1. In Deutschland sind ungefähr drei bis vier Millionen Privathaushalte überschuldet. In 29 Prozent der Fälle ist Erwerbslosigkeit die Ursache dafür. Nach dem „Schuldenreport 2009“, den verschiedene Sozialverbände erstellen, besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Armut und Überschuldung. Als zweithäufigster Grund wird die Veränderung der Lebensumstände genannt, wozu unter anderem Trennung, Scheidung oder Tod des Partners gezählt werden. Von daher ist es kaum überraschend, dass neben Erwerbslosen vor allem alleinerziehende Mütter in der Schuldenfalle sitzen, die bei etwa 60 Prozent der insgesamt Betroffenen aus rückständigen Krediten resultiert.
In diesem Zusammenhang übten die Wohlfahrtsverbände scharfe Kritik an den Banken und warfen ihnen vor, trotz milliardenschwerer Unterstützung mit Steuerngeldern ihre Kunden in wirtschaftlicher Not rücksichtslos zur Kasse zu bitten. So hätten viele Geldhäuser die Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank von vier auf ein Prozent nicht nur nicht weitergegeben, sondern die Zinsen bei Kontenüberziehung dreisterweise sogar noch erhöht und damit über eine Milliarde Euro verdient. Zu allem Überdruss böten Bankberater oft überteuerte Umschuldungen an, die Verbraucher noch tiefer ins Schuldenkarussell trieben. Die Wohlfahrtsverbände erneuerten ihre Forderung nach einem gesetzlich geregelten Recht auf ein Girokonto. 2008 sahen beinahe 100.000 Menschen keine andere Möglichkeit mehr für sich als in die Privatinsolvenz zu gehen, um überhaupt je wieder Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Neuanfang hegen zu können. Weil die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise im „Schuldenreport 2009“ noch gar nicht berücksichtigt wurden, ist mit weit höheren Zahlen zu rechnen, die Anlass zur Sorge geben.
2. Vergangenen Montag glaubte ich meiner Sinneswahrnehmung misstrauen zu müssen, als ich den Chef der Spezialdemokraten in vorderster Front mit lovely Ursula von der Leyen bei der Großkundgebung in Köln für höhere Bezahlung und einem besseren Gesundheitsschutz für die bundesweit 220.000 Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten sah: Seit’ an Seit’ schritt die Politprominenz mit den unterbezahlen Erzieher(inne)n und Sozialarbeiter(inne)n auf der Straße und heuchelte Verständnis für die berechtigten Forderungen! Mit dem Hinweis darauf, dass in den Beruf der Erzieher und Sozialarbeiter investiert werden müsse, wenn Qualität für die Kinder gewollt sei, forderte die Familienministerin eine schnelle Einigung im Tarifstreit. Warum werden dann die Kommunen ausgeblutet, sodass halt „kein Geld“ mehr da ist, um die Erzieher und Sozialpädagogen anständig zu bezahlen? Die sagenhafte Erkenntnis von Franz Müntefering, dass Erzieher so wichtig wie Professoren an den Hochschulen seien, führte bei den Tarifverhandlungen leider nicht zu der eigentlich logischen Konsequenz, das Gehalt der Erzieher und Sozialarbeiter dem der Professoren anzugleichen. Papier ist ja so geduldig! Deswegen dürfen augenscheinlich immer weiter vollkommen bedeutungslose Worthülsen ausgesabbert und Solidarität vorgespielt werden.
3. In der letzten Woche meldete der „Weser-Kurier“, das Sozialressort suche weitere 350 Tagesmütter, die sich um etwa 1.500 kleine Kinder kümmern. Bis 2013 soll die Betreuungsquote von Unterdreijährigen bis auf 35 Prozent steigen. Wer sich als Tagesmutter selbständig machen will, dem wird eine 160 Stunden umfassende „Schulung“ angeboten, in vermutlich vier Wochen. Es wundert mich gar nichts mehr, wenn ich lese, wo diese Idee ausgebrütet wurde: nämlich in Zusammenarbeit von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter und Arbeitsagenturchef Hans-Uwe Stern. Da besitzt die Sozialsenatorin die Stirn zu behaupten, eine Stärkung der Tagespflege bedeute nicht, dass Bremen seine Verantwortung auf die Tagemütter abwälze! Gibt es denn tatsächlich noch eine Alternative dazu, es anders zu sehen? Im europäischen Ausland werden Erzieher(innen) wie Lehrer(innen) an der Hochschule ausgebildet! Nur in Deutschland und Österreich reicht offenbar eine Fachschule für Sozialpädagogik aus. Aber auch dies kann ja noch unterboten werden.
