Wie der Bremer Erwerbslosenverband BEV aktuell berichtet, ist es gelungen, die rechtswidrige "Zusammenarbeit" zwischen runtime Bremen-Nord und der BAgIS bwz. der Arbeitsagentur durch den Bremer Datenschutzbeauftragten zu unterbinden. Der BEV geht davon aus, dass unzulässige Datenübermittlung auch andernorts praktiziert wird.
Vor einigen Wochen hatte sich ein arbeitssuchender Bürger aus Bremen-Nord empört an den Bremer Erwerbslosenverband gewandt: Die Niederlassung Bremen-Nord der Zeitarbeitsfirma runtime Service GmbH & Co. KG hatte, obwohl sich der Betroffene aus Eigeninitiative beworben hatte, seine Bewerbungsunterlagen an die BAgIS übermittelt und dort Meldung gemacht, dass er ein Arbeitsangebot abgelehnt habe. Für die Ablehnung hatte er jedoch rechtmäßige Gründe. Dies bestätigte ihm auch seine zuständige Fallmanagerin. Ein Sanktionsverfahren wurde nicht eingeleitet. Der Betroffene hatte schon vor seinem Erstgespräch mit der Behörde zahlreiche Bewerbungsbemühungen unternommen.
Der BEV hielt das gesamte Verfahren für datenschutzrechtlich unzulässig und empfahl dem Betroffenen sich an den Bremer Datenschutzbeauftragten zu wenden. Gegenüber der Datenschutzbeauftragten räumte runtime-Nord jetzt ein, dass sie regelmäßig solche Vorkommnisse an die jeweiligen Kostenträger der Arbeitsagentur melden würden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es dafür allerdings keinerlei Rechtfertigung!
runtime wurde deshalb umgehend von der Bremer Datenschutzbeauftragten aufgefordert die Löschung der übermittelten Daten de Betroffenen bei der BAgIS bis zum 13.11.09 und aller übrigen bis 27.11.09 zu veranlassen.
Der Bremer Erwerbslosenverband hält es für einen unerträglichen Zustand, dass mit runtime-Nord eine Zeitarbeitsfirma sich als "Sozialpolizei" aufspielt und vermeintliche SozialbetrügerInnen offensichtlich routinemäßig bei vermeintlich zuständigen Kostenträgern auf Verdacht anschwärzt. Dadurch werden alle Arbeitssuchenden die einen Job ablehnen unter den Generalverdacht des Sozialbetruges gestellt.
Die beschriebene Praxis der rechtswidrigen Datenübermittlung vermutet der BEV auch bei anderen runtime Geschäftsstellen. Außerdem befürchtet er, dass runtime nicht das einzige "schwarze Schaf" unter den Zeitarbeitsfirmen ist und auch andernorts eine solche "Zusammenarbeit" mit den jeweiligen Leistungsbehörden stattfindet.
Der BEV stellt weiterhin fest, dass die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) die übermittelten Daten nicht hätte speichern dürfen. Die gesamte datenschutzrechtlich unzulässige Praxis muss sofort beendet werden, fordert deshalb Herber Thomsen vom BEV. Alle zu Unrecht gespeicherten Daten sind sofort zu löschen! Sollte es aufgrund unzulässiger Datenspeicherung in der Vergangenheit zu Sanktionen gekommen sein, sind diese nachträglich zurückzunehmen!
Der BEV rät allen Betroffenen bei der BAgIS / Agentur für Arbeit die Löschung der zu Unrecht übermittelten Daten zu verlangen und gegebenenfalls die Bremer Datenschutzbeauftragte einzuschalten.
Harald Gatermann