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26. November 2011

Verbot des Rechtsrock-Konzerts war überfällig - nachträglicher Erfolg für die Demonstration

Als Erfolg gegen die rechtsextreme Szene wurde in Bremen gewertet, dass das Auftrittsverbot für das "Konzert" der Nazihooligan-Band "Kategorie C / Hungrige Wölfe" nun auch vom Verwaltungsgericht am 25. November 2011 bestätigt worden ist. Auch das Gericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Band bei dem Konzert gewaltverherrlichende Lieder vortragen wolle. Auf ihrer Internet-Seite kündigte die Band Berufung vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht sowie ihre Absicht an, das Konzert trotz der Verbote stattfinden zu lassen, an einem bis zuletzt geheimgehaltenen Ort, und evtl. auch in Niedersachsen.

Dem Verbot vorausgegangen war eine Demonstration am 22. November mit über 650 Beteiligten durch die Innenstadt.

Kristina Vogt, Vorsitzende der Linksfraktion in der Bürgerschaft: Eine Wiederholung von Vorfällen wie beim Pfingskonzert der Band in Oslebshausen wäre inakzeptabel gewesen. Dort war die Band vor 300 Fans behelligt aufgetreten, einschließlich Hitlergruß und faschistischen Parolen. Und: "Wir hoffen, dass nicht jedes Mal erst demonstriert werden muss, damit das Innenressort rechtsextreme Konzerte verhindert." Die Linksfraktion hatte schon am 13. September eine kleine Anfrage mit der Frage an den Senat gerichtet, weshalb das Konzert nicht schon früher verboten worden und gegen diese Art von Propaganda eingeschritten würde. (die Presseerklärung hier)

Unterdessen wusste der Weser-Kurier zu berichten, dass der Kategorie-C-Sänger Osterndorf habe für sein Lilienthaler Baguette-Bistro zum 1. Dezember eine Gewerbeerweiterung beantragt habe und dort auch Kleidung und Schmuck anbieten wolle. Sein Bruder Marten Ostendorf hatte im Szene-Laden "Sportsfreund" rechte Markenkleidung verkauft - und im Juli nach vielen Protesten das Geschäft in Bremen aufgegeben.
(sh)