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15. April 2009

Bremen will Dich! Eine Kampagne macht noch keinen Sommer.

Werbekampagnen allein reichen nicht. Weg mit den unwürdigen Einbürgerungstests.

Begleitet von imposantem Trommelwirbel und großem Trara hat der rot-grüne Senat gestern seine Marketingkampagne „Lass Dich einbürgern. Bremen will Dich!“ gestartet. Mit Radio-Jingles, Plakaten und eigener Website wollen Sozialsenatorin Rosenkötter und Innensenator Mäurer die in Bremen lebenden MigrantInnen über die weithin eingeschränkten Möglichkeiten der Einbürgerung aufklären. Ausgerechnet die öffentliche Diskussion um die menschenunwürdigen Aufnahmetests und die berechtigte Kritik daran, werden dabei von ihnen dafür verantwortlich gemacht, dass vielen Einbürgerungswilligen „die Hürden wesentlich höher erschienen als diese in Wirklichkeit seien“. „Hier sind Barrieren entstanden, die es abzubauen gilt“, so Mäurer. Dass er selbst maßgeblich für diese Barrieren mitverantwortlich zeichnet, verschweigt der virile Senator geflissentlich. Und ebenso, dass sein Herz auch sonst nicht unbedingt für die MigrantInnen dieser Stadt schlägt.

Von den 548.000 Einwohnern der Stadt Bremen hatten im Jahre 2006 rund 146.000 einen Migrationshintergrund (das entspricht einer Quote von 27 %), 70.000 gelten als "Ausländer". Aber nur ein verschwindend geringer Anteil dieser Bevölkerungsgruppe, nämlich ganze 1.500, wird bisher jährlich in Bremen eingebürgert.

DIE LINKE begrüßt die Einbürgerungskampagne des Bremer Senats und hält diese grundsätzlich für richtig und notwendig. Leider müssen wir aber auch feststellen, dass die verschärfte Rechtslage bei der Einbürgerung zu einem erheblichen Rückgang der Anträge geführt hat.

Wie der soeben veröffentlichte Entwurf des ersten offiziellen Bremer Armuts- und Reichtumsberichts zeigt, brennt es an allen Ecken und Enden der Stadt. Und es brennt dabei vor allem im sozialen Umfeld der Migrantinnen und Migranten. Deshalb steht der Senat in der Pflicht, die Armut und soziale Ausgrenzung insbesondere unserer migrantischen MitbürgerInnen zu beseitigen. Dafür reichen aber bunte Werbekampagnen zur Einbürgerung nicht aus. So gut gemeint sie auf den ersten Blick auch sein mögen.

Manfred Steglich

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In eigener Sache:

Dass es nicht nur in wesentlichen Punkten der Ökologie, sondern vor allem auch in der Migrationspolitik inhaltliche Gemeinsamkeiten und Schnittpunkte der LINKEN mit den Grünen gibt, hat der Autor dieses Beitrags in diesen Tagen eher unfreiwillig erfahren müssen. Doch wer den Schaden hat, braucht bekanntlich für den Spott nicht zu sorgen. So entbehrt es sicherlich nicht einer gewissen Komik, dass er in gutem Glauben, es handle sich um die parteieigene Bundesarbeitsgemeinschaft der LINKEN, ausgerechnet aus einem Grundsatzpapier der „BAG Migration und Flüchtlinge“ ausführlich zitiert hat, das offensichtlich der letzten Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen als Beschluss vorlag. Der Autor bedauert diesen peinlichen „Lapsus“ und hat die entsprechenden Passagen des Beitrags gestrichen, möchte aber nachdrücklich darauf hinweisen, dass er den Inhalt des besagten Papiers nach wie vor für richtig hält und in seinen Grundaussagen teilt. Um dies im positiven Sinn und gewissermaßen parteiübergreifend zu unterstreichen, dokumentiert er den vollständigen Text an dieser Stelle gerne noch einmal und unkommentiert mit Link zum Originaldokument.

Noch viel besser fände es der Autor allerdings, wenn es auch in anderen Bereichen der Bundes- und Landespolitik, so z.B. in der Überwindung der sozialen Spaltung Bremens, solche grundsätzlichen Übereinstimmungen der LINKEN und der Grünen gäbe. Nicht zuletzt deshalb vermag der Autor seinen KollegInnen aus dem Olivenhain nicht zu versprechen, dass er in nächster Zeit noch einmal so vehement für die politischen Aussagen der "grünen Konkurrenz" werben wird. (ms)

 

PS. Wir freuen uns insbesondere, dass Bündnis 90 / Die Grünen die vom Land Berlin initiierte Bundesratsinitiative zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes unterstützt und sich damit klar für die Abschaffung der sogenannten Optionspflicht einsetzt.

