1. Zäh wie Leder, schmierig, schleimig, klebrig, blasig, fadenziehend: So perlt – kurz zusammengefasst und gebetsmühlenartig – Woche für Woche das nervtötende Gelüge, Gesalme und letztlich nur Wahlkampfgetöse auf dem Rücken der Hartz-IV-Bezieher ab! Es lohnt wirklich nicht, noch inhaltlich der Frage nachzugehen, ob es einen um wie viel zu niedrigen Zuschlag auf den Hartz-IV-Regelsatz wann, in ein oder zwei Teilen geben wird, ob zusätzlich sogenannte weiße Ware wie Kühlschränke oder Waschmaschinen wieder als Sonderbedarf in Härtefällen beantragt werden darf, oder ob die Spezialdemokraten die Verhandlungen mit den Themen Leiharbeit oder Mindestlöhnen „überfrachtet“ haben. Oder, oder, oder: Fakt ist und bleibt zum drillionsten Male, dass die absurden Verhandlungspossen, äh: -ergebnisse keiner seriösen Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten werden!
Klar ist und bleibt lediglich, dass entgegen aller zynischen Heucheleien, keine weitere Verschuldung auf dem Rücken unserer Kinder und Enkel zu wollen, dass sämtliche Hartz-IV-Betroffenen sowie Niedrigverdienende später in die Altersarmut fallen werden, die aber genau von eben unseren Nachkommen bezahlt werden muss! Aber die Politiker scheinen sich nach der salomonischen Weisheit des 13-jährigen Dennis zu richten, der in der Sendung „Anne Will“ auftrat und sich dafür aussprach, sich beim Streit um fünf oder elf Euro mehr in der Mitte auf acht Euro zu einigen. Daraufhin erhielt er ein gottbehütetes Lächeln von Zensursula und eine ebenso hilfreiche Antwort.
2. Nach einer Untersuchung der IG Metall geht der sogenannte Aufschwung an vielen Beschäftigten vorbei. Die Gewerkschaft wirft den Arbeitgebern vor, sich zwar einerseits über „Fachkräftemangel“ zu beklagen, jedoch andererseits weder konsequent selbst auszubilden noch ausgebildetes Personal unbefristet einzustellen. Die Hälfte der befragten Betriebe vergäben nur noch Zeitverträge. In zwei Dritteln der Unternehmen würden mit steigender Tendenz Leiharbeiter beschäftigt. Was hat denn die IG Metall in den Jahren, seit die Hartz-Gesetze in Kraft sind, gemacht, dass ihr erst jetzt der für die Beschäftigten nicht mehr hinnehmbare Skandal über den Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse auffällt? Für mich sieht es so aus, als ob die Gehälter immer weiter bis auf das sogenannte Existenzminimum runtergedrückt werden sollen, um dann empört nach dem Lohnabstandsgebot und einer Kürzung der Transferleistungen zu schreien!
3. Das Bundesverfassungsgericht verfügte in einem Grundsatzurteil, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht gegen ihren Willen zu einem privaten Arbeitgeber verschoben werden dürfen. Indem die Richter eine hessische Regelung bei der Privatisierung der Universitätskliniken in Gießen und Marburg für verfassungswidrig erklärten (Aktenzeichen 1 BvR 1741/09), bestärkten sie die Rechte von Arbeitnehmern bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Im konkreten Fall wehrte sich eine Krankenschwester des Klinikums Marburg gegen den erzwungenen Arbeitgeberwechsel. Nachdem das Land Hessen die Kliniken Gießen und Marburg 2005 zusammenlegte, privatisierte es sie und leitete anschließend einfach die Arbeitsverträge auf das neue Klinikunternehmen über. Die Verfassungsrichter erklärten, dass es gegen das Grundrecht der Arbeitnehmer auf freie Wahl des Arbeitsplatzes verstieße, wenn die Arbeitnehmer im Gegensatz zu Unternehmensübernahmen in der Privatwirtschaft kein Widerspruchsrecht hätten. Besonders kritisch sah das höchste deutsche Gericht, dass das Land selbst als Eigentümer der Kliniken das Gesetz zur Privatisierung erlassen hatte, weil das Land dabei „in einer Doppelrolle auf, nämlich sowohl als (bisheriger) Arbeitgeber wie als Gesetzgeber, der sich selbst unmittelbar durch Gesetz aus der Arbeitgeberstellung löst und sich damit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten entzieht“.
