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5. Januar 2011

310. Montagsdemo: "Sollen sich ALG-II-Bezieher nicht mehr gegen das ihnen angetane Unrecht zur Wehr setzen können?"

Nun gehen wir mit frischem Elan ins neue Jahr! Während der „Aufschwung“ Bourgeoisie und Bundesregierung erreichte, werden die lohnabhängigen Bürger im kommenden Jahr weniger im Portemonnaie haben, und Hartz-IV-Beziehende mussten bereits zum sechsten Mal ein Weihnachtsfest in absoluter Bescheidenheit verbringen, da solche Anlässe im Regelsatz nicht vorgesehen sind. Martin Behrsing, der Sprecher des „Erwerbslosenforums Deutschland“, brachte es auf den Punkt: „Während Erwachsene sich eventuell damit arrangieren können, wird den Kindern aus Hartz-IV-Haushalten besonders drastisch gezeigt, dass sie unserem Staat nichts wert sind.“ Die siebenfache Mutter, Bundesarbeitsministerin von der Leyen, die es eigentlich besser wissen müsste, erdreistete sich Ende September zu der Behauptung, es gebe für Kinder keinen Cent mehr, weil ihr Eckregelsatz eigentlich „viel zu hoch“ sei. Schlimmer geht Verhöhnung nimmer!

Natürlich durften auch Kinder von Hartz-IV-Beziehern über den Weihnachtsmarkt in ihrer Stadt gehen und sich vom Duft gebrannter Mandeln locken, von den Karussells zum Mitfahren anziehen und an den Buden von Spielzeug reizen lassen. Aber mehr als gucken und schnuppern war für sie sicher nicht drin! Dennoch wünscht sich Ursula von der Leyen, dass alle Kinder „mit Musik aufwachsen“ mögen. Sie will zwar nicht mit der SPD um eine Erhöhung des Satzes „um fünf Euro feilschen“, doch will sie mit ihrem unsäglichen „Bildungspaket“ den Kindern sowohl „Lernförderung“ in der Schule als auch „Teilhabe“ im Alltage ermöglichen. Das „Bildungspaket“ ist im Schnitt 320 Euro pro Kind und Jahr wert. Darin enthalten sein sollen Mitgliedschaft in Sportvereinen wie dem Schwimmklub, Teilnahme an Musikunterricht, Nachhilfe und last not least noch das Mittagessen an der Schule. Die Chipkarte lenkt ganz nebenbei davon ab, dass die Bundesregierung die Kinder im Stich lässt. Sie werden mit Sachleistungen stigmatisiert, wenn einzig und allein eine billige Lösung „nach Kassenlage“ gesucht wird.

Mit der Debatte um Geld- und Sachleistungen drückt sich von der Leyen um die Frage, wie hoch die Regelsätze tatsächlich liegen sollen. Es ist wirklich herzallerliebst anrührend, wenn die Supermutterpowerfrau findet, dass alle Kinder „mit Musik aufwachsen“ sollten, mit Sport und Gemeinschaftserfahrung, aber sie kann doch nicht ernsthaft annehmen, dass dies alles für 320 Euro im Jahr, also für 26,66 Euro pro Monat je Kind zu haben sei! Wenn Klein-Elise Hunger hat, bekommt sie dann einfach einen Gutschein, eine halbe Stunde auf dem Klavier „Für Elise“ zu spielen? Danach ist sie bestimmt pappsatt! Mir fehlt auch eine vernünftige Erklärung, wie davon der Musikunterricht, der Sportverein, das Instrument, die Sportbekleidung, die Fahrkarten und die Begleitung durch einen Elternteil finanziert werden können. Das ist selbstverständlich alles im eigentlich zu hohen Eckregelsatz für Kinder enthalten! Ich kann verstehen, dass Frau von der Leyen gern zum Mond fliegen möchte und würde es ihr sogar von Herzen gönnen, wenn sie es sich dort oben ein bisschen gemütlich machte! 

2. Als ob es nicht wesentlich wichtigere Probleme zu lösen gäbe, beschäftigten sich der Vize-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Björn Jotzo (FDP), und die Bundestagsabgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) mit der elementar wichtigen Frage, ob ein Hartz-IV-Bezieher Böller kaufen dürfe. Nach Ansicht dieser beiden Politiker sollten Hartz-IV-Bezieher auf den Kauf von Böllern verzichten. Den Politkern sei es angeblich von Händlern zugetragen worden, manche Transferleistungsbezieher gäben an die 150 Euro für Feuerwerkskörper aus. Haben die beiden Politiker Informanten in der Silvester-Böller-Szene? Woher wissen diese „Händler“, ob jemand Grundsicherung bezieht? Dürfen sie neuerdings auch den Personalausweis nebst einer Verdienstbescheinigung verlangen? Sollen Hartz-IV-Bezieher einer besonderen äußerlichen Kennzeichnungspflicht unterliegen?

