1. Zweihunderttausend neue Darlehen im Jahr 2010 belegen eindeutig, dass der monatliche Regelsatz für Hartz-IV-Betroffene viel zu niedrig ist, dass er für das Allernötigste nicht ausreichen kann, geschweige denn sich davon etwas ansparen ließe. Jeder einzelne Cent wird mehrmals zur Sicherung des Lebensunterhaltes umgedreht und wehe, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine den Geist aufgibt, wenig später vielleicht auch noch der Herd! Den Transferleistungsbeziehern bleibt dann gar nichts anderes übrig, als massenhaft Schulden bei den Jobcentern zu machen. Mit Hunderttausenden von Darlehen im Bestand avanciert die Bundesagentur für Arbeit nun praktisch zu einer Art „Bad Bank“ für Arme.
Bei der von der Bundesregierung anvisierten „Erhöhung“ des Regelsatzes von lachhaften fünf Euro kann es sich nur um einen schlechten Scherz handeln, weil dann am Ende des Geldes noch immer ganz viel Monat übrig bleiben wird. Auch das „Erwerbslosenforum Deutschland“ mahnt die Vertreterinnen und Vertreter von Regierungskoalition und Opposition im Vermittlungsausschuss an, endlich für Einkommen zu sorgen, aus denen alle Menschen tatsächlich ihre Grundbedürfnisse bestreiten können. Das sogenannte Beschäftigungswunder geht allerdings mit einer erschreckenden Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen, Leiharbeit und nicht existenzsichernder Teilzeitarbeit einher. Ein gesetzlicher Mindestlohn, von dem zumindest alleinstehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben können, ohne auf ergänzendes Hartz IV angewiesen zu sein, ist schon lange überfällig! Bedarfsberechnungen des „Erwerbslosenforums“ haben schon seit 2006 ergeben, dass der Satz bei alleinstehenden Hartz-IV-Beziehern mindestens 500 Euro betragen müsste.
Nach ernährungswissenschaftlichen Berechnungen fehlen im Hartz-IV-Regelsatz täglich mehr als 2,60 Euro (im Monat 80 Euro) für eine halbwegs gesunde und ausgewogene Ernährung. Wie kann es sein, dass die Vergiftung von Lebensmitteln zum öffentlichen Skandal wird, die staatlich verordnete Mangelernährung einer ganzen Bevölkerungsgruppe hingegen nicht? Die Initiative fordert zudem, auf die geplanten Verschärfungen der Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende zu verzichten. In der letzten Zeit zeigte sich die fragwürdige Praxis der Sanktionen vermehrt bei schwangeren Frauen, indem durch Kürzungen um hundert Prozent bei den werdenden Müttern auch ein Angriff auf die Unversehrtheit des Lebens ihrer Ungeborenen vollzogen wurde. Diese Frauen wurden zu Unrecht sanktioniert, aber die Jobcenter korrigierten ihre Fehler nicht freiwillig. Hier tobt sich das willkürliche Hartz-IV-System so richtig aus! Besonders oft sind auch Unterfünfundzwanzigjährige von den entrechtenden und entwürdigenden Sanktionen betroffen. Mir stellt sich die Frage, wie sie ohne Geld für Miete und Lebensunterhalt – und ohne wenigstens Lebensmittelgutscheine zu bekommen – drei Monate überleben können sollen, ohne dabei kriminell zu werden! Forumssprecher Martin Behrsing fordert, dass diese Sanktionen endlich ausgesetzt werden müssen.
2. Weil offenbar auch viele Arbeitsagenturen bei den Hartz-IV-Regelungen nicht mehr durchblicken, wird Erwerbslosen so die Chance geboten, als Jobcenter-Schriftgelehrter zu fungieren. Weil extrem viele Hartz-IV-Bescheide fehlerhaft seien und fast jeder zweite Hartz-IV-Bezieher irgendwann klage, lobte der „Deutsche Arbeitgeberverband“ die Hartz-IV-Regelungen als „großartigen Jobmotor“ und „Konjunkturanschubhilfe ersten Ranges“. Hartz IV scheint wahrhaft Schwung auf den Arbeitsmarkt zu bringen, denn es müssen nicht nur mehr Richter, Staatsanwälte, Sekretärinnen und Prozessdiener eingestellt werden, sondern auch die Rechtsanwaltskanzleien müssen zusätzliches Personal beschäftigen. Es steht natürlich außer Frage, dass auch die Betroffenen ihre Situation positiv beurteilen. Angeregt durch fehlerhafte Bescheide der jeweiligen Jobcenter überlegen sich nun viele Hartz-IV-Bezieher, ein Jura-Fernstudium aufzunehmen.
