1. Regierung und Opposition verhandeln angeblich über bessere Bildungschancen für bedürftige Kinder und lassen dabei keine Gelegenheit ungenutzt, hervorzuheben, dass mehr Geld aber nicht helfe, wenn die Eltern „versagten“. Offenbar muss mal wieder eine Runde gehetzt werden, um „objektive Gründe“ aufzufahren, weshalb eben der Kinderregelsatz nicht erhöht werden soll! Bei allem Gezänk über die „Neujustierung“ von Hartz IV herrscht zwischen Regierung und Opposition große Eintracht darüber, dass arme Kinder die Schwächsten der Schwachen seien und damit mehr als jeder andere der staatlichen Fürsorge bedürften, weswegen mehr Geld „ins System“ müsse. Da es dem Nachwuchs des „abgehängten Prekariats“ vor allem an Bildungschancen mangele, setzt Ursula von der Leyen auf Gutscheine, mit denen die Hartz-IV-Kinder je nach Bedarf kostenlos Mathe-Nachhilfe, Geigenunterricht oder Schulessen erhalten sollen. SPD und Grüne wollen an jeder Schule Sozialarbeiter einstellen, um vor Ort umfassende Lebenshilfe leisten zu können. Mit der Arroganz der Satten sind sich beide Lager darin einig, dass die zusätzlichen Millionen Euro nicht in die Hände der langzeitarbeitslosen Eltern gehören, weil diese „große Schwierigkeiten“ hätten, ihre Sprösslinge gut zu versorgen, was aber keineswegs am Geldmangel liege.
Das Handicap, unter dem Hartz-IV-Kinder litten, sei immaterieller Natur, da ihre Mütter und Väter oft nicht in der Lage seien, ihr eigenes Leben „in den Griff“ zu bekommen und in einem „Meer von Freizeit“ versänken. Grundlegende Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens – wie Pünktlichkeit oder Fleiß – würden von den Erwachsenen den Kindern nicht vorgelebt und somit auch nicht an die Heranwachsenden vermittelt, wodurch es den Kindern häufig nicht nur an Deutschkenntnissen oder mathematischen Fähigkeiten, sondern auch an Disziplin und Leistungsbereitschaft fehle. Wenn Kinder morgens gar nicht erst zur Schule kämen, weil sie von den Eltern nicht geweckt und zum Unterricht geschickt würden, könne auch keine staatlich bezahlte Nachhilfe die Bildungschancen spürbar verbessern. – Absichtlich böswillige Unterstellungen werden als Tatsachen hingestellt, und es wird weiterhin so getan, als ob nicht Millionen von Arbeitsplätzen fehlten und Hunderttausende mit einem Hungerlohn abgespeist würden, weshalb sie sich zusätzlich vom Staat alimentieren lassen müssen. Wer nun also dazu aufruft, Teilen der Bevölkerung „ein Leben ohne Arbeit unmöglich“ zu machen, obwohl es eine Tatsache ist, dass es nicht genügend Arbeit für alle gibt – ist der nun ein Journalist oder Hetzer? Kinder von ALG-II-Beziehern bekommen nicht ein „Meer von Freizeit“ vorgelebt, sondern bibbern von klein auf im Eismeer der Ausgrenzung, in einer eigentlich reichen, aber entsolidarisierten Ellenbogengesellschaft!
2. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ wirft dem Braunschweiger Jobcenter vor, unmenschliche Entscheidungen zu treffen und dabei gesundheitliche Folgen für eine junge Schwangere und ihren Ungeborenen billigend in Kauf zunehmen. Einer 22-jährigen Frau, die im vierten Monat schwanger ist, wurden die Hartz-IV-Leistungen auf Null gekürzt, weil sie sich weigerte, einen Ein-Euro-Job aufzunehmen, der ihrer Ansicht nach wegen der Schwangerschaft und ihres gesundheitlichen Zustands nicht zumutbar sei. Das Jobcenter kürzte ihr die Bezüge nicht nur für drei Monate zu 100 Prozent, sondern strich darüber hinaus auch noch den Zuschlag für den Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab dem 1. Januar. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland war bereits die Art und das Zustandekommen des Ein-Euro-Jobs – unabhängig von der folgenden Kürzung – rechtswidrig. Obwohl die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters selbst bei einem Anhörungstermin erlebten, dass sich die werdende Mutter in keinem guten Gesundheitszustand befindet, schlossen sie eine Verkürzung des Sanktionszeitraums „im Interesse der Allgemeinheit“ kategorisch aus. Es lässt sich kaum deutlicher zeigen, welchen Stellenwert der Nachwuchs von Hartz-IV-Bezieherinnen hat: Das arme Kind ist noch nicht mal geboren und wird schon bestraft!
