen ist zu zweifeln, denn vielleicht sind Sie ein „Sparschwein“, weil die Arge per Zielvereinbarung von der Bundesregierung gezwungen ist, bei der Regelleistung circa fünf, ab 2011 sogar circa sieben Prozent einzusparen. Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ist die Verhängung von Sanktionen und das Übersehen von Leistungsansprüchen. Sie können mit dem Antrag auf § 44 SGB X das Rad zurückdrehen. Diesen Antrag können Sie auch stellen, wenn die Frage noch nicht von den Gerichten geklärt wurde. Durch Antrag und notfalls Klage halten Sie Ihren Anspruch offen. Wie dies geht? Wir gehen mit!
Dieser Antrag nach § 44 SGB X kann auch allgemein formuliert werden, wenn Sie sich über den Sachverhalt noch nicht im Klaren sind. Was damals gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich durch eine Akteneinsicht klären – aber vorher den Antrag nach § 44 SGB X stellen. Dabei können Sie auch die Akteneinsicht beantragen. Falls Sie mehr als eine Entscheidung konkret überprüfen lassen möchten, so stellen Sie für jede Entscheidung und jeden Sachverhalt einen Extraantrag. Schreiben Sie diese Anträge an unterschiedlichen Tagen, weil die Antwort der Arge oftmals nicht auf den Sachverhalt, sonder nur auf dessen Datum reagiert. Geben Sie jeden Antrag, auch mehrere, bei der Arge gegen Stempel ab, ncht per Post, auch nicht per Einschreiben. Für ein verlorenes Einschreiben gibt es circa 25 Euro Entschädigung. Dies ist wenig Geld für einen Antrag, der einiges ändern sollte. Ein verlorenes Einschreiben kann trotzdem wirken, aber das ist viel aufwendiger, als den Antrag gegen Stempel abzugeben. Persönlich muss der Antrag nicht abgegeben werden. Jeder Eingang ist von der Behörde gegenüber dem Überbringer zu bestätigen. Wie dies alles geht? Wir gehen mit!
Sie erhalten aufgrund Ihres Antrags nach § 44 SGB X einen Bescheid. Gegen diesen können Sie entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegen. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid ist dann notfalls die Hilfe des Gerichts erbeten, also Klage erheben! Falls Sie auch aktuell monatlich zu wenig Geld erhalten, können Sie die Hilfe des Gerichts per einstweiligem Rechtsschutz beantragen und müssen nicht auf den Bescheid warten. Denkbar ist dies, wenn Sie auch laufend nur einen Teil Ihrer Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) erhalten. In diesem Fall können Sie auch sofort nach dem Antrag auf § 44 SGB X den einstweiligen Rechtsschutz beantragen, also die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, selbst wenn Sie eine Verzichtserklärung für diesen Anteil der Miete unterschrieben haben, weil Sie die neue Wohnung brauchten. Wie dies alles geht? Wir gehen mit!
2. Wie geht es 2011 weiter? Die Neuerrechnung des Regelsatzes kann mensch nur als Betrug einstufen. Sozialrichter haben die Politik bereits auf die Folgen hingewiesen. Die fünf Euro sind ein Armutszeugnis, ein Beweis der Verantwortungslosigkeit! Selbst wenn die Regierung die Regelsatzerhöhung noch rechtzeitig fertig bringt, so ist auch dies keine Klaglosstellung – kein Grund, nicht eine sauber und transparent ermittelte Regelleistung mit gerichtlicher Hilfe einzufordern. Die Vielzahl der Hilfeschreie in Form von Klagen wird das Problem verdeutlichen! Außer den in vielen Stellungnahmen aufgezeigten Auswertungsfehlern fehlt die Vorsorge für die geplante Änderung der GEZ-Gebühr. Die Gebührenbefreiung soll beseitigt werden, jeder Haushalt soll zahlen. Wie soll dies gehen: circa 18 Euro aus diesem Regelsatz?
