1. Jetzt mischt sich auch noch die Bundeskanzlerin in den Streit über die sogenannte Hartz-IV-Reform ein und spricht sich gegen eine Erhöhung des Regelsatzes aus, die über fünf Euro läge. Sie sagte allen Ernstes, sie habe bisher noch kein einziges Argument gehört, das Ursula von der Leyens „Berechnungen“ überzeugend infrage stelle, und behauptete sogar, diese beruhten auf Daten und Fakten, die von ihr „sehr sorgfältig geprüft“ worden seien. Ich finde es schon ziemlich frech, davon zu sprechen, dass die Arbeitsministerin, wie vom Bundesverfassungsgericht erwartet, eine „nachvollziehbare und für alle transparente“ Berechnung des Hartz-IV-Satzes geliefert habe, obwohl inzwischen überall von ihren ungenierten Tricksereien zu lesen ist – zum Beispiel nur noch 15 Prozent der ärmsten Haushalte zum Vergleich heranzuziehen, statt wie bisher üblich die untersten 20 Prozent!
Von den anderen Weglassungen und Verdrehungen will ich lieber gar nicht erst anfangen. Aber welches fundierte Wissen kann ich von einer Bundeskanzlerin erwarten, die vor etwas über zwei Jahren noch beteuerte, Hartz-IV-Bezieher bekämen auch den Strom zusätzlich zum Regelsatz erstattet und seien deswegen von den Preissteigerungen für Energiekosten nicht betroffen? Mal wieder eine Prise Aufhetzung gefällig? Da ich Frau Merkel für eine intelligente Frau halte, muss ich davon ausgehen, dass hier ganz bewusst die Bevölkerung in den Irrglauben versetzt werden soll, dass Hartz-IV-Bezieher mit dem Kümmerling von Regelsatz in der Tiefe von 359 oder 364 Euro tatsächlich eine „Grundsicherung“ bezögen und sie somit gut versorgt seien! Gebetsmühlenartig schwatzt sie davon, sie sei davon überzeugt, dass wer arbeite, mehr haben solle, als wer nicht arbeitet, und vergisst dabei immer geflissentlich, dass es doch gerade ihre Partei ist, die einen akzeptablen Mindestlohn verhindert! Aber ihrer Meinung nach sei die Opposition für die Verzögerung bei der Umsetzung der Hartz-IV-Reform verantwortlich zu machen. Es ist immer so viel leichter, alles in sein absolutes Gegenteil zu verdrehen! Ich stimme mit ihr nur in dem Punkt überein, dass in nicht allzu ferner Zukunft im Bundesrat die Lösung gefunden wird, die allerdings auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben können muss.
2. In Berlin hat sich die Zahl der Zwangsumzüge für die Bezieher von Hartz IV im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. Die Sprecherin der Senatsverwaltung für Soziales, Karin Rietz, machte vor allem höhere Mieten für den sprunghaften Anstieg der Umzüge verantwortlich. Sie sagte, der Wohnungsmarkt werde enger; das gehe auch an Hartz-IV-Beziehern nicht vorbei. Die Mietobergrenze gestattet nach den sogenannten Ausführungsvorschriften Wohnen, dass die Wohnung eines Alleinstehenden nicht mehr als 378 Euro im Monat inklusive Heizung kosten darf, Paare 444 Euro ausgeben können, drei Personen eine Miete von 542 Euro und vier Personen 619 Euro bezahlt wird. Wer teurer wohnt, müsse die Differenz aus dem kargen Regelsatz begleichen oder eine günstigere Wohnung suchen. Oder aber er beweist dem Jobcenter mit dem Wohnungsmarkt aus der Zeitung, dass es keine günstigere Wohnung gibt: Dann muss die zu teure Miete länger als ein halbes Jahr übernommen werden. Weil viele das aber nicht wissen und die Vorschriften des Landes bezüglich der Miethöhe offenbar als nicht realitätsgetreu bezeichnet werden müssen, versuchen immer mehr Hartz-IV-Bezieher, sich als Vier-Personen-Haushalte in eine Zweizimmerwohnung oder zu fünft in eine Dreizimmerwohnung zu quetschen. Es gibt auch noch einen anderen Grund für die vielen Zwangsumzüge: Bis 2009 blieb den Hartz-IV-Beziehern ein ganzes Jahr Zeit, um sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Aber nachdem der Bund gegen Berlin geklagt hatte, wurde diese Frist auf ein halbes Jahr verkürzt. Es ist also allerhöchste Eisenbahn, die Mietobergrenzen realitätsgetreu anzuheben!
