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13. August 2009

Aufruf: Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!

Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 37 % erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65 %. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden.

Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen wer-den verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige wer-den besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.

Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise ver-schärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis an-zunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.

Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen? Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu er-reichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, erreicht werden. Der Druck, bei der Bundestagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch verschärfen.

Ein Moratorium ist nötig!
In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen. Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss.

Es ist dringend notwendig, die Missstände in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb notwendig.

Bündnis für ein Sanktionsmoratorium
http://www.sanktionsmoratorium.de

 

Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden!Sanktionsmoratorium ein Schritt in die richtige Richtung

Das auch von der BAG Hartz IV der LINKEN unterstützte Sanktionsmoratorium kann natürlich nur dazu dienen, auch den Politikern, die diese menschenrechtswidrige und ausgrenzende Hartz-Gesetzgebung eingeführt haben, Gelegenheit und Zeit zu geben, darüber nachzudenken, was sie Millionen Menschen damit angetan haben.

Vor allem durch den Sanktionsparagraphen 31 des SGB II verstößt Hartz IV massiv gegen die auch von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Menschenrechte und gegen unsere Verfassung. Hier sei nur die Kürzungsmöglichkeit unter das nackte Existenzminimum von Menschen genannt. Darum gehört dieser Sanktionsparagraph ersatzlos abgeschafft. Er ist der Hebel, mit dem Menschen entrechtet, gegängelt und geknebelt werden können.

Politiker, die darüber nachdenken, die jetzt bereits viel zu knapp bemessenen Regelsätze noch zu kürzen, haben offenbar ihre humanistische Grundeinstellung längst aufgegeben. Die Einführung von Hartz IV einschließlich des Sanktionsparagraphen war ein massiver Verstoß gegen Menschenrechte und Verfassung. Brutaler hat noch keine Regierung unser Grundgesetz und unsere humanistische Grundwerteordnung mit Füßen getreten.

Werner Schulten, BAG Hartz IV