Die Kinderregelsätze werden als „überhöht“ dargestellt, Bildung und Teilnahme runtergerechnet auf zehn Euro. Das reicht für überhaupt gar nichts und wird wohl überwiegend verfallen, auch wegen der damit verbundenen Stigmatisierung. Wie die Vereine damit konfrontiert werden, ist sehr bürokratisch. Der Entwurf wurde komplett zurückgenommen (Geschäftsanweisung Nummer 39 der Bundesagentur). 1.300 zusätzliche Stellen sollen für diese Umsetzung bei den Argen eingerichtet werden. Das kostenlose Mittagessen wird anteilig vom Regelsatz abgezogen. Die Schulen et cetera müssen den Preis und die Anzahl der Tage ermitteln. Per Gutschein will das Jobcenter den Betrag regulieren und den im Regelsatz enthaltenen Betrag bei der Zahlung kürzen. Bereits jetzt werden über 50 Prozent der Aufwendungen für das Schulessen für die Verwaltung ausgegeben.
Ab 1. Januar 2011 soll die Bremer Arge, die Bagis, sich Jobcenter nennen. Eigentlich sollten dann alle Mitarbeiter(innen) einen gemeinsamen Arbeitgeber haben und infolgedessen einen gemeinsamen Betriebs- oder Personalrat. Das hat auch hier nicht geklappt. Es bleibt bei den bisherigen Arbeitgebern und den bisherigen Arbeitnehmervertretungen. Damit bleiben auch die bisherigen Ablaufhemmnisse erhalten. Der fragliche Referentenentwurf und damit der Entwurf für die Neufassung des SGB II und SGB XII beseitigt bewusst wieder alle von den Gerichten geschaffenen Klarheiten. Darunter leiden auch die Mitarbeiter in den Jobcentern. Die politische Führung erzwingt dieses unlautere Verhalten! Die einzelnen Mitarbeiter(innen) müssen weisungsgebunden arbeiten, der eine oder andere in kreativem vorauseilendem Gehorsam, aber eigentlich alle mit „Bauchschmerzen“ im Umgang mit den Hilfebedürftigen. Innerhalb der Behörde gibt es weiterhin befristete Arbeitsverträge, laufende EDV-gestützte Kontrollen und sehr unterschiedliche Gehaltshöhen.
Wie geht es 2011 weiter? Aus den Hilfebedürftigen werden Anspruchsberechtigte. Ansonsten heißt es abwarten. Bescheide und Zahlungseingang prüfen! Bei einer ausbleibenden oder verminderten Zahlung sofort reagieren. Einen weiteren Zwischenbericht gibt es nächsten Montag. Was bleibt? Es bleibt die Möglichkeit der Begleitung und die Freiheit, nicht vor Ort im Jobcenter zu unterschreiben, also Schriftliches mitzunehmen und in Ruhe zu überlegen. Sanktionen sollen allerdings ohne Eingliederungsvereinbarungen und Rechtsbehelfsbelehrungen möglich werden. Wie geht es 2011 weiter? Immer wieder montags: Bremer Montagsdemo! Kommt einfach her, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will eine friedliche Zukunft gestalten.
3. Was tut sich sonst in Bremen und Berlin?
Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
1. Unser Aufruf zum Schotttern steht! Es gibt die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X alle Entscheidungen, Bescheide und Widerspruchsbescheide bis zurück zum 1. Januar 2006 überprüfen zu lassen und anzufechten. Diese Möglichkeit soll eingeschränkt werden: Ab dem 1. Januar 2011 soll die Überprüfung nach § 44 SGB X nur noch ein Jahr rückwirkend möglich sein – somit nur noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2010! Diese Änderung soll nur für SGB II und SGB XII gelten. Vorsichtshalber ist Eile geboten!
Die eventuell notwendigen Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Eine Anwaltspflicht besteht erst ab den Bundessozialgericht. Dafür kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn die Arge bei der Überprüfung eigene Fehler zugunsten des Antragstellers feststellt, so konnten diese Beträge bisher nicht zurückgefordert werden. Für 2011 ist dies anders geplant: Die Arge soll eigene Fehler auch rückwirkend berichtigen und den Betrag aufrechnen können. Dagegen ist Widerspruch möglich, wenn dieser Plan Wirklichkeit wird. Die Antragsstellung nach § 44 SGB X ist auch für Sozialhilfe und Grundsicherung möglich; alle Ausführungen gelten dann sinngemäß. Weiteres zum Antrag nach § 44 siehe 307. Bremer Montagsdemo.