  

Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Diese Tatsache muss sich auch im Staatsbürgerschaftsverständnis widerspiegeln. Es ist daher an der Zeit, sich vom ethnisch-nationalistisch definierten Staatsbürgerschaftsverständnis zu verabschieden und es durch ein Staatsbürgerschaftsverständnis republikanischer Prägung zu ersetzen.
Die Einführung des Territorialprinzips durch die rot-grüne Bundesregierung war der erste Schritt hierzu. Notwendig ist aber auch ein einbürgerungsfreundliches Klima, sowohl in den Behörden, als auch in der gesamten Gesellschaft. Wir halten die Informationskampagne der Bundesregierung zur Einwanderung an sich für richtig. Leider müssen wir aber konstatieren, dass die gleichzeitig verschärfte Rechtslage auch und gerade bei der Einbürgerung zu einem Rückgang der Anträge geführt hat. Die Staatsministerin für Integration Maria Böhmer (CDU) spricht davon, wie wichtig die Staatsangehörigkeit für die Integration sei. Tatsächlich aber ist unter dieser Bundesregierung die Rate der Einbürgerung um 9,5% zurückgegangen. Es braucht daher dringend Veränderungen im materiellen Recht. Der klare politische Wille der Bundesregierung zu einer Erleichterung der Einbürgerung ist nicht zu erkennen: Einbürgerungsverfahren dauern bisher viel zu lange und sind zu teuer. Wartezeiten von bis zu 3 Jahren sind keine Ausnahme. Das Einbürgerungsverfahren muss daher verkürzt und beschleunigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Verwaltungen personell besser ausgestattet werden, das Einbürgerungsverfahren entbürokratisiert wird, das Recht transparenter gestaltet und vereinfacht wird und die Gebühren sozialverträglich gesenkt werden.
Auch müssen die geforderten Aufenthaltszeiten verkürzt werden. Ein Anspruch auf Einbürgerung soll nicht erst nach 8 Jahren bestehen, sondern bereits nach 6 Jahren. In bestimmten Fällen bei Miteinbürgerung von Familienangehörigen, bei anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen und eben nicht nur bei Profi-Fußballern muss dies auch früher möglich sein. Die Aufenthaltszeiten von Studierenden und Geduldeten müssen berücksichtigt werden. Wir wollen die neuen Hürden, die die große Koalition auf dem Weg zum deutschen Paß aufgebaut hat, wieder beseitigen. Sprachzertifikate und unsinnige Tests schrecken viele ab und sind unnötig und kontraproduktiv, weil sie die ausgrenzen, die klar sagen: "Ich will dazu gehören". Für die Einbürgerung muss eine einfache Überprüfung der mündlichen Verständigungsfähigkeit reichen – wie vor der Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts. Ohne Zweifel ist Sprachförderung wichtig – aber das ist Aufgabe von Schulen und Integrationskursen, nicht von Einbürgerungsbehörden. Wiederherstellen wollen wir außerdem die Regelung, dass unter 23-Jährige ausgenommen sind von der Voraussetzung, dass sie den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
Aber auch die Einbürgerungs-Chancen älterer MigrantInnen wollen wir verbessern: Die erste Zuwanderergeneration soll nicht für die fehlenden Integrationsangebote der deutschen "Gastarbeiterpolitik" bestraft werden. Wer schon über 15 Jahre in Deutschland lebt und über 54 Jahre alt ist, soll auch ohne die geforderten Sprachkenntnisse eingebürgert werden und den bisherigen Pass behalten dürfen. Zudem wollen wir über Härtefallklauseln gewährleisten, dass auch Analphabeten volle staatsbürgerliche Rechte erhalten können.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine unverzügliche Abschaffung der Optionsregelung ein. Durch die Optionspflicht sehen sich viele MigrantInnen in ihrer Wahrnehmung bestätigt, dass man sie doch nicht wirklich will. Auch ist es äußerst fraglich, ob mit der "Schere" im Kopf, sich später entscheiden zu müssen, ausländische Kinder tatsächlich als gleichberechtigte MitbürgerInnen in unserer Gesellschaft aufwachsen und als solche wahrgenommen werden können.
Zudem setzen wir uns für die Zulassung von Mehrstaatlichkeit ein. Der Zwang, sich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu müssen, darf kein Hindernis für Einbürgerungswillige darstellen. Die Möglichkeit, den alten Pass behalten zu dürfen, spielt bei der Entscheidung der MigrantInnen sich einbürgern zu lassen, nach wie vor eine wichtige emotionale Rolle. Deutschland hält - im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten - am Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit fest. Die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit darf nicht nur im absoluten Ausnahmefall möglich sein. Wir begrüßen, dass die Bundestagsfraktion sich für die Erleichterung von Einbürgerungen einsetzt.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine Begrenzung des Verlusts der deutschen Staatsbürgerschaft ein. Wer als Deutsche/r eine andere Staatsbürgerschaft (wieder) annimmt, verliert nach geltender Rechtslage automatisch die deutsche – und weiß das womöglich nicht einmal. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, auch und gerade für die Kinder. Zur Lösung dieser Probleme schlagen wir pragmatische Regelungen vor, die es erlauben, den Fehler rückgängig zu machen und Schaden für unbeteiligte Dritte abwenden.
Ein weiterer Mißstand sind Widerrufsverfahren: Stellt ein/e anerkannte/r Asylberechtigte/r einen Einbürgerungsantrag, sind die Einbürgerungsbehörden bisher gehalten, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem möglichen Widerruf der Anerkennung zu fragen. Manchmal wird aufgrund des Einbürgerungsantrages erst das Widerrufsverfahren eingeleitet. Deshalb fordern wir diese unsinnige Praxis sofort einzustellen. Menschen, die sich zur Einbürgerung entscheiden, müssen wir willkommen heißen.

BAG Migration und Flüchtlinge (Bündnis 90 / Die Grünen)
http://dy.cx/yRY