Laut § 3 des Bremischen Schulgesetzes haben Schulen den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Sie sollen Inklusion aller SchülerInnen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft, Religion oder einer Beeinträchtigung in das gesellschaftliche Leben und die schulische Gemeinschaft befördern und Ausgrenzungen Einzelner vermeiden. § 4 formuliert, dass „der Unterricht und das weitere Schulleben für behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen gemeinsam gestaltet werden [sollen].“
Gesetzlich vorgesehen ist auch ein Entwicklungsplan zur Förderung von Kindern mit Bedarf an unterstützender Pädagogik und sonderpädagogischer Förderung, der den Zeitrahmen für den Übergang, Perspektiven und Maßnahmen für die Realisierung dieses Auftrags aufzeigen soll. Die Förderung von SchülerInnen mit entsprechendem Bedarf ist Auftrag des gesamten Schulsystems. Alle Schulen müssen Perspektiven und Maßnahmen für dessen Umsetzung erarbeiten.
Die GRÜNEN meinen nun, dass es mit der Umsetzung dieser pädagogischen Ansprüche hapert. Da haben sie wohl Recht und appellieren daher jetzt an die Senatorin einen "Entwicklungsplan"(was gesetzlich ohnehin gefordert ist) sowie einen „Inklusionsleitfaden“ zu erarbeiten und möchten eine behördliche „Beratungsstelle Inklusion“ insbesondere für den Übergang von der Grundschule anbieten.
Damit stehen Eltern von Grundschulkindern mit Handicap vor einem Dilemma: Entweder schicken sie das Kind in eins der noch 10 Jahre bestehenden Förderzentren (bis dahin sollen auch diese im sogenannten 2-Säulen-Modell aufgehen) oder aber in die Regelschule (neubremisch: Oberschule). Der Weg zur jeweils „zuständigen“ - weil spezialisierten - Fördereinrichtung ist meist weit. Die Oberschulen sind zwar näher, allerdings nur unzureichend auf solche Aufgaben vorbereitet. Sie wählen zudem ihre SchülerInnen u.a. aufgrund von Leistungen (in Deutsch und Mathe) aus.
Wenn es hier nicht in jedem Einzelfall um eine den weiteren Lebensweg des Kindes bestimmende Situation ginge, könnte man angesichts dessen, dass hier die Behörde doch letztlich entscheidet, zum Zyniker werden. Aber Frau Senatorin erklärt, obwohl sie mit den Zahlen nicht herausrücken wollte, der taz gegenüber ganz cool, dass beim Übergang in die fünfte Klasse mehr als die Hälfte der Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten die Regelschule gewählt hätten. Körper-, Geistig- Seh- und Hörbehinderte würden hingegen überwiegend auf die Förderschulen geschickt. Gleichwohl wird eingeräumt, dass sich die Regelschulen überfordert fühlten. So seien die Lehrerinnen und Lehrer gar nicht für die Arbeit ausgebildet und müssten ihre pädagogischen Konzepte anpassen.
Ja, was war das denn? So etwas sagt eine Senatorin, die selbst für die Umsetzung dieser Anforderungen verantwortlich ist? Und kann es ohne Widerspruch so erklären?!
Wir lernen: Es gibt keine ausreichende Vorbereitung, der viel beschworene Elternwille wird kaum berücksichtigt, Entscheidungen werden nach behördlicher Maßgabe oder gar Haushaltlage getroffen und gesetzlich festgeschriebene Ansprüche von Eltern und Kindern häufig nicht umgesetzt.
Und wir fragen uns: Ist es falsch, wenn wir auch hier davon ausgehen müssen, dass es wieder mal die sozial- wie herkunftsbedingt Schwächsten am härtesten traf?
Sicher wird es Eltern geben, die sich damit nicht abfinden können und wollen. Zu wünschen wäre, dass sie ihre Ansprüche doch noch (und wenn auch erst gerichtlich) durchsetzen.
DIE LINKE in Bremen unterstützt Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf und verlangt, dass die rot-grüne Regierungskoalition sofort für alle Schulen, die an der Umsetzung der Inklusion arbeiten, ausreichend zusätzliches Fachpersonal einstellt, die Schulen barrierefrei einrichtet bzw. ausbaut und mit Material ausstattet, die den neuesten pädagogischen Erkenntnissen entspricht.
Selbstverständlich freut es uns als LINKE, dass inzwischen auch der grüne Abgeordnete Horst Frehe erkannt hat, dass der Unterricht an einer Schule und in einer Klasse für alle gemeinsam die richtige Lösung ist. Leider hat auch er vor einem halben Jahr wider besseres Wissen für das System der frühen Aussortierung und gegen den Antrag der Linksfraktion gestimmt, „Eine Schule für alle“ in der Schulgesetznovelle zu verankern.
Michael Mork
(Bildungspolitischer Sprecher DIE LINKE in Bremen)