1. Ulrike Herrmann beschreibt ganz wunderbar, welch subtile Hierarchie auch und gerade in den untersten Schichten existiert, und wie sehr sich die Politiker daran weiden, diese gegeneinander auszuspielen. Leiharbeiter sind demnach mehr wert als Hartz-IV-Bezieher, Niedriglöhner besser als Aufstocker – und arme Kinder sind natürlich konkurrenzlos unschuldig. Arm, ärmer, Langzeitarbeitsloser! Bei den Verhandlungen über die lachhaft absurde, viel zu geringe „Erhöhung“ des Hartz-IV-Regelsatzes war nicht interessant, worum im Detail gestritten wurde, sondern dass darüber gar nicht geredet werden musste. Es ist schon eigentümlich bis bedenklich, dass solche Mammutsitzungen stattfinden – bei einem so geringen Streitwert: Ob der Regelsatz nun 364 oder 370 Euro betragen soll, kommt, wie auch immer, einer Verhöhnung gleich. Fein säuberlich wird Woche für Woche ausgelassen, dass es doch darum augenscheinlich gar nicht geht, sondern vielmehr um ein menschenwürdiges Existenzminimum und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe.
Eigentlich wollen sie dies auch nicht wirklich berechnen, weil uneigentlich ihrer Meinung nach Hartz-IV-Bezieher längst genug bekommen. Der immer offener ausgesprochenen und beständig noch ungenierter propagierten Botschaft, dass sich Langzeitarbeitslose ein schönes Leben auf Kosten der Gesellschaft machten, soll nun offenbar Rechnung getragen werden. Wenn Hartz-IV-Bezieher also als Faulenzer gelten, kann ihnen ihr Leben doch wohl kaum mit einem erhöhten Regelsatz weiter versüßt werden! Die Verachtung der Langzeiterwerbslosen wird natürlich nicht auf die Leiharbeiter übertragen, weil diese ja offensichtlich arbeiten. Anders als die Hartz-IV-Bezieher gehören die Leiharbeiter zu den „würdigen“ Armen, die Solidarität einfordern dürfen. Die Unterscheidung zwischen „würdigen“ und „unwürdigen“ Armen stammt aus dem Mittelalter und prägt die Gesellschaft bis heute. Unwürdig ist jeder, der angeblich selbst schuld ist an seinem Schicksal. Würdig hingegen sind alle, die unschuldig arm sind, weil sie dies entweder trotz Arbeit sind oder aber als Kranke, Alte, Mütter oder Kinder nicht arbeiten können.
Wenn jetzt vom schwarz-gelben Gruselkabinett klammheimlich, von hinten durch die Brust ins Auge geschickt eingefädelt, die Bundesländer mit einer Entlastung der Kommunen um vier Milliarden geködert werden sollen, hat auch dieses Stimmenfanggehoppel rein gar nichts mit der Auflage des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Als es um das Rettungspaket für die heiligen Banken ging, da konnten im Sauseschritt – fast über Nacht – mal eben 480 Milliarden Euro bewilligt werden. Ja, Bank müsste mensch sein! Muss sich das Bundesverfassungsgericht von den vier bürgerlichen Parteien, die die Hartz-Gesetze getreulich aus dem Lissabonner Vertrag abgekupfert haben, derart auf der Nase rumtanzen lassen? Sind Politiker eigentlich noch ernst zu nehmen, bei dem absurden und menschenverachtenden Kasperletheater, das sie hier schon seit sechs Wochen abziehen? Ach, es ist Wahlkampfgetrappel! Ach so.
2. Vergangenen Sonntag zeigte die ARD einen Film über Leiharbeiter als moderne Tagelöhner. Anhand von einzelnen Betroffenen wurde erzählt, was Zeitarbeit für die Menschen und ihre Familien bedeutet. Viel zu selten wird sonst gefragt, wie es sich als Leiharbeiter und Leiharbeiterin lebt, wie sich diese Arbeitsbedingungen auf das private Leben und die Familien auswirken. Lebensplanung ist nicht möglich, wohl aber, sich wie eine Ware fühlen zu müssen, die jederzeit „genommen“ und praktisch ständig im unbezahlten Bereitschaftsdienst alles stehen und liegen lassen zu sollen, für lumpige 1.000 Euro brutto im Monat. Da bilden sich Männer-WGs als Notgemeinschaft, weil die Väter 400 Kilometer von ihren Familien entfernt arbeiten müssen und trotz Zuzahlung für eine zweite Wohnung und Fahrtkosten nicht etwa mehr Geld als die Stammbelegschaft erhalten, sondern weniger! 30 Stunden müssten sie monatlich mehr arbeiten, um auf den gleichen Stundenlohn zu kommen wie die fest Beschäftigten. Sommer, Sonne, Freilauf für die Seele gibt es viel zu selten, wenn die Zukunft nicht planbar ist. Inzwischen müssen Berufsanfänger zehn Jahre lang prekär arbeiten, bevor sie mit einer festen Stelle rechnen können.