Schon heute sind die Mitarbeiter von Arbeitsagenturen auf die Beratung durch erfahrene Hartz-IV-Bezieher angewiesen, da sie die Regelungen sonst kaum begreifen. Wenn sich so viele Hartz-IV-Bezieher überlegen, ein Fernstudium aufzunehmen, können sie gar nicht so bildungsfern sei, wie ihnen landläufig unterstellt wird, bloß werden sie sich von den kargen Regelsätzen kaum die anfallenden zusätzlichen Kosten für ein Fernstudium leisten können. In Ermangelung einer Erwerbstätigkeit müssen sie dann weiter damit Vorlieb nehmen, ihren Fallmanagern zum Beispiel die Lehr- und Praxiskommentare zum Sozialgesetzbuch II für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden wie die von Prof. Dr. Johannes Münder wohlwollend und hilfreich zu erläutern. Damit muss Hartz IV als Erfolgsmodell bezeichnet werden, weil dadurch bald Tausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden können. Schon jetzt entstehen ganz neue Berufe mit großen Perspektiven wie Behördendeutsch-Dolmetscher oder Anfechttrainer. Ja, Hartz IV, das hat doch was: Es kreiert Karrieren mit langfristiger Perspektive!
3. Die Arbeitslosenstatistik ist offenbar noch falscher als bisher angenommen, weil viele Ältere durch sie nicht erfasst werden. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher ab 58 Jahren, die nicht mehr von der Arbeitsvermittlung geführt werden, stieg nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit von 2009 auf 2010 um 33.094 auf 86.172. Das sogenannte Jobwunder scheint durch und durch eine Beschubserei zu sein, wenn so mir nichts, dir nichts Erwerbslose ab einer bestimmten Altersgrenze aus der Vermittlung herausfallen, sobald sie ein Jahr lang kein Jobangebot mehr erhalten haben. Das dürfte viele betreffen, die das „Verfallsdatum“ von 35 Jahren überschritten haben! Um der Bundesagentur die Mogelei bei der Aufhübschung der Arbeitslosenstatistik zu versalzen, sollten anstelle nur bestimmter Erwerbsloser ausnahmslos alle Hartz-IV-Bezieher gezählt werden! Dann wäre der Blick auf die tatsächliche Arbeitsmarktsituation unverzerrt. Das bedeutet aber nicht, dass Ältere vermehrt als „Arbeitsförderung“ mit Verfolgungsbetreuung durch sinnlose und entwürdige Maßnahmen „aktiviert“, sprich: drangsaliert werden sollen!
4. Sieh an, auch bei den Bundesbehörden verdoppelte sich die Zahl der Leiharbeiter innerhalb von zwei Jahren: Waren 2008 noch 771 Stellen in Ministerien und nachgeordneten Behörden mit Zeitarbeitern besetzt, stieg ihre Zahl 2010 auf 1.593. Die meisten Leiharbeiter finden sich beim Bundesministerium der Verteidigung. So etwas fällt nicht wie ein Naturereignis vom Himmel, sondern wurde von Politikern in die Wege geleitet! Die Bundestagsabgeordnete der „Linken“, Sabine Zimmermann, bringt es auf den Punkt, indem sie der Bundesregierung vorwirft, nicht anders als ein privater Unternehmer auf Kosten der Beschäftigten Geld sparen zu wollen. Der Verteidigungsminister gerät in Erklärungsnot, warum sein Ministerium so außerordentlich viele Leiharbeiter einsetzt, weil dabei eine Haushaltsschummelei ans Tageslicht gezerrt werden könnte: Die Leiharbeiter wurden wohl vor allem als Krankheits- und Urlaubsvertretung, bei Arbeitsspitzen und zur Überbrückung von Nachbesetzungen eingestellt worden. Es verwundert mich nicht, dass das schwarz-gelbe Gruselkabinett in dieser Beschäftigungsform offenbar kein Problem sieht und lapidar daherträllert, Zeitarbeit könne auch künftig „sachgerecht und erforderlich“ sein. Solche Auswüchse können sich auch nur so beharrlich manifestieren, wie es immer noch keinen Mindestlohn und nicht zwingend gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt!
