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8. März 2011

319. Montagsdemo: "Grabenbuddeln zwischen Schneeschippen und Spargelstechen"

Elisabeth Graf1. Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gewährt seinen Kunden eine ganz besondere Freiheit: Dort wird den Betroffenen der Luxus zugestanden, sich zwischen Pest und Cholera zu entscheiden, ob sie nämlich lieber frieren oder hungern möchten. Wie das möglich ist? Nun, das Jobcenter lässt sich von den Leistungsberechtigten eine Anerkennung der Begrenzung von Heizkostenübernahme unterschreiben. Personen, die um ihre Rechte wissen und sich weigern, dieses Papier zu unterschreiben, werden auf die Folgen einer dadurch angeblich „fehlenden Mitwirkung“ hingewiesen: Ihnen könne das Jobcenter die Leistung bis zur „Nachholung der Mitwirkung“ ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

Hierzu erklärt der Bundessprecher der „Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV“, Werner Schulten, Vorstandsmitglied des Linkspartei, dass mit der Vorspiegelung, diese Begrenzung sei gesetzlich vorgeschrieben, Betroffene auf perfide Weise genötigt werden, auf die ihnen zustehenden Leistungen zu verzichten. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden müssen, soweit diese angemessen sind! Dass die verschiedenen Bedingungen nicht durch eine Pauschale festgelegt werden können, liegt auf der Hand. Alles andere ist eine arglistige Täuschung, und die Androhung von Sanktionen bei Weigerung der Unterschrift erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung! Ich hoffe, dass niemand allein zu diesen Jobcentern geht oder sich andernfalls sein Recht beim Sozialgericht holt!

2. Zu hören ist auch von weiteren Jobcentern, die keinen wirklich, sagen wir mal, kundenfreundlichen Umgang mit den Hartz-IV-Beziehern pflegen. So berichten zum Beispiel Betroffene aus dem Hochtaunuskreis von ihren Erfahrungen mit den Jobcenter-Mitarbeitern im Bad Homburger Landratsamt. Eine alleinerziehende Mutter erzählt, dass sie sich wie bei der Stasi vorgekommen sei: Weil sie angeblich in einer festen Beziehung lebe, sei ihr von der Behörde die Unterstützung gestrichen worden. Offenbar wurde wochenlang die Wohnung der Transferleistungsbezieherin beobachtet, um zu ergründen, wer dort ein- und ausgehe. Dabei hatte die Mutter eines siebenjährigen Sohnes zu diesem Zeitpunkt gar keine feste Beziehung. Sie beklagte sich darüber, dass Beamte ohne jedes Mitgefühl und ohne jede Grenze bei ihr eine Hausdurchsuchung vorgenommen und ihr komplettes soziales Umfeld überprüft hätten.

Wusste sie denn nicht, dass sie diese Schnüffler gar nicht hätte hereinlassen müssen? Es wäre außerdem ihr gutes Recht gewesen, einen Freund zu haben und sich von diesem besuchen zu lassen, wann immer ihr das gefällt. Auch ein Familienvater, der 20 Jahre lang als erfolgreicher Geschäftsmann in der Region tätig gewesen ist, bestätigt diese Praxis: Je länger er keinen Job fand, desto schlechter sei er behandelt worden. Arbeitslosigkeit sei die Hölle! Nach vollständiger Prüfung seiner Daten sei ihm vorgeworfen worden, dass er einen Aktienfonds „unterschlagen“ habe, obwohl dieser schon lange gepfändet war. Nachdem ihm trotzdem mit der Räumung der Wohnung gedroht wurde, habe man ihm den unverschämten Vorschlag gemacht, ins Obdachlosenheim zu gehen. Es muss eigentlich kaum erwähnt werden, dass der Familienvater in den vergangenen vier Jahren kein einziges ernstzunehmendes Jobangebot von der Behörde erhalten hat.

