1. Es ist wirklich mehr als beschämend, was der Gesetzgeber Ende letzter Woche als Hartz-IV-„Reform“ verabschiedete. Im Moment werden dadurch zehn Prozent der Bevölkerung (und eines nicht allzu fernen Tages vielleicht auch 20 Prozent) einerseits weitgehend entrechtet und andererseits in einer Weise der Willkür der Mitarbeiter im Jobcenter ausgeliefert, die meiner Meinung nach das Grundgesetz mit Füßen tritt und bespuckt! Auch der „Paritätische Wohlfahrtsverband“ übt scharfe Kritik und beklagt: „Das Geschacher der letzten Wochen und Tage um drei Euro mehr oder weniger ist die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat.“
Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ wertet die Verabschiedung der Hartz-IV-Reform folgerichtig als einen schlechten Tag für die Demokratie, wenn die große Koalition aus Union, FDP und SPD im Bundestag wider besseres Wissen für eine Un-Reform stimmt, die keine einzige der Vorgaben aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von Februar 2010 erfüllt. Dafür bekommen Hartz-IV-Beziehende jetzt einen miesen Regelsatz und müssen sich auf absichtlich gespannte Fallstricke für Sanktionen einstellen, die über kurz oder lang wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen werden. Es war doch allen Parteien bekannt, dass die Regelsatzberechnungen aus dem Hause von der Leyen nach Kassenlage angepasst wurden! Eigentlich hätten sie weit über 400 Euro – konkret bei 594 Euro! – liegen müssen.
Zu den neuen Tücken gehört, dass die Jobcenter Erwerbslose in Zukunft nicht mehr schriftlich und konkret auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen müssen. Es wird als vollkommen ausreichend betrachtet, wenn diese im Amt aushängen. Mit derlei Fallstricken kann die bisherige Rechtsprechung leicht über Bord geworfen werden, die gerade forderte, dass bei Grundsicherungsleistungen die Rechtsfolgen eindeutig und für den einzelnen verständlich erklärt werden müssen. Wenn jemandem in Zukunft zu Unrecht Leistungen vorenthalten werden und er sich in seiner Not Geld zur Lebenssicherung ausleiht, dann soll der geliehene Betrag jetzt allen Ernstes als Einkommen angerechnet werden! Dem Betroffenen bleibt die Qual der Wahl zwischen Pest und Cholera: entweder verhungern oder Schulden machen müssen, ohne sie je zurückzahlen zu können.
So etwas riecht, nein: es stinkt bestialisch nach Willkürstaat und Grundrechten mit zweierlei Maß – ob jemand mit oder ohne Arbeit ist, worunter die Kinder in Sippenhaftung mitleiden müssen. Das sogenannte Bildungspaket ist ja wohl nur eine elendige Farce! Es ist auch gravierend, dass die Bundesregierung gar nicht ermittelte, was Kinder aus Hartz-IV-Familien genau benötigen und verbrauchen – und was das in der Realität und nicht bloß in der Fantasie so mancher realitätsfremder Politiker wirklich kostet! Wenn jetzt auch noch führende SPD-Politiker Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit an der von ihnen mitbeschlossenen Hartz-IV-Reform geäußert haben, dann frage ich mich, inwieweit wir die Spezialdemokraten überhaupt noch ernst nehmen können. Erst unterschreiben und dann zweifeln? Wie wäre es mit erst denken und dann handeln, also konsequent nicht unterschreiben und nicht den Wendehals spielen?