Obwohl der Lohn der deutschen Erzieher(innen) katastrophal niedrig ist, wir uns oft in Teilzeit verdingen müssen und von dem mageren Gehalt dann nicht leben können, scheinen wir noch immer zu teuer zu sein! Wozu zwei bis vier Jahre Ausbildung absolvieren, wenn das „umfassende“ Wissen übers Kind doch auch in nur vier Wochen „erarbeitet“ werden kann? Ich hörte schon von einem neuen Modell, wie demnächst die Arbeit von Erzieher(inne)n und Tagesmüttern unter einem Kita-Dach geleistet werden soll: Wenn von den Eltern mehr Ganztagsplätze beantragt werden als die Kita anbieten kann, darf nachmittags in den Räumen der Gruppen, wo die Kinder nur vormittags betreut werden, eine Tagesmutter sich um fünf bis sieben Kinder kümmern, die dann aus ihrer Halbtagsgruppe entlassen worden sind. Statt mehr Erzieher(innen) einzustellen, sollen wir nun wohl von den noch viel schlechter bezahlten Tagesmüttern Konkurrenz bekommen und Angst davor entwickeln, dass unsere Stelle als Erzieher(in) durch eine Tagesmutter eingespart werden könnte? Die hehren Ziele werden immer höher gesteckt, wenn berechtigterweise die Sprachfähigkeit oder die Selbstbildung von Kindern gefördert werden soll – bloß mehr als einen Apfel und ein Ei darf es bitte nicht kosten! Was uns heute zu kostspielig erscheint, wird uns morgen teuer zu stehen kommen.
4. In der „Dienstanweisung“ eines Hannoveraner Unternehmens steht, dass Angestellte nur mit Erlaubnis des Vorgesetzten zur Toilette dürfen. Alkohol sei auch in der Freizeit verboten, und Mitarbeiter dürften auf Dienstreisen auf ihren Zimmern keine Butterbrote essen. Die „Arbeitnehmerkammer Bremen“ kritisiert, dass so weitreichende Verbote in Persönlichkeitsrechte eingreifen und dies niemandem vorzuschreiben sei. Daraus folgert der Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung, Ingo Schierenbeck, dass demjenigen, der ein Jobangebot unter diesen Bedingungen ablehnt, das Arbeitslosengeld I oder II nicht gestrichen werden kann. Der 50-jährige Arnold D. war von der Arge zu einem Unternehmen geschickt worden, wo er ein Anfangsgehalt von nur 7,30 Euro hätte bekommen können. Kein Wunder, dass er über diese in das Persönlichkeitsrecht eingreifenden Stellen in der dreiseitigen Dienstanweisung stolperte.
5. Ach, wie nett: Die Union will Familien, Rentnern und Arbeitslosen helfen, wenn sie nach der Bundestagswahl ihre Wünsche durchsetzen kann. Neben verschiedenen steuerlichen Begünstigungen und einer nicht genau bezifferten Erhöhung des Kindergeldes verspricht die Union, das Schonvermögen von ALG-II-Beziehern „wesentlich zu erhöhen“. Außerdem sollen die Hinzuverdienstregeln für Bezieher von Arbeitslosengeld II ebenfalls verbessert werden. Doch als besonderes Bonbon soll es Geld künftig nur noch bei einer Gegenleistung geben. Selbstredend „muss“ natürlich auch der Missbrauch endlich konsequenter als bisher bekämpft werden! Im Entwurf für das „Regierungsprogramm 2009 bis 2013 von CDU und CSU“ wird am Ziel „Arbeit für alle“ festgehalten. Die Unionsparteien sprechen sich demnach für ein Mindesteinkommen mit einer „Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen“ aus. Gerne wüsste ich, wie Löhne als fair bezeichnet werden können, die noch einer zusätzlichen staatlichen Förderung bedürfen! Das heißt dann wohl auf gut Deutsch: Wer ALG II erhalten möchte, muss dafür 40 Stunden die Woche arbeiten!
Spätestens jetzt muss es doch allen klar sein, welche Schweinereien hier Mistgabel für Mistgabel aus den USA zu uns nach Deutschland stinken: Na klar, Hartz IV soll durch Workfare ersetzt werden, also durch Sozialleistungen gegen Arbeit: Nur wer arbeitet, soll auch Sozialleistungen erhalten. Es zielt auf die Abschaffung der sogenannten sozialen Marktwirtschaft und die Schaffung eines reinen profitorientierten Kapitalismus hin. Mit dem System Workfare kann auf das Fördern nun ganz verzichtet werden. Es sollen indes nur noch Kosten eingespart werden. Als Grundvoraussetzung hierfür dürfte die Abschaffung des Sozialstaatsgebotes aus dem Grundgesetz dienen. Die Grundsicherung für erwerbsfähige Erwerbslose soll nur noch gezahlt werden, wenn Bedürftige dafür unentgeltlich dort arbeiten, wo das Amt sie hinschickt. Als Vorbild dienen die ehemaligen Ein-Euro-Jobber, deren Mehraufwandentschädigung ersatzlos gestrichen werden soll. Sie können dann ohne Beschränkungen überallhin vergeben werden, auch und gerade in die Privatwirtschaft.
