Es ist Endspurt! Noch kann jede(r) alle Leistungskürzungen sowie -verweigerungen vier Jahre rückwirkend, also ab 1. Januar 2007, mit einen einfachen Bogen A4 hochkant, links gelocht aufrollen. Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat jedoch zahlreiche Änderungen absegnen, wobei die winzigen Erhöhungen nur ein Ablenkungsmanöver für das Kleingedruckte sind. Wenn die Änderungen des Kleingedruckten wie geplant im Bundesgesetzblatt stehen – dies wird wahrscheinlich noch am Freitag erfolgen –, dann wirkt ein Änderungsantrag nach § 44 SGB X für Erwerbslose und Behinderte nur noch ein Jahr rückwirkend, somit ab 1. Januar 2010, und das Amt kann eigene Fehler, die bei der Überprüfung gefunden werden, auch zulasten der Hilfebedürftigen oder nunmehr „Anspruchsberechtigten“ berichtigen. Bis zur Gesetzesänderung kann das Amt dies nicht, sondern muss für eigene Fehler geradestehen, siehe 307. und folgende Montagsdemos.
Ein weiterer Grund für einen Antrag auf Überprüfung ist der krankheitsbedingte Mehraufwand für Ernährung. Der „Deutsche Verein“ hatte ermittelt, dass diese besondere Ernährung ohne Zusatzkosten möglich sei. Die Argen haben die Mehraufwendungen daraufhin ersatzlos gestrichen und die Sozialgerichte diese Streichungen bestätigt. Nun aber hat eine Anwaltskanzlei die Ausführungen des „Deutschen Vereins“ überprüft und Mängel sowie Unstimmigkeiten festgestellt. Die Preise und die Auswahl der Lebensmittel stimmt zum Teil nicht. die Packungsgrößen und Haltbarkeitsdaten wurden nicht berücksichtigt. Wenn dies zutrifft, ist die kostenaufwendige Ernährung wieder „im Rennen“, daher den Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X jetzt stellen und die eventuelle Nachzahlung sichern!
Wie dies geht? Wir gehen mit! Die Anträge auf Regelleistung in verfassungsgemäßer Höhe (und Widersprüche bei deren Nichtbewilligung) können auch weiterhin gestellt werden, weil diese Erhöhung nicht die verfassungsgemäße Regelleistung ist. Die Schummelei ist offenkundig und wurde insbesondere von Professor Johannes Münder bereits 2010 zerpflückt, siehe 312. Bremer Montagsdemo. Der jetzigen Aussage zur Kostenbelastung durch diese Erhöhung ist die Errechnung der Bundesagentur für Arbeit über die Auswirkung der Regelsatzerhöhung von fünf Euro und des Bildungspaketes und dagegen gerechnet die Kürzungen sowie Verschlechterungen für die Erwerbslosen. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Hans-Dieter Binder (kandidiert für Die LINKE in der Bürgerschaft)
zur Bremischen Bürgerschaft (Platz 18)