5. Das Landgericht Köln setzte den sogenannten Tagessatz für einen Hartz-IV-Bezieher nun mit fünf Euro fest, was deutlich weniger ist, als sich rechnerisch ergeben müsste. Dem Angeklagten standen ein monatlicher Grundbedarf von 323 Euro und 141,55 Euro für Wohn- und Heizkosten zur Verfügung. Um den Tagessatz zu ermitteln, wird normalerweise das Nettoeinkommen durch 30 geteilt. Bei Einnahmen von insgesamt 464,55 Euro hätte der Tagessatz des Angeklagten an sich 15,48 Euro betragen. Weil das Landgericht Köln jedoch sieht, dass niedrige Einkommen das Existenzminimum garantieren, wollen sie dies auch wahren. Bei Menschen, die derart niedrige Einkommen haben wie Sozialhilfebezieher, führt die schematische Anwendung des Nettoeinkommensprinzip in der Regel zu einer unvertretbar starken Belastung des Täters, sodass ein Tagessatz festzusetzen ist, der unter dem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens liegt. Schade, dass nicht alle Richter so menschlich urteilen wie hier geschehen! (Urteil vom 7. Oktober 2010, Aktenzeichen 156 Ns 49/10)
6. Der „Wirtschaftsweise“ Wolfgang Franz forderte am vergangenen Wochenende die Wiedereinführung von Jobs wie Schuhputzer, Tankwart oder Tütenpacker im Supermarkt, um die Zahl der Arbeitslosen zu reduzieren. Diese könnten auch morgens frische Milch oder Brötchen ausfahren und für ältere Menschen Einkäufe erledigen. Franz forderte einfache Arbeitsplätze für Geringqualifizierte, wie sie die Unternehmen in den vergangenen Jahren wegen zu hoher Lohnkosten abgebaut haben. Doch diese könnten ja jetzt mit niedrigeren Löhnen wieder aus der Versenkung geholt werden! Dass es sich davon ganz bestimmt nicht leben lässt, scheint Franz wenig zu stören, weil ja mit ALG II – auf Kosten der Steuerzahler – „aufgestockt“ werden kann. Es ist eine bodenlose Frechheit, davon auszugehen, dass Menschen größtenteils deswegen arbeitslos werden, weil es ihnen an Bildung mangele!
Die ganzen Firmenpleiten sprechen eine andere Sprache: Es sind kaum private Handicaps, die zu Erwerbslosigkeit führen, sondern es gibt nicht genügend bezahlte Arbeitsplätze für alle! Mit der Arroganz der Satten gibt er sich damit zufrieden, dass diese Beschäftigten dann wenigstens einen „bescheidenen Lebensunterhalt“ bestritten und sie damit in den Arbeitsmarkt „integriert“ wären. Franz hält das für wesentlich besser, als diese Menschen in der Arbeitslosigkeit zu belassen. Ora et labora! Ich glaube, Wolfgang Franz hat da etwas ganz Entscheidendes verwechselt: Es darf nicht darum gehen, um jeden Preis zu arbeiten und angeblich im Arbeitsmarkt mit einem schändlichen Dumpinglohn „integriert“ zu sein, sondern es geht um Arbeit, die die entwürdigenden, drangsalierenden Behördenbesuche unnötig macht und und die Betroffenen an der Gesellschaft teilhaben lässt! Alles andere ist Augenwischerei und soll nur die Zahl der Arbeitslosen beschönigen. („Weser-Kurier“ vom 5. Februar 2011)
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)