Ich stimme jedoch nicht mit der Aussage überein, dass wer Arbeit sucht, Leiharbeit findet. Wer Arbeit sucht, findet höchstens Leiharbeit: So müsste es meiner Meinung nach heißen! Denn auch bei Leiharbeit en masse zu Dumpinglöhnen werden doch nicht gern „Ältere“ eingestellt, die das „Verfallsdatum“ von 35 Jahren überschritten haben. Es gibt keinesfalls Arbeit für jeden, der arbeiten möchte! Aber die Autorin räumt ja auch ein, dass es als „Älterer“ schwerer ist, Arbeit zu finden. Eine existenzielle Frage bleibt, wenn sich in die Freude auf zukünftige Elternschaft eines jungen Paares die Frage mischt, ob sie überhaupt Kinder haben können, weil sie nicht wissen, ob sie morgen noch Arbeit haben! Es könnte alles viel einfacher werden, wenn endlich ein angemessener Mindestlohn derlei Auswüchse – wie im Film gezeigt – verhindern würde. Natürlich müsste auch eine Befristung her, ab wann die Leiharbeiter den gleichen Lohn und die gleichen Rechte bekämen wie die Stammbelegschaft. Nach vier Wochen zum Beispiel, wenn die Leiharbeit nicht wieder wie früher verboten werden kann!
3. Der frühere Bundesrichter und heutige stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, der Links-Parlamentarier Wolfgang Neskovic, ruft das Bundesverfassungsgericht dazu auf, angesichts des Hartz-IV-Stillstandes sofort und eigenständig einzugreifen. Neskovic sagt, wenn der Gesetzgeber sich verfassungswidrig weigere, ein Gesetz zu erlassen, könne nur das Bundesverfassungsgericht helfen. Dieses allein dürfe neben dem Gesetzgeber Entscheidungen mit Gesetzeskraft treffen, beispielsweise auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung. Bei der momentanen Sachlage hält Neskovic es für verfassungsrechtlich zulässig, ohne vorherige Inanspruchnahme der Fachgerichte direkt das Verfassungsgericht anzurufen. Er betonte aber auch, dass es am einfachsten wäre, wenn das höchste Gericht aus eigener Initiative tätig würde.
Wer, wenn nicht jene Richter des Bundesverfassungsgerichtes, ist insbesondere dem Grundgesetz verpflichtet? In diesem ist der Sozialstaat verbindlich und unumkehrbar verankert. Nach Neskovics Meinung könnten Anträge und Widersprüche von Transferleistungsbeziehern und Klagen vor den Sozialgerichten nicht unmittelbar zu höheren Regelsätzen führen. Nun, in diesem Punkt bin ich anderer Meinung und hoffe, dass viele ALG-II-Bezieher höhere Regelleistungen sowie Bildungs- und Bedarfspakete beantragen werden! Vielleicht käme es als pädagogische Maßnahme auch in Betracht, dass das Bundesverfassungsgericht die Diäten der Politiker bis zu einem verfassungsgemäßen Gesetzesbeschluss einfriert. Wer sich nichts zur Seite gelegt hat, könnte selbstredend Hartz IV beantragen – natürlich nur nach Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate, die eine Hilfsbedürftigkeit dokumentieren! Natürlich wäre noch darüber Rechenschaft abzulegen, weshalb von der üppigen Diät keine Rücklage gebildet und wie das Geld verprasst wurde.
4. Schwerbehinderte Menschen sind unverhältnismäßig stark von der Wirtschaftskrise betroffen. 2008 und 2009 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei jeweils 14,6 Prozent – etwa doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote insgesamt. Das Ministerium räumte ein, dass die aktuelle „Entspannung“ am Arbeitsmarkt noch nicht bei den Schwerbehinderten angekommen sei. Nach dem Gesetz sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ich bin mir sicher, dass die entsprechenden Betriebe sich lieber „freikaufen“, als dieser Verpflichtung nachzukommen.
5. Ehe Bundeskanzlerin Merkel vor TV-Kameras die „Einhaltung von Demokratie“ in Ägypten fordert, sollte sie doch bitte erst vor der eigenen Haustür kehren! Von der Vereinbarkeit der Hartz-Gesetze mit dem Grundgesetz will ich so pauschal ja gar nicht anfangen. Ich meine die Art von Demokratie, die in diesem Land missliebigen politisch engagierten Menschen entgegentreten kann. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort „treten“! In Stuttgart wurde die Moderatorin der Montagsdemo gegen Hartz IV zu 15 Tagessätzen verurteilt, weil die Montagsdemo, wie seit Langem in ihrer sechseinhalbjährigen Geschichte, am gewohnten Ort durchgeführt worden war – statt zehn Meter versetzt, wie vom Ordnungsamt vorgeschrieben. Auch war das Offene Mikrofon statt auf den Rasen des Schlossplatzes allen Ernstes auf die Passanten gerichtet! Dabei war das für diese doch bestimmt interessanter als der Versuch, das Gras wachsen zu hören.
So aber habe Moderatorin Nuran Cakmakli gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, und das wirft noch viel weitreichendere Fragen auf, da Baden-Württemberg – nach Bayern und zusammen mit Niedersachsen und weiteren Bundesländern – seit der sogenannten Föderalismusreform mit ihrer Verlegung des Versammlungsrechts in Länderhoheit eine Einschränkung anstrebt. Offenbar soll die umfassende Protest- und Widerstandsbewegung der Montagsdemos gegen Hartz IV, der Massendemonstrationen gegen „Stuttgart 21“, der Schüler- und Studentenproteste, der demonstrierenden Arbeiter und antifaschistischen Demonstrationen irgendwie – sehr „demokratisch“ – begrenzt werden. Augenscheinlich besteht der Kern der Verschärfung in einer Kriminalisierung der Bewegungen und einer Einschüchterung ihrer Repräsentanten, denn im Moment sind 1.000 Strafverfahren anhängig, was einer Massenbestrafung gleichkommt. „Wo ihrer drei zusammenstehn, da soll man auseinandergehn“, spottete schon Heinrich Heine in einem Gedicht über reaktionären Rechtsabbau zu seiner Zeit.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)