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7. Januar 2011

Betroffen sind z.B. die Zeitarbeitsunternehmen "Arena", "Grove Personalservice GmbH", "Auteb GmbH" und "AMBAU Personalservice GmbH"

In einer Erklärung vom 6. Januar begrüßt die IG Metall Bremen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, kurz CGZP. Der Beschluss bestätige die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handelt.

"Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben." Das sagte die die für Leiharbeit zuständige Gewerkschaftssekretärin Antje Edel. Die Entscheidung des BAG sei ein unübersehbares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen - weder in der Leiharbeit noch in anderen Bereichen.

Das BAG-Urteil habe enorme Rechtsfolgen auch in Bremen. Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den Christlichen Gewerkschaften anwenden, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist - und die kann bis zu 4 Jahren dauern - die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen.

Direkt in Bremen betroffen sind z.B. die Zeitarbeitsunternehmen "Arena", "Grove Personalservice GmbH", "Auteb GmbH" und "AMBAU Personalservice GmbH". Bei der IG Metall in Bremen haben sich schon etliche Leiharbeitnehmer gemeldet, die jetzt mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes die Lohndifferenzen einklagen.
IG Metall Presseerklärung/sh