Vor der Forderung eines Verkaufsverbotes von Böllern für Hartz-IV-Bezieher schreckten die beiden Politiker dann aber doch zurück. Seibeld fand, dass ein solches Verbot nicht umsetzbar und der bürokratische Aufwand zu groß sei. Aber sonst wäre sie nicht abgeneigt? Was soll die Bevölkerung daraus lernen? Wenn Hartz-IV-Bezieher keine Böller für 150 Euro kaufen und auch nicht noch so viel Geld verrauchen und versaufen würden, dann reichten 359 Euro monatlich selbstverständlich zum Leben vollkommen aus! Neben den Chips und dem Sekt auf dem Wohnzimmertisch macht sich – nicht nur zu Silvester – auch eine „Packung Volksverhetzung“ ganz gut, gesalzen oder gepfeffert! 

3. In Bremen sind 4.000 Menschen auf ergänzendes ALG II angewiesen, obwohl sie einer Vollzeitarbeit nachgehen. Die Tatsache, dass jeder vierte Hartz-IV-Bezieher arbeiten geht, widerlegt eindeutig das medial hochgezüchtete Vorurteil, dass die Leistungsbezieher nicht „arbeitswillig“ seien, denn von ihrem Zuverdienst bleibt den Betroffenen nur wenig. Erst wenn eine alleinstehende Person bei einer 35-Stunden-Woche auf einen Brutto-Monatslohn von 1.265 Euro kommt, hat sie keinen Anspruch mehr auf ergänzende Sozialleistungen. Ihnen bleiben nach Abzug von 50 Euro Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen im Schnitt 950 Euro netto übrig, also ein verdammt mieser Hungerlohn. Die Behauptung, dass die niedrigen Löhne oder auch Teilzeitjobs für Menschen, die länger arbeitslos sind, den „Einstieg“ in einen richtigen Job bedeuten könnten, wird von den Zahlen der „Arbeitnehmerkammer“ nicht bestätigt, weil für mehr als die Hälfte von ihnen dieser Zustand schon mehr als zwei Jahre anhält. Im Durchschnitt müssen Bund und Kommunen 500 Euro im Monat für jeden „draufzahlen“, der in seinem Job entweder nicht genug Lohn erhält oder zu wenig Stunden arbeiten kann. Fast die Hälfte davon zahlen die Kommunen.

Immer handelt es sich dabei um eben die enorme Summe, die Firmen ihren Angestellten zu wenig als Lohn auszahlen. Hierbei steht Bremen im Städtevergleich ganz weit oben. Arbeit, Arbeit über alles – auf den Lohn für die Erwerbstätigen kommt es dabei offenbar nicht so an. Dabei ist es keineswegs egal, woher der Lohn kommt, denn die Arbeitnehmer zweiter Klasse, die „Aufstocker“, müssen stundenlang bei der Bundesagentur für Arbeit Schlange stehen, Kontoauszüge vorlegen und sich durch die Verfolgungsbetreuung gängeln lassen, also etwa Ortabwesenheit beantragen. In Branchen wie der Gastronomie tauchen besonders viele prekäre Jobs und entsprechend viele „Aufstocker“ auf. Zeitarbeiter haben das Problem, dass sie für gleiche Arbeit meist nicht den gleichen Lohn bekommen. Schlimm dran sind auch diejenigen Hartz-IV-Bezieher, die sich einen 400-Euro-Job „an Land gezogen“ haben, weil sie von dem verdienten Geld nur schlappe 140 Euro behalten dürfen: 260 Euro werden wieder abgezogen! Von den 18.000 „Aufstockern“ im Land Bremen sind 8.560 Mini-Jobber, 2.900 Menschen haben einen Teilzeitjob, 4.000 arbeiten Vollzeit, und 1.400 sind „Selbständige“. 