3. Bedenkliche Zahlen tauchen mal wieder am Horizont auf: Laut den neusten Berechnungen des Statistischen Bundesamts sind mehr als 15 Prozent der Deutschen armutsgefährdet. Verglichen mit den anderen EU-Ländern stieg die Quote in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren deutlich an. Während in Europa 2008 durchschnittlich 16,3 Prozent der Menschen als armutsgefährdet galten, waren vor der Einführung der menschenverachtenden Hartz-Gesetze 2005 nur 12,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland von Armut bedroht. Ihr Anteil kletterte nun auf beschämende 15,5 Prozent. Weil im Gegensatz zu Deutschland die Einkommen in den anderen Mitgliedstaaten allmählich steigen, kletterte bei uns die Armutsquote im Vergleich zur Gesamt-EU stärker hoch. Mit 62 Prozent waren in Deutschland Arbeitslose am stärksten armutsgefährdet, aber wegen der sich pestartig ausbreitenden Dumpinglöhne und eines nicht vorhandenen flächendeckenden Mindestlohns, von dem auch anständig gelebt werden kann, ist bereits jeder fünfzehnte Erwerbstätige betroffen.
4. Thilo Sarrazin scheint sich nicht mehr genügend in medialer Aufmerksamkeit sonnen zu können und muss offenbar erneut für Negativschlagzeilen sorgen. Er schaltete sich in die durch das Buch einer strengen US-chinesischen Mutter ausgelöste Debatte um asiatische und westliche Erziehung ein. Sarrazin lobte das strenge chinesische Bildungssystem und empfahl, sich seine positiven Wirkungen anzusehen. Er fände es besser, wenn Kinder eine verpflichtende Ganztagsschule mit einem geregelten Freizeitangebot und einer Hausaufgabenbetreuung besuchen müssten, als zu Hause vor dem Fernseher zu verblöden. Sarrazin scheint viel von Drill, Druck und Disziplin zu halten, und wenn es nach ihm ginge, würde sich Deutschland ein Beispiel am chinesischen Bildungssystem nehmen. Kann dieser Mann immer nur in Extremen denken und sprechen? Meiner Meinung nach sollen Kinder behutsam an Bildung herangeführt werden. Es gilt dabei, ihre Neugierde auf Selbstbildungsprozesse mit einer gefestigten Beziehung zu ihnen zu wecken und sie nicht zum Erfolg zu quälen!
Dahinter steckt ein grausames Menschenbild, das Kinder zu unselbständigen, unkreativen und komplett angepassten Menschen drillt und sie bald auf der Couch eines Psychoanalytikers landen lässt, wo sie sich dann hoffentlich wiederfinden können. Inzwischen zeigt auch Frau Sarrazin, dass sie in jeder Hinsicht gut zu ihrem Manne passt und die hohe Kunst des Polarisierens ebenfalls hervorragend beherrscht. Der Lehrerin Ursula Sarrazin wird vorgeworfen, türkischstämmige Kinder im Unterricht als „armseliges Opfer“ und „Schmarotzer“ beschimpft zu haben. Brachte sie den Schulkindern viel Unterrichtsstoff bei, während sie gleichzeitig jene mit Vorbehalten verhöhnte und entwertete, die vom Familien-Idealbild abwichen? Nimmt sie Schülern auf selbstherrliche Art die Lust auf Bildung? Bei der zentralen Frage, ob Frau Sarrazin eine schlechte Pädagogin sei, redet die Hauptperson permanent in der Öffentlichkeit, während Schulleitung, Kollegen, Schulaufsicht einen Maulkorb verpasst bekamen. Sicherlich wird die arme Frau ebenso gemobbt und missverstanden wie ihr angetrauter Herr Gemahl, der es ja auch nur immer gut mit seinen Tipps für Hartz-IV-Bezieher meinte, egal ob zum Thema Sozial- oder Bildungspolitik, wie weniger als vier Euro am Tag zur Ernährung reichen oder wie sie mit drei Pullovern übereinander ihre Heizkosten reduzieren können.