3. Bereits zum Jahresende senkte das Jobcenter Bochum die „Mietobergrenze“ um 9,98 Euro. Grund ist eine Änderung in der aktuellen „Arbeitshilfe“ des vom Ex-DGB-Funktionär Guntram Schneider (SPD) geführten nordrhein-westfälischen Sozialministeriums, wonach einer Einzelperson nur noch 45 Quadratmeter Wohnfläche zugestanden werden. Nach Ansicht von Beratungsstellen, der Anwaltschaft und des „Mieterforums Ruhr“ widerspricht dies der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ist bereits gerichtsanhängig. Wenn bei einem Neubezug eine anfallende Differenz aus der Regelleistung bezahlt werden müsse, wäre die aktuelle „Erhöhung“ von fünf Euro bereits doppelt „verbraten“!

4. Letzte Woche meldete „Radio Bremen“, dass ein kirchlicher Sozialverband in Niedersachsen Hilfskräfte aus Osteuropa an Pflegebedürftige vermitteln wolle. Dazu werde die „Caritas“ ab Mai 2011 Frauen aus Polen zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Bedürftigen einsetzen, was monatlich 1.850 Euro koste. Die Linksfraktion kritisierte die „Caritas“-Pläne und warf ihr vor, auf einen „modernen Sklavenmarkt“ hinzusteuern. Selbstredend wies die „Caritas“ im Oldenburger Land die Kritik an der geplanten Vermittlung polnischer Hilfskräfte zurück. Manfred Bockhorst, Leiter des „Caritas“-Projekts, betonte, das Projekt sei nicht als 24-Stunden-Betreuung zu verstehen. Angeblich ist dem Verband daran gelegen, die Beschäftigung von polnischen Hilfskräften „aus der rechtlichen Grauzone“ herauszuholen.

Huch, wie herzig und gar allerliebst selbstlos! Ich persönlich finde es völlig egal, dass die Frauen nun „lediglich“ Haushaltstätigkeiten und keine Pflege­tätigkeiten ausüben dürfen, wozu neben Einkaufen, Wäschewaschen und begleiteten Spaziergängen aber auch Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Essen und bei der Hygiene gehörten. Die Grenze zwischen Haushalt und Pflege ist fließend, und ich finde es wichtig, dass die Frauen anständig bezahlt werden. Davon gehe ich allerdings nicht aus, denn die Frauen werden ja nicht umsonst aus Polen angekarrt, wo mehr als in Deutschland auch noch mit niedrigen Dumpinglöhnen die teuren Lebenshaltungskosten bezahlt werden können. Allerdings ist mir die Vorstellung unerträglich, dass die polnischen Frauen wie Hausmägde aus dem 19. Jahrhundert immer zur Verfügung stehen müssen und sich bestimmt weder räumlich noch sonstwie persönlich abgrenzen können!

Es steht zu befürchten, dass diese typisch „weibliche“ Reproduktionsarbeit wie üblich nicht ernstgenommen und deswegen äußerst mies bezahlt werden wird! Von den 1.850 Euro brutto sollen nur 1.000 Euro netto bleiben. Müssen die Frauen auch noch Vermittlungsgebühr bezahlen und von ihrer Arbeit andere mitprofitieren lassen? Die evangelische Diakonie im Oldenburger Land gab zu bedenken, dass gerade demente Menschen auch nachts sehr aktiv sind. Daher sei es egal, ob zuvor feste freie Zeiten ausgehandelt wurden: Dann müssen die Hilfskräfte ran, und am nächsten Tag geht es nahtlos-schlaflos weiter! Von einer 24-Stunden-Betreuung wird aber selbstverständlich nie die Rede sein können.

5. Wir befinden uns jahreszeitlich zwischen Schneeschippen und Spargelstechen – und von wem außer der FDP hätte jetzt der bescheidene Vorschlag kommen können, Erwerbslose in Sachsen-Anhalt zur Sanierung der Entwässerungsgräben einsetzen? Weil eine schnelle und unkomplizierte Lösung bei der Bekämpfung der hohen Grundwasserstände im Land gefunden werden müsse, sollen die Langzeitarbeitslosen kurzfristig und zeitlich befristet aushelfen. Bitte, aber Arbeit soll sich ja wieder lohnen, also her mit anständigen Löhnen! Das durchzusetzen dürfte schwer werden, weil das in Sachsen-Anhalt schon in der „freien“ Wirtschaft nicht üblich ist. Aber als Ein-Euro-Jobber können sie die Arbeitslosen hier nicht ausbeuten, da diese Arbeiten nicht zusätzlich sind, denn dafür sind wohl die Unterhaltungsverbände zuständig, sodass wohl doch ein anständiger Lohn gezahlt werden muss. Oder wollen sie es mit der noch schlimmeren Bürgerarbeit versuchen? Eine solche wie-auch-immer-Maßnahme ist natürlich in keiner Weise dazu geeignet, Erwerbslose auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