Somit können sozialversicherungspflichtige Angestellte, die entlohnt werden müssen, ganz legal durch arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger ersetzt werden. Diese sollen offenbar zu Arbeitnehmern ohne Arbeitnehmerrechte werden, deren „Lohn“ als Grundsicherung vom Staat bezahlt wird: 100 Prozent Subventionen für Arbeitgeber als bestmögliche Profitmaximierung! Das Ziel ist ein eiskalter Kapitalismus nach dem Grundsatz „friss oder stirb“. Da wird uns das Wahlprogramm der Union wahrlich eine große Hilfe sein, um Zukunftsangst zu fördern! Eine allgemeine Arbeitspflicht kann nur dazu führen, dass in großem Stil regulär bezahlte Arbeit vernichtet wird. Die Arbeitgeber könnten dann in Zukunft jeden Arbeiter für die Höhe von Hartz IV oder – bezuschusst – noch weniger haben. Warum dann überhaupt noch Tariflöhne zahlen? Wenn jeder Arbeiter und Angestellte in Deutschland künftig nur noch 600 bis 800 Euro netto verdient, dafür aber zusätzlich noch auf Sozialleistungen angewiesen ist, dann wird sich vielleicht in Deutschland etwas regen. Der Sinn der Hartz-Gesetze liegt offensichtlich darin, Zwangsarbeit einzuführen und den ersten Arbeitsmarkt massiv anzugreifen und zur Profitmaximierung der Unternehmer freizugeben!
6. Wer am 27. September 2009 das Rennen macht, wird, auf die Staatsfinanzen bezogen, ein schweres Erbe antreten: Bis 2013 fehlen in der deutschen Staatskasse zwischen 300 und 500 Milliarden Euro. Der Bund steuert auf die höchste Neuverschuldung aller Zeiten zu. In der Wirtschaftskrise brechen die Steuereinnahmen ein, gleichzeitig steigen die Arbeitslosigkeit und die Lasten für den Staat. Allein nächstes Jahr müssen neue Kredite in Höhe von 86 Milliarden Euro aufgenommen werden – so viel wie nie zuvor. Für 2011 sind 72 Milliarden eingeplant, für 2012 rund 59 Milliarden und für 2013 immer noch 45 Milliarden. Für den gesamten Zeitraum rechnet der Bund mit mindestens 300 Milliarden neuen Schulden, am Ende könnte es auch auf eine halbe Billion hinauslaufen. Wie unter diesen Voraussetzungen bis 2016 die strengen Vorgaben für die Schuldenbremse eingehalten werden sollen, bleibt ein streng gehütetes Geheimnis. Klar kann nur sein, dass der Rotstift angesetzt werden wird. Wo, das steht auch schon längst fest: überall dort, womit sich im Moment niemand profilieren kann, also bei den Ausgaben für Bildung, Soziales, Gesundheit – wie immer, wenn von unten nach oben geschaufelt wurde!
7. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied letzte Woche, dass Erwerbslose Anspruch auf kostenlose Rechtsbeihilfe haben (Aktenzeichen: 1 BvR 1517/08). Das gilt selbst dann, wenn sie gegen Kürzungen ihres Arbeitslosengelds vorgehen – und damit indirekt den Staat verklagen. Eine erwerbslose Frau aus Sachsen reichte dagegen Klage ein, dass ihr rund 120 Euro im Monat gekürzt wurden, weil sie im Krankenhaus war und sich deshalb Haushaltsausgaben erspart hat. Das wollte sie nicht hinnehmen und verlangte die Beratung eines Anwalts. Doch erweigerte ihr das Amtsgericht Zwickau das Geld für die Beratung. Es wurde von ihr verlangt, selbst bei der Widerspruchsstelle vorzusprechen und deren kostenlose „Beratung“ in Anspruch zu nehmen. Unglaublicherweise ist diese Stelle jedoch mit der Ausgangsbehörde identisch! Glücklicherweise legte die Erwerbslose Verfassungsbeschwerde ein und bekam Recht. Die Verfassungsrichter fügten sich nicht in den Mainstream ein, sondern verwiesen noch immer auf das Sozialstaatsprinzip, dessen Ziel es ist, Bemittelten und Mittellosen den gleichen Zugang zum Recht zu ermöglichen. Schön, dass auch die Richter erkannten, welch fauler Hund es gewesen wäre, sich ausgerechnet von der Stelle beraten lassen zu sollen, deren Entscheidung im Widerspruchsverfahren angegriffen wird! Diese Stelle muss zwangsläufig in einem Interessenkonflikt stehen. Daher dürfe der Klägerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden. Es lohnt sich fast immer, Rückgrat zu zeigen und sich sein Recht zu erkämpfen!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
Quelle: www.bremer-montagsdemo.de