Vielleicht sind Sie ein Quotenopfer, denn die Arge darf nur 30 Prozent der eingehenden Widersprüche positiv entscheiden. Alle anderen Widersprüche sind abzulehnen – egal, was darin steht. An den Entscheidungen der Argen ist zu zweifeln, denn vielleicht sind Sie auch ein „Sparschwein“, weil die Arge per Zielvereinbarung von der Bundesregierung gezwungen ist, bei der Regelleistung circa fünf, ab 2011 sogar circa sieben Prozent einzusparen. Auf der 307. Bremer Montagsdemo stehen die wesentlichen Argumente zur Verwendung eines normalen Blattes Papier zum Schottern: einfach als Antrag nach § 44 SGB X beschriften, die Unterschriften nicht vergessen, und der Kies kommt mit der Post! So einfach muss dies nicht immer laufen, aber alles steht auf unserer Homepage. Sei es dir wert, stell den Antrag! Wie dies geht? Wir gehen mit!
Nun zum neuen Jahr: Die Bundesagentur für Arbeit hat die Auswirkungen der Rechtsänderungen ab 1. Januar 2011, die eine EDV-Änderung nötig machen, berechnet. Die Steigerung der Regelbedarfe um fünf Euro bedeutet 290, die Änderung für Kinder 625, die Erhöhung der Beitragssätze zur Krankenversicherung 200 Millionen Euro Aufwand, zusammen 1,115 Milliarden. Die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge bringt jedoch allein 1.820, die Streichung der Armutsgewöhnungszuschläge weitere 210, die volle Anrechnung des Elterngeldes mindestens 420 Millionen Euro Ersparnis. Auch die Änderung der Zahlungspflicht in den Gesundheitsfonds der Krankenkassen für die Argen bringt eine Million. Von einer Erhöhung und Mehraufwendungen für die Erwerbslosen kann somit nicht die Rede sein.
Wie beliebig diese Zahlen sind, ergibt sich auch aus dem Mehraufwand für die Beitragserhöhung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Posten schlägt auf Seite 9 mit einem Aufwand von 200, auf Seite 14 jedoch nur mit 120 Millionen Euro zu Buche. Nicht in diesem Kürzungsbetrag enthalten sind die Minderausgaben aufgrund der erweiterten Anrechnung von Einnahmen, der Anrechnung von erhaltenen Darlehn oder wegen Steigerung der Sanktionen, wenn dies alles so von der Regierung beschlossen wird. Bisher ist kein Unrechtsbewusstsein feststellbar! Die Steigerung der Zahl der Sanktionen ergibt sich aus den einfacheren Rahmenbedingungen für die Sanktionsverhängung und aus der Steigerung der Einsparquote auf circa sieben Prozent der Regelleistung.
Bei den 290 Millionen Mehraufwand für die fünf Euro Erhöhung wurde die Ersparnis für Behinderte et cetera, die in einem anderen Haushalt leben, ohne sich an den Kosten für diesen zu beteiligen, nicht gegengerechnet. Diese Ersparnis beträgt circa 70 Euro monatlich. Damit wird der Mehraufwand eventuell aufgehoben. Auch hierüber werden wir im Jahr 2011 reden müssen! Das Kontrastprogramm hat „Verteidigungsminister“ zu Guttenberg angeschoben: Er hat dem Rüstungskonzern EADS die Vertragsstrafe von 390 Millionen Euro erlassen, einen Kredit mit besonderen Rahmenbedingungen von 500 Millionen eingeräumt und außerdem grünes Licht für das Drei-Milliarden-Projekt Aufklärungsdrohne gegeben.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung, sprich: Miete, können ab 1. Januar 2011 von den Gemeinden per Satzung geregelt werden, abweichend von den bisherigen Rahmenbedingungen. Der DGB hat sich dieses Themas angenommen und darauf hingewiesen, dass die Gemeinden angemessene Rahmenbedingungen schaffen müssen. Wer bereits jetzt einen Eigenanteil an der Miete oder den Heizkosten zahlt, sollte den Antrag nach § 44 SGB II stellen, siehe vorherige Bremer Montagsdemo! Sei es dir wert! Dies kann dir niemand abnehmen! Wie dies geht? Wir gehen mit! Wir sind im Thema! Wir sind jede Woche ansprechbar, ab 17:30 Uhr auf der Bremer Montagsdemo! Es eilt! Auch dein Antrag auf Überprüfung muss noch im Jahr 2010 beim Amt eingehen – gegen Eingangsstempel!