Der jungen Frau wurden vom Jobcenter zwar Lebensmittelgutscheine zugebilligt, die sie wöchentlich abholen sollte, doch schon beim ersten Termin lehnte es die Übernahme von Fahrtkosten mit der „Begründung“ ab, dass es ihr zuzumuten sei, die Strecke von zehn Kilometern zu Fuß zurückzulegen. Ebenso wurden ihr das Geld für die Arztpraxisgebühr und die Zuzahlung ihrer dringend benötigten Medikamente verweigert – weil diese ja im Regelsatz enthalten seien! Sollte es dem Jobcenter entgangen sein, dass die junge Frau überhaupt kein Geld mehr bekommt, oder handelt es sich nur um eine besonders perfide Form von Verfolgungsbetreuung? Die Verantwortlichen sollten sich schämen, sie müssten öffentlich an den Pranger gestellt werden! Auch kann die die psychische Belastung der werdenden Mutter unvorhersehbare Folgen für das ungeborene Kind haben. Handelt es sich hier nicht um eine Straftat – Körperverletzung, Amtsmissbrauch oder gar unterlassene Hilfeleistung – an der werdenden Mutter und ihrem ungeborenen Kind? Forumssprecher Martin Behrsing forderte das Jobcenter auf, die Sanktionen zurückzunehmen. Die Verantwortlichen in der Politik sollten, statt die Sanktionen im Zuge der angestrebten Hartz-IV-Reformen noch weiter verschärfen zu wollen, endlich einem Sanktionsmoratorium zustimmen! In keinem Strafverfahren wird eine Sanktion vor Abschluss der gerichtlichen Verfahren verhängt. Nicht so bei Hartz IV: Da wird erst bestraft und dann geschaut, ob die Strafe überhaupt berechtigt war.
Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ besorgte der Frau anwaltliche Hilfe. Zwei Tage später schienen die Sanktionen gegen die kranke Schwangere nun doch nicht mehr „im Interesse der Allgemeinheit“ zu stehen, denn das Braunschweiger Jobcenter nahm die Kürzung der Hartz-IV-Leistungen zurück. Das zuständige Sozialgericht, bei dem der Anwalt diese Woche einen Eilantrag einreichte, riet dem Jobcenter zur Anerkennung der Ansprüche, da schon die Art und Weise des Zustandekommens des Ein-Euro-Jobs rechtswidrig war. Die junge Frau zeigte sich erleichtert. Die letzten Tage seien für sie eine große Belastung gewesen. Sie hätte sich wie eine Verbrecherin behandelt gefühlt. Leider handelt sich dieser menschenverachtende Umgang mit einer Schwangeren nicht um einen Einzelfall! Schon am Sonntagabend wandten sich die Eltern einer jungen Schwangeren aus Süddeutschland, die ähnlich herz- und skrupellos von ihrer argen Arge die Transferleistungen komplett gestrichen bekam, an das Erwerbslosenforum. Sarrazin, Westerwelle, Heinsohn, Röwekamp und Konsorten haben in Deutschland ein Klima moralischer Verrohung gegenüber finanziell Schwachen wenn nicht geschaffen, so doch gewissenlos begünstigt! Ich will nichts gleichsetzen, aber ich fühle mich daran erinnert, wie kranke Kinder im „Dritten Reich“ umgebracht und politisch oder ethnisch unliebsame Menschen zwangssterilisiert wurden. Offenbar reicht es noch nicht aus, die Kinderregelsätze unverantwortlich niedrig zu halten und den ALG-II-Beziehern das Elterngeld zu streichen!