4. Eine Studie der Landesbausparkasse Bremen und des „Deutschen Kinderschutzbundes“ ging der Frage nach, „wie gerne“ Kinder in Bremen leben. Dazu wurden 1.079 Kinder von neun bis 14 Jahren in vier strukturell unterschiedlichen Stadtteilen in Bremen und Bremerhaven befragt. Untersucht wurden Schwachhausen, Sebaldsbrück, Gröpelingen sowie Geste-Münde. Es verwundert nicht, wenn aus den Ergebnissen hervorgeht, dass Kinder, die in Einfamilienhäusern leben, ein besseres Wohlbefinden in der Wohnung hätten als Kinder aus Mehrfamilienhäusern oder Hochhäusern. Je größer die Wohnung sei, desto wohler fühlten sich die Kinder. Außerdem zeigte die Studie, dass Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder Alleinerziehender und Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, ihre Wohnungen deutlich als zu klein empfänden. Das werden sie mit Sicherheit sein, denn für die zustehende Quadratmeterzahl können die Betroffenen keinen als angemessen angesehen Wohnraum anmieten. Dafür braucht doch niemand eine Studie! Dazu muss sich jemand bloß mal über die Bedingungen schlau machen, unter denen die genannten Ausgegrenzten vegetieren müssen. Mit dem Geld für diese Studie hätte sich in den vier Stadtteilen bestimmt ein tolles Kinderfest veranstalten lassen, und ich bin mir sicher, dass es besser angelegt gewesen wäre („Weser Kurier“ vom 2. Januar 2011). 

5. Sozialexperten prognostizieren, dass sich bis 2025 die Zahl der älteren Menschen, die von staatlicher Grundsicherung leben, auf zehn Prozent vervierfachen wird. Die Kommunen warnen vor einem „finanziellen Sprengsatz“. Unterbrochene Erwerbsbiografien, mehr Teilzeit- und Niedriglohnjobs, rückläufiges Renten­niveau und steigende Lebenserwartung – alle diese Faktoren werden die Zahl der armen Senioren in den kommenden Jahrzehnten in die Höhe treiben. Der Ökonom Rürup forderte die Regierung auf, eine „Aufstockrente“ einzuführen. „Geringverdiener, die ihr Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollten eine Rente knapp oberhalb der Grundsicherung bekommen“, sagte Rürup. Die Aufstockrente habe die CDU auf ihrem letzten Bundesparteitag bereits beschlossen, „jetzt muss sie die auch in die Tat umsetzen“. Eigentlich dachte ich mal, dass ein Staat dazu da sein soll, Gesetze für seine Bürger und einen Rahmen zu bilden, innerhalb dessen alle Bürger leben können. Offenbar denke ich da falsch, wenn ich immer mehr mitbekomme, dass der Staat nur diejenigen gut versorgt, die das gar nicht nötig haben. Wir brauchen vernünftige Arbeitsplätze für die jungen Menschen und ausreichende Renten für die Alten! Aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien müsste es endlich unterschiedliche Rentenberechnungen für Männer und Frauen geben, für die Mütter oder manchmal auch Väter, die wegen der Kinder zu Hause geblieben sind, dazu ein Kindersplitting für Alleinerziehende oder ein bedingungsloses Grundkommen als Basis. 

6. Ist es mal wieder so weit? Diesmal fordert der brandenburgische CDU-Poli­tiker Danny Eichelbaum die Einführung einer pauschalen „sozialverträglichen“ Gerichtsgebühr? Seiner Meinung nach gebe es viele „unbegründete Klagen“ von ALG-II-Beziehern. Gerichtsgebühren würden die „Hemmschwelle absenken“, die Sozialgerichte mit der Einreichung „erfolgloser“ Klagen zu überschwemmen. Offenbar hat er vor lauter Übereifer, Hartz-IV-Beziehern auch mal etwas senken zu können, das logische Denken vergessen, denn sicherlich meinte er, dass die Hemmschwelle erhöht werden müsse. Für eine steigende „Hemmschwelle“ wären also 75 Euro ein „angemessener“ Betrag! Eigentlich ist es eine Frechheit, Erwerbslose für das völlige Versagen von Politikern und das Erstellen chronisch falscher Bescheide von den argen Argen büßen lassen zu wollen. Offenbar soll verhindert werden, dass sich ALG-II-Bezieher gegen das ihnen angetane Unrecht zur Wehr setzen können! Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so dachte ich einmal. Aber manche sind eben ein bisschen gleicher – und das sind wie immer jene, die eine gut bezahlte Arbeit oder ein Erbe haben und es sich finanziell leisten können, Recht zu bekommen. Gerechtigkeit sieht anders aus!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

bremer-montagsdemo.de