5. Während Lottogewinne in Deutschland steuerfrei sind, müssen Hartz-IV-Bezieher sie wieder abgeben. Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen urteilte, dass ein Lottogewinn immer auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, auch wenn er noch so klein ist. Damit bestätigte das Gericht ein vorangegangenes Urteil des Sozialgerichts Detmolds (Aktenzeichen L19 AS 77/09). Gemäß dem gnadenlosen Zuflussprinzip wird der Lottogewinn vom darauf folgenden Hartz-IV-Regelsatz wieder abgezogen. Das gelte für alle Gewinne, die durch eine Teilnahme am Glücksspiel erzielt würden. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher aus dem nordrhein-westfälischen Bielefeld bei der karitativen Lotterie „Aktion Mensch“ teilgenommen und dabei nach langer Zeit einen Gewinn von 500 Euro erzielt. In zwei Monatsraten zu je 250 Euro zog das zuständige Jobcenter den Betrag wieder ab. Der Kläger legte Widerspruch ein, weil er seit 2001 mit 945 Euro an die „Aktion Mensch“ einen weitaus höheren Betrag investiert habe als er jetzt ausgeschüttet bekam. So gesehen habe er keinen wirklichen Gewinn machen können, sondern unterm Strich einen Verlust. Diese Ansicht teilten die Richter nur in Hinblick auf die Anschaffung des letzten Loses und zogen lediglich 15 Euro wieder ab. Erwerbslosen muss offenkundig jede Möglichkeit verwehrt werden, ihre äußerst bescheidene Situation ohne Arbeit auch nur ein klitzekleines bisschen zu verbessern! Dabei hat dieser Lottogewinner beinahe das Doppelte seines Gewinnes für das Glückspiel ausgegeben. Hier wird immer mit zweierlei Maß gemessen!
6. Es ist schön für Familienministerin Kristina Schröder und ihren Mann, dass sie nun ein Baby erwarten. Aber es ist ein Witz, dass sie nun versuchen werde, woran viele Mütter – gerade wegen der Politik ihrer Partei – scheitern, nämlich Kind und Karriere zu vereinbaren. Es ist wirklich anmaßend, schamlos, unmoralisch und blind, so zu tun, als ob sie vor den gleichen Herausforderungen stehe wie viele andere Paare auch, von denen beide beruflich sehr gefordert sind! Es lässt sich kaum behaupten, dass sie mit aufgerundet 17.000 Euro im Monat und einem garantierten, bestens ausgestatteten Betreuungsplatz in der Kita des Bundestags die gleichen komplexen Schwierigkeiten zu meistern hätten wie andere Paare. Sie werden über ausreichend Geld verfügen, um sich jede notwendige Hilfe zu kaufen, und sind nicht auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen.
Frau Schröder braucht sich nicht den Schlaf oder bloß die Ruhe von Existenzängsten rauben zu lassen und muss sich nicht überlegen, wo sie das Geld für neue Windeln herbekommt. Außerdem wird ihr der Arbeitsplatz erhalten bleiben, und dort ist sie keinerlei körperlicher Schwerstarbeit ausgesetzt, wie es viele Frauen, die unter Hartz-IV-Bezug schwanger sind, aushalten müssen, und die dabei ihre Regelsatzbezüge auf Null gekürzt bekommen, wenn sie sich weigern, ihre Gesundheit und das Leben ihres Ungeborenen zu gefährden. Wem wurde noch mal von wem das Elterngeld gekürzt? Mit der Arroganz der Satten lässt sich vieles behaupten. Das Baby von Frau Schröder ist ein auch politisch erwünschtes Kind. Die Kinder von Hartz IV beziehenden Frauen sind politisch nicht gewollt, werden aber von ihren finanziell und nicht sozial schwachen Müttern ebenso sehnlichst erwartet und lieb gehabt. Von gleichen Herausforderungen, wie sie andere Paare bewältigen müssen, kann also nicht im Ansatz die Rede sein! Aber sie können ja „Als-ob-Herausforderungen“ mit dem „Blubb“ des „Verwöhnaromas“ spielen.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)