3. Mit christlicher Wohlfahrt kann es nicht viel zu tun haben, wenn Diakonie-Heime in „Schlecker-Manier“ Zehntausende von Mitarbeitern als Zeitarbeiter beschäftigen und so die Lohnkosten drücken. Dazu nutzen Diakonie-Heime die unternehmenseigene Leiharbeitsfirma „Dia Logistik“, um neue Mitarbeiter zu niedrigen Zeitarbeitstarifen einzustellen. Sie sparen dabei vor allem kräftig bei qualifiziertem Personal. Während eine ausgebildete Altenpflegerin mit zwei Jahren Berufserfahrung bei der Diakonie pro Stunde 14,28 Euro verdient, erhält sie bei der Leiharbeitsfirma nur 10,16 Euro und kommt damit monatlich auf ein Minus von 640 Euro. Außerdem sollen Geschäftsführer diakonischer Einrichtungen zwei GmbHs gegründet haben, um gekündigte Beschäftigte zu schlechteren Konditionen wieder neu einzustellen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, räumte zwar ein, dass es unter diesen Beschäftigten Probleme mit der Lohnhöhe gebe, doch der „Bundesverband des Diakonischen Werks“ wies Anschuldigungen des Lohndumpings zurück und behauptete, dass alle diakonischen Einrichtungen den „Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Nächstenliebe“ aushalten müssten. Es gelte ein Appell an die Heime, nicht mehr als fünf Prozent der eigenen Belegschaft in Zweitfirmen mit niedrigeren Löhnen zu beschäftigen. Laut Nikolaus Schneider seien acht Prozent der Diakonie-Beschäftigten ausgelagert worden, was 35.000 Mitarbeiter entspreche. Der Sprecher der diakonischen Mitarbeitervertreter, Michael Heinrich, geht dagegen von 75.000 Beschäftigten aus, die bei der Diakonie unter Lohndumping leiden. Ein Diakonie-Sprecher teilte mit, dass er sich zu den unterschiedlichen Zahlen nicht äußern könne, weil die Zahl der Zeit- und Leiharbeiter nirgends statistisch erfasst werde. Wie praktisch! Ob hier wohl vor lauter Raffgier der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Nächstenliebe ein ganz klein bisschen auseinander gegrätscht ist?
4. Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg setzte ein deutliches Zeichen: Arbeitgeber, die Mindestlöhne unterschreiten, sind Straftäter und werden auch so behandelt. Während ähnliche Vergehen bislang als Ordnungswidrigkeit behandelt wurden, sah nun erstmals ein Gericht den Straftatbestand erfüllt. Damit ist der Unternehmer jetzt ein offiziell vorbestrafter Straftäter. In Zukunft werden sich einige Firmeninhaber bestimmt überlegen, ob sie dieses Risiko wirklich eingehen wollen. So wurde die Revision eines Unternehmers abgeschmettert, der wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 18 Fällen vom Amtsgericht Magdeburg verurteilt worden war und dagegen vorgehen wollte. Laut Urteil umging der Unternehmer bewusst tarifliche Mindestlohnregelungen und hat nach dem Tariflohn geschuldete Sozialabgaben nicht entrichtet, um sein eigenes Einkommen auf Kosten der von ihm angeblich nur geringfügig beschäftigten Reinigungskräfte zu erhöhen. Dabei bediente sich der Firmeninhaber eines gemeinen Tricks, indem er seine Mitarbeiter nur für die tatsächlichen Putzarbeiten entlohnte, nicht aber für die Zeit, in der sie die Objekte beaufsichtigten und vor Ort sein mussten. Hat er sich das bei Ryanair abgeguckt? Aufgrund dieser unfairen Berechnung erdreistete er sich, seine Mitarbeiter als „Mini-Jobber“ anzumelden, die zwischen 60 und 170 Euro „Lohn“ und damit 1,79 Euro pro Stunde erhielten. Mit einem Mindestlohn von 7,68 Euro wären die Mitarbeiter auf einen Anspruch von 1.290 Euro gekommen (Aktenzeichen 2 Ss 141/10).
5. Ja, das kann ich mir gut vorstellen, wie die Diakonie die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bedauert! Letzte Woche kippte das Gericht das Streikverbot in der Evangelischen Kirche und ihren diakonischen Einrichtungen, da es unverhältnismäßig sei. Wenn Beschäftigte in der Evangelischen Kirche und der Diakonie auch in Bereichen wie Reinigungsdienst und Krankenhausküchen tätig seien, dann zählten diese Dienste nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten „Dienst am Nächsten“ (Aktenzeichen 8 SA 788/10). Erstaunlicherweise stehen nach Überzeugung der Diakonie Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis. Aber Auslagerung in Zeitarbeitsfirmen und Ein-Euro-Jobs gehören zum Selbstverständnis? Eine Frechheit sondergleichen, dass die Kirche sich immer noch auf Privilegien berufen kann! Wenn der „Bundesverband der Diakonie“ die Revision beim Bundesarbeitsgericht empfiehlt, so hoffe ich, dass er damit voll auf die Nase fallen wird. Was steckt denn für eine Vorstellung von Arbeitsmoral dahinter? Sollen Arbeitnehmer an einer „christlichen“ Arbeitsstelle sich alles gefallen lassen müssen, sich jegliches arbeitsrechtliche Zurwehrsetzen versagen und stattdessen lieber im Sinne von „ora et labora“ ganz auf den mickrigen Lohn verzichten? Klar, streiken ist Sünde, und die darf ja nicht über die Kirchen daselbst hereinbrechen, nachdem schon überall die Ein-Euro-Arbeitssklaven, äh: -Jobber, wegfallen!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
http://www.bremer-montagsdemo.de