4. Der Minister, der Deutschlands Grenzen am Hindukusch verteidigt, nennt die Plagiatsvorwürfe, dass er bei seiner Doktorarbeit aus anderen wissenschaftlichen Texten abgeschrieben habe, „abstrus“. Wie ungemein großzügig von ihm, dass er sich dazu herablässt zu prüfen, ob die „Fußnoten vereinzelt nicht korrekt gesetzt“ sein sollten! Er gibt sich sehr siegessicher, dass dies bei einer Neuauflage berücksichtigt werde. Dabei soll er schon die Einleitung abgeschrieben haben, in der doch gerade das eigene Gedankengut dargelegt werden soll. Seine Entschuldigung dafür kann er meiner Meinung nach in der Pfeife rauchen, weil auch Politiker für ihre Handlungsweisen geradestehen müssten! Mit Erstaunen nehme ich schon lange zur Kenntnis, dass Karl-Theodor zu Guttenberg bei den Deutschen derart beliebt sein soll. Bei so viel Pomade, einem Dauerlächeln und so viel strahlender Omnipotenz – ja, da wird mir komischerweise schlecht. Ist die Doktorarbeit des Ministers ebenso „authentisch“ wie er selbst?
Wenn einem Studenten bei seiner Doktorarbeit nachgewiesen wird, dass er abgeschrieben hat, dann wird er exmatrikuliert, verliert seine soziale Sicherheit. Eine Entschuldigung würde in diesem Falle wahrscheinlich nur mitleidig belächelt. Wir wollen hier doch wohl gleiche Rechte für alle! Wie viel ist Herrn Guttenberg eigentlich zu glauben? Wenn ich daran zurückdenke, wie er 2009 sein Amt antrat und von seinem „wirtschaftlichen Engagement im Familienunternehmen“ sprach, das dann für ein Nachrichtenmagazin unauffindbar war! Oder darf das Büro einer Hausverwaltung schon einen solch hochtrabenden Titel tragen? Der Strahlemann soll auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für seine Doktorarbeit in Anspruch genommen haben: einige Ausarbeitungen stammen wohl immerhin von einem zweifach promovierten Beamten. Ob der Herr von und zu Guttenberg mit den vielen Vornamen nicht bloß als neue Figur des Konservatismus Schlagzeilen machen, sondern auch mal selbst etwas schaffen wollte, das er nicht mit in die Wiege gelegt bekommen hatte, und sich dabei derart unter Druck setzte, dass er meinte, abschreiben zu müssen? Dies wird die Universität Bayreuth klären müssen, die von Guttenberg eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen forderte.
Oder wird unsere Demokratie damit demontiert, dass es für die Herrschenden nicht mehr die gleichen Sanktionen gibt wie für das gemeine Volk? Dürfen die VIPs mit viel Geld und publizistischer Kraft ihre Schandtaten einfach mit Frechheit und der notwendigen PR überlagern? Eigentlich spricht es nicht für eine Demokratie, wenn Minister, die verfassungswidrige Kriege führen, nur wegen solcher privaten Betrügereien in Verlegenheit gebracht werden, sich nur dafür verantworten müssen. Es dürfte vermutlich ein Ding der Unmöglichkeit sein, neben einem solchen Job als Minister und Familienvater ohne Hilfe Dritter auch nur annähernd eine Doktorarbeit zu Papier zu bringen, geschweige denn dabei auch noch mit dem höchsten Lob, also „summa cum laude“ abzuschneiden! Was für ein hübsches Ablenkungsmanöver – aber dass es so kommen würde, konnte selbst im Spagat zwischen Spitzenpolitik und Boulevard nicht vorhergesehen werden. Es ist bestimmt einfacher, des Plagiats überführt zu werden als der Führung grundgesetzwidriger Kriege! Und die Regenbogenpresse jubelt ihm zu, in Ermangelung einer deutschen Monarchie!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)