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24. November 2009

Vergleich vor dem Arbeitsgericht: vorläufiges Verbot der geplanten Kündigungen bei mdexx

Streikende vor dem Arbeitsgericht

Die Richterin, Frau Lühmann, im Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden Herbert Strosetzky

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts

Warten vor dem Gerichtssaal

Die IG Metall hatte die Beschäftigten von mdexx am 24. November ab 13 Uhr zum Warnstreik aufgerufen. Die Streikenden fuhren sofort gemeinsam zum Arbeitsgericht (Am Wall 198), wo ihr Fall verhandelt werden sollte. Nach ca. einer Stunde Wartezeit wurden von den rd 250 Streikenden 25 in den relativ kleinen Saal des Arbeitsgerichts zugelassen.

Verhandelt wurden die Anträge des Betriebsrates der mdexx-GmbH gegen die Geschäftsführung auf einstweilige Verfügungen, dem Arbeitgeber die angekündigten Kündigungen von 198 MitarbeiterInnen zu untersagen. Der Arbeitgeber, so der Betriebsrat in seiner Begründung, weigere sich, den  Beschäftigungssicherungstarifvertrag anzuwenden und - statt gleich zu entlassen - Kurzarbeit und eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit zu organisieren.
Nach der Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg sind, so der Rechtsanwalt des Betriebsrates, Kündigungen vor Durchführung des Beschäftigungssicherungsvertrages nicht zulässig. Bevor Kündigungen ausgesprochen werden könnten, müsse in Einigungsstellen über Kurzarbeit und Arbeitszeitverkürzung verhandelt werden. Diese Verhandlungen hat die Geschäftsführung bisher verweigert; und deswegen ist der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht gezogen.

Verhandelt wurde vor der 12. Kammer des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven unter Vorsitz der Richterin Frau Lühmann. Den wartenden Kolleginnen und Kollegen versprach Rechtsanwalt Nacken, der den Betriebsrat vertrat, "ein ganz schnelles Verfahren", aber dann verhandelte und beriet das Gericht doch bis 16 Uhr. Und erst dann konnte das Ergebnis den Wartenden verkündet werden.

Die Parteien schlossen auf Anraten der Richterin einen Vergleich. Die Geschäftsführung von mdexx verzichtet bis zum 22. Dezember, die geplanten 198 Kündigungen auszusprechen. Beide Tarifparteien haben bis zu diesem Datum die Möglichkeit, in den einzurichtenden Einigungsstellen über Kurzarbeit und die Absenkung der tariflichen Arbeitszeit zu verhandeln.

Die Arbeitnehmerseite stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu. Der bei der Verhandlung anwesende Geschäftsführer Jan Reinecke und sein Rechtsanwalt stimmte ebenfalls zu. Allerdings: sie behielten sich vor, den Vergleich bis 12 Uhr des folgenden Tages widerrufen zu können. Wahrscheinlich wollte (musste) der Geschäftsführer vor einer endgültigen Zustimmung noch mit dem Eigentümer in der Schweiz telefonieren und dessen Zustimmung einholen. Falls die Arbeitgeberseite wider Erwarten ablehnen sollte, wird die 12. Kammer des Arbeitsgericht ohne weitere Anhörung die Entscheidung fällen.

Peter Stutz, IG-Metall-Sekretär, der den Wartenden den Vergleich erläuterte: "Wahrscheinlich ist dieser Vergleich erst einmal ein Teilerfolg. Wir sind einen Schritt weiter. Wir haben den Kampf noch nicht gewonnen; aber das wussten wir auch schon vorher."

Ohne diesen Vergleich, der bis zwei Tage vor Weihnachten hoffentlich gültig sein wird, hätte mdexx die Kündigungen bereits am Mittwoch, den 25. November aussprechen können. Den Karton mit den 198 geplanten Kündigungen hatte jedenfalls der Geschäftsführer noch in der Nacht vom 17. auf den 18. November, als die Einigungsstelle ihr Scheitern erklärt hatte (wir berichteten), dem Betriebsrat übergeben.
Sönke Hundt