2. Tatsache ist, dass für den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit ein „Gelber Schein“ vorzulegen oder einzureichen ist. Das Bundessozialgericht hat vor Kurzem dazu geurteilt: „Im Übrigen war die Revision des Klägers nicht begründet. Nach den bindenden Feststellungen des Landessozialgerichtes liegen keine gesundheitlichen Umstände vor, die wichtige Gründe für das Nichterscheinen des Klägers zu dem Meldetermin darstellen könnten. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit an sich begründet noch keinen Nachweis eines gesundheitlichen Unvermögens, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Schließlich bestehen nach den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Absenkung des ALG II für den hier auf vier Monate begrenzten Zeitraum um 20 beziehungsweise 30 Prozent der Regelleistung.“ Das Bundessozialgericht hat somit nur die Feststellung des Landessozialgerichts vom September 2009 als nicht zu beanstanden erklärt (Aktenzeichen: SG Trier S1 AS 349/07, LSG Rheinland-Pfalz L5 AS 131/08, BSG B4 AS 27/10 R).
Laut Presse entschuldigt der Krankenschein nicht zwingend vom Hartz-IV-Termin. Im September 2009 war die Entscheidung des Landessozialgerichtes richtig. Inzwischen hat sich jedoch etwas verändert: Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Argen und Jobcenter auf die Vorlage von Liegendbescheinigungen verzichtet. Diesen wurde es durch eine gesetzliche Änderung ermöglicht, einen „Gelben Schein“ durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen zu lassen. Wer einen Termin im Amt nicht wahrnehmen kann, kann dies nach wie vor durch einen „Gelben Schein“ ohne jedweden Zusatz nachweisen und ist damit entschuldigt. Wenn das Amt weitere Auskünfte wünscht, reicht erst einmal die eigene Einschätzung und zusätzlich der Hinweis: „Sie können meine Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen“.
Als Dienstleistung wäre ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse denkbar: Mit dem Mitarbeiter das Ansinnen von Bundesagentur, Arge oder Jobcenter besprechen und diesen bitten, ein entsprechendes Antragsformular an den Sachbearbeiter der Behörde zu senden. Diese braucht für die zusätzliche Feststellung einen Grund oder Verdacht. In obigem Verfahren ging es um mehr als eine Krankmeldung, um mehr als einen nicht wahrgenommenen Termin und die Weigerung des Betroffenen, der Arge die Gründe hierfür darzulegen beziehungsweise mit einer ärztlichen Einschätzung der Terminwahrnehmung zu untermauern. Daher die normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und nur, wenn Bundesagentur, Arge oder Jobcenter Sonderwünsche hat, darauf eingehen!
Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat ist zu hören, die Grünen im Saarland wollten die Reform stoppen. Die Regelsatzminderung wird weiterhin als „Erhöhung“ verkauft. Zum Zahlungstermin bleibt es aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beim Leistungsanspruch ab 1. Januar 2011. Die neue Regelsatzhöhe wurde zurechtgeschummelt und ist nicht sauber gerechnet, dadurch auch nicht gerichtsfest. Auch diese Nachzahlungen sind ab 1. Januar 2011 fällig! Die anderen Änderungen im Kleingedruckten sind sehr ausgrenzend und teilweise dadurch ebenfalls nicht gerichtsfest. Soweit die Themen für 2011!
Das Wichtigste noch einmal: Noch 2010 den Antrag (auch mehr als einen) auf Überprüfung nach § 44 SGB 10 stellen, denn es eilt! Schottern sofort, der Kies kommt später, rückwirkend bis zum 1. Januar 2006! Weiteres Schottern, also der Antrag für den Kies 2011, folgt am Jahreswechsel. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Hans-Dieter Binder („Die Linke“)http://www.bremer-montagsdemo.de/307/reden307.htm#307-HDB