2. Bei der Suche nach weiteren Kriterien der Zumutbarkeit für Hartz-IV-Bezieher und Langzeitarbeitslose stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Antwort auf eine Anfrage klar, dass der genannte Personenkreis auch verpflichtet ist, Vermittlungsangebote als Tagelöhner anzunehmen. Wer solche Tätigkeiten ablehnt, müsse mit Sanktionen rechnen. Offenbar wollen Frau von der Leyen und ihre Beamten die Betroffenen noch weiter unter Druck setzen und chinesische Verhältnisse in Deutschland einführen. Es kommt einer Einladung für Arbeitgeber gleich, Löhne nach Gutsherrenart festzulegen, was zu weiteren Dumpinglöhnen führen wird. Da könnten Agenturen für Tagelöhner aus dem Boden schießen und der Menschenhandel „legalisiert“ werden. Es bestehen Pläne, wonach Leistungsbezieher sich täglich beim Amt melden sollen, um eine „zielgerichtetere und persönlichere Betreuung“ sicherzustellen. Haben Gewerkschaften und Parteien der sozialen Gerechtigkeit kein wirkliches Problem bei solcher Arbeitsmarktpolitik, oder wie ist es sonst zu erklären, dass außer verbaler Empörung nichts zu vernehmen ist? Den täglichen Behördengang halte ich für eine leere Drohung, denn wer sollte das gewährleisten und auffangen? Aber es wird bestimmt billigend in Kauf genommen, wenn die Ängste der Erwerbslosen noch mehr geschürt werden.
3. Es ist leider kein trauriger Witz: Der ältere der beiden Söhne des Ex-Bundesbankchefs und ehemaligen Finanzsenators von Berlin, Thilo Sarrazin, lebt in einem Plattenbauhochhaus im Osten Berlins von Hartz IV, ist Ein-Euro-Jobber und leidet bis heute unter dem Erziehungsstil seiner Eltern. Der 30-jährige Richard Sarrazin wird in der „Bunten“ mit den Worten zitiert, dass es eigentlich ganz gut sei, einfach nur arbeitslos zu sein und nicht gebraucht zu werden, weil man dann sein Lebenstempo selbst bestimmen könne. Seine Eltern sagten selten etwas Gutes über sein Leben. Er sei für seinen Vater der Sündenbock, das schwarze Schaf der Familie. Seine Mutter, die umstrittene Grundschullehrerin Ursula Sarrazin, sei gern zu streng und übertreibe es mit Verboten und Aufsicht. Das sei ihm „tierisch auf die Nerven“ gegangen.
Das Leben dieser offenbar zerrütteten Familie wäre vielleicht gar nicht weiter erwähnenswert, wenn Thilo Sarrazin nicht durch abfällige Äußerungen über Hartz-IV-Bezieher berühmt geworden wäre, denen er die Hauptschuld an ihrer eigenen Lage zuschreibt. Zeigt er nicht an seiner eigenen Familie beispielhaft, dass eine Herkunft aus bürgerlichem Elternhaus nicht zwangsläufig vor „Hartz-IV-Karrieren“ schützt? Richard Sarrazin hat eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Warum er nun im Ein-Euro-Job als Gartenhelfer auf einem Friedhof ausgebeutet wird, ist sicherlich nicht nur seine ganz persönliche Geschichte, sondern auch eine, die erst seit den menschenverachtenden Hartz-Gesetzen möglich wurde. Er soll vor zwei Wochen von der Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung in ein Krankenhaus gebracht worden sein. Hoffentlich bekommt er dort die Unterstützung, die ihm in seinem bisherigen Leben offenbar fehlte.
4. Laut einer Auswertung eines Strom-Vergleichsportals müssen Hartz-IV-Bezieher etwa 26 Prozent, in den neuen Bundesländern sogar bis zu 35 Prozent mehr für Stromkosten zahlen, als hierfür in den ALG-II-Regelleistungen berechnet wurden. Für die Betroffenen gibt es kaum Möglichkeiten, der Preistreiberei der Energiekonzerne zu entrinnen, denn der Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Alternativanbieter wird vielen Erwerbslosen durch die „Bonitätsprüfung“ erschwert. Hartz-IV-Bezieher müssen sich die fehlenden etwa acht Euro irgendwo anders aus dem viel zu mageren Regelsatz abzwacken. Auch das ist wieder ein Beleg dafür, dass die Politiker kaum mit realitätsgerechten Zahlen den Regelsatz „ermittelten“.
5. von Redaktion gelöscht
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
www.bremer-montagsdemo.de