6. Nach Einschätzung der CDU wird sich die Lage auf dem brandenburgischen Arbeitsmarkt bald „grundlegend verändern“. Den Ergebnissen einer Klausurtagung zum Thema „Moderner Arbeitsmarkt“ zufolge werde künftig nicht mehr Massenarbeitslosigkeit die größte Herausforderung für die Politik sein, sondern ein immer größerer „Fachkräftemangel“. Die CDU fantasiert, bald werde das Angebot an Arbeitsplätzen im Land deutlich größer sein als die Zahl der arbeitssuchenden Menschen. Der Landesregierung werfen die Christdemokraten eine „veraltete“ Arbeitsmarktpolitik vor. Als Gegenmaßnahme will die CDU beim Werben um qualifizierte Arbeitskräfte insbesondere Studenten an brandenburgischen Hochschulen motivieren, nach dem Studium im Land zu bleiben und sich hier einen Arbeitsplatz zu suchen. Angeblich gebe es auch für gering qualifizierte Menschen reichlich Jobs, wie zum Beispiel als Hilfsarbeiter im Baugewerbe.

Mit wie viel Verachtung muss ein Menschenbild gepanzert sein, um zu sagen, dass die CDU gesunde, aber „unmotivierte“ Arbeitslose unter 30 Jahren schließlich auch mit härteren Sanktionen belegen wolle, um diese freien Stellen zu besetzen, wobei betont wird, dass es schon heute die Möglichkeit gebe, staatliche Leistungen um 100 Prozent zu kürzen, was aber angeblich nicht angewendet werde? Völlig aus der verpesteten Luft gegriffen wird dann die Behauptung, immer mehr junge Leute hätten gar keine Ambitionen mehr, einen erfüllenden Beruf zu ergreifen, sondern fänden sich gern mit Sozialleistungen ab, und ihr Berufswunsch sei „Hartzer“. Niemand wird freiwillig gesellschaftliche Ausgrenzung und Schikanen der Verfolgungsbetreuung für sich als Traumjob bezeichnen können! Mal wieder eine Tüte veraltete Hetze gefällig? Gegen das Abwandern von Fachkräften gibt es ein Patentrezept: Sie müssen besser bezahlt werden als sie dort bekommen, wohin sie abwandern wollten!

7. Nach einer Untersuchung des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ der Bundesagentur für Arbeit spaltet sich die Arbeitswelt in Deutschland zusehends auf: Während sich nur noch 60 Prozent der Arbeitnehmer über eine sozialversicherungspflichtige, unbefristete Vollzeitstelle freuen dürfen, steigen prekäre Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit oder befristete Beschäftigung rasant an. Es darf nicht zu einer noch stärkeren Segmentierung des Arbeitsmarktes kommen, wobei dann auf der einen Seite „Fachkräftemangel“ herrscht und auf der anderen die Geringverdiener stehen! Es wäre nett, wenn die Politiker nicht immer weiter dabei zusehen, wie sich die Bankkonten der Unternehmer ungebremst füllen, sondern vielleicht mal daran denken, dass sie Volksvertreter sein sollen.

Um normale Arbeitsverhältnisse zu stärken, könnten Minijobs weniger attraktiv gemacht, ein Mindestlohn eingeführt oder die Sozialabgaben gesenkt werden. Wie die befristet Beschäftigten leiden auch die Leiharbeitskräfte unter der beständigen Unsicherheit. Wenn es nur zehn Prozent von ihnen schaffen, außerhalb der Zeitarbeitsbranche eine Festanstellung zu bekommen, dann ist es kein Wunder, dass sich Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen und sich völlig zu Recht als Arbeitnehmer zweiter Klasse wahrnehmen. Sie fühlen sich physisch und psychisch angeschlagen, haben kaum Motivation, anderen zu helfen und sich sozial und politisch zu engagieren. Für Berufseinsteiger wird es selbst bei guter Qualifikation schwieriger, eine unbefristete Festanstellung zu erlangen.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)